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Meldungen

Das Amt für Wohnungswesen informiert über die Vorgehensweise bei Mietpreisüberhöhungen

24.05.2024, 12:19 Uhr

Gemäß Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz (sog. Sozialwucher)

Über 50 Teilnehmende aus verschiedenen Kommunen aus ganz Deutschland haben sich am Donnerstag, 14. Mai online zu einem interkommunalen Austausch zum Thema Mietpreisüberhöhung getroffen.
 
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt setzt deutschlandweit Maßstäbe in der Anwendung des Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG). Die Abteilung Wohnraumerhaltung verfolgt seit vielen Jahren erfolgreich ordnungswidrige Mietpreisüberhöhungen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen zu diesem Thema hat sich das Netzwerk Mietpreis innerhalb dieser Abteilung gebildet und Kolleginnen sowie Kollegen aus ganz Deutschland zum Austausch eingeladen. Im Rahmen eines Vortrags des Frankfurter Teams wurden der Ablauf des Verfahrens, Fallzahlen, aktuelle Problemstellungen sowie das Potential der Vorschrift erläutert.

„Wir wollen die Kolleg:innen ermutigen, Verfahren gegen Mitpreisüberhöhungen in den eigenen Städten zu betreiben“, sagt Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen. „Es muss ein fairer Rahmen für Vermieter:innen und Mieter:innen, insbesondere in dichten und nachfragegeprägten Mietmärkten geschaffen werden. Ziel ist es, die Anwendung des § 5 WiStrG sicherzustellen und somit insbesondere extreme Mietpreisüberhöhungen zu verhindern.“
 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass die steigenden Mieten in allen Landesteilen ein wachsendes Problem darstellen. Das lässt sich auch an den steigenden Werten im Mietspiegel für die Stadt Frankfurt am Main deutlich erkennen. Der Mietspiegel stellt dabei nur den Ist-Zustand dar und dient als Orientierungsinstrument für Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende. Er ist die Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
 
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, unterstütz die Aktivtäten des Amtes für Wohnungswesen im Bereich der Mietpreisüberhöhung und setzt sich im Rahmen des Deutschen Städtetages für die Anwendung und Nachjustierung des § 5 WiStrG ein. „Damit Frankfurt eine lebenswerte und gerechte Stadt bleibt, ist es wichtig nicht nur Neubau zu schaffen, sondern auch die Bestandsmieten in den Blick zu nehmen und extreme Auswüchse zu begrenzen“, führt der Stadtrat aus.
 
Die Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt werden weiterhin Fälle prüfen und darauf hinwirken, dass zum einen die Vermietenden ihre Mieten am Mietspiegel orientieren, und dass zum anderen der Blick auf den belastenden Mietmarkt statt auf die persönlichen Umstände der Mietenden gelegt wird. Ziel ist dabei nicht, so viele und hohe Bußgelder wie möglich zu verhängen, sondern auf dem Mietmerkt einen fairen Rahmen für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mietende zu schaffen.
 
Weiterhin wird der rege Austausch zu diesem Thema mit den anderen Kommunen gepflegt werden. Mehr zum Thema Mietpreisüberhöhung gibt es auf der Seite MietpreisüberhöhungInternal Link.
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