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Baumfällantrag wird digital

17.04.2024, 12:45 Uhr

Ab einem bestimmten Stammumfang darf ein Baum nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden; Foto: Stefan Cop
Ab einem bestimmten Stammumfang darf ein Baum nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Cop
Umweltamt bietet mehr Komfort durch neues Antragsportal / Ab sofort können Anträge zur Fällung eines von der Baumschutzsatzung geschützten Baums mit dem neuen digitalen Antrags­verfahren komfortabel und schnell beim Umweltamt eingereicht werden.

Bislang mussten Anträge für Baumfällungen mittels eines Formblatts im Umweltamt gestellt werden. Jetzt bietet die Abteilung Naturschutz und Biodiversität unter BaumfällantragInternal Link eine Bearbeitungsmaske für die Antragstellung sowie ein Programm für eine digitale Bearbeitung. Dies wurde durch die Zusammenarbeit des Umweltamtes mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik möglich. Digital gestellte Anträge werden nun direkt registriert und den Baumpflegerinnen und Baumpflegern der Fachabteilung zugestellt. Diese können die Unterlagen vor Ort auf ihrem Tablet aufrufen, die Anträge fachlich prüfen und Entscheidungen dokumentieren. Mit der Digitalisierung werden Bearbeitungsschritte und Zeiten für Aktenverwaltung und Dokumentation eingespart.

Im Schnitt gingen in den vergangenen Jahren in der Abteilung Naturschutz und Biodiversität rund 1500 Anträge pro Jahr ein. Dabei wird über rund 3000 Bäume entschieden. Entscheidungen fallen fast ausschließlich nach Ortsterminen und Gesprächen mit Antragstellenden. Das digitalisierte Antragsverfahren erleichtert auch hier die Kommunikation und Entscheidungsgeschwindigkeit.

Die seit 2004 bestehende Baumschutzsatzung stellt die Bäume außerhalb von Grünflächen und Straßen unter Schutz und verhindert eine unbegründete und ungeprüfte Fällung von Bäumen. Zu Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens stellt die Satzung einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität und biologischen Vielfalt in Frankfurt dar. Dennoch gibt es Gründe, Bäume fällen zu dürfen. In erster Linie handelt es sich um Bäume, die einem genehmigungsfähigen Bauvorhaben im Wege stehen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung, darf ein Baum im Baufeld des Gebäudes gefällt werden. Zweithäufigster Grund sind mittlerweile Bäume, die durch Klima- und Trockenstress abgängig sind und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

Die Bedeutung der Baumschutzsatzung ergibt sich auch über ihre Auflagen, für gefällte Bäume Nachpflanzungen vornehmen zu müssen. Nur durch die Baumschutzsatzung kann auf diesem Wege der Baumbestand auf den privaten Grundstücken zumindest zahlenmäßig gleich gehalten werden und für zukünftige Generationen der Baumbestand in Vorgärten und Hinterhöfen garantiert werden. Das digitalisierte Verfahren bietet auch hier den Vorteil, Nachpflanzkontrollen besser im Blick behalten zu können und säumige Nachpflanzpflichtige an ihre Verpflichtung zu erinnern.
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