FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Wohnen und Verbrauchen

Hilfen zur Wohnungssicherung: Verhinderung von Obdachlosigkeit

Wohnungsverlust droht?

Zuständige Stelle

Rebstöcker Straße 8
60326 Frankfurt am Main
Telefon
zur Terminvereinbarung (Bürgertelefon des Sozialrathaus Gallus)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Zu einem menschenwürdigen Leben gehört das Wohnen im eigenen Wohnraum. Die Wohnung ist nicht nur Schlafstätte, sondern auch ein Ort für soziale Kontakte; sie bietet Rückzugsmöglichkeit und Individualität. Nicht umsonst genießt die Unverletzbarkeit der Wohnung Verfassungsrang. Ein drohender Wohnungsverlust wird von den Betroffenen immer als existenzielle Bedrohung empfunden. Deshalb, aber auch wegen den bekannten sozialen und finanziellen Folgekosten, ist die Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine kommunale Aufgabe mit höchster Priorität.

Ganz wichtig: Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern in folgenden Fällen umgehend Kontakt aufnehmen:

  • wenn es zu Mietrückständen gekommen ist;
  • bei Kündigungen wegen Mietrückständen und/oder mietwidrigem Verhalten sowie Eigenbedarf;
  • bei Mitteilung des Amtsgerichts über eine anstehende Räumungsklage;
  • bei einer Verurteilung zur Räumung bzw. bei Mitteilung der Gerichtsvollzieher über einen bevorstehenden oder anberaumten Zwangsräumungstermin;
  • nach Wohnungsverlust.

Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin bei der Mietrechtlichen BeratungInternal Link, zur Prüfung, ob eine Kündigung rechtmäßig ist und was Sie ggf. dagegen tun können. Das Team "Hilfen zur Wohnungssicherung" im Sozialrathaus Gallus steht Bürgerinnen und Bürgern, denen der Verlust Ihrer Wohnung droht, ebenfalls beratend zur Seite und ist Ansprechpartner für Hilfsangebote.

Oberste Priorität besitzt, den gefährdeten Wohnraum zu erhalten. Hierbei wird jeder Einzelfall individuell geprüft. Genauso spezifisch sind folglich auch die jeweiligen Hilfsangebote. Um möglichst die Nachhaltigkeit der Hilfe zu gewährleisten kann bei Bedarf ein weitreichendes Netzwerk von Kooperationspartnern genutzt werden.
Für den Fall, dass der bedrohte Wohnraum nicht erhalten werden kann, besteht die Möglichkeit  einer vorübergehenden Unterbringung nach dem HSOG. Sie sollten von der kommunalen Wohnraumvermittlung Internal Linkauch prüfen lassen, ob Sie als wohnungssuchend registriert werden können.

Bemerkungen

Menschen, die ihre Wohnung bereits verloren haben, können sich auch an den Besonderen Dienst 3Internal Link im Jugend- und Sozialamt wenden.