FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Abmeldung einer Wohnung

Abmeldung eines Wohnsitzes

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie online durchführen (Online-DienstExternal Link).

 

Die Abmeldung Ihrer alleinigen Wohnung/Hauptwohnung müssen Sie persönlich (Online-TerminvereinbarungInternal Link) oder schriftlich (siehe "Verfahrensablauf") durchführen.

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung in Frankfurt am Main ausgezogen sind und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Dies betrifft folgende Konstellationen:

Sie müssen sich nicht abmelden, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Dies betrifft die Anmeldung von Haupt- als auch Nebenwohnungen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt uns mit, dass Sie umgezogen sind.

Verfahrensablauf

1) persönliche Vorsprache

Sie sprechen persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments in einem unserer Bürgerämter vor. Wir erfassen Ihre Abmeldedaten, führen die Abmeldung durch und stellen eine Abmeldebestätigung aus. Die Vorsprache kann auch in Vertretung erfolgen, insofern zusätzlich eine Vollmacht sowie ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigenden Person vorgelegt werden.

 

2) schriftlich

Sie schicken uns eine schriftliche Abmeldung zu (Abmeldeformular (pdf , 600KB)Download Link oder formloser Antrag). Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:

  • persönliche Daten (Vor-/Nachname, Geburtsdatum)
  • alte Anschrift in Frankfurt am Main
  • Auszugsdatum
  • bei einer Abmeldung ins Ausland: neue Anschrift (sofern vorhanden)

Nach erfolgter Abmeldung senden wir Ihre Abmeldebestätigung postalisch an die von Ihnen gewünschte Adresse im In- oder Ausland. Die Zustelldauer kann abhängig von der Zieladresse variieren.

Bitte beachten Sie, dass Abmeldebestätigungen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden dürfen.

 

3) online (nur für Nebenwohnungen)

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie online durchführen (Online-DienstExternal Link). Die Abmeldebestätigung erhalten Sie digital.

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

 

Familien:

Die Abmeldung einer Familie (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder) kann eigenständig von einem ausziehenden Familienmitglied ab 16 Jahren vorgenommen werden.

Minderjährige bis 16 Jahre:

Die Abmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren obliegt dem Wohnungsgeber/der Wohnungsgeberin, sprich der Person, aus deren Wohnung der/die Minderjährige auszieht (in der Regel die Eltern).

Betreute Personen:

Betreuer, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Betreuten verfügen, können unter Vorlage der Betreuungsvollmacht (Original) und des eigenen Ausweisdokuments (und wenn vorhanden das Ausweisdokument der betreuten Person) den Betreuten abmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

1) Persönliche Vorsprache:

  • Ausweisdokumente aller beteiligten Personen (siehe "Voraussetzungen")
  • In Vertretung: zusätzlich schriftliche Vollmacht; ggf. Betreuungsvollmacht

 

2) Schriftliche Antragstellung

 

3) Onlineantrag

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, jeweils mit aktivierter Onlineausweisfunktion
  • optional ein bundID-KontoExternal Link

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung sowie die erstmalige Ausstellung der Abmeldebestätigung sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung einer Wohnung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde zu erfolgen.

Die Abmeldung Ihrer Frankfurter Hauptwohnung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen können nicht im Voraus durchgeführt werden. Eine Nebenwohnung kann nur am Tag des Auszugs oder rückwirkend abgemeldet werden.

In beiden Fällen nehmen wir schriftliche Abmeldungen jedoch bis zu zwei Wochen im Voraus entgegen.

Bearbeitungsdauer

Die Abmeldung einer Wohnung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache dauert wenige Minuten.

Die Bearbeitung schriftlicher Abmeldungen inklusive der postalischen Zustellung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie nachträglich eine Abmeldebestätigung benötigen, können Sie diese bei uns beantragen. Jede weitere (Ab-)Meldebescheinigung kostet 10,00 € (siehe MeldebescheinigungInternal Link).

Weitere Kategorien