Jagdschein
Leistungsbeschreibung
Personen,
die die Jagd ausüben wollen, benötigen einen gültigen Jagdschein. Dieser wird
nach dem erfolgreichen Ablegen der Jägerprüfung erteilt.
Die Zulassung zur Jägerprüfung ist abhängig von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und der behördlichen Zulassung zur Prüfung. Das Antragsformular zur Zulassung zur Jägerprüfung finden Sie unter "Anträge/Formulare".
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages erfolgt durch die Untere Jagdbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Nach Abschluss werden Sie von der Unteren Jagdbehörde informiert.
Voraussetzungen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 16 Jahren
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Erstantrag / Neuausstellung:
- Schriftlicher Antrag (siehe Antrag Erteilung Jagdschein)
- ein aktuelles Passbild
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (Original und Kopie)
- Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum
Bei einer Verlängerung des Jagdscheines:
- Jagdschein
- Aktueller Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum
Welche Gebühren fallen an?
Für die verschiedenen Jagdscheinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:
Zulassung zur Jagdprüfung | 210,00 € |
Jahresjagdschein | 80,00 € |
3-Jahresjagdschein | 190,00 € |
Tagesjagdschein | 30,00 € |
Jugendjagdschein | 36,00 € |
Welche Fristen muss ich beachten?
Um
eine zügige Erteilung des Jagdscheines gewährleisten zu können, setzten Sie
sich bitte drei bis vier Wochen vor der Ablegung der Jägerprüfung mit der Unteren
Jagdbehörde zwecks Zuverlässigkeitsüberprüfung in Verbindung.
Verlängerungen eines bestehenden Jagdscheines sollten vor Ablauf des Jagdjahres
zum 31. März beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei
Neuerteilung beträgt die Bearbeitungsdauer ca. vier bis sechs Wochen.
Die Verlängerung (bei vorliegender Zuverlässigkeitsüberprüfung) erfolgt direkt bei Vorsprache.
Was sollte ich noch wissen?
Der
legale Besitz von Munition ist an die Gültigkeit des Jagdscheines geknüpft.
Liegt kein gültiger Jagdschein vor, stellt der Besitz von Munition einen
waffenrechtlichen Verstoß dar.
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