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Europäischer Feuerwaffenpass

Zuständige Stelle

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Leistungsbeschreibung

Zur Mitnahme von Waffen und Munition bei Reisen innerhalb von Ländern, die der Europäischen Union angehören, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass (z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben).

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt ausschließlich zur Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Deutschland ersetzt er nicht die Waffenbesitzkarte. Außerdem ist vor der Einreise mit Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Einfuhrgenehmigung des betroffenen Staates einzuholen.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • 2 Passbilder

Hinweis:

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen.

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