FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Geburt

Anmeldung einer Geburt

Zuständige Stelle

Geburten in den Stadtteilen

Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim

Standesamtsbezirk Höchst

Seilerbahn 2

65929 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 21245570

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.deInternal Link

 Geburten in allen anderen Stadtteilen

Standesamtsbezirk Mitte

Berliner Straße 33 - 35

60311 Frankfurt am Main 

Tel.: +49 69 21273505

E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.deInternal Link


ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Liebe Eltern,

die Geburt Ihres Kindes ist ein aufregendes Ereignis. Als Standesamt möchten wir Ihnen Wissenswertes rund um die Beurkundung Ihres Kindes mit auf den Weg geben.

Bei der Geburt in einem Krankenhaus erfolgt die Übermittlung der Geburtsanzeige durch das Krankenhaus. Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nicht erforderlich.

Sollten Sie das Kind zu Hause entbunden haben, müssen Sie die Geburt innerhalb von 7 Tagen direkt beim Standesamt anmelden.

 

Weitere wichtige Informationen

zum Thema Geburt, beispielsweise welche Unterlagen benötigt werden, Hinweise zur Namensführung des Kindes, anfallende Gebühren und mehr, finden Sie unter Anmeldung einer GeburtInternal Link

Gesellschaft für deutsche Sprache

Informationen zur Geburt Ihres Kindes

Nachträgliche Beurkundungen von Geburten oder Sterbefällen im Ausland

Urkundenbestellung

Vaterschaftsanerkennung

Verfahrensablauf

In Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern bietet das Standesamt einen besonderen Service an:

 

Sie können die Unterlagen, die zur Beurkundung der Geburt benötigt werden, im Krankenhaus abgeben. Ein Botendienst bringt die Unterlagen zusammen mit der Geburtsanzeige in das Standesamt, damit dort die Geburtsurkunden ausgestellt werden können.

 

Die fertigen Urkunden können persönlich im Standesamt oder im Krankenhaus abgeholt werden. Auf Wunsch werden Ihnen die Geburtsurkunden und Ihre Unterlagen nach Hause geschickt.

 

Bei Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus

 

müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche mit der ausgefüllten Geburtsanzeige oder einer Bescheinigung der/des anwesenden Arztes, Hebamme oder Entbindungspflegers persönlich beim zuständigen Standesamt anmelden.