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Online-Terminvereinbarung

Online-Dienste Viele unserer Dienstleistungen können Sie auch ohne einen Termin online bzw. schriftlich beantragen. Beispielsweise können Sie über wohnsitzanmeldung.gov.deExternal Link online eine Haupt- bzw. alleinige Wohnung anmelden. Eine Übersicht aller Online-Dienste finden Sie unter Online-AnträgeInternal Link.

Dienstags, donnerstags und freitags benötigen Sie für den Besuch der Bürgerämter einen Termin. Neue Termine werden jeweils eine Woche im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche (z.B. dienstags für den Dienstag der Folgewoche) freigeschaltet. Die Freischaltungen erfolgen werktags um 6:00 Uhr. Eine Buchung länger im Voraus ist nicht möglich.

 

Montags und mittwochs ist der Besuch der Bürgerämter ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten und einem vorzeitigen Stopp der Wartemarkenausgabe kommen.

 

Der Besuch der Außenstellen Fechenheim, Kalbach, Harheim und Nieder-Erlenbach ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.

 


Ihr Anliegen können Sie an jedem unserer StandorteInternal Link erledigen, ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt wohnen.

Hinweise

If you do not speak German very well, please bring an interpreter with you / Sollten Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie dolmetschen kann.

 

 ONLINE-TERMINVEREINBARUNGExternal Link

Hinweise zur Terminvereinbarung

Häufige Fragen

Benötige ich für den Besuch der Bürgerämter einen Termin?

  • Dienstagsdonnerstags und freitags benötigen Sie für den Besuch der Bürgerämter einen Termin. Neue Termine werden jeweils eine Woche im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche (z.B. dienstags für den Dienstag der Folgewoche) freigeschaltet. Die Freischaltungen erfolgen werktags um 6:00 Uhr. Eine Buchung länger im Voraus ist nicht möglich.
  • Montags und mittwochs ist der Besuch der Bürgerämter ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass es an den Tagen mit offenen Sprechstunden zu längeren Wartezeiten, volleren Warteräumen und einem vorzeitigen Stopp der Wartemarkenausgabe kommen kann.
  • Der Besuch der Außenstellen Fechenheim, Kalbach, Harheim und Nieder-Erlenbach ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
  • Ihr Anliegen können Sie an jedem unserer Standorte erledigen, ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt wohnen.

 

Warum finde ich keinen neuen Termin? 

  • Entweder sind bereits alle Termine vergeben, noch nicht verfügbar oder die Kombination Ihrer gewünschten Anliegen ist nicht buchbar. Wir bitten Sie, in den Folgetagen erneut anzufragen oder Ihre Dienstleistungen einzeln zu buchen.
  • Zudem ist der Besuch der Bürgerämter montags und mittwochs ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass es an den Tagen mit offenen Sprechstunden zu längeren Wartezeiten, volleren Warteräumen und einem vorzeitigen Stopp der Wartemarkenausgabe kommen kann.

 

Warum sind alle Termine schon seit Wochen ausgebucht bzw. grau hinterlegt?

  • Neue Termine werden jeweils eine Woche im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche (z.B. dienstags für den Dienstag der Folgewoche) freigeschaltet. Die Freischaltungen erfolgen werktags um 6:00 Uhr. Eine Buchung länger im Voraus ist nicht möglich.
  • An den Termintagen stehen insgesamt etwa 1.500 bis 2.000 Termine in allen Bürgerämtern zur Verfügung.

 

Wie kann ich meinen Termin absagen?

  • In Ihrer E-Mail-Bestätigung finden Sie unter dem Punkt "Terminabsage" einen Link zur Stornierung Ihres Termins.
  • Sie können Ihren Termin auch per E-Mail an buergeramt.terminservice@stadt-frankfurt.deInternal Link absagen. Bitte machen Sie dazu folgende Angaben: Nachname, Wartemarken-Nr. (falls vorhanden), Datum / Uhrzeit, Standort (welches Bürgeramt?)

 

Kann ich meinen Termin verschieben?

  • Terminverschiebungen sind nicht möglich.

 

Kann ich meinen Termin erweitern?

  • Es können ausschließlich die gebuchten Dienstleistungen bearbeitet werden. Termine werden aufgrund des zu erwartenden Zeitbedarfs für die ausgewählten Dienstleistungen vergeben. Eine Erweiterung um zusätzliche Dienstleistungen ist im Nachhinein leider nicht möglich.

Steuerformulare

Ab dem 01.01.2025 erhalten Sie Steuerformulare beim Bürgerservice der Finanzämter.