E-Scooter

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Der Auftakt ist gemacht: Feste Abstellfläche für E-Scooter in der Baseler Straße
Der Auftakt ist gemacht: Feste Abstellfläche für E-Scooter in der Baseler Straße © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Christian Chur
Am 15. Juni 2019 ist die die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Kraft getreten.
Seitdem bieten verschiedene Firmen die Ausleihe von E-Scootern im Stadtgebiet Frankfurt am Main an. Die E-Scooter sind Teil des Shared Mobility und ergänzen die Vielfalt der Mobilität. Oberstes Gebot ist stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen.
Wer in Frankfurt einen E-Scooter ausleihen möchte, kann dies über verschiedene Sharing-Anbieter tun.
Für das Bereitstellen von E-Scootern benötigen Firmen in Frankfurt am Main eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann beim Amt für Straßenbau und Erschließung, Bereich Sondernutzungen, per E-Mail (sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de) beantragt werden.
Mit den Regelungen der Sondernutzungserlaubnis soll vor allem ein geordnetes Abstellen der E-Scooter gewährleistet werden.
Regelungen Sondernutzungserlaubnis E-Scooter (pdf , 23KB)Download Link.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema E-Scooter haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema E-Scooter

Wo kann ich Verstöße melden?

Um eine direkte Meldung von nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern zu ermöglichen, sind auf allen E-Scootern sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit der Betreiberfirmen angebracht.

Die Kontaktdaten der Anbieter haben wir zudem hier zusammengefasst:

 

Bolt: Telefon: 030 568373989; E-Mail: Germany-rentals@bolt.euInternal Link; Web: https://bolt.eu/de/report-scooter/External Link
Lime: Telefon: 069 77044733; E-Mail: hilfe@li.meInternal Link
TIER: Telefon: 030 56838651; E-Mail: frankfurt@de.tier-ops.appInternal Link
Voi: Telefon: 069 56 991244; E-Mail: support@voiapp.ioInternal Link

Wo dürfen E‐Scooter abgestellt werden?

Grundsätzlich dürfen EScooter – wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auch – auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,50 Meter beträgt. E-Scooter dürfen Dritte weder gefährden noch behindern. Zudem darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.

 

In den folgenden Bereichen sind jedoch Beginn und Beendigung des Mietvertrages nicht erlaubt:

 

•          Fußgängerzonen

•          Mainbrücken

•          Straßenbrücken

•          Straßenbegleitgrün (z. B.: Mittelstreifen, Baumscheiben, Grünflächen im Straßenraum)

•          Park- und Grünanlagen

•          Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete

•          Spielplätze

•          Friedhöfe

•          Im Umkreis von 100 Metern um die eigens für die E-Scooter ausgewiesenen Abstellflächen

 

Der E-Scooter nimmt die Beendigung nicht an, wenn er an einem falschen Standort abgestellt wird. Zum Beenden der Ausleihe müssen Sie den E-Scooter an einen zugelassenen Standort bringen.

Darf ich E‐Scooter, die verkehrsgefährdend oder verkehrsbehindernd abgestellt sind, auch selbst umstellen?

Ja, EScooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, dürfen von jeder Person ein paar Meter umgestellt werden, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.