E-Scooter
Am 15. Juni 2019 ist die die
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr in Kraft getreten.
Seitdem bieten verschiedene Firmen die Ausleihe von
E-Scootern im Stadtgebiet Frankfurt am Main an. Die E-Scooter sind Teil des
Shared Mobility und ergänzen die Vielfalt der Mobilität. Oberstes Gebot ist stets die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer:innen.
Wer in Frankfurt einen E-Scooter ausleihen möchte,
kann dies über verschiedene Sharing-Anbieter tun.
Für das Bereitstellen von E-Scootern benötigen Firmen in Frankfurt am Main
eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann beim Amt für Straßenbau und
Erschließung, Bereich Sondernutzungen, per E-Mail (sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de) beantragt werden.
Mit den Regelungen der Sondernutzungserlaubnis soll vor allem ein
geordnetes Abstellen der E-Scooter gewährleistet werden.
Regelungen Sondernutzungserlaubnis E-Scooter (pdf , 23KB)Download Link.
Antworten auf häufig gestellte
Fragen rund um das Thema E-Scooter haben wir hier für Sie
zusammengestellt.