Gänse

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Tiere in der Stadt

Gänse in den Grünanlagen

In den Grünanlagen Frankfurts sind vor allem Kanada- und Graugänse anzutreffen, während Nilgänse den kleineren Teil im Artengefüge ausmachen. Besonders in Bereichen mit Wasserflächen sind die mobilen Vögel häufig zu sehen. Die Verschmutzung der Liegewiesen durch Gänsekot entsteht durch die Vorliebe der Gänse für kurzrasige Flächen und illegales Füttern durch Parkbesucher sowie Essensreste nach Picknicks.

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Gänse in der Grünanlage © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Grünflächenamt

Maßnahmen im Ostpark

Im Ostpark wurde vom Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen 2018 in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte, dem damaligen Hessischen Umweltministerium (heute Landwirtschaftsministerium) und dem Grünflächenamt ein Lenkungskonzept ins Leben gerufen. Eine Hecke trennt den Weiher von der großen Liegewiese, wodurch die Gänse während der Mauser diese Fläche meiden. Ein Ornithologe begleitet dieses Pilotprojekt wissenschaftlich. Die Maßnahmen haben die Anzahl der Gänse auf der großen Liegewiese um etwa zwei Drittel reduziert. 

Herausforderungen und Lösungen

Das Lenkungskonzept ist nicht überall umsetzbar, besonders am Mainufer. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Gänse in andere Grünanlagen verlagern. Die Ansammlungen der Gänse während der Mauser sind durch Futterquellen wie illegale Fütterungen begünstigt. Stadtweit gibt es keine signifikante Zunahme der Gänsebestände insgesamt, nur eine Verschiebung innerhalb des Artengefüges.

Eine Bejagung in Parks oder auch am Mainufer scheidet aus. Dies ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.

Weiterhin unterliegen die Gänse, wie alle europäischen Vogelarten, dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie sind zudem – je nach Art – nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang III geschützt. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind die Gänse zum Teil "besonders geschützte Arten". Demzufolge gelten die Bestimmungen und Schutzvorschriften des § 44 BNatschG, der Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten enthält. Danach ist es verboten wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Weiterhin dürfen auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Ein Eingriff in die Fortpflanzung ist somit nicht möglich. Dies gilt auch für den Einsatz von Hormonen.

Die Einstufung als möglicherweise invasive Art durch die EU entbindet zunächst nicht von der Beachtung dieser Vorschriften.

 

HINWEIS

Gelegentlich erreichen uns Meldungen von Angriffen durch Nilgänse - meist von Joggern:innen oder Radfahrer:innen. Meist führen die Gänse Jungen und fühlen ihren Nachwuchs durch sich schnellbewegende Parkbesucher:innen bedroht. Die robuste Gegenwehr kann man minimieren indem man sich in der unmittelbaren Nähe ihrer Jungen in angemessener Geschwindigkeit bewegt und den Kleinen nicht zu nahe zu kommt.
Wir appellieren deshalb an die Besucher:innen unserer Grünanlagen das arteigene Verhalten der Vögel während der Brutzeit zu berücksichtigen.

Fazit

Ein toleranter Umgang mit den Gänsen und die Reduzierung von Futterquellen sind zentrale Maßnahmen zur Entschärfung des Problems. Die Stadt Frankfurt setzt auf ein ausgewogenes Management, um den Konflikt zwischen Gänsen und Parkbesuchern zu minimieren.
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