Gänse in den Grünanlagen
In den Grünanlagen Frankfurts sind vor allem Kanada- und Graugänse anzutreffen, während Nilgänse den kleineren Teil im Artengefüge ausmachen. Besonders in Bereichen mit Wasserflächen sind die mobilen Vögel häufig zu sehen. Die Verschmutzung der Liegewiesen durch Gänsekot entsteht durch die Vorliebe der Gänse für kurzrasige Flächen und illegales Füttern durch Parkbesucher sowie Essensreste nach Picknicks.
Maßnahmen im Ostpark
Im Ostpark wurde vom Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen 2018 in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte, dem damaligen Hessischen Umweltministerium (heute Landwirtschaftsministerium) und dem Grünflächenamt ein Lenkungskonzept ins Leben gerufen. Eine Hecke trennt den Weiher von der großen Liegewiese, wodurch die Gänse während der Mauser diese Fläche meiden. Ein Ornithologe begleitet dieses Pilotprojekt wissenschaftlich. Die Maßnahmen haben die Anzahl der Gänse auf der großen Liegewiese um etwa zwei Drittel reduziert.Herausforderungen und Lösungen
Das Lenkungskonzept ist nicht überall umsetzbar, besonders am Mainufer. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Gänse in andere Grünanlagen verlagern. Die Ansammlungen der Gänse während der Mauser sind durch Futterquellen wie illegale Fütterungen begünstigt. Stadtweit gibt es keine signifikante Zunahme der Gänsebestände insgesamt, nur eine Verschiebung innerhalb des Artengefüges.
Eine Bejagung in Parks oder auch am Mainufer
scheidet aus. Dies ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht
möglich.
Weiterhin
unterliegen die Gänse, wie alle europäischen Vogelarten, dem allgemeinen Schutz
der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie sind zudem – je nach Art – nach dem
Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang III geschützt. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
sind die Gänse zum Teil "besonders geschützte Arten". Demzufolge
gelten die Bestimmungen und Schutzvorschriften des § 44 BNatschG, der
Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten enthält. Danach
ist es verboten wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören. Weiterhin dürfen auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild
lebenden Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Ein Eingriff in
die Fortpflanzung ist somit nicht möglich. Dies gilt auch für den Einsatz von
Hormonen.
Die Einstufung
als möglicherweise invasive Art durch die EU entbindet zunächst nicht von der
Beachtung dieser Vorschriften.
HINWEIS
Gelegentlich erreichen uns Meldungen von Angriffen durch
Nilgänse - meist von Joggern:innen oder Radfahrer:innen. Meist führen die
Gänse Jungen und fühlen ihren Nachwuchs durch sich schnellbewegende Parkbesucher:innen bedroht. Die robuste Gegenwehr kann man minimieren indem man sich in der
unmittelbaren Nähe ihrer Jungen in angemessener Geschwindigkeit bewegt und den
Kleinen nicht zu nahe zu kommt.
Wir appellieren deshalb an die Besucher:innen unserer
Grünanlagen das arteigene Verhalten der Vögel während der Brutzeit zu
berücksichtigen.