Bio-Siegel
Seit Herbst 2001 gibt es das staatliche Bio-Siegel als einheitliches Zeichen für Bio-Produkte, die der EG-Öko-Verordnung entsprechen. Die Produkte müssen den europäischen Mindeststandards genügen. Verboten sind u.a. die Bestrahlung von Lebensmitteln, das Verfüttern von Antibiotika und der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen, von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und von leicht löslichen mineralischen Düngern.