Erhebung der Fallzahlen

Erhebung der Fallzahlen

AhV

Erhebung der Fallzahlen aus den Verwaltungsbezirken der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter (AhV)

Eine wichtige Aufgabe der AhV ist die Erfassung der Arbeitsleistung aller hessischen Versicherungsämter inklusive der in den Landkreisen angehörigen Gemeinden und Städte. Hierzu wird die jährliche Anzahl der Arbeitsprodukte (Fallzahlen) in Sozialversicherungsangelegenheiten durch die Geschäftsstelle der AhV erhoben. Diese Jahresstatistik der Versicherungsamtsbezirke in Hessen wird dokumentiert und auf der Internetseite der AhV unter "Aktueller Kenntnisstand" veröffentlicht.

 

Mit dem Erhebungsjahr 2016 wurde gemäß Beschluss der AhV vom 02.06.2015 eine geänderte Erfassung der Fallzahlen eingeführt. Die Erfassungsdatei erhalten Sie per Rückmeldung auf Ihre E-Mail-Anfrage. Eine Kurzanleitung steht ihnen auf dieser Seite zum Download bereit. Fragen zum rechtlichen Hintergrund der Erhebungskriterien, sowie bei Klärungsbedarfen zur Handhabung werden unter der Telefonnummer +49 69 212 32997 beantwortet.

 

Für die Erhebung durch die AhV-Geschäftsstelle sind nur die Endsummen des jeweiligen Kalenderjahres relevant. Die Meldungen der einzelnen Versicherungsämter für ihren Verwaltungsbezirk (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) sollten per E-Mail an ahv.versicherungsamt@stadt-frankfurt.deInternal Link  oder mit Fax an +49 69 212 36154

bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres eingegangen sein.

 

 


Datenerfassung