Registrierung von Berufsbetreuer

Registrierung von Berufsbetreuer

Berufsbetreuer:in

Registrierung von Berufsbetreuer:innen

Informationen für Berufsbetreuer:innen zur Betreuungsrechtsreform 01.01.2023

Der Gesetzgeber regelt durch die Einführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ab dem 01.01.2023 die Anforderungen an Personen neu, die berufliche Betreuungen führen. Das Selbstbestimmungsrecht soll gestärkt, und die Qualität der rechtlichen Betreuung soll verbessert werden.

Voraussetzung für eine entsprechende berufliche Tätigkeit ist eine Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Als Berufsbetreuer:innen können nur der/die Betreuer:innen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche/r Betreuer:innen registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG).

Bitte nutzen Sie die untenstehenden Anträge und Erklärungen für Ihr Registrierungsverfahren. Sie können Ihren Antrag per Post an die Betreuungsbehörde senden.

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