Bürgerförderprogramm

Bürgerförderprogramm

Fördermittel

Förderrichtlinie „Bürgerengagement für den Klimaschutz“

Förderung von Klimaschutzprojekten in der Nachbarschaft - 2.500 Euro Zuschuss beantragen

Klimadezernentin Rosemarie Heilig und das Klimareferat unterstützen das Engagement von Bürger:innen und Initiativen, die Klimaschutz in Frankfurt am Main umsetzen möchten. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Sachkostenzuschusses bis maximal 2.500 Euro pro Jahr. Alle Details hierzu stehen in der Förderrichtlinie „Bürgerengagement für den Klimaschutz“, die seit 13.02.2024 erneut aktiv und bis 31.12.2029 in Kraft ist.

Bürgerförderprogramm Klimaschutz
Portrait of a woman at a business meeting. © filadendron/iStock, Foto: filadendron / iStock

Welche Projekte kann man einreichen?

Eingereichte Projekte sollten:

  • dem Klimaschutz und dem Gemeinwohl in Frankfurt zugutekommen.
  • nachweislich dazu beitragen, Energie in Frankfurt einzusparen bzw. den Anteil der erneuerbaren Energien in Frankfurt zu erhöhen.
  • auf ehrenamtlichem Engagement basieren, d.h. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Es handelt sich hierbei um einen reinen Sachkostenzuschuss.
  • noch nicht begonnen sein oder eine grundlegende Weiterentwicklung erfahren.

Hierzu zählen vor allem folgende Kategorien:

  • Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, 
  • Energieeffizienz- und Suffizienzmaßnahmen
  • Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen 
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • Layout und Druck von Informationsmaterialien

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich folgende Teilnehmergruppen, sofern ihr Sitz sich in Frankfurt am Main befindet:

  • Einwohner:innen ab 18 Jahren
  • gemeinnützige Organisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs)
  • Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften
     
    Sonderhinweis: Solange das geplante Projekt in Frankfurt am Main umgesetzt wird,
    können die oben definierten Teilnehmergruppen auch aus benachbarten Kommunen einen
    Förderantrag stellen.

 

Wonach entscheidet sich, ob man einen Zuschuss erhält?

Die eingereichten Unterlagen werden zunächst hinsichtlich Form und Vollständigkeit gesichtet.
Anschließend werden die Projektbeschreibungen durchgecheckt nach diesen fünf Kriterien, 
die zu unterschiedlichen Teilen gewichtet sind: 

  • Bezug zur Nachbarschaft: 30 Prozent 
  • Beitrag zum Klimaschutz (CO2-Einsparung): 30 Prozent
  • Umsetzbarkeit: 25 Prozent 
  • Übertragbarkeit: 15 Prozent 

 

 

Wie hoch ist der Sachkostenzuschuss? Und wann erfolgt die Auszahlung?

Der Sachkostenzuschuss kann maximal  bis zu 2.500 Euro betragen.
Im Zuwendungsbescheid wird individuell und abschließend vermerkt, in welcher Höhe der Zuschuss bewilligt wird.
Die erste Hälfte des bewilligten Zuschusses kann am Anfang des Projektes ausgezahlt werden. Die Auszahlung der zweiten Hälfte wiederum erfolgt frühestens nach Prüfung des Verwendungsnachweises, in der Regel kurz nach Abschluss des Projektes.

 

Wie hoch ist der Bewerbungsaufwand? Und wo stehen die Teilnahmebedingungen?

Der Bewerbungsaufwand ist mit Rücksicht auf ehrenamtliches Engagement bewusst so gering wie möglich gestaltet worden.
Ganz ohne Aufwand ist ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln allerdings nicht realisierbar. Daher gilt Folgendes:
Eine vollständige Bewerbung besteht aus Antragsformular, detaillierter Projektbeschreibung, Angebot(en), formloser Bestätigung sowie ggf. Angaben zu Einnahmen. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich postalisch einzureichen. Das Klimareferat nimmt Bewerbungen ganzjährig entgegen. 

Die Förderrichtlinie ist in Kraft bis 31. Dezember 2029. Das Antragsformular und die Teilnahmebedingungen zur Förderrichtlinie stehen am Seitenende als Download bereit. Alternativ sind die Unterlagen erhältlich unter: klimareferat@stadt-frankfurt.de  oder: 069-212-39193

Für weitere Fragen rund um die Förderrichtlinie steht Nathalie Kohlschütter im Klimareferat gerne zur Verfügung: telefonisch oder per Mail: nathalie.kohlschuetter@stadt-frankfurt.de

 

Warum bezuschusst die Stadt Frankfurt am Main klimafreundliches Bürgerengagement?


Frankfurter Initiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Bisher wurden einige, ausgewählte Klimaschutzprojekte seitens der Stadt Frankfurt auf Stadtteilebene punktuell unterstützt (z.B. Repair Cafés). Die Förderrichtlinie ermöglicht mehr Kontinuität sowie eine bessere Übersicht über die Förderung von Projekten. 

 

Wie lauten die Klimaschutz-Ziele der Stadt Frankfurt am Main?

Die Förderrichtlinie „Bürgerengagement für den Klimaschutz“ ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Stadt Frankfurt, um die lokal beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen:
Die Stadtverordneten von Frankfurt haben im Mai 2022 das Klimaschutzpaket der Koalition beschlossen. Es besagt, dass Frankfurt am Main bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll, die Stadtverwaltung sogar bereits bis 2030. Dazu werden 19 Grundsatzbeschlüsse in den Fokus gerückt, die Treibhausgasemissionen senken und den Klimaschutz fördern.
Frankfurt blickt auf eine lange Tradition des kommunalen Klimaschutzes zurück und trat bereits 1990 als Gründungsmitglied dem „Klimabündnis“ bei und erwarb sich ab 2005 den Ruf der „Passivhaus“-Hauptstadt. Das „Energie und Klimaschutzkonzept“ von 2008, der „Masterplan 100% Klimaschutz“ von 2015 und die „Klimaallianz“ von 2019 waren wichtige Meilensteine.

inhalte teilen