Die Zahnärztin kommt
Die zahnärztliche Untersuchung in der Kindertagesstätte
Gesund beginnt im Mund schon bei den ganz Kleinen. Alle Kinder sollen eine Chance auf gesunde Zähne
bekommen.
Im § 21 Sozialgesetzbuch V hat der Gesetzgeber dafür den gesetzlichen Anspruch für Kinder von 0 –12 Jahren auf Maßnahmen der Gruppenprophylaxe
festgelegt.
Diese Maßnahmen beinhalten zwei Schwerpunkte:
- Untersuchung der Mundhöhle der Kinder in ihrer
Gruppe durch Zahnärzte:innen des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes - Besuch durch Fachberaterinnen für zahnmedizinische
Gruppenprophylaxe des Arbeitskreises
Jugendzahnpflege
Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege fördert gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Frankfurt und Main-Taunus-Kreis die Zahngesundheit und besucht regelmäßig die Kindertageseinrichtungen zur zahnmedizinischen Untersuchung bei Ihren Kindern.
Warum ist eine Untersuchung in der Kindertageseinrichtung vorteilhaft für Sie?
Sie profitieren, dass Ihr Kind hier in vertrauter Umgebung und im Schutz seiner Gruppe den zahnärztlichen Kontakt üben kann. Dabei ist Vormachen und Nachahmen ein Spaß für alle.
Wer untersucht die Kinder?
Die Untersuchung wird von einer Jugendzahnärztin des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt, die über langjährige Erfahrung besonders mit Kindern verfügt. Das Untersuchungsergebnis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und nur Sie werden über den Befund schriftlich in Kenntnis gesetzt. Der Termin wird rechtzeitig durch einen Aushang bekannt gegeben.
Wie sieht ein Besuch der Fachberaterinnen für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe aus?
Bei einem solchen Besuch werden den Kindern altersgerecht und mit viel Spaß und Spiel wichtige Informationen zum Thema Zahngesundheit vermittelt. Anschließend werden praktische Zahnputzübungen durchgeführt.
Was passiert, wenn mein Kind sich nicht untersuchen lassen will?
Ihr Kind kann sich entscheiden, ob es mitmachen oder einfach nur zuschauen möchte. Gerne können Sie bei der Untersuchung anwesend sein.