Bewässerung

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Frankfurter Flüsse und Bäche

Bewässerung

Nutzungsmöglichkeiten Frankfurter Gewässer zur Bewässerung

Kriterien zur Eignung eines Wassers, unabhängig von dessen Herkunft, zur Bewässerung von Sport-, Spiel-, Obst- und Gemüseanbauflächen sind in der DIN 19650 „Hygienisch-mikrobiologische Klassifizierung von Bewässerungswasser“ (s. Tab. 1) festgelegt; Ziel ist es, eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, der mit dem Bewässerungswasser in Kontakt gekommenen Ernteprodukte sowie des Grundwassers, besonders in Trinkwasserschutzgebieten, auszuschließen. Die Einordnung der Wasserqualität unter mikrobiologischen Gesichtspunkten erfolgt in vier Eignungsklassen (EK) auf der Basis der Konzentrationen der zwei Indikatorkeime Fäkalstreptokokken / Intestinale Enterokokken (F.S.) und Escherichia coli (E. coli), sowie der Parameter Salmonellen und den infektiösen Stadien von Mensch- und Haustierparasiten. Für diese Parameter sind je nach Bewässerungsart, -praxis und zu bewässernder Kultur unterschiedliche Grenzwerte definiert.

 

Neben den bakteriellen Indikatorkeimen enthält behandeltes Abwasser noch eine Reihe von Krankheitserregern, die bei der Bewässerung ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Die mikrobielle Belastung von Abwasser nimmt zwar in den verschiedenen Prozessschritten einer konventionellen Abwasserbehandlung deutlich ab, die Eignungsklassen 1, 2 und 3 werden jedoch nicht erreicht. Sollten entsprechende Produkte oder Bereiche beregnet werden, sind folglich weitere Schritte zur Desinfektion nötig.

 

Bezüglich antibiotika-resistenter Keime im Beregnungswasser zeigen erste Forschungsarbeiten keinen Unterschied zwischen mit behandeltem Abwasser oder mit Frischwasser bewässerten Böden (Negreanu et al., 2012). Der Verbleib dieser Keime im Boden sowie ihre etwaige Übertragung auf Nahrungspflanzen und damit in die Nahrungskette sind derzeit noch nicht geklärt, bei der Bewertung des damit verbundenen Risikos sind andere Mechanismen und Verbreitungswege der Resistenzübertragung zu berücksichtigen. (UBA Texte 34/2016 „Rahmenbedingungen für die umweltgerechte Nutzung von behandeltem Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung“, Erstellt am 14.04.2016 | Aktualisiert am 30.07.2018)

Untersuchung und Ergebnisse

UNTERSUCHTE OBERFLÄCHENGEWÄSSER, UNTERSUCHUNGSPARAMENTER UND METHODEN

 

Seit 1986 werden die in Tabelle 1 und auf der Abbildung 1 (siehe unten auf dieser Seite) aufgeführten Oberflächengewässer auf die in Tabelle 2 dargestellten Parameter regelmäßig untersucht. In den Jahren 1990, 1996, 2002, 2009 und zuletzt 2018 hat das Gesundheitsamt zusammenfassende Bewertungen der bis dahin vorliegenden Befunde veröffentlicht. Den Bericht finden Sie hierInternal Link.

 

Main und Nidda werden beim Eintritt und beim Verlassen der Frankfurter Gemarkung beprobt. Erlenbach, Eschbach und Urselbach, deren Gewässerqualität durch Abwasserreinigungsanlagen wesentlich beeinflusst wird, werden jeweils kurz vor dem Kläranlageneinlauf, kurz nach dem Kläranlageneinlauf sowie 1000 m nach dem Kläranlageneinlauf beprobt. Kalbach, Westerbach, Sulzbach, Liederbach und Königsbach werden an einer für die Ortslage typischen Stelle beprobt. Der Rebstockweiher wird an einer festgelegten Uferstelle beprobt.

 

Mittels einer Probenahmestange werden die Proben in ca. 1 m Entfernung vom Ufer, kurz unterhalb der Wasseroberfläche, in eine sterile 1-Liter-Klarglasflasche abgefüllt und umgehend an das Untersuchungsinstitut weitergeleitet.

 

Die physikalisch-chemischen Parameter elektrische Leitfähigkeit, Temperatur, Sauerstoffgehalt, pH-Wert und die Strömungsgeschwindigkeit werden durch den Probenehmer des Gesundheitsamts am Probenahmeort bestimmt. Die mikrobiologischen Parameter werden von einem beauftragten Institut analysiert. Sauerstoffsättigung, BSB5, Ammoniumstickstoff, Nitrat-Stickstoff, Ortho-Phosphat-P, Chemischer Index, Nitrit-Stickstoff und TOC analysiert das Umweltlabor der Stadt Frankfurt.

 

Tab.1 : Gewässer und Probenahmestellen-Bezeichnung

Gewässer Entnahme-Bezeichnung Entnahmestelle UTM Koordinaten [m] Rechtswert UTM Koordinaten [m] Hochwert
Main Main-1 bei Fechenheim
32U483566
5552584
  Main-2 bei Höchst, ab 2013 Fähranleger Schwanheim 32U467901
5549605
Nidda Nidda-1 bei Harheim 32U478452
5558806
  Nidda-2 bei Rödelheim 32U472395
5552476
Erlenbach Erlenbach-1 
direkt vor der ARA Ober-Erlenbach
32U477427
5563601
  Erlenbach-2
direkt nach der ARA Ober-Erlenbach
32U478391
5562979

Erlenbach-3
Ortslage Nieder-Erlenbach
32U479039
5562259
Eschbach Eschbach-1
direkt vor der ARA Nieder-Eschbach
32U475247
5562983
  Eschbach-2
direkt nach der ARA Nieder-Eschbach
32U475861
5562344
  Eschbach-3

Ortslage Harheim

32U476667
5561410
Urselbach Urselbach-1
direkt vor der ARA Weißkirchen, ab 2013 an der Untermühle
32U471532
5558692
  Urselbach-2
direkt nach der ARA Weißkirchen
32U472031
5558216
  Urselbach-3
Ortslage Niederursel, ab 2013 am Faulbrunnen
32U473599
5557179
Kalbach
Kalbach Kalbach-Stadtpark
32U474104
5559475
Königsbach Königsbach Straßenbahnhaltestelle „Louisa“, ab 2013 Ziegelhüttenweg
32U476502
5548034
Liederbach Liederbach Park Unterliederbach
32U466647
5550963
Rebstockweiher Rebstockweiher Rebstock-Park
32U472607
5551182
Sulzbach Sulzbach unterhalb Ortslage Sulzbach
32U468960
5551909
Westerbach Westerbach
Rödelheim, Nähe Niddamündung
32U471149
5552231

ARA: Abwasserreinigungsanlage

 

Tab. 2: Untersuchte Parameter und Methoden

Mikrobiologische Untersuchungen
Methode
Escherichia coli
BGBl. 10/1995
Coliforme Keime
BGBl. 10/1995
Keimzahl bei 20 °C
TrinkwV 2001 (2013) Anl. 5  I d) bb)
Keimzahl bei 36 °C
TrinkwV 2001 (2013) Anl. 5  I d) bb)
Salmonellen
ISO 19250:2010
Fäkalstreptokokken
BGBl. 10/1995
Chemische und physikalisch-chemische Parameter und Untersuchungen
Aussehen
visuell
Geruch
olfaktorisch
pH-Wert
DIN EN ISO 10523 C5
Temperatur
DIN 38404-C4
Elektr. Leitfähigkeit
EN 2788 (C8)
Sauerstoffgehalt
EN 25814 G22
Sauerstoffsättigung
DIN 38408 G22/23
Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB 5)
DIN EN 1899-1 (H51)
Ammonium
DIN EN ISO 11732 E23
Nitrat-Stickstoff
EN ISO 10304-1 D20
Nitrit-Stickstoff
EN ISO 10304-1 D20
o-Phosophat
EN ISO 6878 D11
Chemischer Index
 

 

BEWERTUNGSGRUNDLAGE

Unsere Beurteilungsgrundlage ist die DIN 19650 „Hygienisch-mikrobiologische Klassifizierung von Bewässerungswasser“ (Tab.3). 

Tab. 3: DIN 19650 Hygienisch-mikrobiologische Klassifizierung von Bewässerungswasser 

Eignungsklasse Anwendung

Fäkal-Streptokokken-Koloniezahl/100 ml

(nach TrinkwV bzw. Badgewässerrichtlinie1)

E. coli-Koloniezahl/100 ml

(nach TrinkwV bzw. Badegewässerrichtfinie1)

Salmonellen/1000 ml

(nach DIN 38414-13)

Potentiell infektiöse Stadien von Mensch- und

Haustierparasiten2) in 1000 ml

1 Trinkwasser
  • alle Gewächshaus- und Freilandkulturen  ohne Einschränkung
nicht nachweisbar
nicht nachweisbar
nicht nachweisbar  nicht nachweisbar
23)
  • Freiland- und Gewächshauskulturen für den  Rohverzehr
  • Schulsportplätze, öffentliche Parkanlagen
< 1004)
< 2004)
nicht nachweisbar
nicht nachweisbar
33)
  • nicht zum Verzehr bestimmte Gewächshauskulturen
  • Freilandkulturen für den Rohverzehr bis Fruchtansatz bzw. Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte
  • Obst und Gemüse zur Konservierung
  • Grünland bzw. Grünfutterpflanzen bis 2 Wochen vor dem Schnitt oder der Beweidung
  • alle anderen Freilandkulturen ohne Einschränkung
  • sonstige Sportplätze5)
< 400
< 2000
nicht nachweisbar
nicht nachweisbar 
43,5)
  • Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz
  • Forstkulturen, Polterplätze und Feuchtbiotope
  • Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und  Nichtnahrungspflanzen zur industriellen Verarbeitung und Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte
  • Getreide bis zur Milchreife (nicht zum Rohverzehr)
  • Futter zur Konservierung bis 2 Wochen vor der  Ernte
Abwasser, das mindestens eine biologische Reinigungsstufe durchlaufen hat
  • Für Darm-Nematoden: keine Standard Empfehlung möglich

 

  • Für Stadien von Taenia: nicht nachweisbar

1) Mikrobiologische Untersuchungen nach den für Badegewässer üblichen Verfahren;

2) Soweit dies für die Sicherung der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlich ist, kann eine Untersuchung des vorgesehenen Bewässerungswassers auf Darm-Nematoden (Ascaris- und Trichuris-Arten sowie Hakenwürmer) und / oder Bandwurm-Lebensstadien (insbesondere Taenia) nach WHO-Empfehlung angeordnet werden.

3) Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen.

4) Richtwert, der analog der TrinkwV § 2 Abs. 3 [3] so weit unterschritten werden sollte, wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist". Zur Verbesserung der Wasserqualität siehe 5.4.

5) Bei der Beregnung muss durch Schutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.

Ergebnisse

Die Bewertung der einzelnen Gewässer finden Sie hierInternal Link.


Je nach Belastungssituation, dem Vorhandensein von Kläranlagen und dem Fließvolumen sind unterschiedliche Eignungsklassen zu verzeichnen.


Das Wasser von Main und Nidda liegt im Mittel über die letzten 5 Jahre im Bereich der Eignungsklasse 3. Bei den durch die Ableitungen der Kläranlagen belasteten Gewässern Erlenbach, Eschbach und Urselbach ist deutlich zu sehen, dass sich die Bewässerungsqualität im Gewässerabschnitt vor den Kläranlagen im Bereich von Eignungsklasse 3, nach den Kläranlagen auf Eignungsklasse 4 verringert. Ebenso ist der Sulzbach in die Eignungsklasse 3 einzustufen. Die Wässer von Liederbach, Westerbach, Rebstockweiher, Kalbach und Königsbach sind über die letzten 5 Jahre betrachtet in die Eignungsklasse 3 ein zu ordnen.


WELCHE GEWÄSSER EIGNEN SICH NUN FÜR WELCHEN BEWÄSSERUNGSZWECK

Keines der untersuchten Gewässer
  • alle Gewächshaus- und Freilandkulturen ohne Einschränkung
Keines der untersuchten Gewässer
  • Schulsportplätze, öffentliche Parkanlagen
  • Freiland- und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr

Main, Nidda; Liederbach, Westerbach, Rebstockweiher, Kalbach, Königsbach

Gewässerabschnitt vor der Kläranlage: Erlenbach, Eschbach, Urselbach

  • sonstige Sportplätze: bei der Beregnung muss durch Schutzmaßnahmen sicher gestellt werden, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.
  • nicht zum Verzehr bestimmte Gewächshauskulturen
  • Freilandkulturen für den Rohverzehr bis Fruchtansatz bzw. Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte
  • Obst und Gemüse zur Konservierung
  • Grünland bzw. Grünfutterpflanzen bis 2 Wochen vor dem Schnitt oder der Beweidung
  • alle anderen Freilandkulturen ohne Einschränkung
Sulzbach


Gewässerabschnitt nach der Kläranlage: Erlenbach, Eschbach, Urselbach

  • Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz
  • Forstkulturen, Polterplätze und Feuchtbiotope
  • Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und Nichtnahrungspflanzen zur industriellen Verarbeitung und Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte
  • Getreide bis zur Milchreife (nicht zum Rohverzehr)Futter zur Konservierung bis 2 Wochen vor der Ernte

 

SALMONELLEN IN DEN UNTERSUCHTEN GEWÄSSERN

 

Aufgrund unterschiedlicher Methoden und untersuchender Labore zeigten die Jahre 1997 – 2002 wechselnde Häufigkeiten im Nachweis von Salmonellen. 2005 bis 2011 wurden regelmäßig Salmonellen nachgewiesen, insbesondere an den durch Kläranlagen fäkal belasteten Oberflächengewässern Erlenbach, Eschbach und Urselbach, aber auch in Main und Nidda.

 

2012/2013 ist die Zahl positiver Salmonellenbefunde für alle Gewässer leicht zurückgegangen, 2014 und 2015 wurden in keinem Oberflächengewässer mehr Salmonellen nachgewiesen. Seit 2016 sind die positiven Salmonellennachweise der von uns untersuchten Oberflächengewässer auf konstant niedrigem Niveau, ohne dass sich Labor, Methode oder die Reinigungsstufen der Kläranlagen geändert haben. Auffällig ist jedoch, dass auch die Fälle der durch Salmonellen ausgelösten und in Frankfurt gemeldeten Erkrankungen, die Salmonellosen, seit 2009 deutlich rückläufig sind und sich seit 2010 auf ähnlich niedrigem Niveau befinden. Durch die Einführung strenger Regeln für Geflügelfutter und eine Impfpflicht für Legehennen mit hohen Salmonellenraten durch die Europäische Kommission im Jahr 2008 sowie die Änderung der Hühnereiverordnung in Deutschland im Jahr 2007 kommt es seltener zur Salmonellen-Übertragung, damit zu weniger gemeldeten Erkrankungen und ausscheidenden Personen und schlussendlich zu einer geringeren Belastung des Abwassers und damit der Oberflächengewässer.

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