Yersiniose
Was ist eine Yersiniose?
Die Yersiniose ist eine weit verbreitet fieberhafte Darmentzündung, die durch Bakterien (Yersinien) hervorgerufen wird. Kinder und Jugendliche sind am häufigsten betroffen.
Yersiniosen werden beim Menschen hauptsächlich durch den Verzehr von rohen oder nicht ausreichend gegarten Schweinefleischerzeugnissen bzw. durch andere kontaminierte Lebensmittel verursacht. Eine weitere Infektionsquelle können Haustiere sein, damit zählt die Yersiniose auch zu den Zoonosen, d. h. Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden.
Informationen zu Yersiniose
Wie äußert sich die Erkrankung?
Die Erkrankung beginnt etwa 7 – 10
Tage nach der Ansteckung mit breiigem Durchfall, Übelkeit, Erbrechen,
Bauchkrämpfen und Fieber. Bei älteren Kindern und Erwachsenen können starke Bauchschmerzen
auftreten, die häufig eine Blinddarmentzündung vortäuschen. Bei Erwachsenen
können Yersinien auch grippeähnliche Beschwerden verursachen. In seltenen Fällen
treten nach der Infektion lang anhaltende Gelenkentzündungen auf. In
Einzelfällen kann die Erkrankung auch nahezu unbemerkt verlaufen.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Infektion mit Yersinien erfolgt hauptsächlich durch
verunreinigtes Trinkwasser und den Verzehr erregerhaltiger Nahrungsmittel (z. B. rohes Fleisch, Salate etc.). Die
Bakterien werden mit dem Stuhl ausgeschieden.
Bei unzureichender Hygiene (z. B. nach dem Toilettengang),
können die Bakterien über die Hände von Mensch zu Mensch weitergegeben werden
(Schmierinfektion).
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Bei Erkrankten in gutem
Allgemeinzustand reicht in der Regel eine Behandlung der Beschwerden aus (sog.
symptomatische Behandlung).
Trinken Sie
ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Erbrechen und Durchfall
entstehen, auszugleichen (z. B. Fruchtsaft, Salzstangen oder Bananen). Achten
Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung.
In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Antibiotika
und/oder Infusionen notwendig sein.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Solange Erreger
ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr. Diese nimmt jedoch mit
Abklingen des Durchfalles stark ab.
Die Ausscheidung der Erreger mit dem Stuhl kann mehrere
Wochen andauern, bei Kindern oft 6 Wochen.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
- Bewahren Sie rohes Fleisch und Wurstwaren sofort nach dem Einkauf im Kühlschrank auf.
- Verzehren Sie Speisen innerhalb von zwei Stunden nach dem letzten Aufwärmen. Speisen sollten langfristig nicht warm gehalten werden.
- Kochen Sie Wasser aus Quellen und Brunnen ab, bevor Sie es trinken oder Speisen damit zubereiten.
- Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher.
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife verwenden oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern benutzen.
- In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter sechs Jahren, mit einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung
dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten vorübergehend nicht
besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten. Hierzu zählt auch die Erkrankung
durch Yersinien. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem
Besuchsverbot.
Das Kind sollte zwei
Tage symptomfrei sein, bevor es die Kindergemeinschaftseinrichtung wieder
besucht. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist nicht erforderlich.
Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt
dieses Besuchsverbot nicht.
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen
der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Yersiniose vorliegt, dürfen Sie
bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf
bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen,
Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den
Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch
für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z.B.
Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten
ist.
Eine
Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens zwei Tage nach dem Abklingen der
klinischen Symptome unter Einhaltung konsequenter Händehygiene erfolgen.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte und Labore: Meldepflichtig ist der Verdacht auf oder die Erkrankung an Yersiniose, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen sowie der direkte Labornachweis des Erregers bei Hinweis auf eine akute Infektion.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.