Typhus

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Typhus

Was ist Typhus?

Typhus ist eine schwere Durchfallerkrankung, die durch Salmonellen (hier: Salmonella typhi) hervorgerufen wird.
Die Krankheit kommt zwar weltweit vor, ist aber vor allem in Entwicklungsländern verbreitet, in denen schlechte hygienische Bedingungen herrschen. Das höchste Ansteckungsrisiko besteht in Indien und Pakistan.
Daher sind Typhus-Fälle in Deutschland hauptsächlich durch Reisende mitgebrachte Erkrankungen.
Durch den frühen Einsatz von Antibiotika kann die Krankheit bereits zu Beginn gestoppt werden. Im Allgemeinen hinterlässt die durchgemachte Erkrankung eine lebenslange Immunität.
Als Paratyphus bezeichnet man ein abgeschwächtes Krankheitsbild des Typhus, dessen Erreger nicht Salmonella typhi, sondern Salmonella paratyphi ist.

Informationen zu Typhus

 

Wie äußert sich die Erkrankung?
Meist beginnt die Erkrankung an Typhus 8 – 14 Tage nach der Ansteckung mit Kopf- und Bauchschmerzen, Verstopfung und leichtem Fieber.
Unbehandelt steigt die Temperatur nach 2 – 3 Tagen auf bis zu 41 °C. Die Patienten sind schwer krank und schläfrig. Es kommt zu "erbsbreiartigen" Durchfällen. Der Pulsschlag ist oft verlangsamt.
Die Zunge ist grauweiß belegt, Spitze und Ränder bleiben aber oft frei und erscheinen hochrot ("Typhuszunge"). Leber und Milz können vergrößert sein. In diesem Stadium können schwerwiegende Komplikationen auftreten. Erst 1 – 3 Wochen später sinkt die Körpertemperatur langsam wieder.
Die Erkrankung an Paratyphus verläuft milder. Es treten 1 – 10 Tage nach Ansteckung Durchfälle, Erbrechen und Fieber bis 39 °C auf. Paratyphus dauert etwa 4 – 10 Tage.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
Patienten, die an Typhus erkranken, sind stationär zu behandeln. Die Behandlung erfolgt durch eine möglichst frühzeitige Therapie mit Antibiotika für ca. 2 – 3 Wochen. Hinzukommen sollte ein Ausgleich des Wasser- und Mineralhaushaltes, durch Flüssigkeitszufuhr oder Infusionen.

 

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Aufnahme der Bakterien erfolgt durch verunreinigtes Trinkwasser, bzw. durch Speisen, die mit kontaminiertem Wasser zubereitet worden sind. Die Übertragung findet häufig unter schlechten hygienischen Verhältnissen statt, insbesondere in Ländern mit niedrigem Hygienestandard.
Auch ein enger Kontakt zu Erkrankten, etwa im Haushalt mit gemeinsamem Benutzen der Toilette kann bei nicht ausreichender Hygiene zur Weiterverbreitung führen, ist aber selten.
Eine weitere Infektionsquelle sind Personen, die nach durchgemachter Erkrankung als „gesunde“ Dauerausscheider weiter Erreger ausscheiden.

 

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Ab etwa einer Woche nach Krankheitsbeginn ist eine Ansteckung möglich. Die Ausscheidung der Erreger mit dem Stuhl kann mehrere Wochen und sogar lebenslang andauern (sog. Dauerausscheider).

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

  • Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
  • Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher, eigenes Besteck, eigene Zahnbürste.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern benutzen.
  • Achten Sie auf gute Toilettenhygiene.
  • Verzichten Sie auf Reisen auf Lebensmittel, die möglicherweise kontaminiert sind (rohe Meeresfrüchte, Eis, Salate etc.). Es empfiehlt sich kein Leitungswasser zu trinken (Achtung: Eiswürfel!). Schälen Sie das Obst und kochen Sie das Gemüse.

Ist eine Impfung möglich?
Neben der Schluckimpfung stehen auch injizierbare Impfstoffe gegen Typhus zur Verfügung, die wegen der länger anhaltenden Schutzwirkung zu bevorzugen sind.
Die Impfung wird in Abhängigkeit von der Reisedauer für bestimmte Reiseländer empfohlen. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an Typhus/Paratyphus erkrankt sind bzw. in deren Wohngemeinschaft jemand an Typhus/Paratyphus erkrankt ist (Kontaktpersonen) oder die die Erreger ausscheiden, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten.
Dieses Besuchsverbot gilt schon bei Verdacht auf Typhus/Paratyphus.
Nach drei negativen Stuhlproben (ebenso bei Kontaktpersonen unter 6 Jahren, ältere Kontaktpersonen eine Stuhlprobe am Ende der Inkubationszeit) und einem ärztlichen Attest dürfen sie die Einrichtung wieder besuchen.
Bei Ausscheidung der Bakterien über mehrere Wochen darf die Einrichtung nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen besucht werden.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Meldepflichtig ist der Verdacht auf, die Erkrankung sowie der Tod an Typhus oder Paratyphus sowie der direkte Labornachweis des Erregers bei Hinweis auf eine akute Infektion.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung (auch bei Erkrankung eines Haushaltsangehörigen) und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.

 

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