Krätze (Skabies)
Was ist Krätze?
Skabies, auch Krätze genannt, wird durch die Krätzmilbe hervorgerufen. Sie ist ein tierischer Parasit, der die menschliche Haut befällt.
Dabei graben sich weibliche Milben in die Hornschicht der menschlichen Haut. Sie können dort vier Wochen lang leben und in dieser Zeit ca. 100 Eier ablegen.
Ist die Milbe 5 – 7 Tage bei Zimmertemperatur vom Menschen getrennt, stirbt sie ab. Sie ist empfindlich gegenüber trockener Wärme und Temperaturen über 50 °C. Bei 12 °C und hoher Luftfeuchtigkeit kann sie auch 14 Tage überleben.
Informationen zu Krätze
Wie äußert sich die Erkrankung?
Beim ersten Milbenbefall dauert es 2
– 6 Wochen bis als typisches Krankheitszeichen ein extremer Juckreiz, besonders
nachts, auftritt. Bei erneutem Befall verkürzt sich diese Zeit auf einen Tag.
Auf der Haut finden sich erst rote Punkte, dann Verdickungen und schließlich
kleine Bläschen. Durch Kratzen entstehen Krusten.
Bevorzugt
befallene Körperteile des Menschen sind die Fingerzwischenräume, Handgelenke,
Ellenbeugen, Achselfalten, Gesäß, Leisten- und Genitalbereich. Dort können die
Milbengänge sichtbar werden. Der behaarte Kopf, der Rücken und das Gesicht sind
in der Regel nicht befallen, außer bei Säuglingen und Kleinkindern.
Durch eine allergische Reaktion kann auch ein Ausschlag
am ganzen Körper entstehen.
Welche Übertragungswege sind bekannt?
Die Übertragung findet hauptsächlich direkt von Mensch zu
Mensch statt, insbesondere bei engen körperlichen Kontakten über mehrere
Minuten. Eine Übertragung durch flüchtigen Kontakt, z. B. Händeberührung,
reicht bei der gewöhnlichen Krätze nicht für eine Übertragung aus, sondern nur
bei der Borkenkrätze mit sehr zahlreichen Milben.
Selten, aber möglich, ist eine Ansteckung z. B. durch
infizierte Kleidung, Bettwäsche oder Handtücher.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Zur Behandlung von Krätze stehen
gut wirksame Mittel zur Verfügung, die auf die Haut aufgetragen oder als Tablette eingenommen werden.
Beachten Sie dazu bitte unbedingt die genauen Anweisungen ihres Arztes.
Eine Behandlung mit permethrinhaltigen Cremes sollte am besten abends beginnen: Erwachsene
und Kinder über 4 Jahren sollten die Creme auf dem gesamten Körper auftragen
inklusive Hals, Nacken, Handflächen und Fußsohlen. Kopf und Gesicht können
ausgespart bleiben, es sei denn es sind mit Krätze befallene Stellen in diesem
Bereich vorhanden. Achten Sie darauf, dass die Creme nicht in die Augen gerät
oder mit Schleimhäuten oder offenen Wunden in Kontakt kommt.
Beim Auftragen sollten die Bereiche zwischen den Fingern
und Zehen und unter den Fingernägeln (evtl. weiche Bürste erforderlich), die
Handgelenke, Ellenbeugen, Achselhöhlen, äußere Genitalien und das Gesäß
besonders sorgfältig behandelt werden.
Nach ca. 8 – 12 Stunden (Anweisung des Präparates
beachten!) können Sie behandelte Körperstellen abwaschen und frische Kleidung
anziehen. Getragene Kleidung sollten Sie sofort in die Wäsche geben.
Wiederholen Sie den Vorgang nach den Anweisungen ihres
Arztes.
Bei erfolgreicher Behandlung lässt der Juckreiz in der
Regel rasch nach. In Einzelfällen kann er aber bis über eine Woche lang
anhalten.
Bei starkem Befall ist die Behandlung unter Umständen
länger fortzusetzen als in der Gebrauchsinformation angegeben ist oder muss
sogar wiederholt werden.
4 – 6 Wochen nach der Behandlung sollte ein erfahrener
Hautarzt (Dermatologe) den Therapieerfolg überprüfen.
Nicht nur der
Patient, sondern auch die Personen, die mit ihm engen Hautkontakt hatten,
müssen evtl. behandelt werden, auch wenn sie keine Symptome zeigen.
Kontaktpersonen sind:
- Personen, die in den gleichen Räumen leben (z. B. Mitglieder einer Wohngemeinschaft, Familienmitglieder).
- Personen, die in den letzten 4 Wochen engen Hautkontakt zum Erkrankten hatten.
- Bei Kindern: enge Freunde, Kinder und Betreuer der Kindergartengruppe.
Welche Hygienemaßnahmen müssen umgesetzt werden?
- Wechseln Sie täglich die Bettwäsche.
- Waschen Sie gebrauchte Kleidung, Wäsche (auch Bettwäsche) bei mindestens 60 °C und trocknen Sie die Wäsche möglichst heiß im Wäschetrockner. Ist dies nicht möglich, muss die Wäsche, in Plastiksäcke luftdicht verschlossen, für 1 – 2 Wochen aufbewahrt werden. Die Milben sterben hierdurch ab.
- Reinigen Sie Polstermöbel, Betten und Fußbodenbeläge mit einem starken Staubsauger.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Krätze ist
ansteckend, solange sich Krätzmilben auf der Haut befinden. Die Zahl der Milben
steigt in den ersten Monaten der Infektion an und sinkt danach zumeist bei
gesundem Abwehrsystem.
Bei Patienten,
die eine intensive Körperpflege betreiben und Kosmetika einsetzen, können die
Hautveränderungen sehr gering sein und lange unbemerkt bleiben.
Unbehandelt verläuft die Krätze häufig chronisch, kann
aber auch nach einiger Zeit spontan ausheilen.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Schutzmaßnahmen im Vorfeld sind in der Regel kaum möglich, da Krätze bereits unbemerkt vor Beginn der Beschwerden übertragen werden kann.
Enge Kontaktpersonen, das heißt Personen, die engen oder längeren Hautkontakt
mit einer erkrankten Person hatten, sollten für etwa fünf bis sechs Wochen
intensive Hautkontakte mit anderen vermeiden.
Sie sollten sich auf Krankheitszeichen, die auf Krätze hindeuten könnten,
beobachten. Bei Auftreten von Krankheitszeichen sollte umgehend ein Hautarzt aufgesucht
werden.
Falls sich
Körperkontakte mit Erkrankten nicht vermeiden lassen, zum Beispiel bei der
Körperpflege von Kindern oder Pflegebedürftigen, sollten Sie langärmlige
Kleidung und Einmalhandschuhe tragen.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Personen, die an Krätze erkrankt sind oder bei denen der
begründete Verdacht auf Krätze besteht, dürfen Kindergemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Schulen, Kindergärten) nicht besuchen. Dies gilt sowohl für die betreuten
Kinder als auch für das Personal der Gemeinschaftseinrichtung.
Am Tag nach der ersten Behandlung mit Tabletten oder Mitteln zum Auftragen kann die betroffene Person
die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen (dies gilt nicht für die schwere Verlaufsform Scabies crustosa). Ein schriftliches ärztliches
Attest über die erfolgreiche Behandlung ist nicht erforderlich.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte und Labore: Es besteht keine Meldepflicht.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen,
Altenpflegeheime und anderen Gemeinschaftsunterkünfte müssen dem Gesundheitsamt
melden, wenn Betreute oder Beschäftigte ihrer Einrichtung an Krätze erkrankt
sind oder bei ihnen der Verdacht auf Krätze vorliegt.
Das zuständige Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Auftreten der Erkrankung in der Gemeinschaftseinrichtung ohne Hinweis auf die betroffene Person bekannt gegeben wird.