Scharlach

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Infektionskrankheiten A-Z

Scharlach

Was ist Scharlach?

Scharlach ist eine Infektionskrankheit, die als "Kinderkrankheit" bekannt ist und durch Bakterien (Streptokokken der Gruppe A) hervorgerufen wird.
Kinder zwischen dem 3. und 10. Lebensjahr erkranken am häufigsten.
Mehrfacherkrankungen sind möglich. Da Scharlach sehr ansteckend ist führt die Erkrankung in Kindergemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen immer wieder zu Krankheitshäufungen, insbesondere in den Wintermonaten (Oktober bis März).

Informationen zu Scharlach

Wie äußert sich die Erkrankung?
1 – 3 Tage nach der Ansteckung treten starke Halsschmerzen, Lymphknotenschwellungen, Fieber, Erbrechen und ein Hautausschlag auf.
Der kleinfleckige Ausschlag beginnt am Rumpf (Leistenbeuge und Achsel) und breitet sich dann auf die gesamte Haut und Schleimhäute aus. Mund und Kinnpartie bleiben ausgespart. Die Zunge ist anfangs weiß belegt und verfärbt sich dann leuchtend rot (Himbeerzunge). Der Hautausschlag verschwindet nach 6 – 8 Tagen. Einige Tage danach kommt es zur Abschuppung der Haut, insbesondere an Handinnenflächen und Fußsohlen.
Als Spätfolge können u.a. Erkrankungen der Nieren, der Gelenke (sog. Rheumatisches Fieber) und des Herzens auftreten.
Kinder zwischen dem 4. und 7. Lebensjahr erkranken am häufigsten.
Mehrfacherkrankungen an Scharlach sind unabhängig von einer Antibiotikagabe möglich.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Übertragung der Scharlach-Erreger (Streptokokken) erfolgt hauptsächlich beim Niesen, Husten und Sprechen (Tröpfcheninfektion). In den Wintermonaten kann man die Bakterien bei 10 – 20 % der Bevölkerung ohne Krankheitszeichen im Nasen-Rachenraum finden.
Selten ist eine Ansteckung über erregerhaltige Lebensmittel und Wasser möglich.

Wie wird die Erkrankung behandelt?

Die Erkrankung kann mit Antibiotika gut behandelt werden. Mittel der Wahl ist eine 10-tägige Therapie mit Penicillin.
Über eine antibiotische Behandlung sollte durch den behandelnden Arzt entschieden werden.

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?

Wird keine antibiotische Therapie durchgeführt, können die Patienten ca. 3 Wochen lang ansteckend sein. Durch Antibiotika verkürzt sich diese Zeit auf 24 Stunden.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Die Möglichkeiten der Prävention sind begrenzt. Eine Schutzimpfung existiert nicht.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an Scharlach oder anderen Infektionen durch Streptokokken (Streptococcus pyogenes) erkrankt sind oder bei denen der Verdacht hierauf besteht, dürfen Kindergemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc.) nicht besuchen.
Die Gemeinschaftseinrichtung kann erst wieder besucht werden, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Dies ist frühestens 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung möglich. Ohne Antibiotikatherapie kann der Erkrankte erst 2 Wochen nach Abklingen der Symptome wieder zugelassen werden. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
Ein Ausschluss von gesunden Streptokokken-Trägern oder engen Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte: Meldepflichtig durch den Arzt ist nur eine Häufung von Streptokokken-Infektionen, beispielsweise im Krankenhaus oder Altenpflegeheim.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung.
    Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder oder Beschäftigte ihrer Einrichtung an bestimmten Streptokokken-Infektionen (Scharlach, Impetigo contagiosa) erkrankt sind.

 

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