Scharlach
Was ist Scharlach?
Scharlach ist eine Infektionskrankheit, die als "Kinderkrankheit" bekannt ist und durch Bakterien (Streptokokken der Gruppe A) hervorgerufen wird.
Kinder zwischen dem 3. und 10. Lebensjahr erkranken am häufigsten.
Mehrfacherkrankungen sind möglich. Da Scharlach sehr ansteckend ist führt die Erkrankung in Kindergemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen immer wieder zu Krankheitshäufungen, insbesondere in den Wintermonaten (Oktober bis März).
Informationen zu Scharlach
Wie äußert sich die Erkrankung?
1 – 3 Tage nach der Ansteckung
treten starke Halsschmerzen, Lymphknotenschwellungen, Fieber, Erbrechen und ein
Hautausschlag auf.
Der kleinfleckige
Ausschlag beginnt am Rumpf (Leistenbeuge und Achsel) und breitet sich dann auf
die gesamte Haut und Schleimhäute aus. Mund und Kinnpartie bleiben ausgespart.
Die Zunge ist anfangs weiß belegt und verfärbt sich dann leuchtend rot (Himbeerzunge).
Der Hautausschlag verschwindet nach 6 – 8 Tagen. Einige Tage danach kommt es
zur Abschuppung der Haut, insbesondere an Handinnenflächen und Fußsohlen.
Als Spätfolge
können u.a. Erkrankungen der Nieren, der Gelenke (sog. Rheumatisches Fieber) und
des Herzens auftreten.
Kinder zwischen
dem 4. und 7. Lebensjahr erkranken am häufigsten.
Mehrfacherkrankungen an Scharlach sind unabhängig von
einer Antibiotikagabe möglich.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Übertragung der Scharlach-Erreger (Streptokokken) erfolgt
hauptsächlich beim Niesen, Husten und Sprechen
(Tröpfcheninfektion). In den
Wintermonaten kann man die Bakterien bei 10 – 20 % der Bevölkerung ohne
Krankheitszeichen im Nasen-Rachenraum finden.
Selten ist eine Ansteckung über erregerhaltige
Lebensmittel und Wasser möglich.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Die Erkrankung kann mit Antibiotika
gut behandelt werden. Mittel der Wahl ist eine 10-tägige Therapie mit
Penicillin.
Über eine antibiotische Behandlung sollte durch den
behandelnden Arzt entschieden werden.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Wird keine antibiotische Therapie durchgeführt, können
die Patienten ca. 3 Wochen lang ansteckend sein. Durch Antibiotika verkürzt
sich diese Zeit auf 24 Stunden.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Die Möglichkeiten der Prävention sind begrenzt. Eine
Schutzimpfung existiert nicht.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an Scharlach oder anderen
Infektionen durch Streptokokken (Streptococcus pyogenes) erkrankt sind oder bei denen der Verdacht hierauf besteht, dürfen
Kindergemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc.) nicht besuchen.
Die Gemeinschaftseinrichtung kann erst wieder besucht
werden, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Dies ist frühestens 24
Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung möglich. Ohne
Antibiotikatherapie kann der Erkrankte erst 2 Wochen nach Abklingen der Symptome wieder
zugelassen werden. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
Ein Ausschluss von gesunden Streptokokken-Trägern oder
engen Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte: Meldepflichtig durch den Arzt ist nur eine Häufung von Streptokokken-Infektionen, beispielsweise im Krankenhaus oder Altenpflegeheim.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine
Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren
Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung.
Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder oder Beschäftigte ihrer Einrichtung an bestimmten Streptokokken-Infektionen (Scharlach, Impetigo contagiosa) erkrankt sind.