Salmonellose
Was ist eine Salmonellose?
Die Salmonellose ist eine weltweit vorkommende infektiöse Darmerkrankung, die durch Bakterien (Salmonellen) verursacht wird. Im Volksmund ist die Erkrankung bekannt als "Lebensmittelvergiftung". Es gibt eine Vielzahl verschiedener Salmonellenarten. Die Erreger vermehren sich im Magen-Darm-Trakt von Menschen und Tieren. Auch in Deutschland treten hin und wieder größere Ausbrüche auf.
In ca. 0,5 % der Fälle können Erkrankte nach Genesung Salmonellen weiterhin mit dem Stuhl ausscheiden (sog. Dauerausscheider).
Informationen zu Salmonellose
Wie äußert sich die Erkrankung?
Bereits 6 – 72 Stunden nach
Ansteckung erkranken die Patienten plötzlich mit Durchfällen, Kopf- und
Gliederschmerzen, Unwohlsein und manchmal Erbrechen. Häufig tritt leichtes
Fieber auf. Je größer die Erregermenge, die aufgenommen wurde, desto schneller
ist der Krankheitsbeginn.
Die Wasser- und
Salzverluste infolge der Durchfälle können für die Erkrankten bedrohlich werden.
Komplikationen treten vor allem bei Kindern und älteren sowie
abwehrgeschwächten Personen auf.
Die Erkrankung kann mehrere Tage andauern.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
In der Regel werden Salmonellen über Lebensmittel übertragen, die mit diesen verunreinigt sind. Dies kommt
häufig bei rohen Eiern und hieraus zubereiteten Speisen vor (z. B. Speiseeis,
Mayonnaise, Salate). Aber auch Wurst und Fleischwaren, insbesondere Geflügel
können mit Salmonellen belastet sein.
Die Bakterien werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Bei
unzureichender Hygiene, z. B. nach dem Toilettenbesuch, können die Bakterien
über die Hände übertragen werden (Schmierinfektion).
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Bei Erkrankten in gutem
Allgemeinzustand reicht in der Regel eine Behandlung der Beschwerden aus (sog.
symptomatische Behandlung).
Trinken Sie
ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Durchfall und
Erbrechen entstehen, auszugleichen (z. B. Fruchtsaft, Salzstangen oder
Bananen). Achten Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung.
In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Antibiotika
und/oder Infusionen notwendig sein.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Solange mit dem
Stuhl Salmonellen ausgeschieden werden, können diese auf andere Menschen
übertragen werden. In der Regel dauert diese Ausscheidung einen Monat, bei
kleinen Kindern auch länger.
In seltenen Fällen können Erkrankte selbst nach Genesung
und Beendigung der Durchfälle weiterhin Salmonellen mit dem Stuhl ausscheiden
(sog. Dauerausscheider).
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Waschen Sie sich die Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich mit Seife. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwenden.
- Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher.
- In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher (Papier oder Tuchspendersysteme mit Rückholmechanismus) und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.
- Bewahren Sie Wurstwaren, rohes Fleisch, Geflügel, Seetiere und Speisen, die mit rohen Eiern zubereitet werden, sofort nach dem Einkauf im Kühlschrank auf.
- Schütten Sie Auftauwasser von gefrorenem Geflügel und Wild sofort in den Ausguss, da es oft Salmonellen enthält. Reinigen Sie alle Gegenstände, die mit dem Auftauwasser und den o.a. Lebensmitteln Berührung hatten, gründlich mit Reinigungsmitteln und heißem Wasser. Waschen Sie sich die Hände, wenn Sie die genannten Speisen berührt haben.
- Verzehren Sie Speisen innerhalb von zwei Stunden nach dem letzten Aufwärmen. Speisen sollten nicht über längere Zeit warm gehalten werden. Erhitzen Sie die Speisen vor dem Verzehr auf mind. 70 °C.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter
sechs Jahren mit einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung dürfen Gemeinschaftseinrichtungen
wie Kindergärten vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken
könnten. Hierzu zählt auch die Erkrankung durch Salmonellen. Bereits der
Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot.
Das Kind sollte zwei
Tage symptomfrei sein, bevor es die Kindergemeinschaftseinrichtung wieder
besucht. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist nicht erforderlich.
Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt
dieses Besuchsverbot nicht.
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen
der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Salmonellose vorliegt oder Sie
Salmonellen ausscheiden, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in
Umlauf bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o. ä. Einrichtungen
ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das vorübergehende
Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch
für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z.B.
Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten
ist.
Die Tätigkeit darf erst nach Abklingen der Symptome,
unter Einhaltung konsequenter Händehygiene und nach Vorliegen von drei
negativen Stuhlproben wieder aufgenommen werden. Das Gesundheitsamt kann hierzu
in Einzelfällen eine Ausnahmeregelung treffen.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer Salmonellose, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen sowie der Labornachweis von Salmonellen bei Hinweis auf eine akute Erkrankung.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.