Röteln

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Röteln

Was sind Röteln?

Röteln sind eine klassische Kinderkrankheit. Das Rötelnvirus ist weltweit verbreitet. In Ländern in denen nicht geimpft wird erfolgen 80 – 90 % der Infektionen im Kindesalter.
Gefürchtet ist die Erkrankung von Schwangeren, weil sie ihr ungeborenes Kind anstecken können.

Informationen zu Röteln

Wie äußert sich die Erkrankung?
Ca. 14 – 21 Tage nach der Ansteckung beginnt die Erkrankung mit mäßig hohem Fieber und einem Hautausschlag im Gesicht, der sich von dort aus über den gesamten Körper ausbreitet und nach 1 – 3 Tagen wieder verschwindet. Lymphknotenschwellungen, besonders im Nacken, leichtes Fieber und grippeähnliche Beschwerden können auftreten. Bis zu 90 % der Infektionen verlaufen leicht bzw. ohne Krankheitszeichen.
Komplikationen wie Gelenkentzündungen (Arthritis), Gehirnentzündung (Enzephalitis), Herzmuskelentzündung und Blutungsneigung sind selten, nehmen jedoch mit dem Lebensalter bei Erkrankung zu.
Besonders gefürchtet, mit etwa einem gemeldeten Fall pro Jahr in Deutschland aber sehr selten, ist die  Röteln-Embryopathie: Bei einer Infektion vor allem in den ersten 12 Schwangerschaftswochen kann es beim ungeborenen Kind zu schweren Missbildungen des Herzens, der Augen, der Ohren und des Gehirns kommen, in schweren Fällen mit Todesfolge.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Röteln werden beim Niesen, Husten und Sprechen übertragen (Tröpfcheninfektion).

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Eine Ansteckungsgefahr besteht 7 Tage vor Erkrankungsbeginn bis 7 Tage danach.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
Aufgrund des milden Verlaufs der Röteln, ist eine Behandlung meist nicht nötig. Gegebenenfalls kann man fiebersenkende oder schmerzstillende Medikamente einsetzen.
Die Erkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz. Sollten Sie nicht wissen, ob Sie schon geimpft wurden oder bereits an Röteln erkrankt waren, kann Ihr Hausarzt eine Blutuntersuchung veranlassen, um dies festzustellen.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Personen, die weder die Röteln durchgemacht haben, noch dagegen geimpft wurden, sollten den Kontakt zu Erkrankten meiden. Dies gilt insbesondere für nicht immune Schwangere. Immunglobuline können, wenn sie innerhalb von 5 Tagen gegeben werden, klinische Symptome abschwächen und die Ausscheidung des Virus und eine Virämie senken. Sie können jedoch die Infektion des Fetus und damit eine Rötelnembryopathie nicht sicher verhindern.

Gibt es eine Impfung?

Einen wirksamen Schutz gegen Röteln vermittelt die gut verträgliche Impfung.
Sie wird meist als Kombination aus Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung (MMR-Impfung) oder zusätzlich noch mit der Impfung gegen Windpocken (Varizellen) als MMRV-Impfung empfohlen.
Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 – 14 Monaten erfolgen, gefolgt von der notwendigen 2. Impfung im Alter von 15 – 23 Monaten, frühestens jedoch 4 Wochen nach der ersten Impfung.
Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMRV-Impfung auch ab dem 9. Lebensmonat erfolgen.
Sofern die Erstimpfung vor dem 11. Lebensmonat durchgeführt wurde, muss die Impfung bereits am Anfang des 2. Lebensjahres wiederholt werden. Spätestens zur Schuleingangsuntersuchung sollten zwei Impfungen gegen Röteln dokumentiert sein.
Versäumte Impfungen können auch später nachgeholt werden. Jenseits des 18. Lebensjahrs wird die zweimalige Impfung Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen.
Beschäftigte in Kindergemeinschaftseinrichtungen und medizinisches Personal in der Kinderheilkunde und in der Geburtshilfe mit fehlendem oder unklarem Impfschutz sollten eine Impfung gegen Röteln erhalten.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an Röteln erkrankt sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen erst am 8. Tag nach Exanthembeginn wieder besuchen, weil sie andere anstecken könnten. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot.
Kontaktpersonen ohne Immunität, die in ihrer Wohngemeinschaft oder in einer Gemeinschaftseinrichtung Kontakt zu Erkrankten oder Erkrankungsverdächtigen hatten, dürfen die Einrichtung für die Dauer der Inkubationszeit (21 Tage) nicht besuchen.
Es wird empfohlen, dass alle Schwangeren (oder andere Personen mit einem erhöhten Risiko bei Erkrankung) mit einer fraglichen oder fehlenden Immunität der Einrichtung fernbleiben, bis eine Übertragung nicht mehr befürchtet werden muss.
Alle ungeimpften oder nur einmal geimpften Personen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten möglichst frühzeitig eine MMR-Impfung erhalten.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an Röteln sowie der Labornachweis der Erkrankung.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.

 

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