Noroviren
Was sind Noroviren?
Noroviren sind weltweit verbreitete Krankheitserreger, die einen Großteil der Magen-Darm-Erkrankungen mit Durchfall und Erbrechen verursachen. Erkrankungen durch Noroviren treten bevorzugt in den Wintermonaten, von Oktober bis März, auf. Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit kommt es leicht zu Norovirus-Ausbrüchen in Kindergemeinschaftseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Informationen zu Noroviren
Wie äußert sich die Erkrankung?
Ungefähr 6 – 50 Stunden nach der Ansteckung kommt es zur akut einsetzenden Übelkeit, schwallartigem Erbrechen und meist wässrigen Durchfällen. Dies kann zu erheblichen Flüssigkeitsverlusten führen. Zusätzlich können Bauch-, Muskel- und Kopfschmerzen auftreten. Die Temperatur kann etwas erhöht sein, hohes Fieber wird selten beobachtet.
Es sind aber auch leichtere Verläufe oder solche ohne erkennbare Symptome möglich. Die Dauer der Erkrankung beträgt etwa 12 – 48 Stunden.
Welche Übertragungswege sind bekannt?
Die größte Rolle spielt die direkte Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch.
Die Viren werden beim Erbrechen in die Luft freigesetzt. Dabei bilden sich feinste erregerhaltige Tröpfchen, die beim Einatmen in den Rachen und von dort durch Schlucken in den Magen gelangen können. Des Weiteren werden die Viren mit dem Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Hygiene, z. B. nach dem Toilettenbesuch, können die Viren über die Hände übertragen werden (Schmierinfektion).
Eine Infektion ist auch durch Nahrungsmittel wie Salate und Meeresfrüchte sowie durch Trinkwasser bei entsprechender Verunreinigung mit Noroviren möglich.
Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch. Schon die vergleichsweise niedrige Dosis von 10 – 100 Viren reicht aus, um eine Erkrankung beim Menschen auszulösen.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Bei Erkrankten in gutem Allgemeinzustand reicht in der Regel eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung).
Trinken Sie ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Durchfall und Erbrechen entstehen, auszugleichen (z. B. Fruchtsaft, Salzstangen oder Bananen). Achten Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Die Ansteckungsgefahr ist während der akuten Krankheitsphase bis 48 Stunden danach am größten. Allerdings werden die Viren mehrere Wochen über das Krankheitsende hinaus mit dem Stuhl ausgeschieden und können bei mangelnder Hygiene Folgeerkrankungen hervorrufen.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Waschen Sie sich vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch die Hände gründlich mit Seife.
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwenden.
- Benutzen Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher.
- Desinfizieren Sie Ihre Hände mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das Viren abtötet („viruzid“) und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, wenn Sie Kontakt zu Stuhl oder Erbrochenem eines Erkrankten hatten.
- In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher (Papier oder Einmaltuchspendersysteme mit Rückholmechanismus) und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter sechs Jahren mit einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten. Hierzu zählt auch die Erkrankung durch Noroviren. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot.
Das Kind sollte zwei Tage symptomfrei sein, bevor es die Kindergemeinschaftseinrichtung wieder besucht. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist nicht erforderlich.
Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt dieses Besuchsverbot nicht.
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen der Verdacht auf oder eine Erkrankung an einer Norovirusinfektion vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z.B. Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens zwei Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome unter Einhaltung besonders konsequenter Händehygiene für die nächsten 4-6 Wochen erfolgen.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht auf oder eine Erkrankung durch Noroviren, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen, sowie der direkte Labornachweis von Noroviren aus dem Stuhl bei Hinweis auf eine akute Infektion.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.