Kopfläuse

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Infektionskrankheiten A-Z

Kopfläuse

Was sind Kopfläuse?

Kopfläuse sind bis zu 3 mm große Insekten ohne Flügel. Sie stechen die Kopfhaut an und saugen mehrmals täglich Blut.
Die Weibchen legen knapp über der Haarwurzel Eier (Nissen) ab. Aus diesen schlüpfen nach 6 – 10 Tagen Larven (Nymphen), die sich wiederum nach 9 – 11 Tagen zur geschlechtsreifen Laus entwickeln.

Informationen zu Kopfläusen

 

Wie äußert sich die Erkrankung?
Direkt nach Befall des Kopfes mit Läusen fangen diese an, in die Kopfhaut zu stechen und Blut zu saugen. Hierbei gelangt Speichel der Laus in die Wunde und verursacht den typischen Juckreiz. Besonders im Nacken und über den Ohren finden sich gerötete Hautstellen und Nissen an den Haaren.
Kopfläuse übertragen in unseren Breiten keine Krankheitserreger. Kratzen dagegen kann zu Infektionen der Stiche mit eitrigen Ekzemen und Lymphknotenschwellung führen. 
 
Wie werden Kopfläuse übertragen?
Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Sie krabbeln bei engem Kontakt von Kopf zu Kopf. Selten können sie auch über nebeneinander hängende Mützen oder gemeinsam benutzte Kissen, Decken, Kämme, Haarbürsten oder Spieltiere übertragen werden.
Haustiere können keine Kopfläuse übertragen. 
 
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Gegen Kopfläuse gibt es spezielle Mittel. Das Umweltbundesamt veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Produkte, die auf Wirksamkeit und Verträglichkeit geprüft sind. Lassen Sie sich von Ihrem Apotheker oder Hausarzt beraten.
Die Behandlung erfolgt in mehreren Schritten: Wurden Nissen mit weniger als 1 cm Abstand zur Kopfhaut oder Läuse gefunden (Tag 1), wird ein Läusemittel genau nach Herstellerangabe angewendet und die Haare anschließend nass ausgekämmt. Zusätzlich müssen alle engen Kontaktpersonen auf Kopflausbefall untersucht und gegebenenfalls mitbehandelt werden.
Am 5., 9. und 13. Tag sollten die Haare erneut nass ausgekämmt werden, um spät geschlüpfte Larven zu entfernen. Eine zweite Behandlung ist nach 8 – 10 Tagen nötig, da mit einer Anwendung nicht alle Läuseeier abgetötet werden.
Bei Säuglingen, Kleinkindern und Schwangeren ist ärztlicher Rat einzuholen, da die Präparate nur teilweise für sie geeignet sind. 

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Solange bewegliche Läuse im Haar sind, können diese auf andere Menschen übertragen werden. Frisch nach einer ersten Behandlung geschlüpfte Larven können nicht sofort übertragen werden, müssen aber in den darauf folgenden Tagen durch eine 2. Behandlung abgetötet werden. Mehr als 1 cm von der Kopfhaut entfernte Nissen sind abgestorben oder leer.
Ist die Laus 2 – 3 Tage bei Zimmertemperatur vom Menschen getrennt, stirbt sie ab.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Alle Personen, die engen Kontakt zu Betroffenen hatten, sollten auf Kopfläuse untersucht und ggf. mitbehandelt werden. Dies gilt insbesondere für Kindergärten, Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen.
Die sicherste Methode, um einen Läusebefall frühzeitig zu erkennen, besteht im Auskämmen mit Pflegespülung. Hierzu wird normale Haarspülung im nassen Haar verteilt. Anschließend wird das Haar Strähne für Strähne mit einem Nissenkamm ausgekämmt und dieser auf einem weißen Tuch oder Papier (z. B. Küchenrolle) ausgestrichen. Läuse, Larven oder Nissen können so leichter erkannt werden.

  • Läusekämme sollen erst nach Reinigung mit heißer Seifenlösung für andere Personen benutzt werden. Auch die übrigen Kämme sollten mit heißer Seifenlösung gereinigt werden.
  • Schlafanzüge, Bettwäsche, Handtücher und Kleidung wechseln und waschen.
  • Kopfbedeckungen, Schals und andere Gegenstände, auf die Läuse gekommen sein könnten, waschen oder für 3 Tage in Plastiksäcken aufbewahren.
  • Die Anwendung von Insektiziden in der Wohnung ist nicht notwendig.
  • Mittel, die vor dem Befall mit Kopfläusen schützen sollen, sind bisher nicht ausreichend geprüft und werden daher nicht empfohlen.

Die Benachrichtigung, Untersuchung und ggf. Behandlung der engen Kontaktpersonen (Familie, Spielkameraden, Kindergarten, Schule) ist wichtiger als das Reinigen der Umgebung, da Läuse fast ausschließlich direkt von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, bei denen ein Kopflausbefall festgestellt wurde, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.) nicht besuchen. Wurde eine korrekte Behandlung mit einem zugelassenen, wirksamen Mittel gegen Läuse vorgenommen, ist der Besuch der Einrichtung wieder möglich. Allerdings ist die 2. Behandlung nach 8 – 10 Tagen ist dennoch erforderlich.

Beim erstmaligem Läusebefall ist eine formlose schriftliche Bescheinigung durch die Eltern über eine ordnungsgemäße Behandlung ausreichend.

Im Wiederholungfall innerhalb 6-8 Wochen ist ein ärztliches Attest einzuholen (Kinder- oder Hausarzt). Für ALGII-Bezieher und Bürger mit Frankfurt Pass kann dieses Attest im Rahmen der offenen Sprechstunde in der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin im Gesundheitsamt ausgestellt werden.

 

Unsere Sprechstunden sind: Mo., Di. und Do. von 13.30-15:00 Uhr und während der hessischen Schulferien Di. und Do. von 13:30-15:00 Uhr, ohne vorheriger Terminvereinbarung*.

*Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der noch anhaltenden Coronapandemie unsere offenen Sprechstunden in terminierten Sprechstunden umwandeln mussten. Deshalb ist im Bedarfsfall eines Attestes eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer 069 212 33831.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Es besteht keine Meldepflicht für Kopflausbefall außerhalb von Kindergemeinschaftseinrichtungen.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.

 

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