Influenza (Grippe)
Was ist Influenza (Grippe)?
Die Influenza (Grippe) ist eine akute Erkrankung der Atemwege. In Deutschland kommt es meist nach dem Jahreswechsel zu "Grippewellen" mit unterschiedlicher Ausbreitung und Schwere, bei denen ca. 5 - 20 % der Bevölkerung angesteckt werden.
Influenzaviren verändern sich ständig und bilden häufig neue Varianten. Durch diese Änderungen kann man sich im Laufe seines Lebens öfter mit Influenza anstecken und erkranken. Daher wird auch der Influenza-Impfstoff jedes Jahr neu angepasst.
Erkältungen oder „grippale Infekte“ dagegen werden von anderen Erregern verursacht.
Informationen zu Influenza (Grippe)
Wie äußert sich die Erkrankung?
Typisch für Influenza
ist das plötzlich einsetzende Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen und
trockenem Husten, begleitet von Muskel-, Glieder-, Rücken- oder Kopfschmerzen.
Die Erkrankten fühlen sich sehr schwach. Bei einem unkomplizierten Verlauf
halten die Beschwerden etwa 5 – 7 Tage an.
Eine Influenza-Infektion
kann mit leichten Beschwerden verlaufen. Sie kann dagegen auch mit schweren
Krankheitsverläufen einhergehen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Als häufigste Komplikationen werden Lungenentzündungen
gefürchtet. Bei Kindern können sich auch Mittelohrentzündungen entwickeln.
Selten können Entzündungen des Gehirns oder des Herzmuskels auftreten.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Beim Niesen,
Husten oder Sprechen gelangen kleinste, virushaltige Tröpfchen in die Luft und
können von anderen Menschen in der Nähe eingeatmet werden (Tröpfcheninfektion).
Auch über die Hände werden die Viren weitergereicht, wenn
diese mit virushaltigen Sekreten in Kontakt gekommen sind (z. B. beim in die Hand
husten). Werden anschließend Mund, Nase oder Augen berührt, können die Viren
über die Schleimhäute in den Körper eindringen.
An Türklinken, Haltegriffen, Treppengeländern oder
ähnlichen Gegenständen können Viren haften und von dort über die Hände weiter
gereicht werden.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Meist werden bei
einer Grippe nur die Beschwerden behandelt (sog. symptomatische Therapie).
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenn
starke Krankheitszeichen auftreten oder sich erneut verschlimmern. Im
Einzelfall und nach ärztlicher Verordnung können auch spezielle Medikamente
gegen Influenza zum Einsatz kommen. Insbesondere wenn bei Menschen mit Vorerkrankungen
ein schwerer Verlauf droht. Diese Mittel sollten innerhalb von 48 Stunden nach
Erkrankungsbeginn eingenommen werden.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Waschen Sie sich gründlich die Hände mit Wasser und Seife! Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen (Einmal-)Tuch ab. Besonders dann, wenn Sie Kontakt zu Erkrankten hatten.
- Berühren Sie so wenig wie möglich mit Ihren Händen die Schleimhäute von Augen, Mund und Nase.
- Meiden Sie bei Grippewellen möglichst Händeschütteln und halten Sie Abstand zu niesenden oder hustenden Personen.
- Vermeiden Sie nach Möglichkeit engen Kontakt zu Erkrankten, auch im häuslichen Umfeld.
Ist eine Impfung möglich?
Die
Influenza-Impfung sollte jährlich verabreicht werden, am besten in den Monaten
Oktober und November. Jedes Jahr wird die Zusammensetzung des Impfstoffs
überprüft und gegebenenfalls angepasst, um gezielt vor den Virus-Varianten zu
schützen, die voraussichtlich im Umlauf sein werden.
In Hessen wird
die Grippeschutzimpfung vom Ministerium für Soziales und Integration empfohlen
für alle Personen, die älter sind als 6 Monate. Diese Empfehlung
berücksichtigt, dass auch Kinder schwer erkranken können, und dass sie durch
ihre zahlreichen Sozialkontakte wesentlich zur Ausbreitung der Grippewelle im
Winter beitragen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für bestimmte Gruppen, die besonders gefährdet sind schwer zu erkranken:
- Menschen, die 60 Jahre und älter sind.
- Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel; bei chronischen Grunderkrankungen schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden, wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose, angeborene oder später erworbene Störungen des Immunsystems, HIV-Infektion.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bewohnern von Alten- oder Pflegeheimen.
- Personen mit stark erhöhtem Risiko sich und andere anzustecken, zum Beispiel medizinisches Personal oder Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Der Besuch einer
Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule etc.) ist ausschließlich vom
Allgemeinbefinden des Kindes abhängig.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ärzte und Labore: Der direkte
Nachweis von Influenzaviren ist meldepflichtig. Dazu gehören auch in ärztlichen
Praxen durchgeführte Schnelltests.