Hepatitis C
Was ist eine Hepatitis C?
Hepatitis C ist eine durch das Hepatitis C-Virus (kurz: HCV) hervorgerufene Infektionskrankheit, die zu einer akuten Leberentzündung führen kann.
Viele Hepatitis C-Infektionen verlaufen unbemerkt. Die Diagnose wird häufig erst durch eine Blutuntersuchung festgestellt.
Die Erkrankung geht in etwa 50 – 85 % der Fälle in eine chronische Verlaufsform über. Hieraus kann sich nach vielen Jahren ein schwerer Leberschaden (Leberzirrhose) entwickeln. Ärztliche Untersuchungen können klären, ob ein Erkrankter ansteckend bleibt und ob spezielle Behandlungen erforderlich und sinnvoll sind.
Informationen zu Hepatitis C
Wie äußert sich die Erkrankung?
Die meisten Hepatitis C-Infektionen verlaufen unbemerkt. Die Diagnose wird häufig erst durch eine Blutuntersuchung festgestellt.
Im Falle einer akuten Erkrankung kommt es 2 Wochen – 6 Monate nach der Ansteckung zu Fieber und Abgeschlagenheit wie bei einer Grippe. Auch Übelkeit, Erbrechen, Gelbfärbung der Haut und/oder der Augen können auftreten. Der Urin kann sich braun, der Stuhl hell verfärben.
Auch ohne akute Symptome geht Hepatitis C in etwa 50 – 85 % der Fälle in eine chronische Verlaufsform über. Hieraus kann sich nach vielen Jahren ein schwerer Leberschaden (Leberzirrhose) entwickeln. Das Risiko, an Leberkrebs zu erkranken, ist dann erhöht.
Durch Laboruntersuchungen können nicht nur die Ansteckungsfähigkeit, sondern auch die Möglichkeit und die Erfolgsaussichten einer Behandlung beurteilt werden.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Übertragen wird das Virus hauptsächlich über erregerhaltiges Blut oder Blutprodukte.
Seit der Einführung zuverlässiger Tests ist die Gefahr, durch Spenderblut infiziert zu werden, sehr gering geworden.
Eine Übertragung durch Sexualkontakte kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist eine Übertragung von der Mutter auf das ungeborene Kind möglich. Das Kind kann sich unter der Geburt mit dem Hepatitis C-Virus infizieren.
Gemeinsamer Gebrauch von Drogenbestecken (Spritzen etc.) stellt eine hohe Infektionsgefahr dar.
Weitere Infektionsquellen sind medizinische Instrumente, Akupunktur- und Tätowiernadeln, Nadeln zum Durchstechen der Ohrläppchen und Piercings (etc.), wenn die Instrumente nicht keimfrei sind.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Durch die Zulassung neuer antiviraler Medikamente gibt es seit 2014 eine gezielte Therapie für viele Patienten mit Hepatitis C.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Solange im Blut eines Erkrankten Viren nachweisbar sind, kann er andere anstecken.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt schon vor dem Auftreten von Symptomen. Diese bleibt dann meist lebenslang bestehen und ist unabhängig davon, ob die Infektion zu einer bemerkbaren Erkrankung geführt hatte.
Ob ein Patient ansteckend ist, kann nur durch Blutuntersuchungen geklärt werden.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Verwenden Sie bei der Wundversorgung (Erste Hilfe etc.) immer Einmalhandschuhe.
- Schützen Sie sich vor direktem Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten, insbesondere bei Verletzungen an der eigenen Haut oder Schleimhaut.
- Benutzen Sie beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern ein Kondom.
- Verwenden Sie zur Körperpflege eigene Zahnbürsten, Rasierer, Nagelscheren etc.
- Achten Sie darauf, dass beim Tätowieren und Piercen ausschließlich keimfreie Instrumente verwendet werden.
- Sind Sie an Hepatitis C erkrankt, informieren Sie bei jeder ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung Ihren Arzt darüber.
Ist eine Impfung möglich?
Derzeit steht weder eine aktive noch eine passive Impfung gegen Hepatitis C zur Verfügung.
Mit Hepatitis C Infizierte sollten aber gegen Hepatitis A und B geimpft sein, da eine zusätzliche Infektion mit diesen Viren zu schweren Erkrankungen führen kann.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Wenn ihr Allgemeinbefinden es zulässt, können Kinder oder Beschäftigte, die an Hepatitis C erkrankt sind, Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen), mit Blutungsneigung oder mit schweren Hauterkrankungen dar. Hier muss die Entscheidung individuell in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen werden.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Hepatitis C sowie der Labornachweis des Hepatitis C-Virus.