Hepatitis A

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Infektionskrankheiten A-Z

Hepatitis A

Was ist eine Hepatitis A?

Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis A-Virus (kurz: HAV) hervorgerufene Infektionskrankheit, die zu einer akuten Leberentzündung führen kann.
Hepatitis A-Viren kommen weltweit vor und führen besonders in warmen Ländern mit geringem Hygienestandard zu gehäuften Erkrankungen.
Im Kindesalter verlaufen etwa 90 % der Erkrankungen völlig unbemerkt. Im Erwachsenenalter treten meist Krankheitszeichen auf.

Informationen zu Hepatitis A

Wie äußert sich die Erkrankung?

Im Kindesalter verlaufen etwa 90 % der Infektionen völlig unbemerkt. Im Erwachsenenalter treten meist Krankheitszeichen auf.
Die Erkrankung beginnt 2 – 7 Wochen nach der Ansteckung mit uncharakteristischen Beschwerden: Fieber und Abgeschlagenheit, Übelkeit, Erbrechen, Glieder-, Muskel- und Kopfschmerzen gehen der Gelbfärbung von Haut und Augen um 1 – 2 Wochen voraus. Der Urin verfärbt sich braun, während der Stuhl lehmfarben wird.
Die Erkrankung heilt in fast allen Fällen aus. Chronische Verlaufsformen treten im Gegensatz zur Hepatitis B und C nicht auf.
Nur selten, bevorzugt bei Schwangeren, bei älteren Erwachsenen oder Patienten mit vorbestehenden Lebererkrankungen, wird ein schwerer Verlauf mit Todesfolge beobachtet. 
 
Wie wird die Erkrankung übertragen?

Das Virus wird mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Aufnahme des Virus erfolgt durch verschmutztes Wasser oder kontaminierte Lebensmittel (Muscheln, Austern, Salate).
Mangelhafte hygienische Verhältnisse begünstigen die Krankheitsübertragung. In Ländern mit niedrigem Hygienestandard kommt es regelmäßig zu Hepatitis A-Ausbrüchen unter Touristen. 
 
Wie wird die Erkrankung behandelt?

In aller Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung).
Vermeiden Sie Alkohol und Medikamente, die die Leber schädigen können. Ernähren Sie sich fettarm. Schonen Sie sich körperlich.  
 
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?

Solange Hepatitis A-Viren im Stuhl nachweisbar sind, kann die Erkrankung übertragen werden. Dies ist 2 Wochen vor Krankheitsbeginn und bis zu 2 Wochen danach möglich.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

  • Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
  • Benutzen Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher. Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern.
  • In Gemeinschaftseinrichtungen sollen grundsätzlich Einmalhandtücher (Papier oder Tuchspendersysteme mit Rückholfunktion) und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.
  • Achten Sie auf gute Toilettenhygiene.
  • Verzichten Sie auf Reisen in Länder mit weniger hohem Hygienestandard auf Lebensmittel, die möglicherweise kontaminiert sind (rohe Meeresfrüchte). Es empfiehlt sich, auf Reisen kein Leitungswasser zu trinken (Achtung: Eiswürfel!). Schälen Sie Obst und kochen Sie Gemüse.

Ist eine Impfung möglich?

Die Erkrankung kann durch eine wirksame und gut verträgliche Impfung verhütet werden. Diese bietet einen Schutz für 30 Jahre und sollte dann gegebenenfalls aufgefrischt werden.

Wem ist eine Impfung zu empfehlen?

  • Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen (z. B. Kinderklinik, Infektionsstation), in Kindertagesstätten sowie Einrichtungen für geistig Behinderte, sofern sie durch Kontakt mit möglicherweise infektiösem Stuhl gefährdet sind.
  • Bewohnern psychiatrischer Einrichtungen.
  • Kanalisations- und Klärwerksarbeitern.
  • Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung.
  • Kontaktpersonen von an Hepatitis A Erkrankten (Inkubationsimpfung).
  • Reisenden in Regionen mit großer Häufung von Hepatitis A (z. B. südlicher und östlicher Mittelmeerraum, Osteuropa, Naher und Ferner Osten, Indien, Südostasien, Afrika, Lateinamerika).

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?

Kinder und Beschäftigte, die an Hepatitis A erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.) nicht besuchen.
Dies gilt in gleicher Weise für Personen, die in Wohngemeinschaft mit an Hepatitis A Erkrankten leben, es sei denn, sie sind gegen Hepatitis A immun (durch Impfung oder frühere Erkrankung).
Erkrankte können zwei Wochen nach Auftreten der ersten Krankheitszeichen oder eine Woche nach Beginn der Gelbfärbung der Haut wieder zugelassen werden. Sie sind dann nicht mehr infektiös.
Tritt in einer Gemeinschaftseinrichtung eine Erkrankung an Hepatitis A auf, so sollten alle engen Kontaktpersonen (Kinder sowie Betreuer), die nicht immun sind, eine Impfung gegen Hepatitis A als Schutzmaßnahme erhalten (Inkubationsimpfung). Erfolgt diese innerhalb von 10 Tagen nach Kontakt, ist es in ca. 80 % der Fälle noch möglich, den Krankheitsausbruch zu verhindern.

Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Hepatitis A vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen.
Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o. ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z. B. Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Die Tätigkeit darf erst nach Abklingen der Symptome unter Einhaltung konsequenter Händehygiene wieder aufgenommen werden.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Meldepflichtig ist der Verdacht auf, die Erkrankung und der Tod an Hepatitis A sowie der Labornachweis des Hepatitis A-Virus.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung (auch bei Erkrankung eines Haushaltsangehörigen) und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.

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