Giardiasis

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Giardiasis

Was ist eine Giardiasis?

Die Giardiasis, auch Lambliasis genannt, ist eine Durchfallerkrankung, die durch die weltweit verbreiteten Darmparasiten (Lamblien) verursacht. Diese können sich in eine inaktive Dauerform (Zysten) verwandeln und so über Monate in Oberflächengewässern überleben.

Informationen zu Giardiasis

Wie äußert sich die Erkrankung?
Die akute Erkrankung beginnt etwa 1 – 3 Wochen nach der Ansteckung mit plötzlich oder allmählich einsetzendem Durchfall, oft übel riechend und gelblich-schaumig.
Weitere häufige Symptome schließen Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Bauchkrämpfe ein. Fieber, blutige oder schleimige Stühle sind ungewöhnlich für die Erkrankung und deuten auf einen anderen Krankheitserreger hin.
Die Krankheitsdauer beträgt meist 2 – 3 Wochen. Allerdings kommen auch Verläufe mit chronisch wiederkehrenden Krankheitsphasen vor. In deren Folge kann es zu Gewichtsabnahme und bei Kindern zur Wachstumsverzögerung kommen.
Besonders häufig betroffen sind in Deutschland Kinder und Erwachsene zwischen 20 und 40 Jahren.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
Die Erkrankung kann mit Antibiotika behandelt werden.
Um den Flüssigkeits- und Salzverlust auszugleichen, ist es wichtig, dass der Erkrankte ausreichend trinkt und Salze zu sich nimmt, (z. B. Fruchtsaftschorlen und Salzstangen, Bananen etc.). Schonen Sie sich körperlich.
In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Infusio­nen und ggf. die Gabe weiterer Medikamente notwendig sein.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Infektion erfolgt in der Regel durch Aufnahme der Erreger mit der Nahrung, verunreinigtem Trink- oder Badewasser.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bei mangelnder Hygiene, wie etwa unzureichendem Hän­dewaschen nach dem Toilettenbesuch, ebenfalls möglich.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

  • Waschen Sie sich die Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
  • Verwenden Sie zu Hause und in Gemeinschaftseinrichtungen ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwenden.
  • Verzichten Sie auf Lebensmittel, die möglicher­weise kontaminiert sind. Es empfiehlt sich, auf Reisen in Ländern mit niedrigerem Hygienestandard kein Leitungswasser zu trinken (Achtung: Eiswürfel!). Schälen Sie Obst, kochen Sie Gemüse.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtun­gen?
Kinder unter sechs Jahren mit einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten. Hierzu zählt auch die Erkrankung an Giardiasis. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot.
Das Kind sollte zwei Tage symptomfrei sein, bevor es die Kindergemeinschaftseinrichtung wieder besucht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt dieses Besuchsverbot nicht.
Ausscheider von Lamblien sollten kein Schwimmbad besuchen.

Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen der Verdacht auf oder eine Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis  vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z.B. Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens zwei Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome unter Einhaltung konsequenter Händehygiene erfolgen.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Giardiasis/Lambliasis, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen sowie der direkte Labornachweis von Giardia Lamblia aus dem Stuhl bei Hinweis auf eine akute Infektion.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.
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