EHEC
Was ist EHEC?
Die Abkürzung EHEC steht für Enterohämorrhagische Escherichia coli.
Während das gewöhnliche Darmbakterium Escherichia coli (kurz: E. coli) den menschlichen Darm besiedelt, ohne dem Menschen zu schaden, handelt es sich bei EHEC um sehr ansteckende, krank machende Stämme von E. coli. Sie produzieren Giftstoffe, die zu blutigen Durchfällen und Folgeerkrankungen führen können.
Informationen zu EHEC
Wie äußert sich die Erkrankung?
Die meisten Infektionen mit EHEC-Bakterien verlaufen leicht und bleiben deswegen oft unerkannt. Kommt es zu einer Erkrankung, beginnt diese ca. 2 – 4 Tage nach der Ansteckung mit wässrigen Durchfällen. Häufig treten Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen auf, nur selten Fieber. In ca. 10 – 20 % der Fälle kommt es zu blutigen Durchfällen mit starken Bauchschmerzen (hämorrhagische Kolitis).
Als gefürchtete Komplikation einer EHEC-Infektion tritt bei 5 – 10 % der Erkrankten das sogenannte hämolytisch-urämische Syndrom (kurz: HUS) auf. Es führt zu Blutarmut, Störung der Blutgerinnung und Nierenversagen und endet in 2 % der Fälle tödlich. Gefährdet sind überwiegend Säuglinge, Kinder und Menschen mit geschwächter Immunabwehr.
Wie werden die Bakterien übertragen?
EHEC-Bakterien finden
sich im Darm von Wiederkäuern, vor allem Rindern, aber auch Schafen und Ziegen. Die Tiere selbst sind gesund, so dass EHEC-infizierte Tiere nicht erkannt werden.
Eine Infektion ist durch den Verzehr von rohem oder nicht ausreichend erhitztem Fleisch bzw. von Fleischprodukten (z. B. Mettwurst, Streichwurst) sowie durch nicht pasteurisierte Milch und Rohmilchprodukte möglich. Zudem können Bauernhoftiere oder
Tiere im Streichelzoo die Erreger übertragen.
Auch das Verschlucken von Wasser in verunreinigten Badeseen und Trinken von nicht pasteurisierten Säften führt gelegentlich zu Erkrankungsfällen.
Bereits 10 – 100 Keime können zur Erkrankung führen.
Die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich und kommt vor allem innerhalb von Familien, Kindertagesstätten und Altenheimen vor. Die Erreger werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Hygiene, z. B. nach dem Toilettenbesuch, können die Bakterien über die Hände übertragen werden.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
In der Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus. Durch Erbrechen und Durchfall verliert der Erkrankte viel Salz und Flüssigkeit. Deshalb ist es wichtig, ausreichend zu trinken und die Salzverluste auszugleichen, z. B. mit Fruchtsaftschorlen, Salzstangen oder Bananen.
Schonen Sie sich körperlich. Falls erforderlich, wird Ihr Hausarzt weitere Maßnahmen veranlassen. Antibiotika sind nicht hilfreich – sie können den Verlauf der Krankheit verschlechtern und die Dauer der Bakterienausscheidung verlängern.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Solange Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr. Die Ausscheidung der Keime im Stuhl dauert in der Regel 5 – 20 Tage. Sie kann in Einzelfällen gerade bei Kindern über einen Monat betragen.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Waschen Sie sich die Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich mit Seife.
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwenden.
- In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher (Papier oder Tuchspendersysteme mit Rückholmechanismus) und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.
- Desinfizieren Sie ihre Hände mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, wenn Sie den Stuhl oder das Erbrochene eines Erkrankten berührt haben.
- Bewahren Sie rohe tierische Lebensmittel stets gekühlt im Kühlschrank auf. Tierische Lebensmittel sollten vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden: auf mindestens 70 °C über 10 Minuten. Beachten Sie die ungleichmäßige Erwärmung von Speisen in der Mikrowelle!
- Vermeiden Sie den Verzehr von rohem Fleisch, nicht pasteurisierter oder nicht ausreichend erhitzter Milch und daraus hergestellten Milchprodukten.
- Kommen Sie mit Tieren in Berührung, empfiehlt es sich, die Hände danach gründlich zu waschen. Dies gilt insbesondere für Kinder.
Welche Regeln gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an EHEC erkrankt sind oder bei denen der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen, weil sie andere anstecken könnten. Das gleiche gilt für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Erkrankungsfall oder
Verdachtsfall aufgetreten ist, z. B. Familienangehörige.
Die Einrichtung darf wieder besucht werden, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist nach 3 negativen Stuhlproben der Fall.
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Personen mit Verdacht auf oder mit Erkrankung an EHEC oder solche, die EHEC ausscheiden, dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten etc. ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z. B. Kochgeschirr), dass eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Die Tätigkeit darf erst nach Abklingen der Symptome, unter Einhaltung konsequenter Händehygiene und nach Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben wieder aufgenommen werden.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an HUS sowie der Verdacht auf oder die Erkrankung an EHEC, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten sowie der Labornachweis von EHEC.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigte an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.