Campylobacteriose

Campylobacteriose

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Campylobacteriose

Was ist eine Campylobacteriose?

Die Campylobacteriose ist eine weltweit vorkommende infektiöse Darmerkrankung.
Die Erreger der Gattung Campylobacter sind zusammen mit den Salmonellen für einen Großteil der bakteriell verursachten Durchfälle verantwortlich.
Die Erkrankung tritt besonders häufig im Kindes- und jungen Erwachsenenalter auf.

Informationen zu Campylobacteriose

Wie äußert sich die Erkrankung?
Die Campylobacteriose beginnt in der Regel 2 – 5 Tage, selten 1 – 10 Tage nach der Ansteckung mit Durchfall, Bauchschmerzen und Fieber. Seltener sind Übelkeit und Erbrechen. Die Krankheit dauert häufig bis zu einer Woche.
Als Folgeerkrankungen können in seltenen Fällen eine Nervenentzündung, das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom, Hirnhautentzündung, Herzentzündung (Endocarditis lenta), Gelenkentzündung oder Venenentzündung auftreten. 
 
Wie wird die Erkrankung übertragen?

Die Infektion mit Campylobacter erfolgt hauptsächlich durch den Verzehr erregerhaltiger Nahrungsmittel. Hierzu zählen insbesondere:

  • unzureichenderhitztes Geflügel oder Hackfleisch
  • nicht pasteurisierte Milch und verunreinigtes Trinkwasser

Die Bakterien werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Hygiene, z. B. nach dem Toilettenbesuch, können die Bakterien über die Hände weitergegeben werden (Schmierinfektion). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt besonders bei Kindern vor.
Auch Haustiere kommen als Überträger in Frage, z. B. durchfallkranke junge Hunde (Welpen) und Katzen.


Wie wird die Erkrankung behandelt?

In der Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus.
Durch den Durchfall verliert der Erkrankte viel Salz und Flüssigkeit. Deshalb ist es wichtig, ausreichend zu trinken und die Salzverluste auszugleichen, z. B. mit Fruchtsaftschorlen, Salzstangen oder Bananen. Schonen Sie sich körperlich.
Falls erforderlich, wird Ihr Hausarzt weitere Maßnahmen veranlassen. In schweren Fällen können eine Behandlung mit Antibiotika und/oder Infusionen notwendig sein.


Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?

Solange die Bakterien mit dem Stuhl ausgeschieden werden, können diese auf andere Menschen übertragen werden. In der Regel dauert die Ausscheidung 2 – 4 Wochen, bei abwehrgeschwächten Personen auch länger. Die Ansteckungsfähigkeit nimmt mit der Normalisierung des Stuhls ab.


Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

  • Achten Sie auf eine gute Küchenhygiene.
  • Verzichten Sie auf nicht pasteurisierte Milch und Milchprodukte. Erhitzen Sie Fleisch und Geflügel vor dem Verzehr.
  • Waschen Sie sich die Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich mit Seife. Gleiches gilt nach Kontakt mit möglicherweise durch die Erreger verunreinigte Gegenstände (z. B. Windeln) oder Nahrungsmittel (z. B. Geflügel).
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwenden..
  • In Gemeinschaftseinrichtungen sollen grundsätzlich Einmalhandtücher (Papier  oder Tuchspendersysteme mit Rückholmechanismus) und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.

Welche Regelungen gelten für Kindergemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter sechs Jahren, die an ansteckender Gastroenteritis erkrankt sind, hierzu zählt auch die Campylobacteriose mit Durchfall, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergärten) nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten.
Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot. Das Kind darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn der Stuhl normal geformt ist. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren besteht kein gesetzlich geregeltes Besuchsverbot, da hier davon ausgegangen wird, dass die Regeln der Hygiene sicher eingehalten werden können und somit eine Weiterverbreitung unwahrscheinlich ist. Unabhängig davon sollten Patienten für die Dauer ihrer Erkrankung zu Hause bleiben.


Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Campylobacteriose vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen in Berührung kommen (z. B. Kochgeschirr), wenn dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Die Tätigkeit darf erst nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) unter Einhaltung konsequenter Händehygiene wieder aufgenommen werden

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore:
    Meldepflichtig sind der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer Campylobacteriose, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen, und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen und der Labornachweis von Campylobacter.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen:
    Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren bzw. deren Sorgeberechtigte an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.

 

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