Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche
Zuständigkeiten bei Arbeitslosigkeit
Für arbeitslose sowie Arbeit suchende Personen sind in Frankfurt zwei Institutionen zuständig, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Frankfurt am Main.
Die Agentur für ArbeitExternal Link ist zuständig, wenn jemand nach vorheriger Beschäftigung arbeitslos wird und für einen befristeten Zeitraum Arbeitslosengeld I bezieht. Auch wer keine Leistungen bezieht, z. B. wegen einer langjährigen Berufsunterbrechung zur Kindererziehung oder wegen der Anrechnung des Partnereinkommens, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch III. Für Beratung, Unterstützung bei der Arbeitsuche und Fragen zum Arbeitslosengeld I erreichen Sie die Arbeitsagentur in der in der Fischerfeldstraße 10-12.
Das Jobcenter Frankfurt am MainExternal Link ist zuständig, wenn jemand Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezieht. Wenn jemand also länger arbeitslos ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr hat – oder wenn ein entsprechender Anspruch z. B. wegen zu kurzfristiger Beschäftigung nicht erworben werden konnte. Auch wer sehr wenig verdient oder sehr wenig Arbeitslosengeld I erhält, kann ALG II als ergänzende Leistung beantragen. Ziel der Leistung ist die Existenzsicherung; als Voraussetzung müssen die beiden Kriterien Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit erfüllt sein. Wer nicht erwerbsfähig ist – z. B. Kinder – erhält Sozialgeld. Die rechtliche Grundlage für das Arbeitslosengeld II ist das Sozialgesetzbuch II. Beratung, Unterstützung bei der Arbeitsuche und Fragen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie im Stadtgebiet an fünf Orten: in den Jobcentern Höchst, Nord, Ost, Süd und West.