Rechtliche Betreuung

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Rechtliche Betreuung

Die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz dient dem Wohl von Erwachsenen, die sich selbst nicht vertreten können. Es geht darum, die vom Grundgesetz garantierten Rechte zu sichern und dabei so wenig wie möglich in die Selbstbestimmung des Einzelnen einzugreifen. Einen Anspruch auf rechtliche Betreuung haben Menschen, die psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht regeln können.

Wer in guten Tagen mit der Erteilung einer ausreichenden Vollmacht vorgesorgt hat, benötigt keine Betreuung.

Jugend- und Sozialamt

Betreuungsstelle im Rathaus für Senioren (Hrsg.)
 
Rechtliche Betreuung in Frankfurt am Main, für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer und Familienangehörige

Betreuungsbehörde

Hansaallee 150
60320 Frankfurt am Main
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