Rechtliche Betreuung
Die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz dient dem Wohl
von Erwachsenen, die sich selbst nicht vertreten können. Es geht darum, die vom
Grundgesetz garantierten Rechte zu sichern und dabei so wenig wie möglich in die
Selbstbestimmung des Einzelnen einzugreifen. Einen Anspruch auf rechtliche
Betreuung haben Menschen, die psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich
behindert sind und auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung ihre
Angelegenheiten nicht regeln können.
Wer in guten Tagen mit der
Erteilung einer ausreichenden Vollmacht
vorgesorgt hat, benötigt keine
Betreuung.
Jugend- und Sozialamt
Betreuungsstelle im Rathaus für
Senioren (Hrsg.)
Rechtliche Betreuung in Frankfurt am Main, für
ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer und
Familienangehörige