Antrag auf Einbürgerung
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ein Antrag auf Einbürgerung ist an vielfältige Voraussetzungen geknüpft. Als Standesamt haben wir Ihnen Wissenswertes zum Thema Einbürgerung zusammengestellt. Ebenso finden Sie hier die erforderlichen Formulare zum Herunterladen.
BESTEHT EIN ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG?
Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie ...
- sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen.
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen oder einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, der nicht nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt wurde. Information zu befristeten Aufenthaltstiteln (pdf , 229KB)Download Link
- seit 5 Jahren Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ausnahmen | |
Die notwendigen Aufenthaltszeiten können auf 3 Jahre verkürzt werden bei:
oder bei:
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- Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld bestreiten.
Ausnahmen | |
oder
oder
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- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (z.B. durch einen Schulabschluss einer deutschen Schule oder ein B 1-Zeugnis).
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben (z.B. durch einen Schulabschluss einer deutschen Schule oder Einbürgerungstest).
- keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als insgesamt 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.
Wenn Sie die wesentlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Frankfurt am Main ist, füllen Sie den Antrag auf Einbürgerung und die Erklärungen vollständig aus und schicken Sie den Einbürgerungsantrag mit allen Erklärungen im Original und alle weiteren erforderlichen Unterlagen in Kopie per Post an:
Stadt Frankfurt am Main |
Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und Sie zu einer persönlichen Vorsprache einladen.
Bei Ihrer Vorsprache müssen Sie uns dann die Originale Ihrer Unterlagen vorlegen.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im pdf-Format: Informationsblatt zur Einbuergerung (pdf , 436KB)Download Link
WICHTIG - BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Formulare und Erklärungen:
- Antrag auf Einbuergerung (pdf , 1769KB)Download Link (siehe auch Muster-Einbuergerungsantrag (pdf , 1793KB)Download Link und Muster-Einbuergerungsantrag-Ausfuellhilfe Kind (pdf , 2827KB)Download Link) - Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen.
Allgemeine Unterlagen:
- ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
Personenstandsurkunden:
Bei allen ausländischen Dokumenten ist vorzulegen: |
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare.
Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de. Ausfuellhilfe (pdf , 251KB)Download Link Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen (d.h. 1. Ehe, 2.Ehe, ...)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
- Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für
über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF) - nur standardisierte
Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder Goethe-Institut
Information zum B1-Sprachtest (pdf , 69KB)Download Link - Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung
- alle Zeugnisse
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und
Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens
Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
anerkannt werden - Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens
Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
anerkannt werden
- Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“ - Information zum Einbuergerungstest (pdf , 137KB)Download Link
- deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften
Einkommensnachweise:
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten 6
Monate und letzter Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes - bei Bezug öffentlicher
Leistungen: Bescheid
über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld,
Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.
Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland:
für die letzten 5 Jahre:
- Rentenversicherungsverlauf (von der Rentenversicherung in Frankfurt am Main, Zeil 53 - Informationsblatt_Versicherungsverlauf (pdf , 940KB)Download Link)
oder bei Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung/Steuerbescheide - Bescheinigung über Kindergartenbesuch / Schulbesuch / Studienzeiten (alle
Studienbescheinigungen oder Exmatrikulation)
Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im pdf-Format:Informationsblatt zur Einbuergerung (pdf , 436KB)Download Link
HINWEISE UND GEBÜHREN
GEBÜHREN |
Die Einbürgerungsgebühr wird im Laufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium in Darmstadt erhoben und beträgt für einen Erwachsenen 255,- €.
Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,- €.
Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- €.
Die Ablehnungsgebühr beträgt 255,- €. Die Rücknahmegebühr beträgt 127,50 €.
HINWEISE ZUM EINBÜRGERUNGSANTRAG |
Ehegatten
Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen.
Minderjährige Antragsteller
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
Minderjährige über 16 Jahre müssen ein eigenes Formular ausfüllen und stellen den Antrag selbst.
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT |
Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr unter
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im pdf-Format: Informationsblatt zur Einbuergerung (pdf , 436KB)Download Link