Namensänderung personenstandsrechtlich

Namensänderung personenstandsrechtlich

Namensänderung

Namensänderung (Personenstandsrechtlich)

Die Namensführung der Ehepartner während der Ehe oder nach deren Auflösung (z.B. durch Tod eines Ehepartners/Lebenspartners oder durch Scheidung) kann beim Standesamt erklärt werden.

Voraussetzungen für eine Namensänderung

Wann können Sie eine Erklärung zur Namensführung abgeben?


Diese Erklärungen können sowohl bei der Eheschließung als auch jederzeit danach abgegeben werden. Dazu sprechen beide Ehegatten/Lebenspartner persönlich bei dem Standesamt am Wohnsitz vor. Alternativ können die Erklärungen zur Namensführung auch bei einem Notar abgegeben werden. Die Namensführung wird wirksam mit dem Eintrag in das Eheregister.


Wichtiger Hinweis:


Unsere nachfolgenden Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung, der entsprechenden Voraussetzungen und der vorzulegenden Unterlagen bei Abgabe einer Namenserklärung können leider nicht abschließend sein, da jeder Fall individuell ist. Unsere Mitarbeiter/-innen informieren Sie aber gerne ausführlich über alle Einzelheiten.


Sie möchten einen gemeinsamen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen führen?

Sie können den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Ehegatten zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen.

Bedenken Sie bitte, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.

Voraussetzungen:

Die Ehe/Lebenspartnerschaft besteht noch.
Beide Ehepartner/Lebenspartner müssen persönlich vorsprechen.


Sie möchten einen Doppelnamen führen?


Sie können dem Ehenamen, Ihren Geburtsnamen oder Ihren zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Besteht der hinzugefügte Name aus mehreren Namen, so können Sie nur einen Teil davon hinzufügen. Besteht der Ehename aus mehreren Namen, ist eine Hinzufügung nicht möglich.

Voraussetzungen:

Sie führen einen Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen. Wenn nicht, können Sie gleichzeitig eine entsprechende Erklärung darüber abgeben (siehe oben).
Der Ehe-/Lebenspartnerschaftsname ist nicht Ihr Geburtsname.


Sie möchten den Doppelnamen widerrufen?


Die zuvor beschriebene Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen können Sie jederzeit widerrufen. Das bedeutet, Sie werden künftig nur noch den gemeinsamen Ehenamen führen. Allerdings ist eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich!

 

Sie möchten den Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen ablegen?


Nach Auflösung Ihrer Ehe/Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft können Sie den Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zur Zeit Ihrer Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen. Bitte bedenken Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.

Voraussetzungen:

 

Sie führen einen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen oder einen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen mit Begleitnamen (Doppelnamen). Die Ehe ist aufgelöst durch rechtskräftige Scheidung, Tod des Ehepartners oder durch rechtskräftige Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.

 

Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

Standesamtsbezirk Mitte:

E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)

 

Standesamtsbezirk Höchst:

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)


 

Erforderliche Unterlagen

Eheschließung im Inland:

  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •  Meldebescheinigung

 

Eheschließung im Ausland:

  • Heiratsurkunde der im Ausland geschlossenen Ehe, erforderlichenfalls mit Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oder Apostille durch die zuständige Behörde des Eheschließungslandes
  • Geburtsurkunden
  • Übersetzung aller fremdsprachigen Urkunden durch einen vereidigten Dolmetscher
  • Nachweis über die Namensführung

 

Bei der Ablegung des Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

Nachweis der Auflösung:

  • Sterbeurkunde des Ehepartners/Lebenspartners oder
  •  rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • rechtskräftiges Aufhebungsurteil

Gebühren

für jede Namenserklärung 23,50 Euro

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