Namensänderung (Personenstandsrechtlich)
Die Namensführung der Ehepartner während der Ehe oder nach deren Auflösung (z.B. durch Tod eines Ehepartners/Lebenspartners oder durch Scheidung) kann beim Standesamt erklärt werden.
Voraussetzungen für eine Namensänderung
Wann können Sie eine Erklärung zur Namensführung abgeben?
Diese Erklärungen können sowohl bei der Eheschließung als auch jederzeit danach abgegeben werden.
Dazu sprechen
beide Ehegatten/Lebenspartner persönlich bei dem Standesamt am Wohnsitz vor.
Alternativ
können die Erklärungen zur Namensführung auch bei einem Notar abgegeben werden.
Die Namensführung wird wirksam mit dem Eintrag in das
Eheregister.
Wichtiger Hinweis:
Unsere nachfolgenden Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der
Namensführung, der entsprechenden Voraussetzungen und der vorzulegenden
Unterlagen bei Abgabe einer Namenserklärung können leider nicht abschließend
sein, da jeder Fall individuell ist. Unsere Mitarbeiter/-innen informieren Sie
aber gerne ausführlich über alle Einzelheiten.
Sie möchten einen gemeinsamen
Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen führen?
Sie können den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Ehegatten zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Bedenken Sie bitte, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.
Voraussetzungen:
Die
Ehe/Lebenspartnerschaft besteht noch.
Beide
Ehepartner/Lebenspartner müssen persönlich vorsprechen.
Sie möchten einen Doppelnamen führen?
Sie können dem Ehenamen,
Ihren
Geburtsnamen oder
Ihren zum
Zeitpunkt der Eheschließung geführten
Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Besteht der
hinzugefügte Name aus mehreren Namen, so können Sie nur einen Teil davon hinzufügen.
Besteht der
Ehename aus mehreren Namen, ist eine Hinzufügung nicht
möglich.
Voraussetzungen:
Sie führen
einen Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen. Wenn nicht, können Sie gleichzeitig eine
entsprechende Erklärung darüber abgeben (siehe oben).
Der
Ehe-/Lebenspartnerschaftsname ist nicht Ihr Geburtsname.
Sie möchten den Doppelnamen widerrufen?
Die zuvor beschriebene Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum
Ehenamen können Sie jederzeit widerrufen. Das bedeutet,
Sie werden künftig nur noch den gemeinsamen Ehenamen
führen.
Allerdings ist eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich!
Sie möchten den Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen ablegen?
Nach Auflösung Ihrer Ehe/Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft können Sie
den
Geburtsnamen oder
den Namen,
den Sie zur Zeit Ihrer Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft geführt
haben,
wieder annehmen.
Bitte bedenken Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.
Voraussetzungen:
Sie führen einen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen oder einen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen mit Begleitnamen (Doppelnamen). Die Ehe ist aufgelöst durch rechtskräftige Scheidung, Tod des Ehepartners oder durch rechtskräftige Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.
Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Standesamtsbezirk Mitte:
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamtsbezirk Höchst:
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
Erforderliche Unterlagen
Eheschließung im Inland:
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde der im Ausland geschlossenen Ehe, erforderlichenfalls mit Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oder Apostille durch die zuständige Behörde des Eheschließungslandes
- Geburtsurkunden
- Übersetzung aller fremdsprachigen Urkunden durch einen vereidigten Dolmetscher
- Nachweis über die Namensführung
Bei der Ablegung des Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen:
Nachweis der Auflösung:
- Sterbeurkunde des Ehepartners/Lebenspartners oder
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- rechtskräftiges Aufhebungsurteil
Gebühren
für jede Namenserklärung | 23,50 Euro |