Haushalt

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Stadtkämmerei

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Stadtkämmerei Frankfurt © Stadt Frankfurt am Main

Der Haushaltsplan enthält den planerischen Finanzbedarf zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main und die hierfür erwarteten Einnahmen für das jeweilige Haushaltsjahr. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushaltswirtschaft, da er den Magistrat ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Die Haushalte, Jahresabschlüsse und konsolidierten Gesamtabschlüsse stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Eine grafische Aufbereitung der Daten des Frankfurter Haushalts ist mit folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.haushaltsdaten.deExternal Link

 

Als Ansprechpartner werden

Herr Dr. Postert
Telefon: 069 / 212-33400
E-Mail: stephan.postert@stadt-frankfurt.de

oder

Frau Michel
Tel: 069 / 212- 40986
E-Mail: stephanie.michel@stadt-frankfurt.de

gerne Ihre Fragen beantworten.

Glossar zum Haushalt

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan stellt die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen, sowie Ein- und Auszahlungen der Gemeinde dar. Die Planungen sind für die Dezernate und Ämter der Stadt Frankfurt am Main verbindlich. Der Haushaltsplan wird vom Magistrat der Stadt aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung beraten, ergänzt, ggf. geändert und verabschiedet.

 

Haushaltsentwurf

Als Haushaltsentwurf wird die vom Magistrat aufgestellte Fassung des Haushaltsplans bezeichnet. Erst nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes Hessen sowie die öffentliche Bekanntmachung und Auslage wird hieraus ein rechtskräftiger Haushaltsplan.

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt, als Teil des Haushaltsplans, werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit geplant. Dort finden sich beispielsweise die Erträge aus Steuern, die Aufwendungen für Personal oder für soziale Leistungen. Im Ergebnishaushalt sind auch Erträge und Aufwendungen enthalten, die nicht zu konkreten Geldflüssen führen, sondern den Verbrauch von Ressourcen darstellen, zum Beispiel Abschreibungen aufgrund der Abnutzung von Gebäuden.

 

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt, ebenfalls Teil des Haushaltsplans, enthält nur Positionen, die für die Stadt zu Geldzuflüssen und -abflüssen führen. Er ist von besonderer Bedeutung, weil er die Planung der Investitionen und der Kreditaufnahmen, sowie deren Tilgung enthält.

 

Schulden

Als kommunale Schulden werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen dargestellt, da Kommunen Kredite grundsätzlich nur für Investitionen aufnehmen dürfen. Darüber hinaus können unterjährig zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite – vergleichbar mit dem Dispositionskredit eines Girokontos – in Anspruch genommen werden.

 

Jahresabschluss

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss anzufertigen. Dieser wird zusammen mit dem Rechenschaftsbericht vorgelegt und hiermit Rechenschaft über die Haushaltsausführung abgelegt. Hierin ist ersichtlich wie sich Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen im vergangenen Haushaltsjahr entwickelt haben. Die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen im Jahresabschluss ermöglicht zudem einen Soll-Ist-Vergleich mit dem Haushaltsplan aus dem jeweiligen Haushaltsjahr.

 

Bericht zur Haushaltsausführung

Mit dem Bericht zur Haushaltsausführung unterrichtet der Magistrat zweimal im Jahr die Stadtverordnetenversammlung über die aktuelle Entwicklung des Ergebnis- und Finanzhaushalts.

 

Konzernabschluss

Der Konzernabschluss (konsolidierter Gesamtabschluss) ist eine wesentliche Weiterentwicklung, die sich aus der Umstellung der Verwaltungsbuchführung auf das kaufmännische Rechnungswesen ergeben hat. Für den konsolidierten Abschluss wird der Jahresabschluss der Kernverwaltung der Stadt mit ihren Sondervermögen und Beteiligungsunternehmen zu einem Gesamtabschluss zusammengefasst bzw. konsolidiert, da konzerninterne Leistungsbeziehungen herausgerechnet werden. Hierdurch wird ein Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main ermöglicht.