Leihfristen

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Leihfristen

Bitte beachten Sie: Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Gebühren an (s.u.).

4 Wochen

Zeusch für Eusch (Bibliothek der Dinge) I Bücher I Gesellschaftsspiele I Hörbücher für Erwachsene I Konsolenspiele I Noten I Sprachkurse


2 Wochen

Hörbücher für Kinder I Musik-CD I Filme I Tonies I Vinyl I Zeitschriften

 

eMedien

Die Leihfristen der einzelnen eAngebote entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage.

EMedien müssen Sie nicht aktiv zurückgeben. Hier erlischt der Zugriff automatisch nach Ende der Leihfrist.  

 

Verlängerung

  •  Medien können bis zu 2-mal verlängert werden, soweit sie nicht vorgemerkt oder gemahnt sind. 
  • Die Verlängerung muss spätestens am Tag des Rückgabedatums erfolgen.
  • EMedien werden nach Ablauf der Leihfrist automatisch gesperrt, hier müssen Sie nicht selbst aktiv werden.

 

Rückgabedaten beachten!

  • Bei der Ausleihe erhalten Sie eine Quittung, auf der Ihre Rückgabedaten vermerkt sind.
  • Auch In Ihrem Medienkonto können Sie jederzeit sehen, wann Medien zurückgegeben werden müssen.
  • Bitte beachten Sie diese Daten.
  • Geben Sie die Medien zu spät ab, müssen Sie eine Gebühr zahlen.
  • Wenn Sie uns Ihre Mailadresse mitteilen, informieren wir Sie automatisch, wenn Ihre Leihfrist ausläuft und Sie aktiv werden müssen. Diese Mail ist ein freiwilliger Service. Er entbindet Sie nicht von der eigenverantwortlichen Beachtung der Leihfristen. 

Leihfristen überschritten? Das müssen Sie jetzt tun.

Ihr Konto ist jetzt gesperrt und es ist keine Verlängerung und Ausleihe mehr möglich.

 

Sie können diese offenen Forderungen bequem über unser ePayment online bezahlen:  .

Mahnungen oder Gebühren für Medienverlust online zahlen. External Link

Sie sind dann in wenigen Minuten frei geschaltet und können wieder ausleihen

Oder wenden Sie sich an Ihre Bibliothek vor Ort.

 

Für das Überschreiten der Leihfrist oder den Verlust eines Mediums fallen Entgelte an.

  • Je Medieneinheit und angefangener Überschreitungswoche 2,50 €
  • Nach der dritten Woche (7,50 € je Medium) beginnt das Mahnverfahren.
  • Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und Inhaber/innen von Institutionenausweisen zahlen je Medieneinheit erst nach Ablauf der dritten Überschreitungswoche: 2,50 €
  • Haben Sie das Medium verloren oder beschädigt? Dann fällt eine eine Bearbeitungspauschale von 7 € pro Medium an. 
  • Bitte beachten Sie: Mahngebühren sind keine Einnahmequellen sondern dienen dazu, dass Medien in unseren Bestand zurückkehren und Ihnen allen wieder zur Verfügung stehen.
  • Weitere Informationen finden Sie in unserer Entgeltordnung (s. rechts).