Entgeltordnung der Stadtbücherei Frankfurt am Main
gültig ab dem 1. Februar 2016
§1 Höhe der Entgelte
(1) Es werden folgende Entgelte erhoben:
1. für die erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbücherei inklusive des Jahresausleihentgelts gemäß §1 (4)StBBO für das erste sowie jedes weitere Jahr
a) für Erwachsene (Hauptausweis) 20,00 €für eine Partnerin / einen Partner (Partnerausweis) 10,00 €
b) für Inhaberinnen / Inhaber eines gültigen Frankfurt-Passes kostenfrei
c) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei
d) für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Einrichtungen gem. § 3 (6) StBBO kostenfrei
e) für Nutzerinnen / Nutzer der Kooperationsbibliotheken gem. § 1 (5) StBBO kostenfrei
f) für Jugendleiterinnen / Jugendleiter und Inhaberinnen / Inhaber der hessischen Ehrenamtscard gem. § 3 (8) StBBO kostenfrei
g) Flüchtlinge / Asylbewerberinnen / Asylbewerber / Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus gem. §1 (4) StBBO kostenfrei
2. für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbücherei, der ausschließlich zur Nutzung des Internets berechtigt, gem. §3 (10) StBBO kostenfrei
3. a) für Erwachsene für den Ersatz eines Bibliotheksausweises10,00 €
b) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises 5,00 €
4. für das Überschreiten der Leihfrist pro Medieneinheit und je angefangene Überschreitungswoche (bis zu einem Betrag von 7,50 € bzw. 3 Wochen) 2,50 €
5. für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Einrichtungen gemäß § 3 (6) StBBO nach Ablauf der dritten Überschreitungswoche bei allen Medien je Medieneinheit 2,50 €
6. für eine Bearbeitungspauschale für den Ersatz eines verlorenen, beschädigten oder unvollständigen Mediums 7,00 € (zuzüglich der Wiederbeschaffung oder des Wiederbeschaffungswertes)
7. bei Verlust eines Schließfachschlüssels, je Schlüssel 40,00 €
8. bei erfolglosen Abbuchungsbemühungen im Rahmen einer erteilten SEPA-Basislastschrift-Einzugsermächtigung neben dem Entgelt gem. Ziffer 1 a zuzüglich eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 3,00 €
(2) Eine vorzeitige Beendigung des Benutzungsverhältnisses führt nicht zu einer Rückerstattung des Jahresausleihentgeltes.
(3) Für weitere spezielle Dienste und Angebote sowie Ersatz-Beschaffungen gelten besondere Entgelte gemäß Aushang.
§2 Zahlung der
Entgelte
(1) Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht.
(2) Mit der schriftlichen Erteilung der SEPA-Basislastschrift-Einzugsermächtigung wird das Jahresausleihentgelt automatisch ca. einen Monat vor Fälligkeit eingezogen. Eine separate Benachrichtigung erfolgt nur bei der ersten Abbuchung. Weitere Benachrichtigungen erfolgen nicht.
(3) Vor vollständiger Begleichung der fälligen Entgelte oder sonstiger offener Forderungen ist eine Verlängerung bzw. Ausleihe von Medien nicht möglich.
§3 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
§4 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Die Entgeltordnung der Stadtbücherei (StBEO) tritt am 01.01.2016 in Kraft.
(2) Die Entgeltordnung in der Fassung vom 10.10.2013 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3786 vom 10.10.2013) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.