Dienstleistungen / Aufgaben

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Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz

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Die Stadt Frankfurt am Main lehnt Korruption in jeder Form ab

Korruption verursacht finanzielle und immateriellen Schäden und führt zu Vertrauensverlust. Gerade in der öffentlichen Verwaltung müssen die Bürger:innen darauf vertrauen können, dass sie rechtmäßig und objektiv behandelt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich deshalb aktiv für die Prävention und Bekämpfung von Korruption ein. 

Das weisungsunabhängige Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz ist zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Korruption. Das Referat koordiniert sämtliche städtische korruptionsrelevanten Informationen, prüft Korruptionssachverhalte und steht allen Bürger:innen, Verwaltungen, Ermittlungsbehörden und städtischen Bediensteten als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. 

Jede Person, die etwas zum Thema Korruption vorzubringen, nachzufragen oder anzumerken hat, kann sich melden.

Kontaktieren Sie uns unter anti.korruption@stadt-frankfurt.de oder (069) 212-49206 und (069) 212-49207

Wir nehmen jeden Hinweis ernst und lösen die erforderlichen Prüfungen - wo es angezeigt ist, auch die entsprechenden Konsequenzen - aus. Bei allen Handlungen gehen wir verantwortungsvoll und mit aller größter Diskretion vor.

Um korruptes Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es bei der Stadt eine Vielzahl von Regelungen und Handlungsanweisungen. Sofern Sie Beratung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.      

Für städtische Beteiligungsgesellschaften ist das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz nicht zuständig. Dort gilt eine gesonderte Compliance Rahmenrichtlinie | Stadt Frankfurt am MainInternal Link.

Darüber hinaus fungiert das Referat als interne Meldestelle für Hinweisgebende auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes:

Wer kann sich melden?

Dieses Meldesystem – interne Meldestelle für Hinweisgebende – richtet sich hauptsächlich an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Hierzu gehören alle Ämter, Referate, Stabstellen, Dezernatsbüros und städtische Eigenbetriebe sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Frankfurt Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (z.B.Lieferant:innen und sonstige Dienstleister:innen der Stadtverwaltung Frankfurt).

Nicht zuständig ist diese Meldestelle für die Beteiligungsgesellschaften, wie z.B. Mainova, VGF, Fraport, Messe Frankfurt, FES, etc..

 
Welche Hinweise kann man melden?

Handlungen oder Unterlassungen die strafbar sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Hinweise über einen der o.g. Verstöße sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende, Verdachtsmomente sein.

Eine falsche Verdächtigung im Rahmen einer Meldung oder Offenlegung kann weitreichende Folgen für die betroffene Person haben. Die Auswirkungen lassen sich unter Umständen nicht mehr gänzlich rückgängig machen. Es sollen jedoch keine überhöhten Anforderungen an hinweisgebende Personen in Bezug auf die Überprüfung der Richtigkeit der Informationen gestellt werden. Deshalb besteht der Schutz für die hinweisgebende Person auch in solchen Fällen, in denen sich der Hinweis als nichtzutreffend herausstellt, die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung jedoch davon ausgehen konnte, dass der Hinweis zutrifft. Ein Schutz für Hinweisgeber:innen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die böswillige hinweisgebende Person sogar zum Schadensersatz verpflichtet. Bei vorsätzlich unwahren Meldungen wird die Stadt Frankfurt am Main geeignete rechtliche Schritte einleiten.

Die interne Meldestelle für Hinweisgebende ist nicht zur Meldung von Notfällen geeignet. Bei akuter Gefahrensituation sind die allgemeinen Notrufdienste zu kontaktieren.

Die Bearbeitung der Meldungen durch die interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Frankfurt erfolgt während der regulären Dienstzeiten.
 
Welche Meldewege gibt es?

Hinweise können bei der internen Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Frankfurt am Main per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden. Die Meldestelle bearbeitet auch anonyme Hinweise. Anonyme Hinweise können postalisch oder mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. Bei Anrufen aus dem internen städtischen Telefonnetz kann die Anonymität nicht gewährleistet werden, auch bei unterdrückter Rufnummer.
 
Als Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgebende werden bereitgestellt:
 
Postweg:
Stadt Frankfurt am Main
-Der Magistrat-
Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz
Rottweiler Str. 16-18
60327 Frankfurt am Main
 
Telefonisch:
Rainer Kreiser         (069) 212-49206
Bettina Hantke        (069) 212-49207
 
E-Mail: whistleblower@stadt-frankfurt.de

Persönlich:
Auf Wunsch der hinweisgebenden Person werden Hinweise auch persönlich (nach Terminabsprache) in den Räumen des Referates entgegengenommen.


Wie läuft eine Meldung ab?
  1. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
  2. Sie machen Angaben zum Schwerpunkt ihrer Meldung; eine möglichst detaillierte und chronologisch geordnete Darstellung sind Voraussetzung für eine sinnvolle Bearbeitung.
  3. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie, wenn möglich, eine Eingangsbestätigung.
  4. Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit prüft die interne Meldestelle die Stichhaltigkeit der Meldung und ergreift angemessene Folgemaßnahmen.

Informationen über externe Meldeverfahren sowie Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Internetseite der externen Meldestelle des BundesExternal Link.

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