Auskunft aus dem Gewerberegister
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die drei Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des/der Gewerbetreibenden.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten wie, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn- und ggf. Ende unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der/die Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 7 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des/der Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten – z.B. Wohnanschrift – benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen den Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.
Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist kostenpflichtig.
Die Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerberegister Frankfurt a.M. betragen für die
einfache Auskunft = 13,00 Euro
erweiterte Auskunft = 16,00 Euro
Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:
- durch Verrechnungsscheck
- per Nachnahme (Kosten für die Nachnahmesendung 4,40 €)
- durch Überweisung IBAN DE95 5001 0060 0007 1496 02, BIC/SWIFT PBNKDEFFXXX
unter Angabe des Verwendungszwecks 0320.51000000 GewAuskunft.
Zur Bestätigung der Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei der Bankeinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck (Einzahlungsbelege ohne Kassenaufdruck können nicht als Bestätigung anerkannt werden), bei Überweisung eine Kopie des Kontoauszuges zusammen mit Ihrer Anfrage.
Bei persönlicher Vorsprache kann die Zahlung bar oder mit EC-Karte (PIN-Nummer erforderlich) erfolgen.
Das schriftliche Auskunftsersuchen sowie ggfs. den Verrechnungsscheck bzw. die Bestätigung der Einzahlung/Überweisung senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung (Amt 32)
Gewerberegister
Postfach 11 17 31
60052 Frankfurt am Main