Waffenangelegenheiten
Dienstleistungen / Aufgaben
- Waffenbesitzkarten
- Waffenscheine
- Waffensachkundeprüfung
+++ Wichtige Information +++ Straffreie Abgabe von Springmessern noch bis zum 1. Oktober 2025 möglich +++
Mit der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 gelten für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge neue, deutlich strengere Regelungen. Der Besitz ist künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa für Berufstätige mit besonderem Bedarf, für gewerbliche Händler und Hersteller oder bei Vorlage einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Messer besitzen, haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, es straffrei und kostenlos bei der örtlichen Waffenbehörde des Ordnungsamtes abzugeben.
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten unter:
Telefon
E-Mail
[email protected]