Über uns
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Das Jugendamt im Sinne der §§ 69 (3) und 70 (1) Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Mit dem Jugendhilfeausschuss und seinen Fachausschüssen gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe ein spezifisches "Zusammenspiel" von Politik, Verwaltung und Trägern. Diese Besonderheit hat als Teil der kommunalen Selbstverwaltung eine lange Tradition.Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Erörterung aktueller Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien
- Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe,
- der Jugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe angehört werden. Der Jugendhilfeausschuss soll vor der Berufung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes angehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, an die Stadtverordnetenversammlung Anträge zu stellen. Der Jugendhilfeausschuss berät frühzeitig alle die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien betreffenden Planungs- und Entwicklungsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören 20 stimmberechtigte Mitglieder und 24 beratende Mitglieder an.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- Der/die Oberbürgermeister/in oder das von ihm/ihr beauftragte Magistratsmitglied
- 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
- 8 Frauen und Männer auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstigen Träger der freien Jugendhilfe sowie ihrer Zusammenschlüsse.
Beratende Mitglieder entsenden:
- die örtlich zuständigen Vertretungen der Evangelischen und Katholischen Kirche und die Jüdische Kultusgemeinde
- der Amtsgerichtspräsident eine/n Vormundschafts-, eine/n Familien- oder eine/n Jugendrichter/in
- die Agentur für Arbeit
- das Jobcenter Frankfurt am Main
- die örtlich zuständigen Vertretungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes in Hessen
- das Staatliche Schulamt
- der/die Polizeipräsident/in eine/n Jugendkoordinator/in
- die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung in Frankfurt am Main
- die Stadtelternvertretung
- das Amt für multikulturelle Angelegenheiten
- das Frauenreferat
- das Drogenreferat
- das Frankfurter Kinderbüro
- die Geschäftsstelle des Präventionsrates
- das Gesundheitsamt
- der Stadtschüler:innenrat
- die Fachausschüsse ihr vorsitzendes Mitglied, sofern es nicht bereits gewähltes oder beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist.
Die Leiterin oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, des Stadtschulamtes, des Betriebes "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" und des Betriebes "Kita Frankfurt" oder die jeweils zur Vertretung benannte Person gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an.
Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode ist Frau Stadträtin Elke Voitl, Soziales und Gesundheit.
Stellvertretende Vorsitzende in der XIX. Wahlperiode ist Frau Gaby Hagmans, Caritasverband Frankfurt am Main e.V..
Fachausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Jugendhilfeausschuss die Fachausschüsse Erziehungshilfe, Kinder- und Jugendförderung, Kinderbetreuung und Ganztagsbildung gebildet. Diese haben zwar unterschiedliche Themenschwerpunkte (s.u.), befassen sich daneben aber auch mit Querschnittsthemen wie z.B. Leitlinien der Jugendhilfe für das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, Jugendhilfe und Schule, geschlechterdifferenzierende Kinder- und Jugendarbeit, Steuerung der Jugendhilfe, Controlling. Alle Fachausschüsse setzen sich gleichermaßen für die Themen Kinderrechte und Partizipation, Prävention und Kinderschutz, Gendergerechtigkeit, Integration, Inklusion und Migration ein.
- Der Fachausschuss Erziehungshilfe ist zuständig für die Bereiche Hilfen zur Erziehung (z.B. Erziehungsberatung, Förderung der Erziehung in der Familie, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, sonstige betreute Wohnformen, Pflegekinderwesen), Jugendgerichtshilfe und Adoption.
- Der Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung ist zuständig für die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe und Schule.
- Der Fachausschuss Kinderbetreuung ist zuständig für die Leistungsbereiche Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe/Krabbelstube/Kindergarten/Kinderladen und Hort/ Schülerladen) und Kindertagespflege.
- Der Fachausschuss Ganztagsbildung befasst sich in Bezug auf die ganztags arbeitenden Grundschulen mit der Verschränkung der Jugendhilfe und der Schulentwicklungsplanung.