Über uns

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Jugend- und Sozialamt

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Logo Jugend- und Sozialamt, mit Claim 'Wir bieten Hilfe an'
Logo Jugend- und Sozialamt, mit Claim 'Wir bieten Hilfe an' © Stadt Frankfurt am Main, Foto: [keiner; Logo]

Wir bieten Hilfe an

 

In Frankfurt am Main werden Jugendhilfe- und Sozialhilfeaufgaben in einem gemeinsamen Amt wahrgenommen.

 

In der Jugendhilfe setzt sich das Amt engagiert für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, von jungen Erwachsenen und Familien in dieser Stadt ein. Wir unterstützen Familien in ihren vielfältigen Erziehungsaufgaben durch ein differenziertes Angebot an Dienstleistungen. Dieses Angebot umfasst pädagogische, beratende, betreuende und therapeutische Angebote sowie materielle Hilfeleistungen. In unserer Arbeit unterstützen uns vielfältige Träger der freien Jugendhilfe, mit denen Kostenvereinbarungsregelungen im Einzelfall getroffen werden oder deren Arbeit über Zuwendungen der Stadt ganz oder teilweise finanziert wird.

 

Zu den Aufgaben des Jugend- und Sozialamtes gehört es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen. Sollten Sie sich Sorgen um Ihr oder ein anderes Kind machen, wenden Sie sich bitte an das Jugend- und Sozialamt, entweder an Ihr zuständiges SozialrathausInternal Link, das Frankfurter Kinder- und JugendschutztelefonInternal Link oder bei Bedarf an die Polizei.

 

In der Sozialhilfe existiert ein abgestimmtes, auf die jeweiligen Lebenslagen bezogenes Hilfesystem, an dem ebenfalls eine Vielzahl von freien Trägern und die Wohlfahrtsverbände beteiligt sind. Neben Beratungsleistungen umfasst das Angebot auch materielle Hilfen, wenn die Kosten des Lebensunterhaltes nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden können oder besondere Lebenssituationen eine Hilfe erfordern. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und ihn zu befähigen, unabhängig von der Hilfe zu leben.

 

Die Grundsicherung als eigene soziale Leistung für ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt dieser Personengruppen sicher. Die Grundsicherungsbehörde ist ebenfalls dem Jugend- und Sozialamt zugeordnet.

 

Unsere Dienste bieten wir bürgernah in unseren sieben Sozialrathäusern an, die nach regionalen Gesichtspunkten gegliedert sind.

 

Für einige Aufgaben haben wir zentrale Dienste eingerichtet:

  • Für besondere Aufgaben der Jugendhilfe
  • Für Angebote der offenen Altenhilfe und 
  • für die Seniorinnen und Senioren in stationären Einrichtungen
  • Für sonstige Leistungen des Bundes (Ausgleichsamt, Unterhaltssicherungsbehörde)
  • Für die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz
  • Für die Betreuung gefährdeter Personen
  • Für Flüchtlinge und auswärtige Hilfesuchende
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