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Sozialdienst Screening für unbegleitete minderjährige Ausländer

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Sozialdienst Screening für unbegleitete minderjährige Ausländer

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern in die EU einreisen oder ohne Begleitung zurückgelassen werden, gelten als unbegleitete minderjährige Ausländer (umA).Reisen umA in Deutschland ein, werden sie zunächst durch das Jugendamt, an dem Ort, an dem sie sich befinden, vorläufig in Obhut genommen. Im Jugend- und Sozialamt Frankfurt am Main ist dafür das Team Sozialdienst Screening für unbegleitete minderjährige Ausländer (51.D52) zuständig.

 

Da die meisten umA ohne Pass einreisen, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams 51.D52 ein Erstgespräch mit einer Alterseinschätzung durchgeführt. Werden die UmA als minderjährig eingeschätzt, erfolgt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, in diesem Rahmen nehmen sie u.a. an einem Sprachkurs teil.

 

In einzelnen Fällen können sie durch das Jugendamt auch bei Verwandten oder anderen geeigneten Personen untergebracht werden.

 

Die umA werden innerhalb eines Monates bundesweit verlegt, wenn nicht bestimmte Gründe dagegen sprechen.

 

Befinden sie sich in der Versorgung am neuen Zuweisungsort, können Schulplätze und Freizeitaktivitäten für sie organisiert, sowie die Frage nach Stellung eines Asylantrages geklärt werden.

Schätzen die Mitarbeiter des Sozialdienstes im Erstgespräch einen umA als volljährig ein oder erklärt der umA während des Gespräches, dass er volljährig ist, wird er an die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen weitergeleitet. Dort werden junge Erwachsene und Familien aufgenommen und versorgt.

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