Über uns

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Jugendhilfe im Strafverfahren

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Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (vormals: Jugendgerichtshilfe (JGH)) berät und betreut Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) während eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.

In der Jugendhilfe im Strafverfahren arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und sie ist die erste Anlaufstelle, wenn ein Straf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist kein Verteidiger, sondern bringt die Belange der Jugendhilfe in ein Straf- oder Ermittlungsverfahren ein. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist auch kein Ermittlungsdienst. Dies ist Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

In einer Gerichtsverhandlung machen die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren Vorschläge zu richterlichen Auflagen und Weisungen und vermitteln und überwachen die angeordneten Maßnahmen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät nicht nur Jugendliche und Heranwachsende, sie ist auch Ansprechpartner für Eltern, Verwandte, oder Betreuerinnen und Betreuer.

Sie gibt Hilfestellung bei Problemen und Krisensituationen und vermittelt auch an andere Träger von sozialen Einrichtungen wie z.B. Täter-Opfer-Ausgleich oder Drogenberatungsstellen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet ein spezielles Verkehrssicherheitsseminar (VSS) sowie eine spezielle Schuldnerberatung an.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet Informationen und Beratung zu Fragen der Jugendkriminalität in Schulen, Jugendhäusern und Institutionen der Jugendhilfe an.


Weitere Informationen können Sie unter der Nummer

069/212-77581

erhalten oder unter email: JuhiS@stadt-frankfurt.de

- oder kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gern.

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