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Zentrale Heimplatzvermittlung / Soziale Hilfen für Heimbewohner

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Rund um das Pflegeheim - Schriftzug
Rund um das Pflegeheim - Schriftzug © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadt Frankfurt am Main

Zentrale Heimplatzvermittlung / Soziale Hilfen für Heimbewohner

Das Team Zentrale Heimplatzvermittlung / Soziale Hilfen für Heimbewohner unterstützt neutral und kostenfrei pflegebedürftige Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main und deren Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer:innen im Zusammenhang mit einer möglichen Heimaufnahme.


Die persönlichen Wünsche und pflegerischen Erfordernisse können durch die Kenntnis der besonderen Angebote, Leistungen und freien Plätze der Frankfurter Pflegeheime berücksichtigt werden.


Sollte die Finanzierung des Heimplatzes aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht möglich sein, wird zum Zeitpunkt der Heimplatzvermittlung auch der Antrag auf Sozialleistungen aufgenommen.


Folgend leisten wir Sozialhilfe für alle Frankfurter:innen, die innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes in einem Pflegeheim (stationäre Pflege ab Pflegegrad 2) oder in einem Wohnpflegeheim für Menschen (Rahmenkonzept für Phase F / Beatmungspflicht oder KoComo oder geistige Behinderungen ab Pflegegrad 4) leben und die Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.


Die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII umfassen die Finanzierung des notwendigen Lebensunterhaltes, die Grundsicherung und die Finanzierung der Heimkosten.


Sozialhilfeleistungen für den Aufenthalt in einem Pflegeheim stehen unter folgenden Voraussetzungen zu:


  • Die Pflegekasse hat auf Antrag mindestens den Pflegegrad 2 bewilligt
  • Die Heimkosten können nicht aus eigenem Vermögen, Einkommen oder sonstigen Ansprüchen (z.B. Unterhalt) beglichen werden.

Ein Vermögensbetrag von 10.000 € bei Alleinstehenden bzw. 20.000 € bei einem Ehepaar / bei einer Lebenspartnerschaft / bei einer eheähnlichen Gemeinschaft bleibt dabei unberücksichtigt.


Die Hilfe zur Pflege bzw. der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - geregelt. Die Hilfen beinhalten die Übernahme der nicht durch Einkommen gedeckten Heimkosten sowie die Zahlung eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung. Es wird ein monatlicher Barbetrag in Höhe von 27 % der Regelbedarfsstufe 1 gewährt. Dieser beläuft sich in Hessen zurzeit auf 152,01 € (27 % von 563,00 €). Hinzu kommt eine Bekleidungspauschale von derzeit 30,50 € gem. § 27b Abs. 2 und 4 SGB XII.

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Rund um das Pflegeheim

Hansaallee 150
60320 Frankfurt am Main

Öffnungs- und Sprechzeiten

Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder Email mitteilen oder auch über unsere Informationsstelle einen persönlichen Termin vereinbaren.

Die Informationsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo, Di, Do, Fr
08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch vormittags geschlossen
Mo - Do
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag nachmittags geschlossen

Anfahrtsinformationen

U-Bahn

Mit der Linie U1,U2,U3 oder U8 bis zur barrierefreien Haltestelle "Dornbusch" fahren, etwa fünf Minuten Fußweg von der Eschersheimer Landstraße in die Straße "Am Grünhof", am Ende der Straße rechts abbiegen in die Hansaallee, rechterhand befindet sich das Rathaus für Senioren (siehe Bild).

Bus

Linie 34, Richtung Bornheim-Mitte oder Richtung Gallus/Mönchhofstraße: Haltestelle "Dornbusch/Am Grünhof

Ihre Anreise:

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