Über uns
Die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz dient dem Wohl von Erwachsenen, die sich selbst nicht vertreten können. Es geht darum, die vom Grundgesetz garantierten Rechte zu sichern und dabei so wenig wie möglich in die Selbstbestimmung des Einzelnen einzugreifen. Einen Anspruch auf rechtliche Betreuung haben Menschen, die psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht regeln können.
Wir arbeiten zusammen mit dem Betreuungsgericht.
Wir unterstützen das Betreuungsgericht
- durch Sachverhaltsaufklärung zur sozialen Situation,
- durch Gewinnung und Benennung geeigneter Betreuer,
- durch Stellungnahmen,
- bei Verfahrenshandlungen in Betreuungsverfahren.
Wir informieren zum Thema Rechtliche Betreuungen.
Wir beraten und unterstützen Rechtliche Betreuer.
Wir beraten - ebenso wie die Frankfurter Betreuungsvereine - ehrenamtliche Rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte.
Wir fördern in Zusammenarbeit mit den Frankfurter Betreuungsvereinen Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Wir leisten Öffentlichkeitsarbeit zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.