Anfragen 2021

Anfragen 2021

inhalte teilen

KA 1 vom 28.06.2021 Gleichwertige Bildungschancen für ausländische Kinder bzw. Kinder mit Migrationshintergrund

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 3. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 28.06.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wieviel beträgt die Quote der Schulabbrecher während der Pandemieperiode für die ausländischen Kinder (bzw. Kinder mit Migrationshintergrund) im Vergleich zu der Gesamtquote der Schulabbrecher in dieser Zeit?
  2. Wie viele ausländische Kinder (bzw. Kinder mit Migrationshintergrund) haben während der versetzungsrelevanten Zeit der Pandemiezeit keine Versetzung bekommen? Bitte geben sie den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl.
  3. Wie viele ausländische Kinder bzw. Kinder mit Migrationshintergrund haben während der Pandemiezeit psychologische bzw. schulpsychologische Hilfe in Anspruch genommen? Bitte geben sie den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl.
  4. Wie viele ausländische Kinder (bzw. Kinder mit Migrationshintergrund) haben während der Pandemiezeit die Schuleignungsprüfung des Frankfurter Gesundheitsamtes verpasst und so einen potentiellen Förderbedarf nicht ermittelt bekommen? Bitte geben sie den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl.

 

Begründung: Die Kinder, darunter auch die schulpflichtigen Kinder, sind Verlierer der Pandemiezeit. Es sind bei denen die schulischen, sprachlichen, motorischen sowie psychozialen Mängel entstanden. Besonders hart trifft es mitunter ausländische Kinder bzw. Kinder mit Migrationshintergrund. Im Sinne einer ernst gemeinten Integrationspolitik, wo die Bildung an erster Stelle gehört gilt es, den durch die Pandemiezeit entstandenen Schaden zu eruieren, um anschließend Lücken zu schließen und gleichwertige Bildungschancen für die Betroffenen sichern zu können.

 

Antragstellerin:

DIALOGINITIATIVE, Barbara Lange, stellv. Vorsitzende KAV Frankfurt

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

 

Stellungnahme des Dezernats II Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt vom 28.06.2021

 

Zu 1
Im Schuljahr 2019/2020 haben 2,0 % der Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule in Frankfurt ohne Abschluss verlassen. Bei Schülerinnen und Schülern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit liegt diese Quote bei 4,2 %. In den beruflichen Schulen liegen die Quoten insgesamt bei 15,7 % und bei Schülerinnen und Schülern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit bei 20,8 %.

Zu 2.
Für das Schuljahr 2019/2020 hatte das hessische Kultusministerium das „Sitzenbleiben“ ausgesetzt. Auch Schülerinnen und Schüler mit schlechten Noten wurden versetzt. Diese Regelung gilt im Schuljahr 2020/2021 nicht mehr. Die schwierige Situation der Schülerinnen und Schüler wird dennoch vom Land anerkannt. Den Schulen wird ein größerer Spielraum als üblich bei der Versetzung gewährt. Die Entscheidung zur Versetzung ist „in pädagogischer Verantwortung und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu treffen“.
Bislang liegen noch keine Daten zu den Versetzungen/Klassenwiederholungen dieses Schuljahres vor.

Zu 3.
Zu dieser Frage liegt keine Statistik vor. Die psychologische und insb. schulpsychologische Begleitung von Schülerinnen und Schülern war während der Pandemie jedoch ähnlich erschwert wie der Schulunterricht vor Ort.

Zu 4.
Die Schuleingangsuntersuchung unterlag seit Beginn der Pandemie immer wieder Einschränkungen, da die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendmedizin im Gesundheitsamt andere Aufgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung übernehmen mussten. Ab August 2021 wurden die Untersuchungen wieder regulär aufgenommen.

 

gez.

Dr. Nargess Eskandari-Grünberg

Bürgermeisterin

KA 2 vom 28.06.2021 Frankfurter Bürgerämter. Zugang zu den Informationen in mehreren Sprachen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 3. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 28.06.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

In welchen Sprachen werden derzeit den Interessenten in den Frankfurter Bürgerämtern oder im Rahmen derer Internetpräsenz, folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

 

  1. Informationsbroschüren oder sonstiges Informationsmaterial betreffend Stadt Frankfurt

     

  2. Informationsmaterial betreffend Angebote von sonstigen Ämtern oder von städtischen öffentlichen Stellen

     

  3. Auslegungshilfen bzw.- Kommentierungshilfen für die Anträge und Formulare

     

  4. Hinweisschilder (betrifft nur das Gebäude)

     

  5. Informationen über das aktive und passive Wahlrecht als Einwohner*in Frankfurts

 

Begründung: Nach dem geplanten Koalitionsvertrag soll geprüft werden, ob die Ausländerbehörde (ABH) zu einem Welcome Center Frankfurt umgebaut werden kann. In diesem Zusammenhang wurde richtig erkannt, dass „Frankfurt sich im internationalen Wettbewerb messen lassen muss“. Das betrifft auch die städtischen Bürgerämter, die für die Neuankömmlinge häufig die erste Anlauf- und Informationsstelle bilden. Ein entsprechendes mehrsprachiges Angebot trüge dem internationalen, vielfältigem Charakter der Stadt sowie dem oben erwähnten Ansatz Rechnung.

 

Antragstellerin:

DIALOGINITIATIVE, Barbara Lange, stellv. Vorsitzende KAV Frankfurt

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT vom 06.08.2021

Vorab ist zu festzuhalten, dass die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist. In dem Frankfurter Bürgerämtern werden aber auch viele Informationen in anderen Sprachen angeboten.

1.Informationsbroschüren oder sonstiges Informationsmaterial betreffend Stadt Frankfurt am Main
Bürgerinnen und Bürger können städtische Informationsmaterialen von den Bürgerämtern in deutscher Sprache erhalten. Verschiedene Informationen sind jedoch auch in englischer Sprache verfügbar. Beispielweise wurde ein Großteil der Seiten und Leistungen des Bürgeramts auf frankfurt.de ins Englische übersetzt.

2.Informationsmaterial betreffend Angebote von sonstigen Ämtern oder von städtischen öffentlichen Stellen
Alle Materialen werden in Deutsch angeboten. Manche Informationen sind darüber hinaus in weiteren Sprachen vorhanden (Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tamil, Thailändisch, Tigrinya, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch).

3.Auslegungshilfen bzw. Kommentierungshilfen für die Anträge und Formulare
Diese sind ausnahmslos in Deutsch erhältlich

4.Hinweisschilder (betrifft nur das Gebäude)
In den Gebäuden befinden sich deutschsprachige Hinweisschilder. Vereinzelt hängen mehrsprachige Hinweise aus (Deutsch, Englisch, Türkisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch)

5.Informationen über das aktive und passive Wahlrecht als Einwohnerin bzw. als Einwohner Frankfurts
Diese Informationen sind sowohl in den Bürgerämtern als auch auf frankfurt.de aufgrund der komplexen Rechtsmaterie in deutscher Sprache verfügbar.

gez.
Schneider
Stadtrat

 

 

KA 3 vom 06.09.2021 Statistik über die Berechtigungsschein erhaltenden Personen zum Integrationskurs in Frankfurt

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 4. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.09.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie viele hatten im Jahr 2020 und 2021 den Anspruch auf den Berechtigungsschein zum Integrationskurs von der Ausländerbehörde in Frankfurt?

     

  2. Aus welchen Rechtsgrundlagen haben diese Personen den Berechtigungsschein zum Integrationskurs von der Ausländerbehörde in Frankfurt erhalten?

     

  3. Wie viele Personen haben diesen Anspruch im Jahr 2020 und 2021 wahrgenommen?

Begründung:

Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Besonders am Anfang ist es wichtig die deutsche Sprache zu erwerben, weil sie schneller in die Gesellschaft teilhaben können. Deswegen ist es sehr wichtig, die Informationen über die Zahlen der Erteilungen des Berechtigungsscheins zum Integrationskurs in Frankfurt, die Rechtsgrundlagen und die Wahrnehmung des bestehenden Anspruchs zu erhalten.

Antragsteller/innen:

Adriana Maximino dos Santos, Liste 4: LATEINAMERIKA FÜR INKLUSIVE VIELFALT (LIV)

Dijana Avdić, Liste 36: SERBISCHE LISTE - SL –

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz vom 18.11.2021

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.533 Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Im Jahr 2021 wurden bis zum Stichtag 31.10.2021 insgesamt 1.294 Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgehändigt.

Zu Frage 2:

Die Ausstellung von Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch die Ausländerbehörde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 44 Aufenthaltsgesetz.

Zu Frage 3:

Die Berechtigungsscheine werden mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr durch die Ausländerbehörde ausgestellt und werden durch die Berechtigten bei den Integrationskursanbietern vorgelegt. Auf der Grundlage der Berechtigungsscheine können die Integrationskursanbieter einen Kostenanteil gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geltend machen, so dass sich der Eigenanteil des Kursteilnehmers entsprechend reduziert. Aufgrund der ausschließlich abrechnungstechnischen Bedeutung der Berechtigungsscheine im Innenverhältnis zwischen Integrationskursanbieter und BAMF kann diese Frage nicht durch die Ausländerbehörde beantwortet werden.

 

gez.

Rinn

Stadträtin

KA 4 vom 06.09.2021 Unterstützung von Ehepartnerinnen* aus den nicht EU-Ländern bei häuslicher Gewalt

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 4. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.09.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Wie viele Frauen ohne einen Aufenthaltstitel für Familiennachzug wurden Opfer von häuslicher Gewalt und mussten im Zeitraum Januar 2020 - Juli 2021 in ihr Herkunftsland zurückreisen?

2. Bekommen Frauen*, die ihre Fiktionsbescheinigung bei der Ausländerbehörde erhalten, Informationen in verschiedenen Fremdsprachen über Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt? Falls nein, ist es möglich alle Frauen* z. B. durch Flyer zu informieren, sobald eine Fiktionsbescheinigung erteilt wird? 

 

Begründung:

Frauen aus einem nicht EU-Land, die mit einem deutschen Staatsbürger* verheiratet sind, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, z.B. die Vorlage des Sprachzertifikats A1, bevor sie den Aufenthaltstitel für Familiennachzug bekommen dürfen. Während dieser Zwischenzeit (bis Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 28 AufenthG) werden immer wieder Frauen Opfer von häuslicher Gewalt, und dürfen sich nicht auf die Härtefallregelung gemäß § 31 Abs. 2 AufenthG berufen, um eine Verlängerung ihrer Fiktionsbescheinigung geltend machen zu können und müssen oft zurück in ihr Herkunftsland ausreisen. Das führt dazu, unter anderem, dass sie an dem Prozess im Gericht gegen den Mann* nicht teilnehmen können und der Prozess eingestellt werden kann.

 

Adriana Maximino dos Santos

Liste - Lateinamerika für inklusive Vielfalt (LIV)

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz vom 18.11.2021

 

Zu Frage 1:

In der Ausländerbehörde gibt es keine statistische Erhebung, wie viele Frauen ohne einen Aufenthaltstitel für Familiennachzug Opfer von häuslicher Gewalt wurden und im Zeitraum Januar 2020 - Juli 2021 in ihr Herkunftsland zurückreisen mussten.


Zu Frage 2:


Bislang sind in der Ausländerbehörde keine Broschüren oder Flyer verfügbar, die über das Thema „Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt“ informieren. Sofern entsprechendes Informationsmaterial vorliegen würde, könnte dieses den vorsprechenden Kundinnen, ähnlich wie Informationen zu anderen Themengebieten, zur Verfügung gestellt werden.

 

gez.

Rinn

Stadträtin

KA 5 vom 06.09.2021 Mietzuschuss für Migrantenselbstorganisationen, die sich mit Migrantinnen in Notfallsituationen beschäftigen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 4. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.09.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie viele und welche Migrantenselbstorganisationen, die sich mit Migrantinnen in Notfallsituationen beschäftigen, erhalten einen Mietzuschuss der Stadt Frankfurt?

     

  2. Wie hoch ist der Mietzuschuss der Stadt Frankfurt pro Migrantenselbstorganisation?

     

  3. Wie vielen Migrantinnen wurden im Zeitraum von 2020 bis 2021 von diesen Migrantenselbstorganisationen geholfen?

     

  4. Falls es keine Migrantenselbstorganisationen mit einem Mietzuschuss von der Stadt gibt, ist es möglich, dass diese einen Mietzuschuss von der Stadt erhalten? Wenn nein, was wären die Gründe dafür?

 

Begründung:

Migrantenselbstorganisationen beraten zahlreiche Migrantinnen im Notfall, meist geschieht es durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen, die selbst ihre Erfahrung als Migrantinnen gemacht haben, und deshalb die Bedarfslage besser kennen. Außerdem bieten die Migrantenselbstorganisationen auch am Wochenende Beratungen und Infoseminare an, was besonders für die Migrantinnen mit Familie oft notwendig ist und von den etablierten Trägern oft nicht abgedeckt wird. Die Beratungen und Begleitungen von Frauen können das Leben vieler Frauen, besonders solchen, die sich in gefährlichen Situationen befinden, verbessern und sogar retten. Diese starke Leistung von Migrantenselbstorganisationen braucht daher eine starke Unterstützung.

 

Antragstellerin:

Adriana Maximino dos Santos, Liste 4, Lateinamerika für inklusive Vielfalt (LIV)

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 18.11.2021

 

Mit der folgenden Begründung werden die Fragen aus der KAV gestellt:

Migrantenselbstorganisationen beraten zahlreiche Migrant:innen im Notfall, meist geschieht es durch ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, die selbst ihre Erfahrung als Migrant:innen gemacht haben, und deshalb die Bedarfslage besser kennen. Außerdem bieten die Migrantenselbstorganisationen auch am Wochenende Beratungen und Infoseminare an, was besonders für die Migrant:innen mit Familie oft notwendig ist und von den etablierten Trägern oft nicht abgedeckt wird. Die Beratungen und Begleitungen von Frauen können das Leben vieler Frauen, besonders solchen, die sich in gefährlichen Situationen befinden, verbessern und sogar retten. Diese starke Leistung von Migrantenselbstorganisationen braucht daher eine starke Unterstützung.

Die Benennung eines Antragstellers als „Migrantenselbstorganisation“ erfolgt hier bei der Antragstellung nicht. Die Förderung erfolgt grundsätzlich für freie Träger mit einem in eine Förderung passendem Angebot. Insofern ist eine Zählung mit diesem Stichpunkt nicht möglich.

Bei verschiedenen städtischen Einrichtungen existieren jedoch verschiedene Möglichkeiten der Förderung. So sind beim Sportamt z.B. mietfreie Überlassungen von Sportstätten beantragbar, das Kulturamt kann einen Mietzuschuss für die Nutzung von Räumen der Saalbauten gewähren und einige Schulen in Frankfurt am Main stellen Räume für Samstagsschulen zur Verfügung. Letzteres erfolgt in Kooperation und Vermittlung durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA). Außerdem stellt das AmkA nicht gewinnorientierten Vereinen, Organisationen und Initiativen mit Sitz in Frankfurt am Main im stadtRAUMfrankfurt Räumlichkeiten zur Verfügung. Als eine Förderung durch das AmkA sind die Räume kostenfrei. Insgesamt gibt es 25 Seminarräume in verschiedenen Größen, eine Projektküche, ein Atelier, einen Medien und einen Bewegungsraum sowie einen Großen Saal im Erdgeschoss, die zur Verfügung stehen. Jeder Träger kann über das jeweilige Kalenderjahr ein Stundenkontingent i. H. v. 100 Stunden zur freien Nutzung erhalten.

Migrantenselbsthilfeorganisationen sind durchaus Zielgruppe des AmkA z.B. auch im Kontext von Vereinsberatung. In der Datenbank zur Raumförderung des AmkA werden genehmigte Förderanträge jedoch nicht in Kombination mit den aufgeführten Kriterien bzw. Merkmalen abgelegt.

Unter Beachtung dieser Begründung und unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage beantworten wir die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:
Im Rahmen der Zuschussförderung des Dezernat VIII, hier: Jugend- und Sozialamt, erhalten beantragende Migrationsselbstorganisationen unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten Zuwendungen. Diese können auch einen Mietzuschuss enthalten. Die Beantragung von Zuwendungen erfolgt hier nicht unter dem Titel „Migrantenselbstorganisation“, insofern würde eine Benennung von Zahlen die nicht verifizierte Bewertung der Antragsteller erhalten.

Zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4:
Die hier angedachten Organisationen haben über das Dezernat VIII, hier: Jugend- und Sozialamt grundsätzlich ein Anspruchsrecht. Eine Förderung kann geprüft werden, wenn die Haushaltsmittel vorhanden sind und die Grundsätze einer Förderung eingehalten werden können.

 

gez.

Elke Voitl

Stadträtin 

KA 6 vom 25.10.2021 Anzahl der Kinder mit Französisch als Muttersprache

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 5. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 25.10.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie viele Kinder (zwischen 1 und 10 Jahre) haben mindestens ein Elternteil aus Frankreich, Belgien und Kanada?
  2. Wie ist die Aufteilung nach Herkunftsland, Stadtviertel und Ortsbezirk?

 

Begründung:

Die Textorschule in Sachsenhausen ist die einzige Grundschule in Frankfurt, die den bilingualen Unterricht (Französisch und Deutsch) anbietet. Laut Informationen, die der KAV vorliegen, ist die Anfrage nach Plätzen sehr hoch. Leider kann ein sehr geringer Teil der Kinder dort unterrichtet werden, deren Eltern diesen förderungswürdigen Weg für ihre Kinder wünschen. Hinsichtlich der Erweiterung dieses Angebots z. B. in einer anderen Grundschule, ist es sinnvoll die Anzahl der französischsprachigen Eltern in Frankfurt nach Ortsbezirken zu analysieren.

 

Antragsteller:

Florian Chiron – Liste 37 / Bündnis 90-die Grünen

Jean-Marie Langlet – Liste 10 / SPD

Marc de la Fouchardière – Liste 14 / Français de Hesse

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten vom 13.12.2021

 

Zu 1:

In der Bevölkerungsstatistik sowie auch in der Schulstatistik wird ausschließlich die Staatsangehörigkeit der Kinder erfasst. Diese ergibt sich in aller Regel aus der Staatsangehörigkeit der Eltern, Sonderfälle und Ausnahmen sind allerdings auch möglich. Sofern Kinder von ausländischen Eltern in Deutschland geboren wurden, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit und zusätzlich die Staatsangehörigkeit der Eltern. Der unter diesen Voraussetzungen für die Beantwortung der Frage zu definierende Personenkreis umfasst daher ausländische Kinder im Alter von 1 bis unter 11 Jahren mit mindestens einer der drei abgefragten Staatsangehörigkeiten und gleichaltrige deutsche Kinder, die zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine der drei abgefragten Staatsangehörigkeiten besitzen.

Nach dieser Abgrenzung haben insgesamt 1.563 Kinder im Alter von 1 bis unter 11 Jahren mindestens ein Elternteil aus Frankreich (1.295 Kinder), Belgien (163 Kinder) oder Kanada (105 Kinder).


Zu 2:

Kinder im Alter von 1 bis unter 11 Jahren mit deutscher und/oder französischer, belgischer
oder kanadischer Staatsangehörigkeit nach Ortsbezirken

 

Die Tabelle können über info.kav@stadt-frankfurt.de anfordern.

 

gez.

O'Sullivan 

Stadträtin


KA 7 vom 22.11.2021 Anzahl der Kinder mit lateinamerikanischem Hintergrund

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 6. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 22.11.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Wie viele Kinder mit lateinamerikanischer Herkunft gibt es in Frankfurt?

2. Wie viele Kinder, deren Eltern oder ein Elternteil lateinamerikanischen Migrationshintergrund haben bzw. hat, leben in Frankfurt?

3. In welchem Stadtteil wohnen sie und wie ist die Altersstufe dieser Kinder?

4. Wie viele von diesen Kindern sind in der Schule oder in Kitas?

5. Wie viele von diesen Kindern haben als Fremdsprache (in der Schule) die Fremdsprache der Eltern oder des Elternteils?

 

Begründung:

Eine Statistik mit der Anzahl von in Frankfurt lebenden Kindern, deren Eltern oder ein Elternteil lateinamerikanischen Migrationshintergrund haben bzw. hat, wird dabei helfen, einen Überblick über den Bedarf von Familien zur Förderung der bilingualen Bildung sowie zugeschnittener kultureller Angebote von Vereinen zu schaffen.

Darüber hinaus haben spanischsprechende lateinamerikanische Kinder keinen Anspruch auf herkunftssprachlichen Unterricht, da dieser vom spanischen Staat finanziert wird.

 

Antragstellerin:

Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten vom 26.01.2022

 

Zu 1 u. 2:
Am 31. 12. 2020 lebten in Frankfurt am Main insgesamt 1 978 Kinder unter 18 Jahren mit lateinamerikanischem Migrationshintergrund (1 481 mit lateinamerikanischem Migrationshintergrund ohne Brasilien, 497 mit brasilianischem Migrationshintergrund).


Zu 3:
Siehe nachfolgende Tabellen.
Da in der Anfrage auf spanischsprechende lateinamerikanische Kinder Bezug genommen
wird, sind dementsprechend die Kinder mit brasilianischem Migrationshintergrund gesondert
ausgewiesen.


Zu 4:
In der Schulstatistik sind zum Stichtag 1. November 2020 insgesamt 148 Kinder mit lateinamerikanischer Staatsangehörigkeit (33 mit brasilianischer und 115 mit einer anderen lateinamerikanischen Staatsangehörigkeit) verzeichnet, über Kitas liegen keine Angaben vor. Eine direkte
Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Bevölkerungsstatistik ist nicht möglich, da nicht alle
Schulkinder auch in Frankfurt wohnen und umgekehrt nicht alle Frankfurter Kinder auch hier

in die Schule gehen. Auch ist aufgrund der unterschiedlichen Datengrundlagen der Migrationshintergrund in der Schulstatistik anders als in der Bevölkerungsstatistik definiert.


Zu 5:
Über die in der Schule belegte Fremdsprache nach Fremdsprache der Eltern oder eines Elternteils liegen keine Informationen vor.

 

Die Tabelle können Sie über die Geschäftsstelle anfordern. info.kav@stadt-frankfurt.de

 

gez.

O'Sullivan

Stadträtin

 

 

KA 100 vom 14.01.2021Verwendung von Altpapier in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 47. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.01.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Welche Dezernate, welche Ämter welche Firmen, die von der Stadt zu 51 % kontrolliert werden, Fraport, AGB, Messe, welche andere Firmen, die von Frankfurt gegründet bzw. geführt werden, verwenden Altpapier zu mindestens 95 %?

  2. Bei den Einrichtungen, Firmen, Ämtern und Dezernaten, wo es nicht der Fall ist: wieso wird das Altpapier nicht verwendet? 

 

Begründung:

Das Bundesumweltamt teilt mit: Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.

Umweltfreundliches Papier ist auf kommunaler Ebene auf dem Vormarsch. Immer mehr Städte und Gemeinden entscheiden sich dafür. Als recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands" ist kürzlich Siegen (NRW) ausgezeichnet worden. Die Stadt Siegen verwendet wie Erlangen (Mfr) in Verwaltung und Schulen zum Beispiel ausschließlich Papier mit dem Blauen Umweltengel.

Doch welchen Stellenwert hat die Verwendung von Altpapier in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)


KA 101 vom 14.01.2021 Gibt es eine Abwanderung der Games-Branche aus Frankfurt am Main?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 47. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.01.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Lange Zeit war Frankfurt am Main eine der Hauptorte in Deutschland, in denen Studios der Games-Branche (eine der am schnellsten wachsenden Branchen weltweit, die bereits wichtiger geworden ist als die Filmbranche) ansässig waren. Doch nun zieht mit der Games Academy ein wichtiger Vertreter nach Bayern. Die Gründe liegen in der finanziellen Förderung.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

 

  1. Was wurde getan, um den Wegzug der Games Academy zu verhindern?

  2. Wie ist die aktuelle Situation der Games-Branche in Frankfurt am Main?

  3. Sind die Probleme der Frankfurter Firmen (wie z.B. Schwierigkeiten von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der Stadtverwaltung) bekannt?

  4. Wäre der Magistrat bereit, bei runden Tischen mit den größten Firmen der Branche mitzumachen?

 

Begründung:

Frankfurt war dabei, sich zu einem der Hauptdrehkreuze in der Gameszene zu entwickeln. In den 1990er Jahren haben sich japanische Groß-Unternehmen wie Sony Interactive, Nintendo oder Konami angesiedelt. Aber auch international bekannte, preisgekrönte deutsche Studios wie Crytek oder Deck13 sitzen in Frankfurt. 2007 versuchte auch die Games Academy in der Stadt eine Niederlassung zu eröffnen.

Doch die Games Academy zieht jetzt nach München.

 

Während beispielsweise Bayern seit über zehn Jahren Games fördert und dafür allein im Jahr 2019 rund 2,4 Millionen Euro ausgab, fördert Hessen Computerspiele kaum. 2018 stellte die Landesregierung erstmals eine Summe von 200.000 Euro für die Games-Förderung bereit.

 

Der Wegzug der Games Academy hat laut Aussage der Betriebsleitung unter anderem mit der nicht ausreichenden Förderung der Games-Branche in Hessen zu tun. Frankfurt habe nicht mit der Attraktivität des ersten Standorts in Berlin mithalten können, weswegen sich hier auch weniger Interessenten beworben hätten. München will seine Förderungen jetzt erhöhen und damit auf den Stand von Berlin bringen.

 

Doch wie sieht damit die Zukunft einer sehr wichtigen Branche, die viele Steuern generiert, in Frankfurt am Main aus? Werden wir die Gameszene und den Standort Frankfurt unterstützen?

 

Antragsteller:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 


KA 102 vom 14.01.2021 Einbürgerung afghanischer Einwohnerinnen und Einwohner

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 47. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.01.2021 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Zahlreiche afghanische Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen alle Voraussetzungen der Einbürgerung. Dennoch ist die Einbürgerung nicht möglich.

Vor diesem Grund fragen wir den Magistrat:

 

  1. Wie werden afghanische Einwohnerinnen und Einwohner bei der Einbürgerung unterstützt?

  2. Wie ist die aktuelle Situation bei der Einbürgerung dieser Community?

  3. Welche Maßnahmen wurden vom Magistrat ergriffen, um die Einbürgerungszahlen von afghanischen Staatsangehörigen zu erhöhen und dem Wunsch des Magistrats nachzugehen, neue deutsche Staatsangehörige zu gewinnen?

  4. Wie kann die entstandene Pattsituation bei den afghanischen Staatsangehörigen gelöst werden?

Begründung:

Nach wie vor ist die Einbürgerungsrate in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig. Auch die durchgeführten Aktionen zu deren Steigerung zeigen sich uneffektiv. Eine ebenfalls wichtige Rolle spielen die formellen Probleme, die von Antragstellerinnen und Antragstellern alleine nicht gelöst werden können. Zahlreiche afghanische Einwohnerinnen und Einwohner haben sich integriert, die Sprache gelernt und letztendlich eine zweite Heimat für sich gefunden. Seit Jahrzehnten arbeiten sie hier und zahlen Steuern. Dabei sind sie vor der politischen Teilhabe im Moment ausgeschlossen. Bei der Einbürgerung der Vertreterinnen und Vertreter afghanischer Community stellte sich heraus, dass die Behörden weder die Geburtsurkunde noch die alte Tazkara (afgh. Identitätskarte) anerkennen. Die neue Tazkara soll vorgelegt werden, die von den Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, nicht vorgelegt werden kann.

Die Stadt Frankfurt soll sich für Frankfurterinnen und Frankfurter in Darmstadt einsetzen.

 

Antragsteller:

Jumas Medoff – Ich bin ein Frankfurter (IBF)

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dez. VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 12.03.2021

Zu 1:

Ein besonderer Unterstützungsbedarf afghanischer Antragstellerinnen und Antragsteller war in der Vergangenheit nicht zu erkennen.

Zu 2:

Die Anzahl der vollzogenen Einbürgerungen ist in in ihrer Höhe konstant.

2018: 86

2019: 106

2020: 103

Eine Tazkira wurde in der überwiegenden Anzahl der Fälle bei Antragstellung vorgelegt.

Zu 3:

Das Standesamt steht beratend für den Personenkreis der Einbürgerungsbewerber zur Verfügung.

Zu 4:

Der Magistrat hat auf die Vorgehensweise des Regierungspräsidiums Darmstadt keinen Einfluss.

gez.

Prof. Dr. Daniela Birkenfeld

Stadträtin