Anfragen 2020

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KA 65 vom 14.01.2020 Berufsfördernde Angebote für geflüchtete Frauen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 39. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 13.01.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Medienberichten zufolge sind geflüchtete Frauen deutlich seltener berufstätig als männliche Flüchtlinge. Trotz Motivation zu arbeiten, fehlen die Chancen, besonders für Mütter.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

 

1.Welche Angebote gibt es zurzeit in Frankfurt am Main speziell für geflüchtete Frauen?

2.Sollen diese Angebote erweitern werden?

3.Gibt es spezielle Deutschkurse für Mütter?

 

Begründung:

Den Medien zufolge fehlt es den geflüchteten Frauen an Deutschkenntnissen und Weiterbildung, so dass eine Stellensuche keinen Sinn macht. Besser sähe es bei Frauen ohne Kinder aus, denn meist bleibt ein Elternteil zu Hause, um auf die Kinder aufzupassen.

Wie aus einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für ArbeitExternal Link von 2017 hervorgeht, sind die Frauen jedoch motiviert zu arbeiten.

 

Es ist also notwendig zu wissen, ob die Stadt Frankfurt am Main dieses Problem direkt und mit effektiven Maßnahmen angeht.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter –IBF-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken Kocabaş


KA 66 vom 14.01.2020 Gleiche Chancen für Migrantinnen und Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 39. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 13.01.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Einer Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge, haben Migranten mit guten Deutschkenntnissen am deutschen Arbeitsmarkt gleiche Chancen wie Einheimische.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1.Werden in und durch die Stadt Frankfurt am Main kostenlose Deutschkurse angeboten, die den Spracherwerb der Niveaustufen C1 und B2 ermöglichen?

2.Bitte listen Sie alle diese Kurse auf.

 

Begründung:

Die Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft kommt nicht nur zum Ergebnis, dass Migrantinnen und Migranten mit guten Deutschkenntnissen am deutschen Arbeitsmarkt die gleichen Chancen haben wie Einheimische, sondern darüber hinaus, dass dann auch das Lohnniveau gleich sei.

 

Um den Spracherwerb noch besser zu fördern, empfehlen die Wirtschaftsforscher, die Qualität der Integrationskurse zu verbessern und sie allen Einwanderern zu ermöglichen. Des Weiteren sollte das Angebot an weiterführenden Sprachkursen ausgebaut und der Kontakt zu Muttersprachlern gefördert werden.

 

Die Arbeitgeber legen besonderen Wert auf die Niveaustufen B2 und C1.

Es ist deshalb notwendig, zu wissen, welche kostenlosen Angebote es für Migrantinnen und Migranten in Frankfurt am Main gibt, diese Niveaustufen zu erreichen.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter –IBF-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken Kocabaş

 

 

 

 

 


KA 67 vom 11.02.2020 Bestattungen muslimischer Verstorbene in den Frankfurter Friedhöfen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 40. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie viele muslimische Verstorbene wurden seit 2016 in Frankfurt bestattet. (Wenn möglich: Auflistung nach Jahr, Name des Friedhofes und Herkunftsland der muslimischen Verstorbenen.)

  2. Wie viele muslimische Verstorbene wurden seit 2016 wurden ohne Sarg bestattet? (Wenn möglich: Auflistung nach Jahr, Name des Friedhofes und Herkunftsland der muslimischen Verstorbenen.)

  3. Wie viele Sozialbestattungen der muslimischen Verstorbenen ohne Angehörige gab es seit 2016 in Frankfurt? (Wenn möglich: Auflistung nach Jahr, Name des Friedhofes und Herkunftsland der muslimischen Verstorbenen.)

  4. Wie viele die mittellose muslimische Verstorbene ohne Angehörigen wurden seit 2016 in Frankfurt beigesetzt? (Wenn möglich: Auflistung nach Jahr, Name des Friedhofes und Herkunftsland der muslimischen Verstorbenen.) Wurden bei ihrer Bestattung die muslimischen Bestattungsvorschriften beachtet? Wenn nicht: warum?

  5. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der Friedhofsverwaltung und muslimischen Organisationen in Bezug auf Bestattung der muslimischen Verstorbenen? Wenn ja: Mit welcher Organisation und worin besteht diese Zusammenarbeit?

     

Begründung:

In Frankfurt leben ca. 100 000 Muslime. Aktuell wird ein beachtlicher Teil der in Frankfurt verstorbenen  Muslime in ihren Herkunftsländern bestattet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in Zukunft zunehmend mehr Muslime in Frankfurt bestattet werden.

 

Aus diesem Grund sollte der Magistrat auf diese Entwicklung vorbereitet sein und die Bestattung der Muslime weiter ausbauen, institutionalisieren und evt. für die Bestattung der Muslime eine (in Kooperation mit den in Frankfurt ansässigen muslimischen Organisationen) eigenständige Satzung ausarbeiten.

 

Antragsteller/in:

1 – LA                         İsa Çöl

4 – EU                        Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu

16 – YEKV                  Abdullah Kaya

24 – BIRLIK                Mahmut Gayretli

30 – TKF e.V.             Muhammet Metin

21 – A.I.V.                   Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

 

Stellungnahme des Dezernats X Umwelt und Frauen vom 07.04.2020

 

Zu 1 und 2)

Die Anzahl der muslimischen Verstorbenen, die auf Frankfurter Friedhöfen von 2016 bis einschließlich 2019 bestattet wurden, können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Zu 3)

Im Jugend- und Sozialamt werden auf Antrag Bestattungskosten nach § 74 SGB XII für in Frankfurt verstorbene Personen übernommen, wenn die Erben oder die nach § 13 Friedhofs- und Bestattungsgesetz verpflichteten Personen diese nicht tragen können. Dabei werden zur Religion der/des Verstorbenen keine statistischen Daten erhoben.

 

Das Ordnungsamt erfasst bei den Sozialbestattungen keine Religionszugehörigkeiten. Es werden lediglich die Herkunftsländer erfasst. In diesem Kontext wurden von 2016 bis 2019 für 16 muslimische Verstorbene Sozialbestattungen veranlasst.

 

2016

Heiligenstock, Muslimisches Feld

Ägypten

 

2017

Westhausen

Ägypten

 

Heiligenstock

Afghanistan

 

Hauptfriedhof

Algerien

Kasachstan

 

2018

Heiligenstock

Afghanistan

 

Hauptfriedhof

Afghanistan

 

Heiligenstock

Somalia

 

Hauptfriedhof

Syrien

Türkei

Unbekannt

 

2019

Hauptfriedhof

Bosnien-Herzegowina

Somalia

 

Heiligenstock, Muslimisches Feld

Iran

Somalia

 

Hauptfriedhof

Somalia

 

Zu 4)

In Frankfurt am Main wurden seit 2016 16 muslimische Verstorbene ohne Angehörige bestattet. In einem Fall wurde eine rituelle Waschung vorgenommen. Da das Ordnungsamt beauftragt ist, nach Angehörigen zu suchen, die die verstorbene Person bestatten lassen, können schon aufgrund der dadurch entstehenden Liegezeit die muslimischen Bestattungsvorschriften (Bestattung innerhalb eines Tages, Totengebet, sargloses Begräbnis) nicht eingehalten
werden.

 

Zu 5)

Die Friedhofsverwaltung auf dem Parkfriedhof Heiligenstock arbeitet mit dem Verein Barmherzige Begleitung e.V.  aus Frankfurt und mit INKURS – Institut Für Kultur- & Religionssensible Bildung & Beratung in Offenbach zusammen. Bisher wurden Führungen auf dem Friedhof
Heiligenstock angeboten – insbesondere im muslimischen Gräberfeld. Geplant ist, dass
Jugendliche auch bei der Grabpflege der muslimischen Grabstätten unterstützend tätig
werden, sofern diese nicht durch die/den Nutzungsberechtigte/n gepflegt werden kann.

 

Bei einigen muslimischen Verstorbenen ohne Angehörige hat sich die muslimische Organisation Ditio mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt und in eigener Zuständigkeit sowie auf eigene Kosten für eine muslimische Bestattung gesorgt.

 

Derzeit stehen auf dem Parkfriedhof Heiligenstock noch rund 180 freie Grabstätten im muslimischen Grabfeld zur Verfügung. Bei Bedarf wird die Friedhofsverwaltung neue Grabstätten einmessen lassen und diese zum Erwerb des Nutzungsrechtes ausweisen. Eine Ausarbeitung einer eigenständigen muslimischen Satzung ist nicht geplant, da für die  Friedhofsgebühren die jeweilige Bestattungsart ausschlaggebend ist, unabhängig von der
Religion der verstorbenen Person.

 

(Rosemarie Heilig)

Stadträtin

 

 

 

 

 

 

 


KA 68 vom 11.02.2020 Anzahl der zuziehenden Ehepartner

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 40. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.02.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie viele nach Frankfurt zuziehende Ehepartner gab es im Jahr 2018?

  2. Wie viele nach Frankfurt zuziehende Ehepartner gab es im Jahr 2019?

 

Begründung:

Die Stellungnahme St 2218 zu unserer Anregung K 148/2019 vermittelt den Eindruck, als ob die Bearbeitung von zuziehenden Ehepartnern sehr zügig vonstattenginge und dass außerdem die diesbezüglichen Personen keine besonders große Gruppe sei. Eine tatsächliche Zahl wird jedoch nicht genannt.

 

Antragsteller/innen:

Präsidium der KAV

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken Kocabaş

 


KA 69 vom 11.02.2020 Wartezeit auf einen Termin bei der Ausländerbehörde

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 40. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.02.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

In der Stellungnahme ST 2218 zur Anregung K 148/2019 heißt es: „Für derzeit noch nicht gesteuerte Vorsprachen beträgt die Vorlaufzeit bei der Ausländerbehörde je nach Fachbereich zwischen 2 Wochen und 4 Monaten mit weiter fallender Tendenz.“

Hierzu fragen wir den Magistrat:

 

  1. Wie viele Termine mit einer Wartezeit über 4 Monate gab es bei der Ausländerbehörde Frankfurt im Jahr 2018 – und falls vorhanden: 2019?

  2. Wie viele Termine mit einer Wartezeit zwischen 1 Monat und 4 Monate gab es bei der Ausländerbehörde Frankfurt im Jahr 2018 – und falls vorhanden: 2019?

  3. Wie viele Termine mit einer Wartezeit unter einem Monat gab es bei der Ausländerbehörde im Jahr 2018 – und falls vorhanden: 2019?

 

Begründung:

Die Stellungnahme St 2218 zu unserer Anregung K 148/2019 vermittelt den Eindruck, als ob lange Wartezeiten die Ausnahme wären (obgleich wir der Ansicht sind, dass auch Wartezeiten von über einem Monat nicht „kurz“ genannt werden sollten).

Die Erfahrungen, die uns von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern geschildert werden, sprechen jedoch eine andere Sprache.

Aus diesem Grund wären tatsächliche Daten sehr hilfreich.

 

Antragsteller/innen:

Präsidium der KAV

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken Kocabaş

 

 

Stellungnahme des Dezernats IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 12.03.2020

 

Eine Auswertung im Hinblick auf Anzahl der Termine in Verbindung mit der Wartezeit auf einen Termin liegt nicht vor. Eine entsprechende Erhebung ist nicht möglich.

 

gez.

Markus Frank

(Stadtrat)


KA 70 vom 11.02.2020 Ecosia: Internetsurfen für die Umwelt

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 40. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Ecosia ist eine deutsche Internet-Suchmaschine, die 80 % ihrer Einnahmeüberschüsse für den Erhalt der Umwelt ausgibt. Beispielsweise werden Werbeeinnahmen für jede Suche für Umweltprojekte ausgegeben.

Wir fragen den Magistrat:

 

                    1. Ist es möglich, auf jedem Rechner der Stadt Frankfurt am Main Ecosia als Standardsuchmaschine einzurichten?

 

2. Falls nein: Ist es möglich, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main über Ecosia zu informieren und die Benutzung zu empfehlen?

 

3. Ist es möglich, dass dieser Browser auf öffentlich genutzten Rechnern in städtischen Büchereien eingerichtet werden kann?

 

Begründung:

Wer mit Ecosia im Internet sucht, hilft der Umwelt, ohne selbst aktiv Geld zu spenden. Ecosia hat sich selbst verpflichtet, Gelder aus den Werbeeinnahmen für einen guten Zweck zu verwenden.Dabei hilft jede Suche über Ecosia weiter.

Ecosia gibt an, dass es rund 20 Cent kostet, einen Baum zu pflanzen. Im Schnitt wird so alle 0,8 Sekunden ein Baum mithilfe von Ecosia angepflanzt.

Ecosia gibt ferner an, dass ihre Server zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem verkaufen sie laut eigenen Angaben keine Daten an Dritte.

 

Es ist möglich, die Suchmaschine einem Browser hinzufügen, so dass Anwender automatisch über Ecosia suchen. Andere Suchmaschinen stehen natürlich trotzdem weiterhin zur Verfügung.

Wie Ecosia angibt, ist die Qualität der Suchergebnisse hoch. Ecosia verwendet eigene Algorithmen und nutzt zudem die Suchmaschine von Bing.

 

Die Stadt Frankfurt am Main könnte durch die Verwendung von Ecosia – ohne zusätzliche Ausgaben! – einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Vor allem der Einsatz in öffentlichen Büchereien würde spürbar dazu beisteuern.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats V Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT vom 06.05.2020

 

1. Grundsätzlich ist es technisch möglich, bestimmte Suchmaschinen für die Browser voreinzustellen. Festlegungen gibt es hierzu in den städtischen Organisationseinheiten jedoch nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung können in den einzelnen Fachbereichen diesbezüglich individuelle Festlegungen erfolgen.

 

2. entfällt

  

3. Die in den Stadtbüchereien bereitgestellten öffentlichen Internet-PCs sind mit der Software „Sitekiosk“ ausgestattet, die zur Absicherung und für den Jugendschutzfilter genutzt wird. Eine Änderung der Standardsuchmaschine ist unter Sitekiosk nicht möglich.

 

gez.

Jan Schneider

(Stadtrat)

 


 

 

 

 

 


KA 71 vom 16.06.2020 "Endlich Nicht-EU-Bürger mit Respekt behandeln" – die Beschreibung der Betroffenen trifft nicht zu?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 15.06.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Teilt der Magistrat die Meinung der Betroffenen nicht, dass Nicht-EU-Bürger mit mehr Respekt behandelt werden sollten?

2. Sind Probleme, die zum Teil 25 Jahre alt sind, Wartezeiten bis zu 10 Stunden, extrem unfreundliche Sicherheitsmitarbeiter und chronische Unterfinanzierung eines wichtigen Amtes Zeichen des Respekts?

Begründung:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Reaktion auf die Meinung der Betroffenen "Endlich Nicht-EU-Bürger mit Respekt behandeln" nicht der Realität entspricht.

Sowohl Migrantinnen und Migranten der Stadt Frankfurt am Main als auch zahlreiche Vereine und Organisationen vertreten diese Meinung der Betroffenen.

Um ein objektives Bild zu ermöglichen, besteht immer noch die Möglichkeit einer anonymen Befragung der Kunden der Ausländerbehörde direkt nach dem Verlassen der Behörde. Dies ermöglicht die sofortige und objektive Analyse der Lage und würde dabei helfen die langjährigen Probleme gezielt zu lösen.

Die KAV ist bereit, bei der Befragung mitzuwirken, damit keine Kosten entstehen und der Arbeitsaufwand möglichst gering bleibt.

Die KAV hofft, dass bereit in diesem Jahr Migrantinnen und Migranten der Stadt Frankfurt am Main sich auf eine faire und schnelle Betreuung freuen können.

 

Antragsteller/innen:

Plenum

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 15.09.2020

Der Magistrat ist erstaunt, dass nach der ausdrücklichen Anerkennung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde (siehe K 178) unterstellt wird, dass diese gleichzeitig nicht alle Kundinnen und Kunden mit dem erforderlichen Respekt behandeln.

Dies wird ausdrücklich zurückgewiesen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde bringen allen Kundinnen und Kunden den nötigen Respekt entgegen. Hierbei wird weder nach deren Nationalität, nach deren Religion oder nach anderen Gesichtspunkten unterschieden. Eine Ungleichbehandlung von Kundinnen und Kunden kann deshalb ausgeschlossen werden.

In den vergangenen Jahren wurden in der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt verschiedene organisatorische und personelle Veränderungen realisiert, die zu einer markanten Verbesserung der Vorsprachesituation, sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kundinnen und Kunden, geführt haben. Beispielhaft hierfür steht die personelle Aufstockung der Ausländerbehörde um 30 Stellen, die Digitalisierung des Aktenbestandes sowie die Einführung termingesteuerter Vorsprachen. Diese und weiter Maßnahmen haben zu einer deutlichen Reduzierung der Vorlaufzeiten für einen Termin als auch der Wartezeiten vor der Ausländerbehörde geführt. Selbst unter Covid – 19 – Bedingungen haben sich weder die Vorlaufzeiten für einen Termin noch die Wartezeiten vor der Ausländerbehörde verlängert. Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde müssen derzeit lediglich 10-15 Minuten warten, bevor sie das Dienstgebäude betreten können. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der qualitätssteigernde Prozess der Ausländerbehörde konsequent fortgeführt wird, wird derzeit kein zusätzlicher Effekt in einer Befragung der Kundinnen und Kunden gesehen.

Bedauerlich ist allerdings, dass diese positive Entwicklung der vergangenen Monate und Jahre von der KAV nicht wahrgenommen und gebetsmühlenartig ein schon lange nicht mehr existierender Sachverhalt vorgetragen wird.

Die Einschätzung, dass die bei der Ausländerbehörde eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter unfreundlich sein, deckt sich nicht mit dem diesbezüglichen Beschwerdeaufkommen, dass gegen Null geht. Die Sicherheitsmitarbeiter, die oftmals selbst einen Migrationshintergrund aufweisen, nutzen ihre interkulturelle Kompetenz vielmehr dazu, um die Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beraten, Formulare und Merkzettel auszuhändigen sowie auf die einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften hinzuweisen.

Markus Frank

(Stadtrat)

 

KA 72 vom 16.06.2020 Internationalität der Ausländerbehörde

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 15.06.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1.Wie viele der Beschäftigten der Frankfurter Ausländerbehörde haben eine sogenannte Migrationsgeschichte? Bitte in absoluter Zahl und im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten der Ausländerbehörde nennen. Wie viele davon in Führungspositionen?

2.Wie viele der Beschäftigten der Frankfurter Ausländerbehörde, die direkt im Publikumsverkehr arbeiten, haben eine sogenannte Migrationsgeschichte? Bitte ebenfalls in absoluter Zahl und im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten der Ausländerbehörde nennen.

3.Wie viele der Beschäftigten der Frankfurter Ausländerbehörde, die direkt im Publikumsverkehr arbeiten, sprechen eine Fremdsprache, die nicht Englisch oder Französisch ist? Welche Sprachen sind es?

Begründung:

Die KAV möchte wissen, inwieweit sich die Internationalität der Stadt Frankfurt am Main dort widerspiegelt, wo die Behörde direkt in Kontakt mit Migrantinnen und Migranten tritt.

Es geht zum einen darum, inwieweit das sprachliche Potential, über das die Stadtverwaltung verfügt, gewinnbringend zum Einsatz kommt. Zum anderen werden in dieser Abteilung des Ordnungsamtes besonders hohe Anforderungen an die Interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten gestellt. Also Anforderungen, die bei Personen mit Migrationshintergrund häufig vorhanden sind.

Antragsteller/innen:

Plenum

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 28.09.2020

Kenntnisnahme des Magistrats vom 23.10.2020

 

In allen Ämtern der Stadt Frankfurt am Main genießt die Interkulturelle Kompetenz der Mitarbeitenden einen sehr hohen Stellenwert.

Das Ordnungsamt mit seinem breiten Aufgabenspektrum und der Ausländerbehörde setzt seinen Weg fort, sprachliche Barrieren zu erkennen und abzubauen.

Bei Stellungausschreibungen für die Ausländerbehörde ist der Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund deutlich gestiegen.

Eine statistische Erhebung über vorhandene Sprachkenntnisse von Mitarbeitern wird nicht geführt. 

gez.

Stadtrat Markus Frank

 

KA 73 vom 16.06.2020 Schutz eritreischer Flüchtlinge

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 15.06.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Am 13. Februar haben Geflüchtete aus Eritrea im Frankfurter Bahnhofsviertel und im Gallus (vor der Ausländerbehörde) gegen die Zusammenarbeit von deutschen mit eritreischen Behörden demonstriert. Als Grund wird u.a. angegeben, dass es unzumutbar sei, dass Menschen, die vor der Diktatur in Eritrea geflohen sind, zwecks Passbeschaffung vor eritreischen Auslandsvertretungen vorsprechen sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1.Wie ist die Handhabung in dieser Angelegenheit in den Frankfurter Behörden?

2.Welche Priorität hat das Problem, das die Demonstranten geschildert haben, in den Frankfurter Behörden?

3.Welche Möglichkeiten gibt es, den betroffenen Menschen zu helfen?

4. Teilt der Magistrat die Meinung, dass eine derartige Vorgehensweise die Integration der Menschen negativ beeinflusst?

Begründung:

Die KAV kann das durch die Demonstranten geschilderte Verfahren der Behörden nicht nachvollziehen. Den aktuellen Informationen zufolge ist es klare Rechtsauffassung, dass während des Asylverfahrens niemand an den jeweiligen Verfolgerstaat herantreten muss. Demnach ist während des Asylverfahrens zwar jeder zur Identitätsklärung verpflichtet, aber nicht zu einem Botschaftsbesuch bzw. Besuch einer diplomatischen Vertretung. Hintergrund ist nicht nur eine möglicherweise bestehende Verfolgung der eigenen Person, sondern auch eine mögliche Verfolgung von Verwandten im Herkunftsland.

Noch eindeutiger ist es nach der Anerkennung als Flüchtling: Es kann kein Botschaftsbesuch verlangt werden!

Es ist auch kein Botschaftsbesuch notwendig!

Ein Botschaftsbesuch würde zum Erlöschen der Anerkennung führen!

Die KAV würde sich gerne über den rechtlichen Sachverhalt aufklären lassen und ist daran interessiert, Lösungswege zu finden.

Antragsteller/innen:

Plenum

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 15.10.2020

Kenntnisnahme des Magistrats vom 09.11.2020

 

Zu Frage 1

Die Ausländerbehörde Frankfurt fordert prinzipiell keine Personen zur Vorsprache bei ihren jeweiligen Vertretungen (Botschaften, Konsulate) zwecks Passbeschaffung auf, deren Asyl-verfahren noch anhängig ist und keine Ausreisepflicht besteht; dies gilt natürlich auch für eritreische Asylbewerber. Im Falle der Anerkennung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling wird gleichfalls nicht die Vorsprache bei der Botschaft bzw. der konsularischen Vertretung gefordert. 

Anders sieht es jedoch bei dem Personenkreis aus, der zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist. Dies kann beispielweise Asylbewerber betreffen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Abschiebung angedroht wurde, hiergegen erhobene Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung entfaltet, so dass trotz noch anhängigen Klageverfahren eine vollziehbare Ausreiseverpflichtung vorliegt und die Betroffenen, sofern sie nicht im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sind, zur Vorsprache bei ihrer Heimatvertretung zwecks Passbeschaffung aufzufordern sind. Dies betrifft demnach auch alle eritreischen Staatsangehörigen, die aufgrund fehlender Reisedokumente lediglich einen Duldungsstatus besitzen. Diesem Personenkreis ist es regelmäßig zumutbar, bei seiner Botschaft bzw. seinem Konsulat vorzusprechen; auf die diesbezüglichen Ausführungen des § 60b Abs. 3 Satz 1 AufenthG sei hierbei ausdrücklich verwiesen.

Zusammengefasst kann für die Praxis der Ausländerbehörde Frankfurt am Main festgestellt werden, dass ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die nicht im Besitz von Reisedokumenten sind, zur Vorsprache bei der jeweiligen Auslandsvertretung aufgefordert werden. Da dies ein bundeseinheitliches Verfahren darstellt, weicht das Verfahren der Ausländerbehörde Frankfurt am Main nicht von dem Vorgehen anderer Ausländerbehörden ab.

Zu Frage 2

Anknüpfend an die Ausführungen zu Frage 1 betrifft das durch die Demonstranten geschilderte Problem nicht die Ausländerbehörde Frankfurt.

 

Zu Frage 3

Siehe Antwort zu Frage 1 und Frage 2; eine Hilfestellung durch die Ausländerbehörde Frankfurt ist nicht möglich.

 

Zu Frage 4

Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, ist die Ausländerbehörde von dem Vorbringen der Demonstranten nicht betroffen. Eine negative Beeinflussung der Integration durch die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt ist somit nicht gegeben.

 

gez.

Stadtrat Markus Frank

 

 

 

 

KA 74 vom 16.06.2020 Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde in Zahlen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 15.06.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1.Wie viele neue Stellen wurden in der Ausländerbehörde in den letzten fünf Jahren geschaffen? Bitte führen Sie jedes Jahr einzeln auf.

2. Wie ist die Entwicklung der Personalausgaben der Ausländerbehörde in den letzten fünf Jahren? Bitte führen Sie auch hier jedes Jahr einzeln auf.

3. Wie ist die Entwicklung der Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Ländern in den letzten fünf Jahren? Bitte führen Sie auch hier jedes Jahr einzeln auf.

Begründung:
Einwohnerentwicklung und Sachbearbeitung für diese Menschen sollten in einem klaren Verhältnis zueinanderstehen. Wenn die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner signifikant zunimmt, aber die Anzahl der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gleichbleibt (selbst wenn ein Teil der Arbeit digitalisiert wird) - oder gar schrumpft - dann wird die Sachbearbeitung von Jahr zu Jahr problematischer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind ständig überbelastet, die Vorsprechenden müssen immer längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Aus diesem Grund müssen die oben genannten Zahlen immer wieder überprüft werden.

Antragsteller/innen:
Plenum

gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dez. IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 18.09.2020

Kenntnisnahme des Magistrats vom 12.10.2020

 

Zu 1:

Im Zeitraum von 2015-2020 wurden insgesamt 24 Planstellen in der Abteilung 32.4 Ausländerangelegenheiten des Ordnungsamtes neu geschaffen. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Jahr               Neuanschaffungen

2015               0

2016               12

2017               5

2018               0

2019               1

2020               6

 

Mit Stand Juni 2020 verfügt die Ausländerbehörde über insgesamt 157 Planstellen. Dies entspricht einer Stellensteigerung von 12,95 % innerhalb der letzten 5 Jahre. Mit Stellenplan 2020 wurden weitere 6 Stellen neu geschaffen, was zu einer Erhöhung auf 12,27 % führt.

 

Frage 2

Wie ist die Entwicklung der Personalaufgaben der Ausländerbehörde in den letzten fünf Jahren? Bitte führen Sie auch hier jedes Jahr einzeln auf.

 

Die Personalausgaben des Bereiches 32.4 - Ausländerangelegenheiten - haben sich in den Jahren folgendermaßen entwickelt (Angaben aus SAP):

 

Jahr               Ausgaben

2015               6.198.518,06 Euro

2016               6.035.004.09 Euro

2017               6.642.945,19 Euro

2018               7.421.133,70 Euro

2019               7.885.886,94 Euro

 

Seit 2015 sind die Personalausgaben in diesem Bereich um 1.687.368,88 Euro und somit um 27,22 % gestiegen.

 

Zu 3:

Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger aus Nicht - EU Ländern mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main entwickelte sich in den Jahren 2015-2019 wie folgt:

 

Jahr               Zahl "Nicht-EU-Bürgerinnen/Bürger" mit Wohnsitz in Frankfurt

2015               107.765

2016               112.017

2017               117.067

2018               121.095

2019               126.357

 

In den Jahren 2015 - 2019 stieg die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU Ländern mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main um 18.592 und somit um 17,25 %.

 

gez.

Stadtrat Markus Frank

KA 75 vom 18.08.2020 Ausländische Beschäftigte besonders betroffen – auch in Frankfurt am Main?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Die Medien berichten, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Corona-Krise häufiger ihre Arbeitsstelle verloren haben als deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonders bei Leiharbeit und im Gastgewerbe sei dieser Unterschied signifikant.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Haben auch in Frankfurt am Main ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufiger als deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit verloren?
  2. Wie viele ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu der Gesamtzahl der ausländischen Beschäftigten) haben in Frankfurt am Main seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 ihre Arbeit verloren?
  3. Wie viele deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu der Gesamtzahl der deutschen Beschäftigten) haben in Frankfurt am Main seit Beginn der Corona-Krise im März ihre Arbeit verloren?

Begründung:

Da es ein Fakt ist, dass in Deutschland ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Corona-Krise häufiger ihre Arbeitsstelle verloren haben als deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, muss besonders die Situation in Frankfurt am Main geprüft werden. Mit seinem sehr hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung könnte hier die Lage noch kritischer sein. Andererseits könnte sich jedoch gerade in Frankfurt am Main zeigen, dass infolge der hohen Integration Frankfurt am Main auch auf dem Arbeitssektor eine Sonderrolle einnimmt.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF–

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Dezernat IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 25.09.2020

Kenntnisnahme des Magistrats vom 23.10.2020

 

Fragen zur Arbeitslosigkeit ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Gemeinsamen Einrichtung (gE) Jobcenter Frankfurt. Als Arbeitslos gelten Personen, die sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos melden, sich dem Arbeitsmarkt zur verfügbar stellen und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Zur Beantwortung wurden die Fragen an das Jobcenter Frankfurt weitergeleitet. Die Antworten lauten wie folgt:

 

Zu 1.)

Die Zahl der Arbeitslosen (SGB II / SGB III) in Frankfurt am Main hat sich von März bis August 2020 von 21.548 auf 32.160 erhöht, was ein Anstieg von insgesamt fast 50% bedeutet.

 

Der Anteil der deutschen Arbeitslosen in diesem Zeitraum ist um 49,7% angestiegen, während die Steigerung bei ausländischen Arbeitslosen mit 48.9% geringfügig niedriger ausfällt.

 

 

Zu 2.)

Siehe hierzu die beigefügte Tabelle.

 

Zu 3.)

Siehe hierzu die beigefügte Tabelle.

 

Aufstellung der relevanten Statistikzahlen

(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2020))

 

 

 

Zahl der Arbeitslosen März 2020

Zahl der Arbeitslosen August 2020

Steigerung

Steigerung in %

Deutsche

10.547

15.793

5.246

+ 49,7%

Ausländer

10.912

16.246

5.334

+ 48,9%

Gesamt

21.548*

32.160*

10.612*

+49,2%

 

Anmerkung: * Die Summe aus Deutschen und Ausländern stimmt nicht mit der Gesamtzahl überein, da nicht in allen Fällen Angaben zur Staatsangehörigkeit erfasst wurden

 

gez.

Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld

KA 78 vom 18.08.2020 Kosten für den ÖPNV – Ist Frankfurt teurer als vergleichbare Städte?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Ist der ÖPNV in Frankfurt am Main verglichen mit anderen deutschen Großstädten besonders teuer?

Bitte erstellen Sie dazu eine Tabelle mit den Kosten für Tages-, Wochen- und Monatskarten in den 10 größten deutschen Städten.

Falls die Kosten für den ÖPNV in Frankfurt besonders hoch sind: Was sind die Gründe hierfür?

 

Begründung:

Im Regelsatz für Sozialhilfe ist auch ein Anteil für die Kosten für den ÖPNV vorgesehen. Damit soll Hilfeempfängern ermöglicht werden, ihre Alltagsgeschäfte mit Bus und Bahn zu ermöglichen.

Wenn jedoch die Kosten in Frankfurt am Main höher sind als in anderen deutschen Großstädten bleibt den Hilfeempfängern weniger Geld für die andere Lebenshaltung übrig.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioḡlu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodioniov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 78 vom 18.08.2020 Kosten für den ÖPNV – Ist Frankfurt teurer als vergleichbare Städte?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Ist der ÖPNV in Frankfurt am Main verglichen mit anderen deutschen Großstädten besonders teuer?

Bitte erstellen Sie dazu eine Tabelle mit den Kosten für Tages-, Wochen- und Monatskarten in den 10 größten deutschen Städten.

Falls die Kosten für den ÖPNV in Frankfurt besonders hoch sind: Was sind die Gründe hierfür?

 

Begründung:

Im Regelsatz für Sozialhilfe ist auch ein Anteil für die Kosten für den ÖPNV vorgesehen. Damit soll Hilfeempfängern ermöglicht werden, ihre Alltagsgeschäfte mit Bus und Bahn zu ermöglichen.

Wenn jedoch die Kosten in Frankfurt am Main höher sind als in anderen deutschen Großstädten bleibt den Hilfeempfängern weniger Geld für die andere Lebenshaltung übrig.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioḡlu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodioniov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernat VI Verkehr vom 15.10.2020

Kenntnisnahme des Magistrats vom 09.11.2020

 

Zu 1.:

Die Preise des ÖPNV in Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten:

 

    

                   Einzelkarte          Tageskarte          Wochenkarte          Monatskarte

Berlin               2,90 Euro          8,60 Euro               34,00 Euro          84,00 Euro

Hamburg          3,40 Euro          7,90 Euro               29,20 Euro          111,20 Euro

München          3,30 Euro          7,80 Euro               17,10 Euro          55,20 Euro

Köln                  3,00 Euro          8,80 Euro               27,20 Euro          101,90 Euro

Frankfurt           2,75 Euro          5,35 Euro               26,50 Euro          91,80 Euro

Stuttgart            2,60 Euro          5,20 Euro               23,30 Euro          69,00 Euro

Düsseldorf          2,90 Euro          7,20 Euro             29,20 Euro          89,25 Euro

Leipzig               2,70 Euro          7,60 Euro              27,30 Euro          78,90 Euro

Dortmund          2,90 Euro          7,20 Euro               29,50 Euro          89,25 Euro

Essen               2,90 Euro          7,20 Euro               29,50 Euro          89,25 Euro

 

Die beiden Städte München und Stuttgart haben erst im Jahr 2019 (mit Co-Finanzierung durch das Land) eine Tarifstrukturform durchgeführt und hier bei der Preisgestaltung strategisch die langfristige Kundenbindung unterstützt. Daher sind die Wochen- und Monatskarten dort im Vergleich besonders günstig.

Zu 2.:

Die Kosten für die ÖPNV-Nutzung in Frankfurt am Main liegen im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten bei Einzel- und Tageskarten im unteren und bei Zeitkarten im mittleren Bereich. Für besonders einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger gibt es zu dem Vergünstigungen durch den Frankfurt-Pass.

gez.

Stadtrat

Herr Klaus Oesterling

KA 79 vom 18.08.2020 Kultursensible Suchtberatung – Aktueller Stand

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Auf eine Anregung der KAV hin (K 48/2017) hatte der Magistrat vom Angebot der kultursensiblen Suchtberatung in Frankfurt am Main berichtet (B 26/2018).

In Bezug dazu fragen wir den Magistrat:

Wie ist der aktuelle Stand in der kultursensiblen Suchtberatung? Was hat sich gegenüber 2018 verändert?

Gibt es Informationen (z.B. Flyer) in Fremdsprachen? Wenn ja: in welchen?

Begründung:

Kultursensible Suchtberatung ist nach wie vor ein dringendes Thema. Es ist wichtig, neue Entwicklungen zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF-

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT -BGF-

Hasbi Lermioḡlu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE-

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union -BIRLIK-

Andrey Rodioniov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Ergänzung zum Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 26

Betreff:

Kultursensible Suchtberatung in Frankfurt am Main

Vorgang:

Beschl. D. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1917

K 48/17

 

1. Die Einrichtungen der Frankfurter Drogen- und Suchthilfe haben ihre kultursensible Suchberatung ausgebaut und Mitarbeitende wurden geschult. Die beiden Frankufrter Jugend- und Drogenberatungsstellen in Höchst (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V.) und in Sachsenhausen (Jugendberatung und Jugendhilfe e. V.) haben einen Schwerpunkt in der Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund. Sie bieten Beratung in Englisch, Französisch, Arabisch, Berberisch und Farsi an. Die muttersprachliche Beratung wird weiterhin gerne genutzt, insbesondere von Menschen, die erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben.

Seit 2019 wird ein kultursensibles Gruppenangebot mit den Themenschwerpunkten Stressregulation, Sucht und Trauma angeboten. Die Pilotgruppe zur Prävention und Behandlung von Suchterkrankungen bei Geflüchteten (PREPARE-Studie) sind beendet, Februar 2021 starten die ersten Auswertungsgruppen.

Im Rahmen des Projektes BINSO (Brücke für Integration und Soziales) wurden seit 2018 mit 27 Kooperationspartnern diverse Maßnahmen durchgeführt: Workshops zur kulturspezifischen Suchtprävention für Erwachsene mit Migrationshintergrund; Beratung und Schulung von Mitarbeiternden in entsprechenden Einrichtungen zu Drogen und Sucht; aufsuchende Beratung in Einrichtungen für Geflüchtete.

Das Land Hessen finanziert auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages das Landesprojekt „Glücksspielprävention und –beratung“ , ein flächendeckendes Angebot von 15 Fachberatungen für Glücksspielsucht, die an die bestehenden Drogen- und Suchtberatungsstellen in Hessen angebunden sind. In Frankfurt am Main gehört diese Fachberatung zur Evangelischen Suchtberatungsstelle des Evangelischen Regionalverbands. Im Jahr 2019 hat die Evangelische Suchtberatungsstelle 727 Betroffene und Angehörige zum Thema Glücksspiel im Rahmen des Landesprojektes beraten. Diese hatten 34 verschiedene Nationalitäten, 90 Prozent sprachen Deutsch.

Nach Alkohol war das pathologische Glücksspiel Hauptgrund, die Beratungsstelle aufzusuchen. Für die Beratungsgespräche gibt es in der Einrichtung die Möglichkeit der muttersprachlichen Beratung in Englisch, Russisch und Ukrainisch, für alle anderen Sprachen wird ein Dolmetscher*innen – Pool vorgehalten. Seit dem Umzug der Evangelischen Suchtberatung ins Evangelische Zentrum am Weißen Stein im Jahr 2019 befinden sich mit der Sozialberatung für Migrant*innen und Geflüchtete, der Beratung und Therapie für Geflüchtete und dem Socius-Mentor*innenprogramm ergänzende Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten direkt im Haus. Im Rahmen von interdisziplinären Fallbesprechung bietet sich so auch die Möglichkeit, die jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen zu nutzen, um Synergieeffekte für eine kultursensible Herangehensweise zu erzielen.

Das Beratungsangebot des Fachdienstes Frühintervention Glücksspiel haben 2019 109 Personen genutzt, davon waren 79 Jugendliche und junge Erwachsene und 30 Angehörige. Der Anteil an Menschen mit einer Migrationsgeschichte lag bei 45 %. An den Informations- und Projekteinheiten für Jugendliche und junge Erwachsene zum Thema Glücksspiel an Schulen und in Einrichtungen der Jugendhilfe nahmen 2019 etwas 400 Jugendliche teil. Zusätzlich wurden pädagogische Fachkräfte in 17 Informations- und Beratungseinheiten über glücksbezogene Themen informiert. Der Fachdienst war 2019 zudem mit einem Informationsstand an der Konstablerwache in Frankfurt am hessenweiten Aktionstag zur Glücksspielsucht beteiligt.

2. In den Jugend- und Drogenberatungsstellen werden Flyer in folgenden Sprachen verwendet: Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch und Türkisch. Der Fachdienst Frühintervention Glücksspiel hält Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor, unter anderem in den Sprachen Arabisch, Türkisch, Russisch, Französisch und Englisch. Um mögliche sprachliche Barrieren abzubauen, bietet die Internetpräsenz der Evangelischen Suchtberatung alle Informationen in 13 verschiedenen Sprachen an.

Das bundesweite, kostenfreie und anonyme Beratungsangebot bei Glücksspielsucht der BZ-gA umfasst auch eine türkische, russische und polnische Beratungshotline.

gez.

Stefan Majer

Stadtrat

 

KA 80 vom 18.08.2020 Vielfalt in der Stadtverwaltung – die aktuelle Entwicklung

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Wir nehmen Bezug auf die Anfrage der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion im Römer im Jahr 2014: A 751. Auf diese Anfrage hin wurde der Magistratsbericht B 107/2015 verfasst.

Um die aktuelle Situation darzustellen, fragen wir den Magistrat:

 

1. Personalbestand

a) Wie hoch sind der weibliche Anteil sowie der Anteil von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung und bei den Auszubildenden? Welche Definition von „Migrationsgeschichte“ wird hierbei zugrunde gelegt?

b) Wie hoch ist dieser Anteil jeweils in verschiedenen Ämtern bzw. Berufsfeldern sowie bei Führungspositionen?

c) Welche Maßnahmen werden getroffen, um die vorhandenen interkulturellen Ressourcen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Arbeitsalltag optimal einzusetzen?

 

2. Personalgewinnung

a) Wie viele Frauen, wie viele Männer, wie viele Migrantinnen und Migranten bewerben sich auf Stellen oder Ausbildungsgänge bei der Stadt Frankfurt? Bestehen hier Unterschiede nach Berufsfeldern bzw. Ausbildungsgängen?

b) Welche Maßnahmen werden getroffen, um unter Beachtung der Bestimmungen des Art. 33 GG die Vielfalt in der Stadtverwaltung zu erhöhen?

c) Bei welchen Berufsfeldern spielt schon bei der Einstellung interkulturelle Kompetenz eine besondere Rolle?

 

3. Personalentwicklung

a) Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen? Wie sollen diese Maßnahmen evaluiert und ggf. fest verankert werden?

b) Welche Fortbildungsmaßnahmen sichern Interkulturelle Kompetenz bei Beförderungen bzw. der Übernahme von Führungspositionen?

c) Welche Maßnahmen sind dabei für die Leitungsebenen vorgesehen?

 

Begründung:

Seit der Veröffentlichung des Berichtes B 107/2015 sind mittlerweile 5 Jahre vergangen.

Es ist also – nicht nur für die KAV – von Interesse, wie die Entwicklungen in diesen Jahren verlaufen sind.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats III – Personal und Gesundheit vom 17.03.2021

(Die einzelnen Fragen sind im nachfolgenden Bericht kursiv dargestellt)

Frankfurt ist eine internationale Großstadt mit internationalen Beziehungen und einer internationalen Bevölkerung. Die Internationalität der Stadt nimmt zu, ebenso der Frankfurter Bevölkerungsanteil mit einem Migrationshintergrund.

  1. Migrationshintergrund nach dem Deutschen Statistischen Bundesamt

    Bei vielen Erhebungen zum Migrationshintergrund der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ des Deutschen Statistischen Bundesamtes (DeStatis) verwandt. Nach DeStatis hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Erfasst wird somit nicht nur die erste Generation der Migranten, also Personen, die selbst zugewandert sind, sondern auch die zweite Generation der Migranten, selbst bei Einbürgerung. Die Definition vom DeStatis beurteilt die Menschen nicht nur nach den eigenen Migrationshintergründen, sondern auch nach den familiären Hintergründen.

     

  2. Verfassungsrechtlich garantierter Zugang zum öffentlichen Dienst

    Gerade in einer internationalen Großstadt wie Frankfurt stellt sich die Frage, ob sich diese Internationalität auch in der Stadtverwaltung widerspiegelt. Grundsätzlich besteht ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass Organisationen, die vielfältig und divers besetzt und geführt werden, somit der Gesamtbevölkerung entsprechen, erstrebenswert sind. Eine rechtliche Vorgabe, wie kommunale Verwaltungen repräsentiert sein sollen, gibt es nicht mit Ausnahme der Vorgaben durch Frauenförderpläne nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und der Maßgaben für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX. Auch für besondere Gruppen, wie Personen mit Migrationshintergrund, gibt es keine Vorgaben. Auch spezielle rechtliche Normen im Sinne von Quoten für Personen mit Migrationshintergrund oder Bevorzugung bei gleicher Qualifikation gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum öffentlichen Dienst nicht.

    Vielmehr ist der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle durch Artikel 33 GG festgelegt und hat Verfassungsrang. Durch das Grundgesetz sowie einfachgesetzlicher Normen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden sichergestellt, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst besteht und die Personalauswahl nur im Rahmen der Bestenauslese erfolgt. Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Personalauswahl diskriminiert werden. Die Personalauswahl erfolgt anhand der Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist damit neutral. Nur bei gleicher Eignung von Bewerbungen können das Geschlecht oder die eine Behinderung ausschlaggebend sein.

     

  3. Bedeutung der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt

    Die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt wurde im Jahr 2013 von dem Oberbürgermeister und dem Magistrat aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Der damals entwickelte 10-Punkte-Plan hält fest, dass in der kommunalen Selbstverwaltung die Vielfalt und Internationalität der städtischen Gesellschaft repräsentiert werden soll. Ein Ziel war und ist es, in den unterschiedlichen Frankfurter Bevölkerungsgruppen als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Zudem wurden Auswahlverfahren auf strukturelle Hürden untersucht.

    Der Magistrat hat erkannt, dass die Vergrößerung des Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund einhergehen wird mit der diskriminierungsfreien Personalauswahl und dem Abbau von strukturellen Hürden. Die Personalgewinnungsprozesse und die internen Beurteilungsprozesse wurden an die neuen Anforderungen angepasst bzw. diskriminierungsfreie Prozesse werden unter weitergehender Sensibilisierung der Beteiligten fortgeführt.

    Ende 2014 lag der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bei 14,5 % des städtischen Personals – siehe B 107/2015. Zugrunde gelegt wurden nur Daten, die von der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin erhoben werden. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis erforderlich sind. Weitere Daten dürfen anhand der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht erhoben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst wird (Geburt im Ausland, andere Staatsbürgerschaft als die deutsche). Familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Damit ist klar, dass die Erhebung der Stadtbevölkerung nicht vergleichbar ist mit der Erhebung der Stadtverwaltung, da unterschiedliche Daten erfasst werden. Zur Verdeutlichung wurden in Berichten und Stellungnahmen dafür stets der Begriff“ Migrationshintergrund“ in Anführungszeichen dargestellt.

    Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ist 2018 an die Stadtverwaltung wegen einer umfassenderen Erhebung der Beschäftigtenquoten von Personen mit Migrationshintergrund herangetreten. Das Personal- und Organisationsamt (POA) hat das Anliegen der KAV aufgegriffen und versucht zu klären, wie die Erhebung auf andere Weise im Interessen der Mitarbeitenden und unter Einhaltung des Datenschutzes durchgeführt werden könnte. Nach intensiver Abstimmung - auch mit den städtischen Verwaltungsleitungen – wurde eine entsprechende Erhebungsmethode entwickelt.

     

  4. Ausbau des Diversitätsgedankens statt Fokussierung auf Erhebungen

Um diese Vorgehensweise mit allen Beteiligten abzustimmen, wurden verschiedene Gespräche auf Magistrats - und Amtsleitungsebene mit den verschiedenen Interessenvertretungen    geführt. Letztendlich wurde vereinbart, keine neue Erhebungsmethode einzuführen, um mögliche Stigmatisierung der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund zu verhindern.

Es wurde festgehalten, dass die derzeitigen Anfragen der KAV an den Magistrat auf Basis der bestehenden Daten dennoch zu beantworten sind, auch wenn dabei klar ist, dass aufgrund der Datenlage im POA nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst werden kann.

Grundsätzlich ist seitens des Magistrats festzuhalten, dass regelmäßige Auswertungen vom Anteil den Mitarbeitenden mit „Migrationshintergrund“ in geringen Zeitabständen im öffentlichen Dienst nur wenig Änderungen bei den Beschäftigtenzahlen mit sich bringen können. Dienst- und Arbeitsverhältnisse werden bei der Stadt Frankfurt im Regelfall dauerhaft geschlossen. Fluktuation in der Verwaltung besteht in geringem Umfang. Im Jahr 2019 sind zwar 982 neue Mitarbeitende eingestellt worden. Gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden von ca. 15.000 Personen umfasst dies einen Anteil von 6 %. Um eine spürbare Erhöhung der Gesamtquote zu erhalten, müssten sehr viele Neueinstellungen mit Personen mit persönlicher „Migrationshintergrund“ besetzt werden. Ob dies umgesetzt werden kann, liegt an der jeweiligen Bewerbungslage und kann nur mittelbar beeinflusst werden. Tatsächlich beeinflussbar sind die Personalgewinnungsprozesse und die Entscheidung, Diversität bei Personalentscheidungen und Personalentwicklungen auf allen Ebenen mitzudenken. Durch eine konsequente, diskriminierungsfreie Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Stadtverwaltung in allen Bevölkerungsteilen als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden. Dies wird langfristig zu einer noch vielfältigeren und diverseren Personalstruktur der Stadtverwaltung führen.

 

1. Personalbestand


  1. Wie hoch sind der weibliche Anteil sowie der Anteil von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung und bei den Auszubildenden? Welche Definition von „Migrationsgeschichte“ wird hierbei zugrunde gelegt?

     

  2. Wie hoch ist dieser Anteil jeweils in verschiedenen Ämtern bzw. Berufsfeldern sowie bei Führungspositionen?

    Alle nachfolgenden Zahlen und Werte wurden zum Stand 31.12.2019 ermittelt; sie beinhalten neben den aktiven Mitarbeitern/-innen auch Beurlaubte.

    Mitarbeiter/-innen:

    Der Anteil von Mitarbeiterinnen beträgt insgesamt 58,59%.

    In allen Berichten des Magistrats zum Anteil der städtischen Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund wird stets darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Aus diesen vorhandenen Daten sind zur Bestimmung des Merkmals Migrationshintergrund die „Staatsangehörigkeit“ sowie ein „Geburtsort im Ausland“ vorhanden. Das heißt, dass mit den vorliegenden Daten kann keine Aussage zu den tatsächlichen Beschäftigtenzahlen mit Migrationshintergrund nach der Definition des Statistischen Bundesamtes getroffen werden, zumal diese beiden Faktoren in den „nachwachsenden“ Generationen immer weniger anzutreffen sind. Alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil können damit ebenso wenig erfasst werden, wie alle in Deutschland als Ausländer Geborene und später Eingebürgerte; der tatsächliche Anteil an Mitarbeitern/-innen mit Migrationshintergrund ist also wesentlich höher. Der in dieser Form ermittelte Begriff „Migrationshintergrund“ wird daher zur Verdeutlichung stets in Anführungszeichen dargestellt.

    Der Anteil von Mitarbeitern/-innen mit „Migrationshintergrund“ beträgt demnach 15,24%.

    Die Verteilung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter/-innen mit „Migrationshintergrund“ auf die einzelnen Ämter und Betriebe ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken wurden vereinzelt Organisationseinheiten zusammengeführt.

  1. Führungspositionen:

    Zum Stand 31.12.2019 sind bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main 290 Mitarbeiter/-innen mit den Funktionen Amts-/Betriebsleitung und Abteilungsleitung betraut. Davon sind 125 (43 %) weiblich. 9 Mitarbeiter/innen (3%) haben einen „Migrationshintergrund“ (davon sechs weiblich), d.h. sind im Ausland geboren oder verfügen über eine andere Nationalität.

    Auszubildende und Studierende:

    Der Anteil von weiblichen Auszubildenden und Studierenden beträgt 55,75%.

    Hinsichtlich der Auszubildenden und Studierenden mit Migrationshintergrund wird ebenfalls auf die Problematik zur Definition des Merkmals „Migrationshintergrund“ verwiesen.

    Der Anteil von Auszubildenden und Studierenden mit „Migrationshintergrund“ beträgt demnach 10,31%. In diesem Zusammenhang macht sich deutlich bemerkbar, dass die Faktoren „Staatsangehörigkeit“ und „Geburtsort im Ausland“ in den „nachwachsenden“ Generationen immer weniger anzutreffen sind, der tatsächliche Anteil an Auszubildenden und Studierenden mit Migrationshintergrund also wesentlich höher ist.

    Eine Verteilung der weiblichen Auszubildenden und Studierenden und der Auszubildenden und Studierenden mit Migrationshintergrund auf die einzelnen Ämter und Betriebe kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dargestellt werden, da in fachspezifischen Bereichen teilweise nur eine Person vorhanden ist und damit Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich wären.

    Die Aufteilung erfolgt daher zwischen „Auszubildende für kaufmännische, IT- und Verwaltungsberufe“, die alle zentral ausgebildet werden und damit dem Personal- und Organisationsamt (POA) zugeordnet sind, und „Auszubildende für fachspezifische Berufe“ der Ämter und Betriebe.

     

  2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die vorhandenen interkulturellen Ressourcen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Arbeitsalltag optimal einzusetzen?

Eine Vielzahl von Fortbildungen ist darauf ausgerichtet, interkulturelle Kompetenz aufzubauen, anzupassen oder zu erweitern. Ziel dieser Fortbildungen ist u. a. die interkulturelle Öffnung und Diversität zu fördern, um mit der Vielfalt in der Gesellschaft kompetent umzugehen, die Sicherheit im beruflichen Alltag zu vermitteln und eine Sensibilisierung für das Thema Diskriminierung zu erreichen.

Seit vielen Jahren ist die interkulturelle Kompetenz von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der städtischen Fortbildung und Personalentwicklung. Mit Fortbildungsangeboten auf Führungsebene wie auch auf der Mitarbeitendenebene wird ein Bewusstsein für Vielfalt geschaffen, indem

  • die Vielfalt als Normalität vermittelt wird, in der es gilt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrzunehmen und anzuerkennen,
  • die Teilnehmenden die eigene Haltung und Verhaltensweisen reflektieren,
  • ein Training stattfindet, das Handlungsspielräume im Umgang mit Ausgrenzung und Diskriminierung auf- bzw. ausbaut sowie Verhaltensänderungen initiiert.

Im aktuellen Fortbildungsprogramm 2020-2022 wird dies in der Führungskräfte(Nachwuchs)

-entwicklung, in allen Fortbildungen des Themenfeldes Bürger/innen-/Serviceorientierung sowie den Fortbildungen im Rahmen der Einarbeitungsqualifizierung umgesetzt. In diesen Fortbildungen sind interkulturelle Aspekte, Fragestellungen und Diversitätsthemen inhaltliche Teilbereiche. 

Beispielhaft für die Förderung von Vielfalt sind folgende Fortbildungen zu nennen:

  • FiF – Teams erfolgreich führen und (weiter)entwickeln
  • Service leisten – Konflikte meistern – Stress vermeiden
  • Deeskalation und Eigensicherung
  • Lust auf Leitung?
  • Konflikte und Kritik als Chance nutzen
  • Teambuilding und Teamentwicklung

Ergänzend zu den genannten Fortbildungsangeboten werden differenzierte interkulturelle Fortbildungen für Führungs(Nachwuchs)kräfte und Mitarbeitende angeboten, die ausschließlich Inhalte zur interkulturellen Öffnung und zu interkulturellen Kompetenzmerkmalen sowie Diversität aufgreifen. Dazu zählen die Fortbildungen:

  • Special – Interkulturelle Kompetenz und Diversitätskompetenz als Führungsaufgabe
  • Umgang mit Diskriminierungen im (Arbeits-)Alltag
  • Diversität – Interkulturelle Öffnung – Interkulturelle Kompetenz
  • Mit Vielfalt umgehen
  • Religiöse Vielfalt und Weltanschauungen in Frankfurt am Main
  • Interkulturelle Kommunikation durch leicht verständliche Sprache und
  • zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Spezifische Aufgabenstellungen und die Funktion von einzelnen Organisationseinheiten finden in sogenannten bereichsbezogenen Fortbildungen gezielt Berücksichtigung. Insbesondere in publikumsintensiven Bereichen wird das eigene Bewusstsein für die Weltanschauungen, Lebensweisen und Kommunikationsstile verschiedener Menschen und Milieus geschärft; regelmäßige bereichsbezogene Fortbildungen hierzu finden z.B. für die Stadtpolizei, die Bürgerämter, das Jugend- und Sozialamt, die Hafen- und Marktbetriebe mbH und das Amt für Wohnungswesen statt.

Ein in Kooperation mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) entwickelter Kriterienkatalog zur Qualitätssicherung interkultureller Kompetenz für externe Referentinnen und Referenten findet seit Jahren Anwendung und ist für den Einsatz in allen städtischen Fortbildungen bindend. Das im 10-Punkte-Plan beschriebene Ziel, in der Personalentwicklung und Fortbildung das Bewusstsein für interkulturelle Fragen und die städtische Vielfalt zu fördern, wird durch das geforderte Auswahlkriterium der interkulturellen Kompetenz beim Einsatz von Referentinnen und Referenten Rechnung getragen.

2. Personalgewinnung

  1. Wie viele Frauen, wie viele Männer, wie viele Migrantinnen und Migranten bewerben sich auf Stellen oder Ausbildungsgänge bei der Stadt Frankfurt? Bestehen hier Unterschiede nach Berufsfeldern bzw. Ausbildungsgängen?

    Nach Art. 33 Abs. 2 GG richtet sich der Zugang zu einem öffentlichen Amt nach der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, unabhängig von der Herkunft. Hierdurch wird sichergestellt, dass die jeweils bestgeeignete Personen Zugang zum Amt erhält. Der Magistrat verfährt bei Stellenbesetzungen nach dem Prinzip der Bestenauslese. Ergänzende Kriterien verlangen entsprechende gesetzliche Regelungen, wie sie z.B. für die Bevorzugung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung bestehen. Das politische Ziel einer die Diversität der Bevölkerung repräsentierenden Verwaltung findet keine entsprechende Gesetzesgrundlage zur direkten Umsetzung. Vielmehr ist das Prinzip der Bestenauslese festgeschrieben, unabhängig von der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität der Person. Die Entscheidungskompetenz in Stellenbesetzungsverfahren (Berufserfahrene und Absolventinnen und Absolventen) ist seit 1996 grundsätzlich in die Verantwortung der Ämter und Betriebe für ihren Bereich delegiert. Es erfolgt keine zentrale Bewerberpflege/-erfassung. Auch wird weder beim POA noch den Ämtern und Betrieben eine Statistik geführt, die das Geschlecht oder einen Migrationshintergrund von Bewerberinnen und Bewerbern erfasst. Die im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsverfahren geführten verfahrensbezogenen Bewerbungsübersichten enthalten neben der Namensnennung keine geschlechtsbezogenen Angaben oder Angaben über einen Migrationshintergrund, da diese für die Personalauswahlentscheidung im Rahmen der Bestenauslese keine Rolle spielen. Soweit im Rahmen der Frauenförderung Vorgaben nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) zu beachten sind, kann eine Zuordnung über die Namensnennung und die Bewerbungsunterlagen erfolgen. Insofern kann zu Bewerbenden auf die von der Stadt Frankfurt am Main ausgeschriebenen Stellen keine Aussage hinsichtlich des Geschlechts oder eines möglichen Migrationshintergrundes getroffen werden.

    Auszubildende und Studierende

    Die Einstellungsverfahren von Nachwuchskräften für die Berufsfelder Verwaltung und IT (zentral finanzierte Berufsbilder) liegen zentral in der Verantwortung des Personal- und Organisationsamtes. Eingehende Bewerbungen werden zentral erfasst. Dies gilt auch für die Berufsfelder, in denen die Verantwortung grundsätzlich bei den Ämtern und Betrieben liegt (fachspezifische Berufsbilder). Das in 2011 eingeführte Onlinebewerbungssystem unterstützt dabei das Sachgebiet Personalwerbung und Nachwuchsauswahl im POA, die Daten zu erfassen und statistisch auszuwerten.

    Für das Einstellungsjahr 2019 sind auf die ausgeschriebenen Ausbildungs- und Studienplätze insgesamt 2667 Bewerbungen eingegangen. 1566 (59%) der Interessierten waren weiblich und 1101 (41%) waren männlichen Geschlechts. Damit sind insgesamt rund 18% mehr Bewerbungen von Frauen als von Männern eingegangen.

    Im Bereich Verwaltung/IT lag der Anteil der Frauen bei 63% und in den fachspezifischen Berufen bei 45%.

    Es bestehen zwischen Berufsbildern Unterschiede hinsichtlich der Bewerbungen von Frauen und Männern, wie das nachfolgende Schaubild zeigt.

    In den handwerklich-technischen Ausbildungsberufen, wie Fachinformatiker/in (Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration), Gärtner/in Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Fachkraft für Abwassertechnik, Elektroniker/-in Betriebstechnik, Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Tischler/-in, Vermessungstechniker/-in und B. Eng. Bauingenieurwesen Tiefbau liegen die Bewerbungen von Frauen zwischen knapp 10 % bis etwas über 35%. In dem Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/-in gab es für das Einstellungsjahr 2019 keine Bewerbung einer weiblichen Interessentin. In den Berufsfeldern Gärtner/-in Fachrichtung Zierpflanzenbau, Hygienekontrolleur/-in und Hauswirtschafter/-in liegen die Bewerbungen weiblicher Interessentinnen zwischen knapp 50 % bis über 80%. In allen anderen Berufsfeldern liegen die Bewerbungen von Frauen bei über 60 %. Im Ausbildungsberufsbild Medizinische/r Fachangestellte/r waren 5 % der Bewerber/-innen männlichen Geschlechts.

    Zur Fragestellung, die den Anteil von Migrantinnen und Migranten betreffen muss vorausgeschickt werden, dass diese Daten weder zum Zeitpunkt der Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses noch zur Unterbreitung eines Einstellungsangebots maßgeblich sind und nicht erhoben werden. Mit der Entscheidung, einen möglichen Migrationshintergrund bei Nachwuchskräften nicht mehr über teilweise nur grobe Anhaltspunkte in den Bewerbungen zu erfassen, wurde der für das Bewerbungsverfahren maßgebliche Fragebogen an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst. Demnach dürfen lediglich, die für den Bewerbungsprozess und eine rechtssichere Personalauswahl notwendigen Daten erhoben werden. Da beispielsweise die Angaben zum Geburtsort keinerlei Rückschlüsse auf die Eignung, Befähigung oder Leistung der Bewerberinnen und Bewerber zulassen, werden diese nicht mehr abgefragt. Zudem würde auch ein Abstellen auf freiwillige Angaben wie z.B. die Muttersprache in diesem Zusammenhang lediglich dazu führen, Näherungswerte zu generieren, die allerdings nicht der offiziellen Definition des Statistischen Bundesamtes zum Begriff des Migrationshintergrundes genügen. Vor diesem Hintergrund können, bezogen auf Bewerberinnen und Bewerber, keine Aussagen zu einem möglichen Migrationshintergrund getroffen werden. Im Ergebnis wird daher auf die Nennung eines Anteils von Migrantinnen und Migranten in diesem Kontext verzichtet.

     

  2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um unter Beachtung der Bestimmungen desArt. 33 GG die Vielfalt in der Stadtverwaltung zu erhöhen?

    Seitens der Magistrat wurden im Rahmen eines 10-Punkte-Plans konkrete Maßnahmen beschrieben, die darauf abzielen, Personen mit Migrationshintergrund für eine Beschäftigung bzw. Ausbildung oder ein Studium bei der Stadtverwaltung zu gewinnen. Auch die vermehrte Feststellung und Bewertung interkultureller Kompetenz sowie die Sicherstellung diskriminierungsfreier Bewerbungsverfahren durch entsprechende Empfehlungen und Leitlinien gehören zu den dort beschriebenen Maßnahmen. Darüber hinaus gilt es, Wege zu finden, die geeignet sind, in der Öffentlichkeit als interkulturelle und diskriminierungsfreie Arbeitgeberin bzw. in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen überhaupt als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden und von der Arbeitgeberqualität der Stadt Frankfurt am Main zu überzeugen.

    Über das Jobportal spricht die Stadt Frankfurt am Main Migrantinnen und Migranten explizit an. So enthält das Karriereportal der Stadt Frankfurt am Main für Fach- und Führungskräfte den Hinweis „In unserer Großstadtverwaltung Frankfurt am Main gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt zum Alltag. Wir fördern als diskriminierungsfreie Arbeitgeberin die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.“

    Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative BIFF (Berufliche Integration von Flüchtlingen in Frankfurt Rhein-Main) zwischen der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, Frankfurter Unternehmen und der Stadt Frankfurt beteiligt sich das POA an Maßnahmen zur beruflichen Integration junger Geflüchteter.

    Zudem wurde das Marketingkonzept für die Ausbildungs- und Studienangebote zuletzt in 2012 überarbeitet. Zentraler Bestandteil und Blickfang der Messewand ist ein großformatiges Foto mit Jugendlichen, die die Vielfalt unterschiedlicher Nationen verkörpern. Der Slogan lautet „Hast du den Dreh raus? Es ist Deine Zukunft!“ Das Wort „Zukunft“ wird auf der Messewand in 10 weiteren Sprachen wiederholt. Die für die Informationsflyer verwendete Sammelmappe greift das Wort „Zukunft“ ebenfalls in 10 weiteren Sprachen auf. Die beschriebene Gestaltung verfolgt das Ziel, junge Menschen aller Nationalitäten für das Ausbildungsangebot der Stadt Frankfurt am Main zu interessieren.

    Im Zuge der Einführung der Arbeitgebermarke und des dazu zu entwickelnden Kreativkonzeptes werden auch die Messewand für die Ausbildungs- und Studienangebote sowie die dazugehörigen Werbematerialien in Kürze neugestaltet. Auch hierbei wird selbstverständlich das Thema Vielfalt weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

    Seit Jahren gehören Veranstaltungen an und für Frankfurter Schulen zum Repertoire der Personalwerbung. Neben den Messen „Einstieg“ und „ABI Zukunft“ in Frankfurt und der Messe „vocatium“ in Offenbach gehört auch die vom Ortsvorsteher des Ortsbezirks 10 organisierte Ausbildungsmesse zu den vom Sachgebiet Personalwerbung des Personal- und Organisationsamtes regelmäßig besuchten Messen, um die Stadt als Arbeitgeberin zu präsentieren.

    Darüber hinaus unterstützt die Stadt Frankfurt am Main seit 2011 das Mehrgenerationenhaus Frankfurt „Kinder im Zentrum Gallus e.V.“ mit der Vorstellung städtischer Berufsbilder im dort angebotenen Berufsparcours.

    Auch bei der Inklusionsveranstaltung "Personal.Fachkräfte.Diversität" wird für die Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadt Frankfurt am Main geworben. Die Veranstaltung findet in diesem Jahr digital statt, weshalb ein zur Veranstaltung passendes Video gedreht wurde.

    Seit 2018 werden regelmäßig Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter aus einzelnen Berufsbildern geschult, die anschließend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalwerbung auf Schulveranstaltungen und Ausbildungsmessen unterstützen. Vorteil der Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter ist, dass sie mit den Schülerinnen und Schülern auf Augenhöhe kommunizieren und authentisch für eine Ausbildung bei der Stadt Frankfurt am Main werben können. Viele der Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter haben einen Migrationshintergrund.

    Als weitere Maßnahme des 10-Punkte-Plans wurde ein Imagefilm angefertigt, der nach seiner Fertigstellung auf der Arbeitgeberseite der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht wurde. Das Video stellt die Vorteile einer Ausbildung bei der Stadt Frankfurt heraus und wirbt für eine Ausbildung bei der Stadt Frankfurt. Dabei wurden die Aspekte „Vielfalt“ und „Integration“ angemessen berücksichtigt.

    Bei Fotos, die zum Zwecke der Personalwerbung geschossen werden, wird ebenfalls stets darauf geachtet, dass die Vielfalt in der Stadtverwaltung zur Geltung kommt. Die Bilder werden unter anderem für die neue Karriere-webseite (www.StadtFrankfurtKarriere.deExternal Link) und für das neue Jobportal (www.StadtFrankfurtJobs.deExternal Link) verwendet.

    In den Stellenausschreibungen spricht die Stadt Frankfurt bereits seit 2008 Migranten/-innen explizit an. So enthalten alle Stellenausschreibungen für Berufserfahrene und Absolventen/-innen den Hinweis „Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht“.

    Ausbildungsplatzsuchende werden mit der Ergänzung „In der Großstadtverwaltung Frankfurt am Main gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Deshalb freuen wir uns sehr, wenn sich Ausbildungssuchende aller Nationalitäten von unserem Angebot angesprochen fühlen und sich bei uns bewerben“ besonders angesprochen.

     

  3. Bei welchen Berufsfeldern spielt schon bei der Einstellung interkulturelle Kompetenz eine besondere Rolle?

Die Vielfalt der unterschiedlichen Kulturen in Frankfurt am Main spiegelt sich auch im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung wider. Interkulturelle Kompetenz ist deshalb prinzipiell in allen Berufsfeldern notwendig, u. a. da der Umgang mit einer vielfältigen Belegschaft diese Fähigkeit erfordert. Das Qualifikationsmerkmal „interkulturelle Kompetenz“ wird daher ebenfalls bereits seit 2008 als Anforderung in allen Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung Frankfurt am Main aufgeführt. Publikumsintensive Bereiche sind besonders auf Mitarbeitende angewiesen, die über interkulturelle Kompetenzen verfügen, da dies den Kontakt zu Teilen der Bevölkerung, die z. B. wenige Deutschkenntnisse haben oder deutsche Verwaltungsstrukturen nicht kennen, deutlich erleichtert. Vor allem in publikumsintensiven Bereichen wird diesem Kriterium nach Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bewertung der sonstigen sozialen und persönlichen Kompetenzen daher eine gesteigerte Beachtung beigemessen.

Auch im Rahmen der Ausschreibungen für alle Ausbildungs- und Studiengänge wird stets interkulturelle Kompetenz als Anforderung formuliert und in den Auswahlverfahren im Rahmen der Bewertung des Sozialverhaltens berücksichtigt.

3. Personalentwicklung

  1. Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen? Wie sollen diese Maßnahmen evaluiert und ggf. fest verankert werden?

    Neben den unter der Fragestellung 1c) genannten Maßnahmen ist die Relevanz der interkulturellen Kompetenz in den Selbstverpflichtungen der Stadtverwaltung (Charta der Vielfalt, städtische Antidiskriminierungsrichtlinie, Frankfurter Erklärung gegen Antisemitismus und Rassismus, 10‑Punkte-Plan zur Umsetzung des Integrations- und Diversitätskonzeptes, Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus) festgeschrieben.

    Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bereits umgesetzt bzw. noch in der Ausführung:

    Den Prozess zur Interkulturellen Öffnung (IKÖ) der Verwaltung gestalten das Amt für multikulturelle Angelegenheit und das POA in Kooperation.

    Konkrete Maßnahmen sind:

    Initiierung eines Steuerungskreises und weiterer Arbeitskreise zu spezifischen Themen, wie beispielsweise Berücksichtigung des interkulturellen Aspekts bei Vergabeverfahren oder Verbesserung der Servicekultur in publikumsintensiven Bereichen, die Erstellung eines Online-Portals als zentrale digitalen Plattform, welche Informationsmaterialien zum Themenfeld enthält und zum fachlichen Austausch genutzt werden kann, Start der Herausgabe von Handreichungen zu diversen interkulturellen Themen, die eine sukzessive Erweiterung erfahren werden; gestartet wurde mit einer Ausarbeitung zu Bewertungskriterien zum Anforderungsmerkmal „Interkulturelle Kompetenz/Umgang mit Diversität“ bei der Erstellung von Beurteilungen, begleitende Informationsveranstaltungen für alle Führungskräfte der Stadtverwaltung zur Interkulturelle Öffnung und Aushändigung der Handreichungen.

    Parallel zum IKÖ-Gesamtprozess bieten das AmkA und das POA für die Ämter und Betriebe Beratung zu den jeweiligen Fachthemen an.

    In Kooperation mit dem Gesamtpersonalrat und dem AmkA unterstützt das POA durch organisatorische, personelle, logistische und finanzielle Hilfestellungen diverse Veranstaltungen, die sich mit dem Thema Diskriminierung befassen.

    In diesem Kontext bestehen Überlegungen, den Austausch mit der Bildungsstätte Anne Frank zu intensivieren und ergänzend Informationsveranstaltungen zum Umgang mit Rassismus und Extremismus innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt anzubieten.

     

  2. Welche Fortbildungsmaßnahmen sichern Interkulturelle Kompetenz bei Beförderungen
    bzw. der Übernahme von Führungspositionen?

Alle Angebote zur Führungskräfteentwicklung und die Angebote aus dem Bereich der Frauenförderung basieren auf den Diversitätsdimensionen analog zur Charta der Vielfalt.

Insbesondere das Fortbildungsangebot für Führungskräfte „Special – Interkulturelle Kompetenz und Diversitätskompetenz als Führungsaufgabe“ ermöglicht einen Kompetenzerwerb im Umgang mit Vielfalt.

Mit dem Magistratsbeschluss MB-Nr. 059 vom 12.11.2018 wurden die Werte Diversität und interkulturelle Kompetenz im Rahmen des stadtweiten Führungsverständnisses als verbindliche Führungskultur verankert und stadtweit zur Implementierung in allen städtischen Organisationseinheiten beschlossen. Im aktuellen Fortbildungsprogramm 2020-2022 ist mit dem Workshop „Special – Stadtweites Führungsverständnis – Praxisberatung“ ein Angebot konzipiert, welches die Führungskräfte bei der Implementierung des stadtweiten Führungsverständnisses im eigenen Amt/Betrieb unterstützt.

c) Welche Maßnahmen sind dabei für die Leitungsebenen vorgesehen?

  Ergänzend zu den vorherigen Erläuterungen findet im Jahresrhythmus eine Konferenz aller Amts- und Betriebsleitungen statt sowie zweimal im Jahr eine Arbeitstagung der Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter, in denen stadtweite Themen, wie auch die interkulturelle Öffnung, thematisiert werden.

gez.

Stefan Majer

Stadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KA 81 vom 18.08.2020 Migrantinnen und Migranten in Führungspositionen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung sind nicht in Deutschland geboren?

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht in Deutschland geboren?

Welche Fremdsprachen (außer Englisch und Französisch) können die unter Frage 1 und 2 genannten Personen sprechen?

Begründung:

Die Stadt Frankfurt am Main hat einen internationalen Charakter. Nicht nur durch den hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Sondern auch aufgrund der Börse, den internationalen Messen, den internationalen Sportereignissen und des weltweit wichtigen Bankenstandortes.

Inwieweit sich dies in den Führungspositionen der Stadtverwaltung widerspiegelt, ist nicht nur von lokalem Interesse.

Es kann auf jeden Fall der Datenschutz gewährleisten werden, weil keine Namen, keine Staatsangehörigkeiten und keine Ämter, bzw. Einrichtungen genannt werden sollen, sondern nur absolute und prozentuale Zahlen.

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF-

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats III – Personal und Gesundheit vom 17.03.2021

Frankfurt ist eine internationale Großstadt mit internationalen Beziehungen und einer internationalen Bevölkerung. Die Internationalität der Stadt nimmt zu, ebenso der Frankfurter Bevölkerungsanteil mit einem Migrationshintergrund.

  1. Migrationshintergrund nach dem Deutschen Statistischen Bundesamt

    Bei vielen Erhebungen zum Migrationshintergrund der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ des Deutschen Statistischen Bundesamtes (DeStatis) verwandt. Nach DeStatis hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Erfasst wird somit nicht nur die erste Generation der Migranten, also Personen, die selbst zugewandert sind, sondern auch die zweite Generation der Migranten, selbst bei Einbürgerung. Die Definition vom DeStatis beurteilt die Menschen nicht nur nach den eigenen Migrationshintergründen, sondern auch nach den familiären Hintergründen.

     

  2. Verfassungsrechtlich garantierter Zugang zum öffentlichen Dienst

    Gerade in einer internationalen Großstadt wie Frankfurt stellt sich die Frage, ob sich diese Internationalität auch in der Stadtverwaltung widerspiegelt oder widerspiegeln sollte. Grundsätzlich besteht ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass Organisationen, die vielfältig und divers besetzt und geführt werden, somit der Gesamtbevölkerung entsprechen, erstrebenswert sind. Eine rechtliche Vorgabe, wie kommunale Verwaltungen repräsentiert sein sollen, gibt es nicht mit Ausnahme der Vorgaben durch Frauenförderpläne nach den Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und der Maßgaben für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX. Auch für besondere Gruppen, wie Personen mit Migrationshintergrund, gibt es keine Vorgaben. Auch spezielle rechtliche Normen im Sinne von Quoten für Personen mit Migrationshintergrund oder Bevorzugung bei gleicher Qualifikation gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum öffentlichen Dienst nicht.

    Vielmehr ist der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle durch Artikel 33 GG festgelegt und hat Verfassungsrang. Durch das Grundgesetz sowie einfachgesetzlicher Normen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden sichergestellt, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst besteht und die Personalauswahl nur im Rahmen der Bestenauslese erfolgt. Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Personalauswahl diskriminiert werden. Die Personalauswahl erfolgt anhand der Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist damit neutral. Nur bei gleicher Eignung von Bewerbungen können das Geschlecht oder die eine Behinderung ausschlaggebend sein.

     

  3. Bedeutung der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt

    Die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt wurde im Jahr 2013 von dem Oberbürgermeister und dem Magistrat aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Der damals entwickelte 10-Punkte-Plan hält fest, dass in der kommunalen Selbstverwaltung die Vielfalt und Internationalität der städtischen Gesellschaft repräsentiert werden soll. Ein Ziel war und ist es, in den unterschiedlichen Frankfurter Bevölkerungsgruppen als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Zudem wurden Auswahlverfahren auf strukturelle Hürden untersucht.

    Der Magistrat hat erkannt, dass die Vergrößerung des Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund einhergehen wird mit der diskriminierungsfreien Personalauswahl und dem Abbau von strukturellen Hürden. Die Personalgewinnungsprozesse und die internen Beurteilungsprozesse wurden an die neuen Anforderungen angepasst bzw. diskriminierungsfreie Prozesse werden unter weitergehender Sensibilisierung der Beteiligten fortgeführt.

    Ende 2014 lag der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bei 14,5 % des städtischen Personals – siehe B 107/2015. Zugrunde gelegt wurden nur Daten, die von der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin erhoben werden. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis erforderlich sind. Weitere Daten dürfen anhand der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht erhoben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst wird (Geburt im Ausland, andere Staatsbürgerschaft als die deutsche). Familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Damit ist klar, dass die Erhebung der Stadtbevölkerung nicht vergleichbar ist mit der Erhebung der Stadtverwaltung, da unterschiedliche Daten erfasst werden. Zur Verdeutlichung wurden in Berichten und Stellungnahmen dafür stets der Begriff“ Migrationshintergrund“ in Anführungszeichen dargestellt.

    Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ist 2018 an die Stadtverwaltung wegen einer umfassenderen Erhebung der Beschäftigtenquoten von Personen mit Migrationshintergrund herangetreten. Das Personal- und Organisationsamt (POA) hat das Anliegen der KAV aufgegriffen und versucht zu klären, wie die Erhebung auf andere Weise im Interessen der Mitarbeitenden und unter Einhaltung des Datenschutzes durchgeführt werden könnte. Nach intensiver Abstimmung - auch mit den städtischen Verwaltungsleitungen – wurde eine entsprechende Erhebungsmethode entwickelt.

     

  4. Ausbau des Diversitätsgedankens statt Fokussierung auf Erhebungen

Um diese Vorgehensweise mit allen Beteiligten abzustimmen, wurden verschiedene Gespräche auf Magistrats - und Amtsleitungsebene mit den verschiedenen Interessenvertretungen geführt. Letztendlich wurde vereinbart, keine neue Erhebungsmethode einzuführen, um mögliche Stigmatisierung der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund zu verhindern.

Es wurde festgehalten, dass die derzeitigen Anfragen der KAV an den Magistrat auf Basis der bestehenden Daten dennoch zu beantworten sind, auch wenn dabei klar ist, dass aufgrund der Datenlage im POA nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst werden kann.

Grundsätzlich ist seitens des Magistrats festzuhalten, dass regelmäßige Auswertungen vom Anteil den Mitarbeitenden mit „Migrationshintergrund“ in geringen Zeitabständen im öffentlichen Dienst nur wenig Änderungen bei den Beschäftigtenzahlen mit sich bringen können. Dienst- und Arbeitsverhältnisse werden bei der Stadt Frankfurt im Regelfall dauerhaft geschlossen. Fluktuation in der Verwaltung besteht in geringem Umfang. Im Jahr 2019 sind zwar 982 neue Mitarbeitende eingestellt worden. Gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden von ca. 15.000 Personen umfasst dies einen Anteil von 6 %. Um eine spürbare Erhöhung der Gesamtquote zu erhalten, müssten sehr viele Neueinstellungen mit Personen mit persönlicher „Migrationshintergrund“ besetzt werden. Ob dies umgesetzt werden kann, liegt an der jeweiligen Bewerbungslage und kann nur mittelbar beeinflusst werden.

Tatsächlich beeinflussbar sind die Personalgewinnungsprozesse und die Entscheidung, Diversität bei Personalentscheidungen und Personalentwicklungen auf allen Ebenen mitzudenken. Durch eine konsequente, diskriminierungsfreie Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Stadtverwaltung in allen Bevölkerungsteilen als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden. Dies wird langfristig zu einer noch vielfältigeren und diverseren Personalstruktur der Stadtverwaltung führen.

Zur Beantwortung der Fragen:

(Die einzelnen Fragen sind kursiv dargestellt)

Wie viele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Amtsleitungen der Stadtverwaltung sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl –Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 61)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?

Ist es zutreffend, dass mit einer einzigen Ausnahme keine Amtsleiterin, bzw. kein Amtsleiter einen Migrationshintergrund hat? (KA 49)

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Amtsleiterinnen und Amtsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

(KA 49)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 49)

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?

(KA 42)

Die absoluten Zahlen und die prozentualen Anteile an der Gesamtzahl der Amts-/ Betriebsleitungen (Leitungen von Eigenbetrieben) und Abteilungsleitungen, die nicht in Deutschland geboren sind oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich wie folgt dar:

Stand: 31.12.2018

Anzahl

nicht in
Deutschland geboren

ausländische Staatsangehörigkeit

"Migrations-hintergrund"

prozentualer Anteil

1

2

3

4

5

6

Amtsleitungen

53

2

1

2

3,8%

Betriebsleitungen

6

1

 

1

16,7%

Abteilungsleitungen

231

5

2

7

3,0%

Summe

290

8

3

10

3,4%

Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.

 

 

Stand: 31.12.2019

Anzahl

nicht in
Deutschland geboren

ausländische Staatsangehörigkeit

"Migrations-hintergrund"

prozentualer Anteil

1

2

3

4

5

6

Amtsleitungen

55

2

1

2

3,6%

Betriebsleitungen

6

1

 

1

16,7%

Abteilungsleitungen

229

4

2

6

2,6%

Summe

290

7

3

9

3,1%

Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Geschäftsführe-rinnen und Geschäftsführer städtischer Einrichtungen und Betriebe? (KA 42)

Wie wiele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben einen Migrationshintergrund?

(KA 61 und KA 49)

Zahlen zu den Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, liegen dem Magistrat leider nicht vor.

Welche Fremdsprachen (außer Englisch und Französisch) können die unter Frage 1 und 2 geannnten Personen [Amtsleitungen und Geschäftsführungen] sprechen? (KA 81)

Erkenntnisse über Fremdsprachkenntnissen der Amtsleitungen oder die Geschäftsführungen der Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, werden nicht systematisch erfasst. Dazu liegen den Magistrat leider keine Zahlen vor.

Wie hoch ist der Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)

Die Beschäftigtenzahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Stand:

Beschäftigte

davon
mit "Migrationshintergrund"

prozentualer Anteil

31.12.2018

15.535

2.262

14,56%

31.12.2019

15.811

2.377

15,03%

 

Zur ausführlichen Beantwortung dieser Frage wird auf die Stellungnahme des Magistrats zur KA 80 vom 18.08.2020 verwiesen.

 

Stefan Majer

Stadtrat

 

KA 82 vom 18.08.2020 Schwimmfähigkeit der Kinder in Frankfurt am Main

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Eine repräsentative forsa-Umfrage hat im Jahr 2017 aufgezeigt: 59 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer.

 

Wie hoch ist aktuell der Anteil der Zehnjährigen in Frankfurt am Main, die keine sicheren Schwimmer (Erläuterung siehe unten) sind?

 

Gibt es Überlegungen, diesen Prozentsatz zu senken?

 

Begründung:

Die Schwimmfähigkeit hat nicht nur sportliche und gesundheitliche Dimensionen, sie kann vor allem auch das eigene oder das Leben anderer retten. Trotzdem nimmt sie in Deutschland von Jahrzehnt zu Jahrzehnt weiter ab. Auch in den Grundschulen wird zumeist nicht mehr Schwimmen gelernt.

 

Als sicherer Schwimmer wird laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bezeichnet, wer die Disziplinen des Jugendschwimmabzeichens in Bronze (Freischwimmer) erfüllt. Mit dieser Auffassung steht die DLRG nicht alleine da. Sie wird unterstützt von allen Schwimmsporttreibenden Verbänden und der Kultusministerkonferenz (KMK). Sie alle bezeichnen die Schwimmfähigkeit der Kinder im Grundschulalter als ungenügend. Im Durchschnitt besitzen nur 40 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen ein Jugendschwimmabzeichen.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF-

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 83 vom 18.08.2020 Qualität der Integrationskurse in Frankfurt am Main

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

In den Medien ist immer wieder bezüglich der Integrationskurse von „unterbezahlten und prekär beschäftigten Lehrkräften“ die Rede.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

 

1.Wer darf in Frankfurt am Main Integrationskurse anbieten?

2.Wer prüft die Qualität der Kurse?

3.Wer prüft die Qualifikation der Lehrkräfte?

 

Begründung:

Der erste Zwischenbericht des Forschungsprojekts „Evaluation der Integrationskurse (EvIk) führt zwar auch positive Entwicklungen auf, kommt jedoch hinsichtlich der Lehrkräfte auf ein ernüchterndes Ergebnis.

So verfügen nur 8 Prozent der Lehrkräfte über das höchste Qualifikationsniveau und auch das mittlere Niveau findet sich nur bei etwa 7 Prozent (Seite 72 des Berichtes).

Die große Mehrheit (84 Prozent) laufen unter einer Art von sonstiger Zulassung, d.h. sie verfügen zum Beispiel über keinerlei Erfahrung im Alphabetisierungsbereich und können keine einschlägig anerkannten Zertifikate und Fortbildungen vorweisen (S. 72).

Die Auswirkungen auf die Qualität der Kurse bedürfen keiner Erklärung. Es gilt zu prüfen, wie es sich in Frankfurt am Main verhält.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF-

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 84 vom 18.08.2020 Wie werden Arbeitsbedingungen in Frankfurter Unternehmen überprüft?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1.Wie werden die Arbeitsbedingungen ausländischer Beschäftigter in Frankfurter Unternehmen - vor allem in Schlachthöfen - geprüft?

2.Was wird genau überprüft?

Bitte besonders mit Angaben zu Anzahl, Arbeitsbedingungen, Unterkünften.

3.Wer nimmt diese Überprüfungen vor?

4.In welchem zeitlichen Rhythmus werden diese Überprüfungen vorgenommen?

5.Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Wenn ja: Bitte geben Sie die letzten Publikationen an.

6. Wie sind diese Arbeitskräfte medizinisch versichert?

 

Begründung:

Die Corona-Krise hat es deutlich werden lassen und die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat jetzt die Arbeitsbedingungen und den Umgang mit osteuropäischen Arbeitskräften kritisiert. Man bewege sich in Grauzonen von Werkvertragskonstruktionen, Subunternehmen, Scheinselbständigen und gefälschten Stundenabrechnungen zur Umgehung des Mindestlohns.

NTV, Deutschlandfunk, BR und viele andere bezeichnen es mittlerweile als „Ausbeutung“. Wegschauen verschlechtert die Situation von Jahr zu Jahr. Deshalb müssen Fakten auf den Tisch gelegt werden.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodionov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 85 vom 18.08.2020 Welches Konzept haben die Schulen und die Kinderbetreuungseinrichtungen in Frankfurt am Main für den Fall einer zweiten Welle der Corona-Pandemie?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 18.08.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den Unterricht für die Schüler in dem Fall einer zweiten Welle der Corona-Pandemie zu gewährleisten?
  2. Wie wird die Qualität und Quantität des angebotenen Unterrichts gesichert und kontrolliert?
  3. Wie werden vollbeschäftigte Eltern von der Lernbetreuung entlastet?
  4. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Digitale Bildung für Lehrkräfte und falls nötig für Schuler anzubieten?
  5. Welche langfristigen Lösungen werden für solche und ähnliche Situationen entwickelt?

 

Begründung:

Die Pandemie hat erneut schonungslos die Schwachstellen unseres Bildungssystems gezeigt: Technikprobleme und Lehrkräftemangel.  Viele Eltern äußern ihre Unzufriedenheit über die Bemühungen der Lehrer, ihre Schüler während der Coronakrise angemessen zu lehren.  Mangel an Feedback, zu wenig Einsatz von digitalen Lösungen und Verteilen von Arbeitsblättern wirken sich negativ auf die Motivation der Schüler bundesweit aus.  Um auf die Enttäuschung unserer Gesellschaft diesbezüglich zu reagieren, wäre es angemessen, eine Lösungsstrategie oder eine öffentliche Debatte möglichst schnell anbieten zu können.

 

Antragssteller/Innen:

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Hasbi Lermioḡlu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodioniov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 86 vom 16.09.2020 Anerkennung ausländischer Ausbildungen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

In Hessen steigt die Zahl der Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Wir bitten deshalb den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

 

1. Welche Angebote hat die Stadt Frankfurt am Main für die Integration und Anerkennung dieser Menschen?

2. Falls es städtische Angebote gibt: Wie hoch sind die Kosten?

 

Begründung:

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse ist laut Statistisches Landesamt um zwölf Prozent auf rund 6000 gestiegen. In mehr als der Hälfte aller Fälle ging es um die Anerkennung von Berufen im Gesundheits- und Pflegewesen. 

Gerade in diesen Berufen sind Arbeitskräfte besonders notwendig. Unterstützungs- und Fördermaßnahmen sowie Sprachförderung wären also empfehlenswert.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodioniov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 87 vom 16.09.2020 Umgehen Fleischkonzerne das Verbot von Werkverträgen?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Die Medien berichten: Durch die Gründung von Tochterfirmen könnten die Fleischkonzerne das Verbot von Werkverträgen umgehen. Die Arbeitnehmer würden dann statt in fremden Subunternehmen in Tochterfirmen angestellt.

 

  1. Wie sieht diese Situation in Frankfurt am Main aus?

     

  2. Welche Integrationsangebote stehen den ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung?

 

Begründung:

Nachdem Bundesarbeitsminister Heil angekündigt hat, das Werkvertragssystem in der Fleischindustrie zum 01.01.2021 zu beenden, hat der durch den Corona-Ausbruch bekannte Tönnies-Konzern mittlerweile Medienberichten zufolge 15 Tochterfirmen gegründet. Dort sollen nach und nach Werkvertragsarbeiter fest angestellt werden.

 

Wir befürchten, dass dieses Verfahren auch in Frankfurter Unternehmen angewandt werden könnte.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodionov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 88 vom 16.09.2020 Anerkennung für die Pflegekräfte in Frankfurt am Main

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie werden die Pflegekräfte der nicht gem. SGB „zugelassenen Pflegeeinrichtungen“ in Frankfurt am Main (finanziell) belohnt?
  2. Falls keine Finanzen zur Verfügung stehen: Besteht die Möglichkeit, die Pflegekräfte durch Ausgabe von Freikarten für den Zoo, die Museen und weiteren städtischen Angeboten zu belohnen?

 

Begründung:

Die Arbeit der Pflegekräfte steht in der Corona-Krise im Medieninteresse. Sie wird gelobt, beklatscht und anerkannt. Jedoch die Sonderzahlung, die gesetzlich beschlossen wurde, kommt Zehntausenden nicht zugute. Sie gilt nicht für Mitarbeiterinnen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, da diese Einrichtungen nicht zu den „zugelassenen Pflegeeinrichtungen“ gemäß Sozialgesetzbuch gehören.

 

Wir sind jedoch der Meinung, dass auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre systemrelevante Arbeit besonders belohnt werden sollten – wenn möglich: finanziell. Alternativ könnten andere Vergünstigungen geprüft werden.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 89 vom 16.09.2020 Im Ausland festsitzende Studierende

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Die Medien berichten darüber, dass es in Deutschland studierende Migrantinnen und Migranten gibt, die in ihren Semesterferien ihre Familien in der Heimat besucht haben und durch die Corona-Krise jetzt dort festsitzen.

 

Dazu fragen wir den Magistrat:

 

  1. Sind solche Fälle auch für Frankfurt am Main bekannt?

     

  2. Wer könnte in einer solchen Situation helfen?

 

Begründung:

Durch die Corona-Krise haben die meisten Länder der Erde ihre Grenzen dichtgemacht. Dieser Zustand dauert an. Die Medien berichten nun darüber, dass es einigen Studentinnen und Studenten nicht mehr möglich ist, von einem Urlaub oder einer Reise nach Deutschland zurückzukehren.

Ihre Aufenthaltstitel stehen auf dem Spiel, aber auch ihr Studium.

Die Frage ist, was man als betroffene Person tun kann, da man die Situation ja nicht selbst verschuldet hat.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodioniov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 90 vom 16.09.2020 Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Präventionsexperten sind der Ansicht: „Wo zu wenig Geld in Jugendarbeit fließt, haben Rechtsextremisten leichtes Spiel“ (Erziehungswissenschaftler Greuel, Deutsches Jugendinstitut).

 

Dazu fragen wir den Magistrat:

 

  1. Wie ist die Lage in Frankfurt am Main?

     

  2. Hat die Anzahl der Jugendzentren in den letzten 10 Jahren abgenommen?

     

  3. Gibt es Konzepte gegen Rechtsextremismus in der Jugendarbeit in Frankfurt am Main?

     

  4. Wenn ja: Wie sehen diese aus?

Begründung:

Der Erziehungswissenschaftler Frank Greuel vom Deutschen Jugendinstitut ist einer von vielen Präventionsexperten, die zu schnellem Eingreifen raten, wenn junge Menschen nach rechts abzudriften drohen. In Jugendzentren kommen orientierungssuchende Jugendliche mit Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten zusammen und lernen deren Probleme kennen. Dazu können pädagogische Konzepte unterstützend wirken.

Doch leider wird in vielen Gemeinden die Jugendarbeit nicht mehr flächendeckend finanziert. Es gibt immer weniger Jugendzentren.

Die Frage ist, wie diese Situation in Frankfurt am Main aussieht und wie man dagegen steuern kann.

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodionov, Liste 10: TROIKA

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

 

 Stellungnahme des Dezernats VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 24.11.2020

Zu Frage 1:

Der Magistrat erachtet die Kinder- und Jugendarbeit als ein wichtiges non-formales Bildungsangebot. Sie gibt Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit, kulturelle, soziale und personale Kompetenzen zu entwickeln und zu entfalten. Sie schafft Begegnung und Auseinandersetzung.

Die Wichtigkeit, solche Angebote für Kinder und Jugendlichen vorzuhalten, spiegelt sich auch im Anstieg der städtischen Förderung an Träger der Freien Jugendhilfe wieder. Aktuell liegt diese bei 34,8 € Mio. Das ist im Vergleich zu 2010 ein Plus von 6,46 € Mio.

Zu Frage 2:

In 2020 wurden im Bereich der Freien Jugendhilfe rund 215 Maßnahmen / Angebote gefördert. Hierzu zählen Kinder-, Teenie- und Jugendzentren, Jugendbüros, Familienzentren, Beratungsstellen, INIs, AFJs und FJR. Das ist eine Zunahme um 35 in den letzten 10 Jahren. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bestehen aktuell, außer in den Stadtteilen Harheim und Berkersheim, in allen Stadtteilen Frankfurts. Die Eröffnung einer Jugendeinrichtung in Harheim wurde jedoch bereits geplant und befindet sich in der Umsetzung.

Zu Frage 3 und 4:

Grundsätzlich gelten für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen im Gebiet der Stadt Frankfurt diverse Leitlinien, deren Inhalte sich u. a. gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus insgesamt richten. Neben den Leitlinien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gehören hierzu die Leitlinien zur Inklusion, die interkulturellen Leitlinien, Leitlinien zur Mädchenarbeit bzw. Jungenarbeit. Somit erwächst für alle Einrichtungen die Verpflichtung, sowohl in der täglichen pädagogischen Arbeit als auch bei inhaltlichen Schwerpunktsetzungen dem Erstarken von diskriminierenden Ideologien entgegenzuwirken, sich Diskriminierungen entgegenzustellen und solche mit den Kindern und Jugendlichen aufzuarbeiten.

Unabhängig von konzeptionellen Leitorientierungen sind die regelmäßig stattfindenden Fortbildungen und Schulungen gegen Diskriminierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bewährte Maßnahmen. Aktuell führt das kommunale Jugendbildungswerk jährlich vierteilige Workshopreihen zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch. Zudem bietet die Bildungsstätte Anne Frank im Auftrag des Dezernat VIII seit 2015 im Rahmen des Projektes „radikal“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kinder- und Jugendeinrichtungen Fachtage (2x jährlich) und eine regelmäßige Praxisgruppe (4-6x jährlich) zum Umgang mit Radikalisierung an. In einer Geh-Struktur besuchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsstätte Anne Frank 2019 10 Stadtteilarbeitskreise, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen für die Thematik zu sensibilisieren.

Das Dezernat VIII ist Teil des „Ämternetzwerk gegen Extremismus“, welches 2013 gegründet wurde. Ziel ist die gegenseitige Unterstützung der Institutionen und Ämter zum Thema Extremismus.

gez.

Prof. Dr. Daniela Birkenfeld

Stadträtin

 

 

 

 

 

 

 

KA 91 vom 16.09.2020 Was tun gegen rückläufige Zahl der Einbürgerungen?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Die EU-Staaten bürgern immer weniger Ausländer ein. Und Deutschland ist mit der Zahl seiner Einbürgerungen – hinsichtlich des Potenzials seiner möglichen Einbürgerungen - nur auf Platz 19.

 

Dazu fragen wir den Magistrat:

 

  1. Ist dieser Trend auch in Frankfurt am Main festzustellen?

     

  2. Wenn ja: Wurden Gegenmaßnahmen ergriffen?

     

  3. Gibt es rechtliche Hilfe, wenn die Botschaft die Ausbürgerung verhindert?

     

  4. Gibt es Möglichkeiten, mehr gesetzlich zulässige Ausnahmen zuzulassen?

 

Begründung:

Zwar steht Deutschland mit über 100.000 Einbürgerungen (2018) an der EU-Spitze, jedoch wird das Potenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft: Hinsichtlich der möglichen Einbürgerungen steht Deutschland lediglich auf Platz 19 – mit einer Einbürgerungsquote von 1,4 Prozent noch unter dem EU-Durchschnitt.

Es stellt sich Frage, warum sich dies so verhält und ob, zumindest in Frankfurt am Main, Gegenmaßnahmen ergriffen wurden.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodionov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 92 vom 16.09.2020 Aus für Jugendherbergen in Frankfurt am Main?

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Den Jugendherbergen in Hessen droht das Aus. Alle sind seit Mitte März infolge der Corona-Krise geschlossen. Später hat das Land Hessen eine Million Euro Soforthilfe bereitgestellt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

 

  1. Wie ist die Lage in Frankfurt am Main?

     

  2. Welche Hilfe kam in Frankfurt am Main an und kann sie die Jugendherbergen retten?

     

  3. Kann die Stadt Frankfurt am Main ein Gutschein-Verfahren einführen, mit anderen Städten kooperieren, so dass die Gutscheine getauscht werden könnten?

 

Begründung:

Die Jugendherbergen sind deutschlandweit eine wichtige Einrichtung. Sie dienen nicht nur als Alternative für Hotels, Pensionen oder Campingplätzen, sondern dienen als Begegnungsstätten und z.B. als Domizil für Klassenfahrten.

Die Schulklassen sind die wichtigste Gästegruppe und machen bis zu 60 Prozent des Jahresumsatzes aus. Durch die Einnahmeverluste stehen nicht nur die Arbeitsplätze in den Herbergen auf dem Spiel, sondern auch die Übernachtungs- und Freizeitmöglichkeiten von Zehntausenden Jugendlicher.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 93 vom 20.10.2020 Behindertengerechte Spielplätze

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 45. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 19.10.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Spielplätze in Frankfurt am Main sind behindertengerecht?
  2. Welche?
  3. Wie viele von den Geräten können von den Kindern ohne Hilfe der Erwachsenen benutzt werden?
  4. Wie viele von den Geräten können mit einem Rollstuhl erreicht werden? (Kein Sandweg oder ähnliches).

Begründung:

Barrierefreies Leben fängt im Kindesalter an. Im Blick sind meist Schulen, Gehwege oder öffentliche Gebäude. Wenig bekannt dagegen ist, welche Spielplätze von Kindern mit Behinderung aufgesucht werden können.

Über die Webseite „Frankfurt-Inklusiv.de“ können zwar barrierefreie Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit gefunden werden, aber keine Kinderspielplätze.

Es empfiehlt sich also, eine Liste zu erstellen und diese auch auf betreffenden Internetseiten, bzw. in Publikationen mit Karte bekannt zu geben.

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 94 vom 20.10.2020 Au-Pair-Notlagen bestehen weiterhin

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 45. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 19.10.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Au-Pair-Mädchen pro Jahr haben ab 2016 die Familie gewechselt oder den Versuch dazu unternommen?

2. Wie viele Familien bestehen darauf, dass das Au-Pair-Mädchen das Land verlassen sollte? 

Begründung:

Weiterhin berichten Au-Pair-Mädchen von schrecklichen Notlagen in ihren Gastfamilien. Die Vorwürfe gehen von zu langen Arbeitszeiten, keine Freizeit, keine angemessene Verpflegung, keine Bezahlung, Überwachung bis hin zur Misshandlung. Mittlerweile gehen bei einer Hotline zwei bis drei Meldungen pro Tag ein.

Der Magistrat hat den KAV-Antrag (K 170/2019) zur Einrichtung eines Runden Tisches zu diesem Thema leider mit der Begründung abgelehnt, dass ihm die dargestellte Problematik nicht bekannt sei. Dies ist verwunderlich, da Schilderungen in den Medien erfolgten und darüber hinaus auch den Au-Pair-Agenturen und –Hilfen bekannt sind.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodionov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

KA 95 vom 24.11.2020 "Endlich Nicht-EU-Bürger mit Respekt behandeln" – die Rolle der KAV

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 46. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 23.11.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Die Stellungnahme des Magistrats auf unsere Anfrage KA 71 hin, löst mehr Fragen aus als sie beantwortet. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Teilt der Magistrat die Ansicht der KAV, dass diese unter anderem auch das Sprachrohr der Migrantenvereine und –Organisationen ist?

 

2. Wie ernst nimmt der Magistrat die Vorschläge und Beschwerden der Migrantenvereine und –Organisationen von Frankfurt am Main?

 

Begründung:

In der Stellungnahme zur Anfrage KA 71 werden etliche Verbesserungen im Klientenmanagement der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main aufgeführt. Diese wurden auch – u.a. öffentlich durch Pressemitteilungen – von der KAV so zur Kenntnis genommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun keine bedauerlichen Missstände mehr bestehen. Auf diese haben wir wiederholt hingewiesen.

Die Einschätzungen darüber werden an uns durch etliche Migrantenvereine und -organisationen herangetragen. Die KAV versteht sich nach § 88, Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung auch als Sprachrohr dieser Migrantenvertretungen. Wir treten dafür ein, dass diese Organisationen wahrgenommen und ihre Anliegen an die maßgeblichen Gremien der Stadt weitergeleitet werden.

 

Wir haben unter anderem auch vorgeschlagen, Befragungen der Klientinnen und Klienten der Ausländerbehörde durchzuführen, damit sich die Stadt Frankfurt ein eigenes Bild machen kann. Auf diesen Vorschlag wurde bisher nicht eingegangen.

Wir gehen davon aus, dass die Eigenwahrnehmung der Behörde Ihrer Schilderung entspricht, plädieren jedoch dafür, dass auch die Fremdwahrnehmung eingehend betrachtet wird.

 

Die Ausländerbehörde war und ist das Top-Thema bei vielen Vereinen.

Es ist unverständlich, warum ein Wunsch nach einer anonymen Befragung derartige Panik auslöst. Es wird gebetsmühlenartig wiederholt, dass es kein Bedarf bestehe.

So gut wie jede nicht-EU-Community würde eine anonyme Befragung begrüßen.

Es ist verständlich, dass Menschen Angst vor nicht anonymen Beschwerden haben, da mögliche Nachteile in der weiteren Bearbeitung befürchtet werden.

 

Die Ausländerbehörde konnte sich ein Bild von der Situation in der Sitzung der KAV vom November 2019 machen, in der zahlreiche Vereine und Migranten ihre negative Erfahrungen geschildert haben. Bei den runden Tischen mit den Hochschulen gab es großes Feedback und Verbesserungsvorschläge. Auch die Frankfurter Krankenhäuser haben einen starken Wunsch nach einer besseren, schnellen und freundlichen Betreuung von medizinischem Personal geäußert. Die KAV gibt lediglich den Wunsch sehr vieler Frankfurterinnen und Frankfurtern in einer gesetzlich vorgesehenen Form an die zuständige Behörde. Die Tatsache, dass das Thema bei vielen Veranstaltungen immer noch der wichtigste Punkt der Tagesordnung ist, ist auch für die KAV keine optimale Entwicklung.

 

Antragsteller/innen:

Plenum der KAV

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

 

KA 96 vom 24.11.2020 WLAN in Senioreneinrichtungen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 46. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 23.11.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Frage zu beantworten:

 

Wie viele Senioreneinrichtungen in Frankfurt am Main stellen WLAN für ihre Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung?

 

Begründung:

Teilhabe von älteren Menschen spielt in der öffentlichen Diskussion eine weniger große Rolle wie die Teilhabe von anderen Gruppen. Gerade in der heutigen Zeit mit Kontaktsperren und weniger Möglichkeiten, Cafés oder andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens zu besuchen, wird die Möglichkeit per Internet am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen immer wichtiger.

Haben auch die älteren Menschen diese Möglichkeit?

 

Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Rodionov, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dez. VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 10.02.2021

Auf eine Abfrage bei Alten- und Pflegeeinrichtungen haben von 50 Einrichtungen 27 eine Rückmeldung gegeben. Von den 27 Einrichtungen haben aktuell 16 WLAN-Zugang für die Bewohnerinnen und Bewohner. 11 Einrichtungen haben in bestimmten Bereichen Zugang und einige davon planen in den kommenden Monaten einen Vollzugang einzurichten.

Die Bereitstellung von WLAN in den Einrichtungen kann jedoch nur begrenzt eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von älteren Menschen in der derzeitigen Situation ermöglichen. Für eine digitale Teilhabe benötigen die Bewohnerinnen und Bewohner häufig Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter.

In den Einrichtungen des Frankfurter Verbandes haben z.B. alle Bewohnerinnen und Bewohner, die selbst digitale Möglichkeiten nutzen möchten und können, einen eigenen Internetanschluss in ihrem Zimmer. Insgesamt sind dies 38 Personen von ca. 630 Bewohnerinnen und Bewohnern. Alle anderen benötigten unterschiedliche Unterstützung.

Es gibt zudem in Bestandsgebäuden bautechnische Limitationen, die nur mit erheblichen finanziellen Mitteln überwunden werden können.

In einer Anfrage 2019 zum Thema „Alten- und Pflegeheime: Freies Netz für Frankfurts Senioren“ (Magistratsbericht B491) wurde durch das Jugend- und Sozialamt darüber hinaus berichtet, dass WLAN- bzw. Internetzugang kein Bestandteil der Pflegesatzvereinbarung der Einrichtungsträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern ist. Die Mittel zum Aufbau stehen somit nicht zur Verfügung und müssen über Drittmittel finanziert werden. Es besteht nach § 8 Abs. 8 Sozialgesetzbuch XI und der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes die Möglichkeit, Fördermittel zur Umsetzung eines Internetzuganges bzw. WLAN-Anschlusses zu beantragen.

Bei der damaligen Abfrage haben von 44 angefragten Alten- und Pflegeeinrichtungen 18 eine Rückmeldung gegeben. Nur 2 Einrichtungen haben angegeben, WLAN kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine weitere stellt kostenfreies WLAN im Eingangsbereich zur Verfügung. Die anderen Einrichtungen befinden sich in Planung.

In der Seniorenzeitschrift (SZ 01/2021) wird das Thema in mehreren Artikeln aufgriffen. So wird berichtet, dass ein virtueller Kontakt häufig nur mit Begleitung möglich ist, da viele ältere Menschen technisch ungeübt sind (S.15). Der Seniorenbeirat sieht Nachholbedarf bei den digitalen Angeboten und der technischen Ausstattung in Einrichtungen sowie der digitalen Medienkompetenz vieler älterer Menschen (S. 36).

Prof. Dr. Daniela Birkenfeld

Stadträtin

KA 97 vom 24.11.2020 Gemüsegärten auf öffentlichen Gebäuden

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 46. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 23.11.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Auf dem Dach des Boston Medical Center ist ein biologischer Gemüsegarten angelegt worden, der Patienten, Personal und Bedürftige versorgt. Die Pflanzen werden in organischer Erde in recycelten Kisten angebaut und von mehr als hundert freiwilligen Helfern gepflegt.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wäre ein solches Projekt auch in Frankfurt am Main möglich (z.B. auf den Dächern von Krankenhäusern, Schulen und Verwaltungsgebäuden)?
  2. Könnten die Dächer ersatzweise auch an Dritte zu diesem Zweck vermietet werden?

 

Begründung:

Der Nutzen einer solchen Anlage wäre nicht allein von gesundheitlicher Natur, er hätte auch eine pädagogische Wirkung, einen Umweltaspekt und würde die graue Dachlandschaft von Frankfurt verschönern.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

KA 98 vom 24.11.2020 Fachkräftemangel nach der Coronakrise

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 46. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 23.11.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Frankfurter Betriebe und die Handwerkskammer Rhein-Main befürchten: Nach der Coronakrise wird in Frankfurt am Main ein Fachkräftemangel in vielleicht allen Ausbildungsberufen herrschen.

 

Wir fragen den Magistrat:

  1. Kann die Stadt Frankfurt am Main diesem Fachkräftemangel entgegenwirken?
  2. Wenn ja: Wie bereitet man sich auf den Mangel nach der Coronakrise vor?
  3. Welche Maßnahmen werden konkret schon derzeit ergriffen?

 

Begründung:

„Wir müssen schon heute für die Zeit nach Corona planen oder lernen, mit der Situation umzugehen, wenn der Impfstoff nicht so schnell kommt, wie wir uns das wünschen”, sagt Bernd Ehinger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main.

Wir sind ebenfalls dieser Ansicht. Gegenmaßnahmen sind umso wirkungsvoller je eher sie ergriffen wurden. Jetzt ist die Zeit dafür.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste –CL-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dez. IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 24.02.2021

Zu 1

Die Stadt Frankfurt am Main engagiert sich schon seit Jahren, um Jugendliche und junge Menschen besser auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorzubereiten und trägt damit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei.

In den letzten Jahren wurden verstärkt Frauen als auch besonders Menschen mit Migrationshintergrund in neue bzw. angepasste Programme aufgenommen. Damit die Förderprogramme zielgerichtet erstellt werden und die Finanzmittel effektiv eingesetzt werden, wurde auf Anregung der SWAK (Ständige Wirtschafts.- und Arbeitsmarktkonferenz) im Jahr 2006 ein „Runder Tisch“ eingerichtet, der viermal im Jahr tagt (Netzwerk Ausbildung und Arbeit Frankfurt“ bzw. „NAAF“) und sich über die Ausbildungssituation in der Stadt austauscht. Inzwischen wird dieser Runde Tisch noch durch den regionalen Koordinationskreis der Landesinitiative OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf) ergänzt. Dieser Kreis tagt mindestens einmal pro Quartal.

Im Netzwerk Ausbildung und Arbeit Frankfurt „ (NAAF) vertreten sind die Dezernate VIII (Bereich Jugend und Soziales) und XI (Bereich Bildung mit dem Vorsitz in dem Gremium), die Industrie- und Handelskammer, die Handelskammer, die Landesärztekammer, die Rechtsanwaltskammer, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, das Staatliche Schulamt, das Städtische Schulamt und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH.

Dem Fachkräftemangel wirkt der Magistrat der Stadt aktiv entgegen, in dem zusammen mit dem staatlichen Schulamt den Frankfurter Schulen geholfen wird, die Berufsorientierung – gerade auf weiterführenden Schulen – zu verbessern. So können Studienabbrüche vermieden werden, indem jungen Menschen und ihren Eltern Vorteile und Möglichkeiten einer dualen Berufsausbildung besser vermittelt werden.

Ein weitere Maßnahme ist die seit einigen Jahren verstärkte Investition in die Berufliche Schulen, denn Zustand und Ausstattung der Berufsschulen am Standort Frankfurt am Main sollen diese wichtigen Ausbildungszweig für Fachkräfte gerecht werden und auch auf das Image der dualen beruflichen Bildung aufwerten. Nach Behebung baulicher Mängel wird die Ausstattung verbessert. Die Pandemie kam überraschend, bevor alle Schulen mit moderner IT-und Kommunikationsinfrastruktur ausgestatet sind. Die Projekte laufen aber weiter und werden zeitlich forciert, wo es möglich ist. Der Digitalpakt hilft hierbei finanziell.

Zu 2

Durch den regelmäßigen Austausch im Netzwerk Ausbildung und Arbeit Frankfurt (NAAF) werden die bislang ergriffenen Maßnahmen immer wieder der aktuellen Situation angepasst. So war geplant, der gegenwärtigen Situation im Herbst mit einer „Ausbildungsoffensive“ zu begegnen, aber Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen mit Hygiene-Vorschriften, der zweite Lockdown und die allgemeine Planungssicherheit haben dazu geführt, dass sich viele Unternehmen dazu entschieden, keine Ausbildungsverträge abzuschließen. Die Stadt hat hierbei keine Möglichkeiten, in die Unternehmensentscheidungen einzugreifen. In den nächsten Sitzungen des NAAF und der für das erste Halbjahr 2021 anvisierten SWAK-Sitzung werden die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt sorgfältig analysiert; ein Schwerpunkt liegt bei den Arbeitsplätzen der sogenannten Sozialwirtschaft.

Zu 3.

Für die bereits laufenden Maßnahmen werden Hygienekonzepte erstellt und umgesetzt. Maßnahmen, die Aktivitäten mit Beratung, Schulung und / oder Unterrichtung beinhalten, wurden „digitalisiert“. Maßnahmenträger wie auch Teilnehmende wurden mit zusätzlicher Informationstechnologie ausgestattet. Zur Finanzierung mussten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

 

Markus Frank

Stadtrat

 

KA 99 vom 24.11.2020 Hilfe für privat Krankenversicherte nach Trennung

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 46. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 23.11.2020 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Wenn im Trennungsfall die Arztrechnungen für privat Versicherte Kinder vom Versicherungsnehmer nicht bezahlt werden, wird der Ex-Partner in die Leistungspflicht genommen. Die Zahlungspflicht bleibt bei der Trennung in der Familie. Eine genaue gesetzliche Regelung fehlt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie ist die aktuelle Lage in Frankfurt am Main?
  2. Wie werden die Frauen von dieser Entwicklung geschützt?
  3. An wen können sie wenden um Hilfe zu bekommen?

 

Begründung:

Es kommt wiederholt vor, dass sich Migrantinnen und Migranten, die privat krankenversichert sind, an die KAV wenden, um Antworten auf die obigen Fragen zu bekommen. Denn bei privat Versicherten ist die Gesetzeslage unklar.

Zahlt hier der Versicherungsnehmer die Arztrechnungen für die versicherten Kinder nicht, bleiben die Kosten am Partner hängen, auch wenn der gar nicht bei der Versicherung privat versichert ist.

 

Antragsteller:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

 

Stellungnahme des Dez. VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 05.02.2021

zu 1.:

Zur aktuellen Lage in Frankfurt (wie viele Fälle sind betroffen, welche Hilfen werden angeboten) lässt sich seitens des Magistrats keine Aussage treffen, da hierzu keine Daten erhoben werden.

Grundsätzlich sieht die Rechtslage wie folgt aus:

Seit dem 01.01.2009 besteht eine Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die beschriebene Problematik bezieht sich auf Kinder, die Mitglied in der PKV sind. Eine Kündigung seitens des Versicherungsnehmers (bzw. deren gesetzlichen Vertretern) ist seit dem 01.01.2009 nur möglich, wenn eine neue Versicherung nachgewiesen wird (§ 205 Absatz 6 VVG). Das heißt grundsätzlich sind nach einer Trennung sowohl der/die Ehepartner/ -in als auch die Kinder weiterhin in der PKV versichert.

In Fällen, in denen ein Elternteil die Rechnungen nicht zahlt, können aus Mitteln der Sozialhilfe daher keine Kosten übernommen werden. Entscheidend ist, dass ein vorrangiger Kostenträger in Form einer PKV tatsächlich existiert und dieser in Anspruch zu nehmen ist (Nachrang der Sozialhilfe). Es handelt sich bei der beschriebenen Problematik folglich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Gläubiger und behandelter Person (bzw. deren gesetzlichen Vertretern).

Wenn ein Vertragsnehmer nur seinen Beitragsanteil zahlt und den von Angehörigen nicht, gerät er auch selbst in Verzug, weil die Gesamtsumme aus allen beinhalteten Verträgen fällig wird. Das heißt, es würde in der Folge auch sein eigener Leistungsanspruch ruhen. Auch in solchen Fällen sind keine Kostenübernahmen aus Mitteln der Sozialhilfe möglich, denn die Sozialhilfe würde nur medizinische Eilfälle prüfen. Diese wiederrum sind auch bei einem Ruhen der Leistungen durch die Kassen zu tragen.

zu 2.:

Sofern der Hauptversicherte nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Beiträge der PKV für den getrennten Ehepartner und die Kinder zu übernehmen und sind diese dazu finanziell auch nicht in der Lage, können sie die Kosten für den Basistarif in der PKV im Rahmen eines Antrags auf Arbeitslosengeld II (ALGII) - bei Erwerbsgeminderten im Rahmen eines Antrags auf Sozialhilfe/ Grundsicherung nach dem SGB XII - geltend machen. Eine Alternative stellt folglich ein Wechsel in den Basistarif (Tarif BTX) mit Direktabrechnung dar. Der Basistarif entspricht im Wesentlichen dem Leistungskatalog des SGB V für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

zu 3.:

Wir empfehlen den Betroffenen direkt mit der PKV in Kontakt zu treten und den Sachverhalt zu erörtern. Arztrechnungen können in Absprache auch an die Mutter (oder den Vater) überwiesen werden, in Einzelfällen kann auch eine Direktüberweisung an den Arzt erfolgen. Hierbei handelt es sich aber um ein freiwilliges Entgegenkommen der PKV.

Prof. Dr. Daniela Birkenfeld

Stadträtin