Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 30. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.01.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Die 17. International Junior Science Olympiade (IJSO) findet 2020 in Frankfurt am Main statt.
Es gibt jedoch noch weitere genauso wichtige und empfehlenswerte ScienceOlympiaden wie z.B: die Internationale PhysikOlympiade oder die Internationale ChemieOlympiade.
Dazu fragen wir den Magistrat:
1. Bemüht sich der Magistrat der Stadt Frankfurt darum, Austragungsort einer oder mehrerer ScienceOlympiaden zu werden?
2. Wenn ja, um welche und für welche Jahre?
3.Bemüht sich der Magistrat darum, für eine oder mehrerer ScienceOlympiaden regelmäßiger Austragungsort zu werden?
4. Wie steht der Magistrat zur Frage, eine solche ScienceOlympiade analog auch für ältere Menschen durchzuführen?
Begründung:
Die KAV begrüßt es außerordentlich, dass die 17. IJSO in Frankfurt am Main stattfinden wird. Das bedeutet einen enormen Impuls für die Nachwuchsförderung in den Bereichen Wissenschaft und Forschung – und ist darüber hinaus ein internationales Aushängeschild für unsere Stadt.
Leider fand jedoch bisher z.B. keine einzige PhysikOlympiade in Deutschland statt. Darum sollte sich Frankfurt am Main bemühen, Austragungsort zu werden.
International wäre das wichtig als Werbung der Stadt für angehende Wissenschaftler und für Frankfurter aus den MINT-Fächern.
Wissenschaft und Forschung sind auch keine Altersfrage, im Gegenteil. Die Stadt Frankfurt am Main sollte sich um entsprechende Projekte für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bemühen, die nicht mehr Schulen oder Universitäten besuchen.
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste – CL -
Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste – CL -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats XI vom 07.08.2019
Zu 1 und 2:
Der Magistrat bemüht sich derzeit nicht Austragungsort für eine oder mehrere
ScienceOlympiaden zu werden.
Für die Durchführung der ScienceOlympiaden in Deutschland ist das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik und das Bundesministerium für Bildung und Forschung zuständig. Diese führen Gespräche mit den einzelnen Landesbeauftragten.
Zu 3:
Der Magistrat bemüht sich nicht darum regelmäßiger Austragungsort zu werden. Die
ScienceOlympiaden finden jedes Jahr in einem anderen Land weltweit statt. In diesem Jahr beispielsweise in Katar.
Zu 4:
Grundsätzlich könnte eine ScienceOlympiade auch für ältere Menschen interessant sein. Eine Konzeptionierung und Ausgestaltung sollte jedoch von entsprechenden Fachinstituten übernommen werden.
gez.
Sylvia Weber
(Stadträtin)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 30. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.01.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verwaltung, die für deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger im Bereich Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt zuständig sind?
2. Was ist der aktuelle Durchschnittwert pro 1000 Bürgerinnen und Bürger?
3. Wie hoch ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verwaltung, die ausschließlich für Nicht-EU-Bürger zuständig sind?
4. Was ist hier der aktuelle Durchschnittwert pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner?
5. Wie sehen diese Durchschnittwerte (Fragen 2 und 4) im Vergleich zu Offenbach und Wiesbaden aus?
6. Stimmt die Aussage, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Publikumssachbearbeitung der Ausländerbehörde schlechter bezahlt sind als die Kolleginnen und Kollegen in der Publikumssachbearbeitung im Bürgeramt?
7. Stimmt die Aussage, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Publikumssachbearbeitung in der Ausländerbehörde in Offenbach besser bezahlt werden?
8. Stimmt die Aussage, dass die Ausländerbehörde Frankfurt am Main wegen der schlechten Bezahlung seit Jahren Probleme hat, genügend Personal zu finden?
9. Wie hoch ist die Fluktuation des Personals der Ausländerbehörde?
10. Aus welchen Gründen wechseln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu anderen Stellen?
Begründung:
Die Zustände bei der Ausländerbehörde werfen seit Jahren ein schlechtes Bild auf die Stadt Frankfurt.
Unsere Stadt verliert zunehmend Fachkräfte und bekommt ein international schlechtes Bild.
Viele Migranten haben den Eindruck, dass sie von der Politik im Stich gelassen werden, weil sie nicht wahlberechtigt sind.
Antragsteller/innen:
Präsidium der KAV
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats IX vom 05.04.2019
Zu Frage 1:
Das Bürgeramt ist nach dem Prinzip der Ganzheitssachbearbeitung organisiert. Als erster Ansprechpartner für Dienstleistungen, die im Publikumskontakt direkt erbracht werden können, vereint es die Aufgaben der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde mit Dienstleistungen, die für andere Fachämter erledigt werden.
Deutsche Staatsangehörige werden also im Bürgeramt ebenso bedient wie EU-Bürgerinnen und -Bürger und solche, die aus einem anderen, nichteuropäischen Land stammen. Damit unterscheidet sich die Organisation in Frankfurt am Main von der, anderer Großstädte (wie bspw. Hannover), wo in der Ausländerbehörde auch Aufgaben des Meldewesens wahrgenommen werden.
Ein echter interkommunaler Vergleich ist schwer möglich, da neben der Zuständigkeit für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger auch die Aufgabenzuschnitte stark differieren. Nach unserem Informationsstand bildet bspw. die Zuständigkeit des Bürgeramtes für Verpflichtungserklärungen ein Alleinstellungsmerkmal. Andernorts liegen Verpflichtungserklärungen in der alleinigen Zuständigkeit der Ausländerbehörde. Das Bürgeramt verfügt (ohne den Servicecenter 115) über 206 Planstellen.
zu Frage 2.:
Pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht das 3, 64 Planstellen.
Zu Frage 3.:
Da, wie zu Frage 1 beschrieben, verschiedene Fachbereiche innerhalb der Stadt tätig werden, kann hier keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage 4.:
Siehe Frage 3.
Zu Frage 5.:
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden.
zu Frage 6.:
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Publikumsbedienung im Bürgeramt sind überwiegend nach EGr. 8 TVöD eingruppiert, als Spitzensachbearbeiterinnen und –sach bearbeiter nach EGr. 9a TVöD. Mitarbeitende an den Dokumentenausgaben werden nach EGr. 7 TVöD vergütet.
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Publikumsbereich werden dagegen bei der Ausländerbehörde Frankfurt nach EGr. 9a TVöD und ab 01.01.2019 nach EGr. 9c TVöD bezahlt. Allerdings sind die Aufgaben hier auch völlig unterschiedlich angelegt.
Zu Frage 7.:
Dies erscheint auf den ersten Blick zwar so, da die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dort nach A 11 BBO, vergleichbar EGr. 10 TVöD, bezahlt werden. Die Aussage berücksichtigt jedoch nicht, dass im Gegensatz zu Frankfurt in Offenbach in der Sachbearbeitung nicht zwischen der "Erteilung von Aufenthaltstiteln" und "Aufenthalts-beendenden Maßnahmen" unterschieden wird, so dass die Tätigkeitsgebiete und deren Bewertung nicht vergleichbar sind.
Sowohl in der Ausländerbehörde, als auch im Bürgeramt arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Publikumsverkehr. Diese Tatsache allein bedingt aber nicht, dass deren Stellen auch gleich zu bewerten und in der Folge gleiche Vergütungen zu zahlen sind. Die Bewertung einer Stelle ergibt sich aus den wahrzunehmenden Tätigkeiten, die in der Stellenbeschreibung dokumentiert sind. Welche Tätigkeiten dort dokumentiert werden, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Arbeitsverteilung, ab. Und letztlich entscheidet die anhand der Tarifmerkmale zu beurteilende Qualität der wahrzunehmenden Aufgaben über die Bewertung der Stelle. Es ist daher sehr wohl möglich, dass Stellen mit Aufgaben im Publikumsverkehr in unterschiedlichen Ämtern unterschiedlich bewertet sind.
Gleiches gilt für Stellen im gleichen Aufgabenbereich und in unterschiedlichen Städten. Hier kann eine unterschiedliche Organisation der Aufgabenwahrnehmung (z.B. Spezialisierung vs. Ganzheitssachbearbeitung) oder eine andere Arbeitsverteilung Ursache und Grundlage für eine unterschiedliche Stellenbewertung und damit auch unterschiedliche Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.
Zu Frage 8.:
Die Aussage ist so pauschal nicht zutreffend. Das Thema der Personalgewinnung für die Ausländerbehörde ist weniger das Problem als vielmehr die Personalbindung. Auch in anderen Ämtern der Stadtverwaltung ist in den Publikumsbereichen eine erhöhte Fluktuation wahrnehmbar. Hierzu zählt beispielsweise auch das Bürgeramt. Regelmäßig werden beiden Bereichen Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zugewiesen. Auch werden regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren mit internen und externen Bewerberinnen und Bewerbern durchgeführt. Insbesondere in der Ausländerbehörde erfolgt im Anschluss an die Übernahme oder Einstellung zunächst ein umfangreiches Einarbeitungsprogramm, so dass ein längerer Zeitraum, von der Stellenausschreibung bis zum tatsächlichen Einsatz in der Publikumsbedienung, entsteht. Gerade in publikumsintensiven Bereichen kommt es aufgrund der Rahmenbedingungen, beispielhaft seien hier die vorgegebenen Arbeitszeitregelungen aufgrund der Öffnungszeiten vor Ort oder die individuell wahrgenommene Belastungssituation genannt, zu einer höheren Fluktuation als in anderen Bereichen der Stadtverwaltung. Die individuelle Bezahlung spielt dabei sicherlich auch eine Rolle, stellt aber nur einen Grund in dieser vielschichtigen Thematik dar.
Zu Frage 9.:
Seit dem 01.01.2018 haben insgesamt 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ausländerbehörde verlassen. Zum Teil sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Stadtverwaltung in andere Ämter gewechselt. Zum Teil sind sie sogar ganz aus der Stadtverwaltung Frankfurt ausgeschieden.
Zu Frage 10.:
Wie bereits zu Frage 8. Ausgeführt, gibt es unterschiedliche Gründe. Beispielhaft seien hier die vorgegebenen Arbeitszeitregelungen aufgrund der Öffnungszeiten vor Ort sowie die individuell wahrgenommene Belastungssituation genannt. Die bessere Bezahlung in anderen Bereichen hat dabei sicherlich auch eine große Rolle gespielt.
gez.
Markus Frank
(Stadtrat)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 33. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.05.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Einer Studie des Verbandes Bildung und Erziehung (DKLK-Studie 2018) zufolge, steigt die Armut der Kinder in den Kitas kontinuierlich an. Allerdings kümmerten sich laut dieser Studie nur etwa 49 Prozent der Kitas mit speziellen Angeboten intensiv um von Armut betroffene Kinder und Familien.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
Gibt es flächendeckende (also alle Kitas der Stadt Frankfurt am Main betreffende) Maßnahmen gegen Kinderarmut in Frankfurter Kitas?
Welche Maßnahmen sind dies konkret?
Gibt es kostenlose Frühstücksangebote? In wie vielen Frankfurter Kitas?
Gibt es Kleiderflohmärkte? In wie vielen Frankfurter Kitas?
Gibt es „Mitnahmeschränke“ für aussortierte Bücher? In wie vielen Frankfurter Kitas?
Begründung:
Sicherlich ist Frankfurt keine Ausnahme bei steigender Kinderarmut in ganz Deutschland. Ein Missstand, der besonders häufig Migrantenkinder betrifft.
Aber Frankfurt muss keine Ausnahme sein, wenn es darum geht, den bedürftigen Kindern mit städtischen Möglichkeiten zu helfen.
In vielen Kitas bundesweit wird mittlerweile ein kostenloses Frühstück angeboten, vor allem für die Kinder, denen kein Frühstück von Zuhause mitgegeben wird. Auch die Tatsache, dass es sich um ein gesundes Frühstück handeln sollte, wird zunehmend als wichtig erkannt.
Oft wird dieses Angebot allerdings von Eltern privat initiiert und finanziert.
Außerdem veranstalten immer mehr Kitas Flohmärkte, auf denen Familien gut und günstig Kleidung kaufen können. Auch „Mitnahmeschränke“, etwa für aussortierte Bücher, werden zusätzlich organisiert.
Wie viel davon ist in welchem Maße in Frankfurt am Main der Fall?
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -
Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -
Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa
Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats XI vom 08.08.2019
Zu 1.
In der Stadt Frankfurt am Main gibt es verschiedene Ansätze um Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erreichen. Zum einen geschieht dies seit 2010 durch Fördermittel aus dem Budget "Besonderer Förderauftrag". Die Nutzung des besonderen Förderauftrags ermöglicht es Kindertagesstätten in Sozialräumen mit verdichteter Problemlage zusätzliche Mittel für Angebote in den jeweiligen Einrichtungen abzurufen/einsetzen.
Des Weiteren bieten die Kinder- und Familienzentren in Frankfurt am Main Eltern und Kindern kostenfreie Angebote der Familienbildung. Sie sind offen für alle Familien im Sozialraum und haben zum Ziel, Familien und Kinder in schwierigen Lebenslagen zu erreichen und zu fördern.
Allen Frankfurter Kindern sollen unabhängig von Ihren kulturellen, sprachlichen oder wirtschaftlichen Ausgangssituationen, die bestmöglichen Ausgangschancen für eine erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiographie ermöglicht werden. Kinder sollen in ihren Fähigkeiten, Stärken und Neigungen unterstützt werden, damit sie zu starken Persönlichkeiten heranwachsen können. Wesentliche Ziele der pädagogischen Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen sind die Chancengerechtigkeit, Sprachförderung der Bildungssprache Deutsch und die aktive Unterstützung der Resilienz aller Kinder.
Zu 2.
Die Ausgestaltung und Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel obliegt, unter Berücksichtigung gewisser Vorgaben, den jeweiligen Trägern.
Angebote wie beispielweise das Kita- und Bildungsnetz, Kinder im Garten und Sinfonik für Kinder u. a. ermöglichen Kindern einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu vielen unterschiedlichen Bildungsinstitutionen und Bildungsinhalten.
Weitere Angebote, wie diverse Sprachförderprogramme im Alltag der Kindertagesbetreuungseinrichtungen, vielfältige kostenfreie Ausflüge in die verschiedenen Stadtteile oder auch die Außenbereiche von Frankfurt fördern Offenheit, Interesse, Neugier und das Selbstbewusstsein aller Kinder.
Zu 3.
Die Verpflegung in Frankfurter Kitas wird durch die Verpflegungspauschale der Sorgeberechtigten finanziert. Bei bestehenden Bedarf werden für Familien (über den Kinder- und Jugendhilfe- Wirtschaftsdienst der Jugendämter) die Kosten anteilig übernommen. Detaillierte Informationen darüber wie Träger und Einrichtungen ihre Frühstücksangebote gestalten, werden vom Stadtschulamt nicht zentral erhoben.
Zu 4.
Im Frankfurter Stadtgebiet werden Kleiderflohmärkte auch von Einrichtungen angeboten. Das Stadtschulamt erhebt keine Daten über den Organisation, Zeiten, Orte und Ausgestaltung.
Zu 5.
In einigen Einrichtungen im Frankfurter Stadtgebiet werden "Mitnahmeschränke" zur Verfügung gestellt. Das Stadtschulamt erhebt keine Daten über deren Standorte und Verfügbarkeit.
Sylvia Weber
(Stadträtin)
Die KAV ist erfreut darüber, dass die zahlreichen Vorschläge der KAV, sich vor allem auf den möglichen Brexit vorzubereiten, jetzt umgesetzt werden.
Zahlreiche Maßnahmen sind in Vorbereitung, bzw. laufen bereits an.
Wir bitten den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie viel Prozent macht die britische Community aus (im Vergleich zur aktuellen Zahl der nicht EU-Bürger)?
2) Wie viele Auszubildende werden für diese Aufgabe (exklusive Betreuung von Briten) geschult?
3) Werden die Auszubildenden von erfahrenem Personal unterstützt? Falls ja: wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind damit betraut?
4) Werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren jetzigen Aufgaben beschränkt?
5) Werden Nicht-EU Bürgerinnen und -Bürger noch länger auf Ihre Termine warten müssen? Falls nein: wie wird der Ausfall der unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompensiert?
6) Stimmt die Aussage, dass die britischen Staatsangehörigen in englischer Sprache postalisch informiert werden?
7) Kann man ab sofort auch alle anderen Nicht EU-Staatsangehörigen mindestens in deutscher und englischer Sprache postalisch informieren?
8) Stimmt die Aussage, dass für die britischen Staatsangehörigen ein gesonderter Email-Account eingerichtet wurde?
9) Stimmt die Aussage, dass die britischen Staatsangehörigen ihre Antragsunterlagen per Email senden können?
10) Kann man ab sofort auch für Geflüchtete, die einen Job oder einen Ausbildungsplatz gefunden haben, einen gesonderten Email-Account einrichten?
11) Kann man ab sofort auch für Gastwissenschaftler*innen und Hochschulangehörige einen gesonderten Email-Account einrichten?
12) Kann man ab sofort auch für Fachkräfte einen gesonderten Email-Account einrichten?
13) Ist es möglich, einen Teil der Antragsunterlagen per Email zu senden?
14) Falls es nicht zum Brexit kommen sollte: werden die Maßnahmen für andere Gruppen umgesetzt?
Begründung:
Die KAV warnt seit Langem, dass die aktuelle, sehr schwierige Lage bei der Ausländerbehörde durch den Brexit und weitere Einwanderer aus Bosnien, Serbien und Indien im Jahre 2020 sich weiterhin verschlechtern wird.
Durch überforderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fehlendes Personal, enorme Belastung, lange Warteschlangen durch die Maßnahmen, die den britischen Staatsangehörigen zuteilwerden, kann sich die Lage weiter verschlechtern.
Bei den drei Gruppen – Geflüchtete, Wissenschaftler*innen und Fachkräfte - ist die Lage besonders dramatisch. Deswegen ist sofortiges Handeln erforderlich. Und die Brexit-Maßnahmen zeigen, dass die Stadt Frankfurt helfen kann.
Jede/r Geflüchtete/r soll bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle unterstützt werden. Zahlreiche Geflüchtete haben Absagen erhalten, weil sie keinen Termin bei der Ausländerbehörde bzw. das nötige Visum nicht erhalten haben. Dadurch wird die Integration verhindert.
Wissenschaftler, die für eine kurze Forschungszeit nach Frankfurt sollen, sind über die Abläufe an der Ausländerbehörde z.T. zutiefst enttäuscht und berichten über ihre Erfahrungen mittlerweile international. Die Folge: Beschädigung des internationalen Rufes Frankfurts als Wissenschaftsstandort.
Zahlreiche Firmen und Banken berichten darüber, dass sie Mitarbeiter und Fachkräfte (bzw. Steuerzahler) verlieren, weil Ausländerbehörden anderer deutschen Großstädte durch geregelte Abläufe und schnelle Lösungen passende Lösungen für alle Beteiligten anbieten.
Die KAV bittet darum, mindestens für diese drei Gruppen, die sich in einer extrem schwierigen Lage befinden, eine Lösung zu finden bzw. die Brexit-Lösungen auch hier anzuwenden.
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -
Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -
Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa
Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dez. IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr vom 24.07.2019
Zu Frage 1:
Der Prozentsatz der britischen Community beträgt im Vergleich zur aktuellen Zahl der nicht EU-Bürger 2,13 %.
Zu Frage 2:
Für den zum 29.03.2019 geplanten Brexit wurden 13 Auszubildende geschult, die im Rahmen ihrer Ausbildung für den Zeitraum April – Juni 2019 für diese Aufgabe der Ausländerbehörde zugewiesen wurden.
Zu Frage 3:
Ja. Die Auszubildenden sollten von 6 erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut und angeleitet werden.
Zu Frage 4:
Ja, dies liegt in der Natur der Sache, ist jedoch durch die Verschiebung des Brexits nicht eingetreten.
Zu Frage 5:
Nein. Die unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus dem Sachgebiet Grundsatz, das nicht mit der regulären Publikumsbearbeitung betraut ist.
Zu Frage 6:
Ja, die britischen Staatsangehörigen erhielten ein standardisiertes Infoschreiben, welches sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst wurde und über den Sachstand zum Brexit informiert hat.
Zu Frage 7:
Nein, dies ist nicht durch die Ausländerbehörde leistbar. Im Fall des Brexits wurde ein einziges Infoschreiben übersetzt und an rund 2.600 Personen versandt. Der damit verbundene Aufwand unterscheidet sich deutlich von dem Aufwand, der die Übersetzung einer Vielzahl von Anschreiben, die sich an den jeweiligen individuellen Einzelfall orientieren müssen, verbunden wäre. Gegen die Übersetzung aller individuellen Anschreiben spricht neben dem Kostenfaktor auch der damit verbundene zeitliche Mehraufwand, der einer auch von der KAV geforderten Reduzierung der Warteschlange entgegenstehen würde.
Zu Frage 8:
Ja, dies ist korrekt, zur Abgabe der speziellen Antragsunterlagen wurde ein separates E-Mail-Postfach eingerichtet.
Zu Frage 9:
Ja, genau dafür wurde das separate E-Mail-Postfach eingerichtet.
Zu Frage 10:
Dieses E-Mail-Postfach existiert bereits seit längerem. Geflüchtete können ihre Anträge sowohl über das Postfach abh-asyl@stadt-frankfurt.de, als auch über das zentrale E-Mail-Postfach der Ausländerbehörde auslaenderbehoerde@stadt-frankfurt.de einreichen.
Zu Frage 11:
Auch für diese Personengruppe steht das zentrale E-Mail-Postfach der Ausländerbehörde sowie das separate E-Mail-Postfach sca.amt32@stadt-frankfurt.de zur Verfügung. Diese E-Mail-Postfächer werden bereits rege von den Hochschulen genutzt.
Zu Frage 12:
Auch für diese Personengruppe wurde das E-Mail-Postfach sca.amt32@stadt-frankfurt.de eingerichtet.
Zu Frage 13:
Ja, dies ergibt sich bereits aus den Antworten zu den Fragen 10-12.
Zu Frage 14:
Da es am 29.03.2019 nicht zum Brexit gekommen ist, wurden die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen der Ausländerbehörde zur Unterstützung eingesetzt.
gez. Markus Frank
Stadtrat
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 33. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.05.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
In deutschen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen arbeiten immer mehr Pflegefachkräfte, die im Ausland ausgebildet wurden. Pressemeldungen zufolge hat sich die Zahl der Pflegefachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen seit 2012 versechsfacht. Die Zahl der Fachkräfte, die jährlich aus dem Ausland nach Deutschland kommen, stieg von knapp 1.500 im Jahr 2012 auf gut 8.800 im Jahr 2017.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Wie ist die Lage in Frankfurt am Main?
2.Wie hoch ist die aktuelle Zahl der ausländischen Pflegekräfte?
3.Aus welchen Ländern kommen diese hauptsächlich?
4.Welche Anforderungen gibt es für sie?
5.Wie läuft die Integration? Gibt es Probleme?
6.Sofern es Probleme gibt: Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
7.Sofern es keine Probleme gibt: Welche Integrationsangebote werden zur Verfügung gestellt?
Begründung:
Durch die wachsende Zahl an ausländischen Mitarbeitern gibt es den Angaben einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge auch Probleme. Aufgrund der Unterschiede in der Ausbildung zeigten sich sowohl zugewanderte wie auch einheimische Pflegefachkräfte „oft unzufrieden mit der Zusammenarbeit“, hieß es dort.
Die in Deutschland ausgebildeten Fachkräfte bemängeln zudem schwache Deutschkenntnisse und eine andere Ausbildung.
Kann man dies auch für Frankfurt am Main bestätigen?
Und wenn ja: Welche Gegenmaßnahmen wurden bisher ergriffen um die Probleme zu vermeiden, die sich bereits in der Vergangenheit auf dem Gebiet Integration entstanden sind? Werden diese Arbeitskräfte langfristig an die Stadt Frankfurt gebunden? Werden die nötigen Integrationsmaßnahmen bereits jetzt ergriffen?
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -
Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -
Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa
Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 34. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 03.06.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Was wird konkret für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrer unternommen?
Wie will die Stadt Frankfurt die Note 4 beim ADFC-Test verbessern?
Was tut die Stadt repressiv gegen Falschparker auf Fahrradwegen?
Nachdem die Stadt den Radentscheid als unzulässig erklärt hat: Welches Konzept hat sie für mehr Sicherheit für Radfahrer?
Begründung:
"Nur wer sich auf dem Sattel sicher fühlt, wird dafür das Auto mal stehen lassen", sagte am 09.04.2019 der hessische Verkehrsminister.
Angesichts drohender Fahrverbote steigen immer mehr Menschen, insbesondere mit Migrationshintergrund, aufs Fahrrad um. Die große Mehrheit der Studenten, die zur Attraktivität der Stadt beitragen, fährt Rad.
Mehr Radverkehr ist zudem genau dann sehr wirksam, will man Fahrverbote für PKWs verhindern.
Dennoch bleibt Frankfurt mit 7 Toten und 861 Verletzten im Radverkehr mit weitem Abstand auf dem letzten Platz in Hessen, was die Sicherheit der Radfahrer angeht.
Im bundesweiten ADFC-Fahrradklima-Test des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Clubs liegt Frankfurt mit der Note 4 auf Platz 44 - weit hinter Offenbach zum Beispiel. Im Vergleich zu 2016 gab es sogar eine Verschlechterung.
Laut Studie sind die viele Falschparker, die auf den Radwegen stehen.
Vor allem Falschparker auf Rad- und Gehwege sollten also härter und schneller geahndet werden.
Die KAV erwartet Handeln.
Antragsteller:
Florian Chiron – Liste 2 / Bündnis 90-die Grünen
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Welche Pflegeheime in Frankfurt am Main haben sich für die religions- und kultursensible Pflege der pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund spezialisiert? (Nach Möglichkeit Auflistung nach Religion und Nation/Herkunftsland).
Wie wird sich der Bedarf nach religions- und kultursensibler Pflege in Zukunft entwickeln?
Begründung:
Die KAV Frankfurt hat in der Vergangenheit immer wieder die Pflege älterer Migranten thematisiert[1]Internal Link und die Initiativen in diesem Bereich im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Die KAV Frankfurt wird auch in Zukunft die Entwicklungen verfolgen und bei Bedarf konstruktive Vorschläge machen.
Antragsteller/innen:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
16 – YEKV Abdullah Kaya
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
11 – Die Linke Gül Korkmaz
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
[1]Internal Link KA 28 (10.04.2018), K 22 (01.11.2016), KA 31 (02.03.2005),
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Weite Teile der Schwalbacher Straße (der Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee) sind seit Jahren wegen einer Dauerbaustelle abgesperrt. Es ist kaum abzusehen, wenn endlich diese Bauarbeiten beendet und die gesperrten Flächen wieder für den Verkehr freigegeben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie lange werden die Baumaßnahmen der Dauerbaustelle auf der Schwalbacher Straße noch andauern?
2. Wann werden die gesperrten Flächen der Schwalbacher Straße vollständig für den Verkehr freigegeben?
Begründung:
Der genannte Abschnitt der Schwalbacher Straße ist mit vielen geschäftlichen und gewerblichen Räumlichkeiten und Wohnungen eine sehr belebte Straße. Die seit Jahren anhaltende Baumaßnahmen machen das Leben auf dieser Straße für Fußgänger und Durchgangsverkehr unerträglich.
Mit dieser Anfrage möchte die KAV einen Beitrag leisten, dass der genannte Abschnitt der Schwalbacher Straße wieder menschenwürdiger wird.
Antragsteller/-innen:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
16 – YEKV Abdullah Kaya
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21– A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.Welche Bilanz zieht der Magistrat im 10. Jahr der Gründung des Rates der Religionen Frankfurt?
2.In welcher Form bzw. wie unterstützt der Magistrat die Arbeit des Rates der Religionen Frankfurt? Ideell und/oder strukturell?
3.Wird der Rat der Religionen Frankfurt von den in Frankfurt lokalisierten Religionsgemeinschaften und deren Mitgliedern/Gläubigen akzeptiert und respektiert?
4.Mit welchen großen Themen hat sich der Rat der Religionen in Frankfurt seit seiner Gründung in Frankfurt beschäftigt?
5.Im Kreise der muslimischen Religionsgemeinschaften wurde der Rat der Religionen Frankfurt mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er sich zunehmend kritisch gegenüber Muslimen entwickelt hätte. Wie steht der Magistrat zu diesem Vorwurf?
6.Wie sieht der Magistrat die Zukunft des Rates der Religionen Frankfurt?
7.Wie bewertet der Magistrat die Aktivitäten des Rates der Religionen in Frankfurt in den Bereichen Antisemitismus, Rassismus (Rechtsradikalismus) und Hass gegen Muslime?
Begründung:
Der "Rat der Religionen Frankfurt" wurde vor 10 Jahren im Jahr 2009 gegründet. Die KAV Frankfurt hat den Rat der Religionen in Frankfurt sowohl in der Gründungsphase als auch nach seiner Gründung kritisch beobachtet. Der Magistrat sollte 10 Jahre nach seiner Gründung über den Rat der Religionen in Frankfurt berichten und über seine Arbeit eine Bilanz ziehen.
Antragsteller/-innen:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
16 – YEKV Abdullah Kaya
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21– A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Wie oft in den Medien berichtet wird, besteht ein bundesweiter Fachkräftemangel bei Altenpflegefachkräften[1]Internal Link. Von diesem Fachkräftemangel ist sicherlich auch Frankfurt am Main betroffen. Schließungen von einzelnen Wohnbereichen oder gar ganzen Pflegeheimen können auch in Frankfurt zur Realität werden.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wird in Frankfurt der Fachkräftemangel in der Altenpflege statistisch erfasst? Wenn ja: wie hat sich der Fachkräftemangel in den letzten 3 Jahren entwickelt?
Sind dem Magistrat Fälle bekannt, in denen infolge von Pflegefachkräftemangel einzelne Wohnbereiche oder gar Pflegeheime geschlossen wurden?
Wenn ja: besteht dadurch die Gefahr einer Versorgungslücke/Unterversorgung in der stationären Altenpflege?
Gibt es Initiativen, Programme oder Projekte, die das Ziel haben, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegenzuwirken? Wenn ja: welche und wer sind die Träger dieser Initiativen, Programme oder Projekte?
Gibt es Bemühungen, Personen aus den Reihen der jungen Flüchtlinge für den Beruf Altenpflege zu gewinnen? Wenn ja: welche Bemühungen gibt es, wer sind die Träger dieser Bemühungen?
Gibt es Bemühungen, ausgebildete Altenpflege aus dem Ausland nach Frankfurt am Main zu holen? Wenn ja: welche Bemühungen gibt es, wer sind die Träger dieser Bemühungen?
Begründung:
Die KAV Frankfurt ist besorgt, dass sich der Fachkräftemangel in der Altenpflege immer mehr zuspitzt und wir der Gefahr der Schließung einzelner Wohnbereiche in den Altersheimen oder gar ganzer Altersheime ausgesetzt sind und die flächendeckende Versorgung der Pflegebedürftigen in Altersheimen nicht mehr gewährleistet ist.
Es ist der KAV Frankfurt ein Bedürfnis, dass sich der Magistrat mit dieser Thematik befasst.
Antragsteller/-innen:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
16 – YEKV Abdullah Kaya
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
11 – Die Linke Gül Korkmaz
5 – WIF Giovanna Testadoro
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
[1]Internal Link https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/fachkraeftemangel-in-der-altenpflege-wird-immer-dramatischer-16180219.html
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Altenpflege.pdf
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ende-des-altenpflege-notstands-in-hessen-nicht-in-sicht,pflegenotstand-hessen-100.html
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.Sind Fahrradständer zugunsten von E-Rollern stadtweit abgebaut worden? Wenn ja: wo und wie viele? Wenn nein, warum wurde der Fahrradständer in der Bergerstrasse, Höhe U-Bahn Bornheim-Mitte (neben der Bäckerei „Back Factory) entfernt?
2.Wie wird gewährleistet, dass E-Roller die Straße bzw. den Radweg benutzen, ohne auf den Bürgersteig auszuweichen?
Begründung:
Es entsteht den Eindruck, dass sämtliche Fahrradständer stadtweit verschwunden sind, damit E-Roller Platz finden.
Dies wäre nicht mit den Verkehrszielen der Stadt zu vereinbaren. E-Roller sind dazu da, eine Alternative zu PKWs zu schaffen, also sollten entsprechend PKW-Parkplätze für jene Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Der Magistrat wird gebeten, Abhilfe zu schaffen, damit keine Konflikte zwischen E-Rollerfahrern und Fahrradfahrern bzw. Fußgängern entstehen.
Antragsteller:
Florian Chiron – Liste 2 / Bündnis 90-die Grünen
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben einen Migrationshintergrund?
Unter „Migrationshintergrund“ im Sinne unserer o.g. Fragen verstehen wir: Die Person hat mindestens auch eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit oder die Person hat zwar ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wurde aber eingebürgert oder die Person wurde im Ausland geboren.
Begründung:
Die KAV ist enttäuscht darüber, dass ihre Anfrage KA 49/2018 auch nach einem Jahr noch nicht beantwortet wurde.
In den Communities unserer Stadt wird vermutet, dass der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gerade in Leitungsfunktionen sehr gering ist. Die KAV würde dies gerne durch Fakten widerlegen.
Dafür kann auf jeden Fall der Datenschutz gewährleisten werden, weil wir keine Namen, keine Staatsangehörigkeiten und keine Ämter, bzw. Einrichtungen genannt werden sollen, sondern nur absolute und prozentuale Zahlen.
Antragsteller/innen:
Präsidium der KAV
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats III – Personal und Gesundheit vom 17.03.2021
Frankfurt ist eine internationale Großstadt mit internationalen Beziehungen und einer internationalen Bevölkerung. Die Internationalität der Stadt nimmt zu, ebenso der Frankfurter Bevölkerungsanteil mit einem Migrationshintergrund.
Bei vielen Erhebungen zum Migrationshintergrund der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ des Deutschen Statistischen Bundesamtes (DeStatis) verwandt. Nach DeStatis hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Erfasst wird somit nicht nur die erste Generation der Migranten, also Personen, die selbst zugewandert sind, sondern auch die zweite Generation der Migranten, selbst bei Einbürgerung. Die Definition vom DeStatis beurteilt die Menschen nicht nur nach den eigenen Migrationshintergründen, sondern auch nach den familiären Hintergründen.
Gerade in einer internationalen Großstadt wie Frankfurt stellt sich die Frage, ob sich diese Internationalität auch in der Stadtverwaltung widerspiegelt oder widerspiegeln sollte. Grundsätzlich besteht ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass Organisationen, die vielfältig und divers besetzt und geführt werden, somit der Gesamtbevölkerung entsprechen, erstrebenswert sind. Eine rechtliche Vorgabe, wie kommunale Verwaltungen repräsentiert sein sollen, gibt es nicht mit Ausnahme der Vorgaben durch Frauenförderpläne nach den Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und der Maßgaben für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX. Auch für besondere Gruppen, wie Personen mit Migrationshintergrund, gibt es keine Vorgaben. Auch spezielle rechtliche Normen im Sinne von Quoten für Personen mit Migrationshintergrund oder Bevorzugung bei gleicher Qualifikation gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum öffentlichen Dienst nicht.
Vielmehr ist der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle durch Artikel 33 GG festgelegt und hat Verfassungsrang. Durch das Grundgesetz sowie einfachgesetzlicher Normen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden sichergestellt, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst besteht und die Personalauswahl nur im Rahmen der Bestenauslese erfolgt. Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Personalauswahl diskriminiert werden. Die Personalauswahl erfolgt anhand der Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist damit neutral. Nur bei gleicher Eignung von Bewerbungen können das Geschlecht oder die eine Behinderung ausschlaggebend sein.
Die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt wurde im Jahr 2013 von dem Oberbürgermeister und dem Magistrat aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Der damals entwickelte 10-Punkte-Plan hält fest, dass in der kommunalen Selbstverwaltung die Vielfalt und Internationalität der städtischen Gesellschaft repräsentiert werden soll. Ein Ziel war und ist es, in den unterschiedlichen Frankfurter Bevölkerungsgruppen als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Zudem wurden Auswahlverfahren auf strukturelle Hürden untersucht.
Der Magistrat hat erkannt, dass die Vergrößerung des Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund einhergehen wird mit der diskriminierungsfreien Personalauswahl und dem Abbau von strukturellen Hürden. Die Personalgewinnungsprozesse und die internen Beurteilungsprozesse wurden an die neuen Anforderungen angepasst bzw. diskriminierungsfreie Prozesse werden unter weitergehender Sensibilisierung der Beteiligten fortgeführt.
Ende 2014 lag der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bei 14,5 % des städtischen Personals – siehe B 107/2015. Zugrunde gelegt wurden nur Daten, die von der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin erhoben werden. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis erforderlich sind. Weitere Daten dürfen anhand der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht erhoben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst wird (Geburt im Ausland, andere Staatsbürgerschaft als die deutsche). Familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Damit ist klar, dass die Erhebung der Stadtbevölkerung nicht vergleichbar ist mit der Erhebung der Stadtverwaltung, da unterschiedliche Daten erfasst werden. Zur Verdeutlichung wurden in Berichten und Stellungnahmen dafür stets der Begriff“ Migrationshintergrund“ in Anführungszeichen dargestellt.
Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ist 2018 an die Stadtverwaltung wegen einer umfassenderen Erhebung der Beschäftigtenquoten von Personen mit Migrationshintergrund herangetreten. Das Personal- und Organisationsamt (POA) hat das Anliegen der KAV aufgegriffen und versucht zu klären, wie die Erhebung auf andere Weise im Interessen der Mitarbeitenden und unter Einhaltung des Datenschutzes durchgeführt werden könnte. Nach intensiver Abstimmung - auch mit den städtischen Verwaltungsleitungen – wurde eine entsprechende Erhebungsmethode entwickelt.
Um diese Vorgehensweise mit allen Beteiligten abzustimmen, wurden verschiedene Gespräche auf Magistrats - und Amtsleitungsebene mit den verschiedenen Interessenvertretungen geführt. Letztendlich wurde vereinbart, keine neue Erhebungsmethode einzuführen, um mögliche Stigmatisierung der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund zu verhindern.
Es wurde festgehalten, dass die derzeitigen Anfragen der KAV an den Magistrat auf Basis der bestehenden Daten dennoch zu beantworten sind, auch wenn dabei klar ist, dass aufgrund der Datenlage im POA nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst werden kann.
Grundsätzlich ist seitens des Magistrats festzuhalten, dass regelmäßige Auswertungen vom Anteil den Mitarbeitenden mit „Migrationshintergrund“ in geringen Zeitabständen im öffentlichen Dienst nur wenig Änderungen bei den Beschäftigtenzahlen mit sich bringen können. Dienst- und Arbeitsverhältnisse werden bei der Stadt Frankfurt im Regelfall dauerhaft geschlossen. Fluktuation in der Verwaltung besteht in geringem Umfang. Im Jahr 2019 sind zwar 982 neue Mitarbeitende eingestellt worden. Gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden von ca. 15.000 Personen umfasst dies einen Anteil von 6 %. Um eine spürbare Erhöhung der Gesamtquote zu erhalten, müssten sehr viele Neueinstellungen mit Personen mit persönlicher „Migrationshintergrund“ besetzt werden. Ob dies umgesetzt werden kann, liegt an der jeweiligen Bewerbungslage und kann nur mittelbar beeinflusst werden.
Tatsächlich beeinflussbar sind die Personalgewinnungsprozesse und die Entscheidung, Diversität bei Personalentscheidungen und Personalentwicklungen auf allen Ebenen mitzudenken. Durch eine konsequente, diskriminierungsfreie Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Stadtverwaltung in allen Bevölkerungsteilen als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden. Dies wird langfristig zu einer noch vielfältigeren und diverseren Personalstruktur der Stadtverwaltung führen.
Zur Beantwortung der Fragen:
(Die einzelnen Fragen sind kursiv dargestellt)
Wie viele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Amtsleitungen der Stadtverwaltung sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl –Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 61)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?
Ist es zutreffend, dass mit einer einzigen Ausnahme keine Amtsleiterin, bzw. kein Amtsleiter einen Migrationshintergrund hat? (KA 49)
Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Amtsleiterinnen und Amtsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?
(KA 49)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 49)
Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?
(KA 42)
Die absoluten Zahlen und die prozentualen Anteile an der Gesamtzahl der Amts-/ Betriebsleitungen (Leitungen von Eigenbetrieben) und Abteilungsleitungen, die nicht in Deutschland geboren sind oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich wie folgt dar:
Stand: 31.12.2018 |
Anzahl |
nicht in |
ausländische Staatsangehörigkeit |
"Migrations-hintergrund" |
prozentualer Anteil |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Amtsleitungen |
53 |
2 |
1 |
2 |
3,8% |
Betriebsleitungen |
6 |
1 |
|
1 |
16,7% |
Abteilungsleitungen |
231 |
5 |
2 |
7 |
3,0% |
Summe |
290 |
8 |
3 |
10 |
3,4% |
Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.
Stand: 31.12.2019 |
Anzahl |
nicht in |
ausländische Staatsangehörigkeit |
"Migrations-hintergrund" |
prozentualer Anteil |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Amtsleitungen |
55 |
2 |
1 |
2 |
3,6% |
Betriebsleitungen |
6 |
1 |
|
1 |
16,7% |
Abteilungsleitungen |
229 |
4 |
2 |
6 |
2,6% |
Summe |
290 |
7 |
3 |
9 |
3,1% |
Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.
Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Geschäftsführe-rinnen und Geschäftsführer städtischer Einrichtungen und Betriebe? (KA 42)
Wie wiele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)
Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben einen Migrationshintergrund?
(KA 61 und KA 49)
Zahlen zu den Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, liegen dem Magistrat leider nicht vor.
Welche Fremdsprachen (außer Englisch und Französisch) können die unter Frage 1 und 2 geannnten Personen [Amtsleitungen und Geschäftsführungen] sprechen? (KA 81)
Erkenntnisse über Fremdsprachkenntnissen der Amtsleitungen oder die Geschäftsführungen der Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, werden nicht systematisch erfasst. Dazu liegen den Magistrat leider keine Zahlen vor.
Wie hoch ist der Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)
Die Beschäftigtenzahlen stellen sich wie folgt dar:
Stand: |
Beschäftigte |
davon |
prozentualer Anteil |
31.12.2018 |
15.535 |
2.262 |
14,56% |
31.12.2019 |
15.811 |
2.377 |
15,03% |
Zur ausführlichen Beantwortung dieser Frage wird auf die Stellungnahme des Magistrats zur KA 80 vom 18.08.2020 verwiesen.
Stefan Majer
Stadtrat
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Flüchtlinge mit eigenem Einkommen werden von den Kommunen an ihren Wohnkosten beteiligt. Betroffene kommt das teuer zu stehen: Die Spitze sind 930 Euro für 12m² Flüchtlingsheim – und das ohne Mieterrechte. Die Medien nennen Frankfurt mit 710 Euro maximal, aber Gebührenermäßigungen für Schüler, Auszubildende oder Studenten.
Dazu fragen wir den Magistrat:
Stimmt es, dass Frankfurt am Main bis zu 710 Euro für 12m2 Wohnfläche in einem Flüchtlingsheim verlangt?
Gibt es – außer den o.g. Staffelungen für Schüler, Auszubildende und Studenten – andere sozialverträgliche Gebührenentlastungen?
Wie hoch wäre die finanzielle Belastung für die Stadt Frankfurt am Main, wenn die Stadt die Gebühr auf maximal 180 Euro pro Monat begrenzen würde?
Begründung:
Der Städte- und Gemeindebund verteidigt diese umstrittene Praxis. Die Gebühr ergebe sich aus den tatsächlichen Kosten der Unterkunft. In sie müssten alle tatsächlichen Kosten einfließen, die die Städte und Gemeinden zu tragen hätten.
Muss hier Kostendeckung wirklich auf Kosten von Bedürftigen stattfinden?
Es gibt das Beispiel einer Ausnahme: Harburg bei Hamburg. Seit Herbst 2016 gilt dort: Die Benutzungsgebühr wird pro Person, die ein Erwerbseinkommen erzielt, erhoben und beträgt 180 Euro pro Monat.
Kostendeckend sind diese Gebühren nicht, aber sie sind sozial verträglich. Und damit, so argumentiert der dortige Landrat, „ein Anreiz, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen und eigenes Einkommen zu erzielen, um so den eigenen Lebensunterhalt zu sichern“.
Antragsteller/-innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF–
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE-
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats VIII Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 24.08.2020
Wir verweisen auf die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) - Gebührensatzung Flüchtlinge, die von der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018 (§ 2858) beschlossen wurde.
Hierzu ist anzumerken, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht die Untergebrachten, sondern das Jobcenter oder das Jugend- und Sozialamt die Unterbringungsgebühren übernimmt. Lediglich in rund 17% der Fälle werden (ermäßigte) Unterbringungsgebühren ganz oder teilweise von den Untergebrachten getragen.
Bei einer Reduzierung der Unterbringungsgebühr auf 180,00 €/Monat, unabhängig davon, ob diese Gebühr von den Untergebrachten, dem Jobcenter oder Jugend- und Sozialamt getragen wird, würde die Stadt auf mehre Millionen Euro Bundeserstattung verzichten.
Zu 1.:
Unabhängig von der Wohnfläche beträgt die reguläre Unterbringungsgebühr pro Platz in einer „Sonstigen Unterkunft“ im Sinne der Gebührensatzung Flüchtlinge (Beherbergungsbetriebe [Hotel, Motel, Pensionen], Wohnheime, Übergangsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte) 710,00 €/Monat.
Zu 2.:
Ja, siehe § 7 Abs. 2 der Gebührensatzung Flüchtlinge. Bei Alleinerziehenden reduziert sich die Unterbringungsgebühr pro Platz auf 40%, ansonsten auf 50%, wenn das nach dem einschlägigen Transferleistungsgesetz (SGB II, SGB XII, AsylbLG) einzusetzende Einkommen den sozialrechtlichen Bedarf ohne Unterkunftskosten (Unterbringungsgebühr) 40% bzw. 50% oder mehr der Unterbringungsgebühr beträgt. Bei einem Alleinstehenden somit maximal 355,00 €/Monat.
Zu 3.:
Zur Beantwortung der Frage muss auf die Gebührenkalkulation zurückgegriffen werden.
Berechnungsgrundlage waren 7.347 Plätze in „Sonstigen Unterkünften“ bei Gesamtkosten von bis zu 75.316.552,80 €/Jahr, somit pro Platz 853,12 €/Monat.
Bei der Unterbringungsgebühr von 710,00 €/Monat entsteht eine Unterdeckung von 143,12 €/Monat. Es können maximal 62.681.640,00 € Unterbringungsgebühren pro Jahr vereinnahmt werden, somit ergibt sich eine Unterdeckung von bis zu 12.634.912,80 €/Jahr.
Bei einer Reduzierung der Unterbringungsgebühr auf 180,00 €/Monat, unabhängig davon, ob die Gebühr von den Untergebrachten, dem Jobcenter oder Jugend- und Sozialamt getragen wird, ergäbe sich eine weitere Unterdeckung von bis zu 46.790.520,00 €/Jahr.
Prof. Dr. Birkenfeld
(Stadträtin)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 37. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 21.10.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit wurden seit dem 01.01.2016 für aus dem Ausland gekommene Ausländerinnen und Ausländer in Frankfurt am Main erteilt?
2.Wie viele Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit wurden seit dem 01.01.2016 für bereits in Frankfurt am Main lebende Ausländerinnen und Ausländer, und welche zuvor im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels waren, erteilt?
3.Wie viele Anträge auf die oben genannten Aufenthaltserlaubnisse wurden abgelehnt?
4.Wie viele Anträge auf die oben genannten Aufenthaltserlaubnisse wurden gestellt?
Begründung:
Migrantinnen und Migranten tragen sowohl als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch als Selbständige zu einer erfolgreichen Wirtschaft unserer Stadt bei. Darunter sind nicht ausschließlich Menschen, die im Besitze der deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz.
Diese Selbständigen spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft. Sowohl Deutschland als auch andere Länder unternehmen vieles, um die Selbständigen zu unterstützen. Eine der Aufgaben der Ausländerbehörde ist die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung von selbständigen Tätigkeiten.
Die KAV möchte sich einen Überblick darüber verschaffen, wie die Entwicklung für Ausländerinnen und Ausländern aussieht, die ihren Lebensunterhalt in unabhängiger Arbeit bestreiten und teilweise als Arbeitgeber tätig sind.
Antragsteller/innen:
Plenum der KAV
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Erken-Kocabas
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 38. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 25.11.2019 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Auf den Rängen der Frankfurter Eissporthalle sammeln sich während des Spiels die Fans. Nach den Spielen sammelt sich dort jedoch leider der Müll. Und das in einer unfassbaren Menge (siehe Bilder in der Anlage!).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
Wer ist für das Catering in der Eissporthalle zuständig? Die Stadt Frankfurt am Main und/oder ein privater Caterer?
Falls ein privater Caterer zuständig ist: Hat die Stadt Frankfurt am Main die Möglichkeit der Einwirkung dahingehend geprüft, dass z.B. ausschließlich Pfandbecher ausgegeben werden?
Falls die Stadt Frankfurt am Main zuständig ist: Wurde die Möglichkeit geprüft, Pfandbecher auszugeben?
Wie werden die Zuschauerinnen und Zuschauer darauf aufmerksam gemacht, Mülleimer zu verwenden?
Begründung:
Es ist unbedingt notwendig, die Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen auch kulinarisch zu versorgen. Aber es sollte ebenso viel Wert auf saubere Sportstätten gelegt werden.
Antragsteller/innen:
Hasbi Lermioḡlu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber