Anfragen 2018

Anfragen 2018

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KA 27 vom 06.03.2018 Frauenanteil unter den FDP-Vertretern in den Ortsbeiräten

 

Die Kommunale Ausländervertretung freut sich darüber, dass in dieser Wahlperiode so viele neue und alte Partner die KAV aktiv unterstützen. Es ist erfreulich zu sehen, dass auch die FDP mit den Versuchen begonnen hat, die aktive Arbeit der KAV zu unterstützten.  

Die KAV versucht, sich immer weiterzuentwickeln und ist erfreut über die realistischen Änderungen, die auf demokratische Weise umsetzbar sind. Dabei ist zu beachten, dass die KAV in vielen Aspekten den Ortsbeiräten gleichgestellt ist. Mit großer Verwunderung stellt die KAV dabei fest, dass unter den 23 FDP-Ortsbeiratsmitgliedern nur 3 Frauen sind. Auch der Migrantenanteil ist sehr klein.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1.      Ist die Angabe („3 Frauen“) ein Schreibfehler oder ist die Angabe richtig?  

2.      Welchen Prozentsatz machen Frauen in der o. g. Gruppe aus?

3.      Wie groß ist der Unterschied zwischen dem aktuellen Stand und einem fiktiven Stand von z.B. 22 %?

4.      Seit wann ist die FDP in den Ortsbeiräten präsent?

5.      Welche Erklärung hat der Magistrat dafür, dass Frauen derart unterrepräsentiert sind? Existieren bestimmte Sozialstrukturen, die hierfür ursächlich sein können?

6.      Welche Aktivitäten und Initiativen hält der Magistrat für erforderlich, um dies zu ändern? Welche Rolle kommt dabei dem Frauenreferat zu?

7.      Welche Aktivitäten hat das Frauenreferat bisher unternommen, um Frauen für ein Engagement in den FDP-Listen zu Ortsbeiräten zu motivieren und hierüber zu informieren?

8.      Hält der Magistrat insoweit ein weiterführendes, spezielles Angebot in Form von Workshops oder Informationsveranstaltungen, bspw. über die Hessische Kommunalverfassung und über kommunalpolitische Aufgabenstellungen, für zielführend? Auf welche Art und Weise soll das Angebot gegenüber den für die FDP-Ortsbeirätslisten wählbaren Frauen kommuniziert werden?

9.      Wie viele der weiblichen FDP-Ortsbeiratsmitglieder haben einen Migrationshintergrund?

10.   Welche Erklärung hat der Magistrat dafür, dass Migrantinnen derart unterrepräsentiert sind?

 

 

Antragsteller/innen:

Frau Süheyla Tozoglu, Liste 4: Emigranten Union - EU -

Frau Meliha Danisir Akbaba, Liste 38: Liste Mesopotamya – LM –

Frau Gül Korkmaz, Liste 13: DIE LINKE  - DIE LINKE –

Frau Virginia Greiner, Liste 31: Afrikanische Stimme – AS –

Frau Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste – CL –

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 28 vom 10.04.2018 Beratungsmöglichkeiten älterer Migrant*innen

 

Der Magistrat möge bitte die folgenden Fragen beantworten:

                  

  1. Welche Beratungsmöglichkeiten (außer Rentenberatung) haben ältere Migrantinnen und Migranten – vor allem in den Stadtteilen – bezüglich ihres Lebensalltages?

  2. Welche Beratungsmöglichkeiten haben sie bezüglich ihres Kontaktes mit den Behörden – zum Beispiel hinsichtlich der Möglichkeit einer Begleitung durch eine Übersetzerin/eines Übersetzers?

  3. Wie wird über diese Beratungsmöglichkeiten informiert?

 

Begründung:

Ältere Migrantinnen und Migranten fühlen sich oft hinsichtlich ihres Lebensalltages alleine gelassen. Es gibt Angebote zur Rentenberatung, aber es sind kaum weitere Beratungsmöglichkeiten bekannt. Sie haben Probleme, auf den Behörden vorzusprechen, weil der Umgang mit ihnen wenig bekannt ist. Dürfen sie sich von einer Übersetzerin, einem Übersetzer begleiten lassen? Welche Bedingungen müssen sie beachten? Welche Papiere bei der Vorsprache erforderlich?

Es wäre nützlich, wenn es Ansprechpartner, Informationsmaterial oder andere Möglichkeiten gäbe, sich zu informieren. Diese Möglichkeiten müssten natürlich hinreichend bekannt gemacht werden.

 

 

Antragsteller/innen:

Giovanna Testadoro, Liste 5: WIR in Frankfurt - WIF -

Luigi Brillante, Liste 5: WIR in Frankfurt - WIF -

 

 

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber

KA 29 vom 10.04.2018 Ursprung des Stromes für Elektrobusse

 

Die VGF bezieht ihren Strom überwiegend aus dem Mainova-Kohlekraftwerk West im Gutleut.

Der Pachtvertrag geht noch 2 Jahre und soll danach durch "zertifizierten" Ökostrom ersetzt werden. 

 

Daher bittet die KAV den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten:

 

1) Wird ein zertifizierter Ökostromanbieter ausgesucht, der zu 100% keine Atom- und Kohlekraftwerk betreibt? Oder soll die Mainova mit dem Ökostromangebot den Zuschlag erhalten?

a) Falls dies geplant ist: wie will die Mainova die zusätzlichen Megawattstunden für den Fahr- und Betriebsstrom bereitstellen?

 

2) Was passiert nach dem Ende des Pachtvertrages mit der nicht mehr benötigten Strommenge im Kohlekraftwerk West? 

 

3) Wird die Mainova den Betriebsladestrom für die Batterie-Elektrobusse liefern?

Wenn ja : warum belasten wir dadurch andere Städte, wie Fulda oder Wiesbaden, die ebenfalls Elektrobusse geliefert bekommen, mit Ruß, Feinstaub, Quecksilber und CO2 aus den Schadstoffen aus unserem Kohlekraftwerk durch die Batterieladevorgänge?

 

4) Wird sich Frankfurt dagegen wehren, dass in Fulda oder Wiesbaden die Busbatterien mit Netzstrom aus Kohlekraftwerk nachts aufladen?

 

5) Gibt es bereits ein Konzept, wie die fünf Busse und die gesamten Busflotte von Diesel auf nicht fossile Antriebsarten mit erneuerbaren Energien inklusive Speichereinheiten ökologisch und wirtschaftlich betrieben werden sollen?

 

6) Wie wird eine Verstopfung der Stromleitungen verhindert, wenn hunderte Busse auf einmal gleichzeitig aus dem Stromnetz die Batterien aufladen?

 

Begründung :

Die VGF nimmt fünf neue Elektrobusse in Betrieb. Der notwendige Ladestrom wird vermutlich nicht mit erneuerbaren Energien und Speichern gedeckt, sondern nachts aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Daher ist dir Besorgnis groß, dass Fortschritte einerseits durch verschmutzte Stromproduktion andererseits zunichte gemacht werden.

 

 

Antragsteller:

Florian Chiron – Liste 2 / Bündnis 90-die Grünen

 

 

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 30 vom 10.04.2018 Mobbingprävention und Mobbingintervention in Frankfurt am Main

 

Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen er gegen die massive Problematik des Mobbings an Frankfurter Schulen veranlassen wird.

 

Begründung:

Jeder sechste 15-jährige Schüler in Deutschland wird regelmäßig Opfer von Mobbing. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle PISA-Studie der OECD. Es gibt ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass sich dieses Phänomen in den vergangenen Jahren auch an Frankfurter Schulen verbreitet hat. So beschimpfen sich Kinder und Jugendliche teils auf höchst rassistische und diskriminierende Art und Weise. Oft leiden die Opfer von Mobbing ihr Leben lang an den Folgen. Dies trifft auch auf Mobbing über sogenannte „Soziale Medien“ zu.

Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er gegen dieses Problem an Frankfurter Schulen bereits ergriffen hat oder in Zukunft zu ergreifen gedenkt. Dabei kann es sich sowohl um Maßnahmen handeln, die im Falle einer bereits geschehenen Mobbingattacke als auch präventiv angewendet werden. Einzuschließen sind auch Maßnahmen, die von Dritten an Frankfurter Schulen durchgeführt werden.

Aufgrund der direkten Folgen, die sich aus dieser Art von Gewalt für die Betroffenen ergeben können, darunter fallen

  • Geringeres Selbstwertgefühl und Selbstbeschuldigungen,

  • Isolation und Einsamkeitsgefühle,

  • Angst und Traurigkeit,

  • Depression, Schlafstörungen und Alpträume,

  • Psychosomatische Beschwerden wie Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen etc.,

  • Leistungsrückgang in der Schule und in der Freizeit,

  • Fernbleiben von der Schule,

  • Selbstmordgedanken und Selbsttötung.

Antragsteller:

Kerry Reddington (ISF) Internationale Stimme Frankfurt

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 31 vom 10.04.2018 Soziale Aspekte bei der Vergabe von Gebäudereinigungen

 

Im Jahr 2016 wurde in Deutschland eine umfängliche Reform des Vergaberechts durch­geführt. Es wurden drei EU-Richtlinien in nationales Recht – u.a. „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ und „Novelle des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen – GWB“ – umgewandelt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

 

  1. Wurde die Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen nach der Reform des Vergaberechts angepasst?

  2. Laut der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe­ver­ordnung – VgV) können die Merkmale einer Leistungsbeschreibung auch Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen (§ 31, Abs. 3). Enthalten die Leistungsbeschreibungen für die Gebäudereinigungen soziale Aspekte?

  3. Soziale Belange mit jedenfalls potenzieller Relevanz bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind insbesondere:

- Faire Entlohnung

- Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Blick auf die Beschäftigungsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt

- Arbeitsplatzsicherheit

- Integrationsförderung

- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

- Stärkere freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zu sozialer Verantwortung

- Tarifgebundenheit

- Schutz tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen

-  Bekämpfung von Diskriminierung aus anderen Gründen (Alter, Behinderung, Rasse, Religion oder Weltanschauung usw.) und Schaffung von Chancengleichheit

Welcher dieser Belange wird in welcher Weise in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt?

 

  1. Welcher dieser Belange wird im Gebäudereinigungsvertrag in welcher Weise berücksichtigt?

  2. Falls das Vergabeverfahren, bzw. die Reinigungsverträge noch nicht angepasst wurden: Wann wird eine Anpassung in welcher Weise erfolgen?

  3. Ist es so, dass ausschließlich der finanziell günstige Bieter den Zuschlag erhält oder spielen auch andere Kriterien eine Rolle?

  4. Wenn ja, welche?

 

 

Begründung:

Die Reinigung der Dienstgebäude, sowie der angemieteten Büroflächen der Stadt Frankfurt am Main erfolgt weitgehend, wenn nicht gar vollständig durch Fremdvergabe. Die meisten der Reinigungskräfte, die durch die Fremdfirmen zum Einsatz kommen, haben Migrationshintergrund. Man kann davon ausgehen, dass dies auf 98 Prozent zutrifft.

 

Immer wieder wird von negativen Arbeitsbedingungen dieser Reinigungskräfte berichtet: wenig Zeit, die Flächen gründlich zu putzen, drohende Entlassungen, geringe Löhne.  

Sollte dies zutreffen, dann sollte die Stadt Frankfurt am Main ihrer Verpflichtung als sozialer Beschäftigungsgeber nachkommen und diese Verhältnisse verbessern. Das neue Vergaberecht gibt Gelegenheit dazu.

 

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 32 vom 10.04.2018 Kinderarmut in Migrantenfamilien

 

Im August 2017 ist der neue Familienreport der Bundesregierung erschienen.

Die Zahlen betreffend Kinderarmut sind leider alarmierend: Der Anteil der mit einem Armutsrisiko lebenden Kinder innerhalb der Gruppe der „selbst eingewanderten Minderjährigen“ ist von 2011 bis 2015 von rund 36 Prozent auf 49 Prozent angestiegen. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund blieb er mit rund 13 Prozent konstant.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Zahlen gibt es bezüglich Frankfurt am Main?

  2. Welche Maßnahmen gegen Kinderarmut, besonders in Migrantenfamilien, wurden oder werden eingeleitet?

 

 

Begründung:

Kinderarmut dürfte es in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland nicht geben. Umso alarmierender sind die Zahlen die der „Familienreport der Bundesregierung“ im August 2017 nennt. Demnach waren 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche im Jahr 2015 armutsgefährdet, weil sie in einem Haushalt lebten, dessen Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt (Seite 54).

 

Die „selbst eingewanderten Minderjährigen“, damit sind hauptsächlich Flüchtlinge gemeint, tragen zu einer Erhöhung dieser Zahl bei.

Wenn es sich in Frankfurt am Main analog zur Bundesrepublik Deutschland verhält, müssen zeitnah Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

 

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 33 vom 10.04.2018 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Frankfurt am Main

 

Wie das Magazin „Migazin“ berichtete, wurden 2016 in Deutschland fast 20.000 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt. Das entspräche einer Zunahme gegenüber 2015 um rund 15 Prozent.

Wie weiter berichtet wird, wurden rund 27.000 Anerkennungsverfahren bearbeitet. Das bedeutet, dass 70 Prozent für die Antragsteller positiv ausgingen.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Anerkennungsverfahren gab es in Frankfurt am Main?

  2. Wie hoch ist die Anerkennungsquote?

  3. Welche Berufe/Branchen sind in Frankfurt am Main die häufigsten unter den beantragten Berufsabschlüssen?

  4. Von welchen Organisationen erhalten die Migranten Hilfe?

  5. Wie sieht diese Hilfe aus?

 

Begründung:

Die Zahl der Anerkennungsverfahren in Deutschland nimmt stetig zu. Angesichts der Tatsache, dass weiterhin viele Betriebe qualifizierte Arbeitnehmer suchen, ist es zunehmend von Bedeutung, dass Personen nicht mehr den gesamten Ausbildungsprozess durchlaufen müssen, ehe sie eingestellt werden können. Die Hürde ist in vielen Fällen als einzig die Anerkennung einer bereits im Ausland erworbenen Qualifikation.

Wir wollen in Erfahrung bringen, wie es in Frankfurt am Main läuft, um gegebenenfalls zu einer Verbesserung beitragen zu können.

 

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste – CL -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste – CL -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

 

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 34 vom 10.04.2018 Unternehmensgründung durch Migranten

 

Eine Untersuchung der Forschungsstelle „KfW Research der Kreditanstalt für Wiederaufbau“, die im April 2017 veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass der Migrantenanteil bei Unternehmensgründungen überdurchschnittlich und steigend ist.

Leider geben die „Materialien zur Stadtbeobachtung“, die der Magistrat herausgibt, zwar Zahlen zu Neugründungen in Frankfurt am Main, jedoch keine Hinweise, wie viele dieser Neugründungen durch Migranten vorgenommen wurden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Unternehmensgründungen durch Migranten gab es in den letzten drei Jahren in Frankfurt am Main?

  2. Welche Möglichkeiten haben Migranten in Bezug auf Unternehmens­gründungen?

  3. Welche Optionen haben die Migranten in Bezug auf Bankdarlehen?

  4. Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für Migranten in Bezug auf Bankdarlehen und in Bezug auf Neugründungen?

                                  

 

Begründung:

Migranten leisten einen wichtigen, über die Jahre stabilen Beitrag zum Gründungsgeschehen. Dennoch gibt es Auffälligkeiten. Zum Beispiel neigen Migranten (so die oben erwähnte Studie) weniger dazu, Bankdarlehen in Anspruch zu nehmen. Sie greifen dafür häufiger auf Überziehungskredite oder auf die finanzielle Unterstützung von Freunden und Verwanden zurück.

 

Die KAV Frankfurt am Main erreichen viele Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema.

 

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste – CL -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste – CL -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 35 vom 10.04.2018 Flüchtlingsintegration auf dem Arbeitsmarkt

 

Dem Arbeitgeberverband zufolge ist jeder fünfte Flüchtling in Deutschland bereits in einen Betrieb eingebunden und beschäftigt. Die Integration sei auf einem guten Weg. Die Kommunen hingegen seien nicht zufrieden, sie kritisieren die Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben einen Ausbildungsplatz in Frankfurt am Main?

  2. In welchen Berufen haben sie hauptsächlich eine Ausbildung begonnen?

  3. Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für jugendliche Flüchtlinge in Bezug auf Lehre und Berufswahl?

 

Begründung:

Es ist erfreulich, dass eine Vielzahl jugendlicher Flüchtlinge eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland gefunden haben. Leider liegen uns keine Zahlen für Frankfurt am Main vor.

 

Wir wollen in Erfahrung bringen, wie die Situation in Frankfurt am Main ist, um gegebenenfalls zu einer Verbesserung beitragen zu können.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Usleber


KA 36 vom 08.05.2018 Inobhutnahme der Kinder mit Migrationshintergrund in Frankfurt II

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 24. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 7. Mai 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Die KAV Anfrage (KA 21 vom 13.09.2017) wurde nicht zur Zufriedenheit der KAV beantwortet (siehe Anlage).

 

  1. Woran liegt es, dass das Jugendamt die Zahl der Inobhutnahme genommenen Kinder nicht genau wie erwünscht (aufgelistet nach Jahren, Herkunftsland – der Eltern – Nach Glaubenszugehörigkeit) angegeben hat?
  2. Trotz der sehr lückenhaft angegebenen Statistik, ist es klar ersichtlich, dass über 80% der in Obhut genommenen Kinder einen Migrationshintergrund haben? Wie erklärt sich der Magistrat diesen überdurchschnittlich hohen Anteil an Migrantenkindern?
  3. Wie viele Kinder muslimischen Glaubens wurden in den letzten (aufgelistet nach Jahren) 5 Jahren vom Jugendamt in Obhut genommen?

 

 

 

Die Mitarbeiter des Jugendamtes, die im Bereich Kinder- und Jugendschutz beschäftigt sind, besitzen keine ausreichende interkulturelle und interreligiöse Kompetenz. Aus diesem Grund fragt die KAV, ob es weitere Bemühungen und Maßnahmen gibt, um die interkulturelle und interreligiöse Kompetenz der Mitarbeiter des Jugendamtes, die im Bereich Kinder- und Jugendschutz beschäftigt sind, zu erhöhen? Diese zusätzlichen Bemühungen könnten sein:
  • Akquirierung der Mitarbeiter aus den Reihen der Migrantencommunity und deren NGO´s und religiösen- bzw.Weltanschauungsorganisationen, die bereits interkulturelle- und interreligiöse Kompetenz mitbringen, hierzu wäre eine besser Vernetzung des Jugend- und Sozialamtes mit den Migrantenselbstorganisationen notwendig.
  • Im Umgang mit muslimischen Familien: Fortbildung der Mitarbeiter an dem Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam an der Universität Frankfurt.

Wie das Jugend- und Sozialamt einräumt, waren die bisherigen Bemühungen, aus den Reihen der Familien mit Migrationshintergrund Pflegeeltern bzw. Bereitschaftspflegeeltern zu gewinnen, nicht sehr erfolgreich. Vor diesem Hintergrund fragt die KAV Frankfurt welche weiteren konkreten Schritte der Magistrat einleiten wird, um aus den Reihen der Familien mit Migrationshintergrund mehr Pflegeeltern und  Bereitschaftspflegeeltern zu gewinnen?


Begründung

Die KAV – Frankfurt ist nicht erfreut darüber, dass ihre Anfragen nicht ernstgenommen und nur lückenhaft beantwortet werden. Auch diese lückenhaften Antworten zeigen jedoch, dass die vom Jugendamt Frankfurt in Obhut genommenen Kinder überdurchschnittlich Migrationshintergrund haben. Daher stellt sich die Frage, ob das Jugendamt im Vergleich zu den deutschen Kindern, die Kinder mit Migrationshintergrund voreilig ohne genauer die Gründe der eventuellen Kindswohlgefährdung zu recherchieren in Obhut nimmt.Auf Grundlage der Antworten auf diese Anfrage und frühere Anfragen möchte sich die KAV von dem nichtzufriedenstellenden Zustand der Inobhutnahme der Kinder mit Migrationshintergrund ein genaueres Bild machen und eventuell konkrete umsetzbare Vorschläge machen, um diesen, für alle Beteiligten nicht zufriedenstellenden, Zustand zu verbessern.

 

Antragsteller/in:

1 – LA               İsa Çöl

4 – EU               Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu

16 – YEKV        Abdullah Kaya

24 – BIRLIK      Mahmut Gayretli

30 – TKF e.V.   Muhammet Metin

21 – A.I.V.         Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 37 vom 08.05.2018 Schulung der ausländischen Geistlichen durch den Rat der Religionen


Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 24. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 7. Mai 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Nach den der KAV vorliegenden Zeitungsberichten beabsichtigt der Rat der Religionen, ausländische Geistliche zu schulen.

 

  1. Ist die Absicht des Rates der Religionen ausländische Geistliche zu schulen dem Magistrat bekannt?
  2. Wenn ja: Hat der Magistrat bei der Planung dieser Planung mitgewirkt? Ausländische geistliche welcher Religionen und welche Länder werden an dieser Tagung teilnehmen? Wer finanziert diese Schulung? Ist der Magistrat an der Finanzierung beteiligt?
  3. Wenn nein: Wie steht der Magistrat zu solchen Schulungen?

  

Begründung

Die KAV begrüßt grundsätzlich jegliche Bemühungen, Geistliche, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland das religiöse Leben mitgestalten in Deutschland geschult bzw. fortgebildet werden. Sie ist jedoch der Auffassung, dass solche Schulungen in Kooperation und in gemeinsamer Planung mit den Religionsgemeinschaften der betreffenden Religionen geplant und organisiert werden muss.

 

Antragsteller/innen:

1 – LA                İsa Çöl

4 – EU                Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu

16 – YEKV         Abdullah Kaya

24 – BIRLIK        Mahmut Gayretli

30 – TKF e.V.     Muhammet Metin

21 – A.I.V.          Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas

KA 38 vom 05.06.2018 Förderung der Migrantenvereine durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten III

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 25. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 4. Juni 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Die KAV-Anfragen (KA 14 vom 08.02.2017 und KA 18 vom 11.09.2017) bezüglich der Förderung der Migrantenvereine durch das AMKA wurden vom Dezernat XI Integration und Bildung nicht zur Zufriedenheit der KAV beantwortet. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Wie der Bericht des Magistrats vom 07.06.2002, B 607 eindeutig zeigt, hat der Magistrat in der Vergangenheit die Liste der geförderten Vereine und die Höhe der einzelnen Vereinsförderungen mit dem Zweck der Förderung ausführlich veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Warum wurden die in der KA 14 gestellten Fragen nicht vollständig beantwortet?

Gelten bei Anfragen der KAV andere Regeln als bei Anfragen der in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien?

 

2. Oder gab es in der Zwischenzeit neue Vorschriften, die den Magistrat hindern, speziell die Anfragen der KAV zu beantworten?

 

3. Wenn der Magistrat dennoch hartnäckig auf Datenschutz pocht, so wird der Magistrat aufgefordert, die in der KAV Anfrage KA 14 gestellten Fragen in der geforderten Ausführlichkeit mit dem Status/Vermerk Vertraulich zu beantworten.

 

Begründung

Wie bereits in der KA 18 vom 11.09.2017 bereits aufgeführt, ist die KAV gemäß § 88 der HGO ein kommunales parlamentarisches Organ, (das mit den Stimmen der Migranten ohne deutschen Pass gewählt wird), welches der Frankfurter Stadtpolitik bzw. Stadtverordnetenversammlung berät. Um diese Beratungsfunktion fach- und sachgerecht führen zu können, müssen der KAV (wie bei der Stadtversammlung üblich) alle Wege, Mittel und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Vorenthaltung dieser Mittel erschwert die parlamentarische Arbeit, bzw. macht diese gar unmöglich. Eine Degradierung der KAV zum Parlament 2. Klasse kann nicht hingenommen werden.

 

Antragsteller/innen:

1 – LA                İsa Çöl

4 – EU                Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu

16 – YEKV         Abdullah Kaya

24 – BIRLIK        Mahmut Gayretli

30 – TKF e.V.     Muhammet Metin

21 – A.I.V.          Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker

§ 88 HGO– Aufgaben, Befugnisse

(1)Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde.2Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

(2)Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.2Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.3Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören.4Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.

(3) Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 39 vom 07.08.2018 Nadelöhr Hanauer Landstraße

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 26. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 6. August 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wann endlich werden die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Neckermann-Brücke beendet sein?
  2. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, bzw. möchte er ergreifen, um die Verkehrssituation auf der Hanauer Landstraße zu entspannen?

 

Die Hanauer Landstraße ist die Hauptverkehrsader zwischen der Innenstadt Frankfurt und Fechenheim/Maintal. Seit Jahren ist aufgrund der notwendigen Sanierungsarbeiten der Neckermann-Brücke über die Hafenbahngleise diese Baustelle auf der Hanauer Landstraße ein richtiges Nadelöhr.

 

Begründung

Seit Jahren sind der Frankfurter Stadtteil Fechenheim und die Nachbargemeinde Maintal von der Innenstadt Frankfurt aufgrund der angespannten Verkehrssituation, insbesondere während der Hauptverkehrszeit, faktisch abgeschnitten. Die KAV Frankfurt würde sich freuen, wenn der Magistrat zur Entspannung der Verkehrssituation die notwendigen Maßnahmen ergreifen würde.

 

Antragsteller/innen:

1 – LA                 İsa Çöl

4 – EU                Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu

16 – YEKV         Abdullah Kaya

24 – BIRLIK        Mahmut Gayretli

30 – TKF e.V.     Muhammed Metin

21 – A.I.V.          Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 40 vom 07.08.2018 Fastende muslimische Kinder in den Schulen

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 26. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 6. August 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Wie in jedem Ramadan wird auch im diesem Jahr das Thema „Fastende Kinder in den Schulen“ in der Öffentlichkeit thematisiert:

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83779954/lehrerverband-ramadan-sorgt-fuer-probleme-an-schulen.htmlExternal Link

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/ramadan-franziska-giffey-will-nicht-dass-schueler-fasten-a-1208029.htmlExternal Link

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/aerzte-kinder-sollten-nicht-fasten-a2441197.htmlExternal Link

http://www.schule-am-mainbogen.de/wp-content/uploads/2018/03/Ramadan-deutsch-2018.pdfExternal Link

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/05/ramadan-fasten-berlin-schulkinder-tipps.htmlExternal Link

 

Ebenso hat die Dezernentin für Integration und Bildung, Frau Sylvia Weber, vor Kurzem in einer Rede dieses Thema angesprochen und angekündigt, dass Sie es auf die Tagesordnung eines geplanten Runden Tisches mit den Frankfurter Moscheevereinen im Herbst setzen wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Liegen dem Magistrat zuverlässige Zahlen und Daten über die muslimischen Kinder vor, die im Fastenmonat Ramadan fasten?

 

2. Liegen dem Magistrat Daten, Berichte und Statistiken vor, die signifikant belegen, dass sich die schulischen Leistungen der fastenden muslimischen Kinder verschlechtern?

 

3. Liegen dem Magistrat Berichte und Fälle vor, nach denen sich die gesundheitliche Situation der  fastenden Kinder in den Schulen dermaßen verschlechtert hat, dass das Fasten beendet werden musste?

 

Begründung

Mit dieser Anfrage möchte die KAV Frankfurt zur Versachlichung der Thematik einen Beitrag leisten.

     

Antragsteller/in:

1 – LA              İsa Çöl

4 – EU             Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu

16 – YEKV       Abdullah Kaya

24 – BIRLIK      Mahmut Gayretli

30 – TKF e.V.   Muhammed Metin

21 – A.I.V.        Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas

KA 41 vom 11.09.2018 Vier von zehn Schülern kennen Ausschwitz nicht

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 27. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10. September 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Medien zufolge, kennen vier von zehn Schülern Ausschwitz nicht – und das, obwohl die Hälfte der Schülerinnen und Schüler angibt, sich für Geschichte zu interessieren.

 

1. Wie viele Frankfurter Schulen unternehmen keine Reisen zu Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus?

 

2. Aus welchem Grund finden die Reisen nicht statt?

 

3. Wie viele Schulen haben das Thema nicht auf Ihrem Lehrplan?

 

4. Aus welchem Grund nicht?

 

Begründung:

Geschichte ist für das Verständnis der Gegenwart unabdingbar. Gerade die Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert zeigt auf, wohin Unverständnis und Ablehnung gegenüber Fremden, Juden, Menschen mit Behinderungen und allen Menschen, die nicht in eine ganz bestimmte Norm passen, führen.

Was wir jedoch gerade heute wieder zunehmend brauchen ist der Weg hin in eine Gesellschaft, in der man „ohne Angst verschieden sein kann.“ (Theodor W. Adorno).

Den Medien zufolge, gehen die deutschen Schulen in erschreckender Weise nachlässig mit diesem Thema um.

Wie sieht es in Frankfurt am Main aus?

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Beletskiy, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 42 vom 11.09.2018 Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 27. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10. September 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Im Jahre 2001 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat jährlich berichtet, welches Dezernat, bzw. welches Amt die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht deutscher Herkunft (später auch „mit Migrationshintergrund) signifikant erhöht hat.

 

Im Jahre 2010, also fast 10 Jahre später, hat die KAV festgestellt: Kein Dezernat und kein Amt der Stadt Frankfurt am Main hat dies erreicht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

 

1. Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Amtsleiterinnen und Amtsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?

 

2. Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?

 

3. Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer städtischer Einrichtungen und Betriebe?

 

4. Wie hoch ist der Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?

 

Begründung:

Angesichts der Ziele, die sich die Stadt Frankfurt am Main bereits 2001 selbst gesetzt hat – und die sich auch im „10-Punkte-Plan“ von 2013 der damaligen Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters wiedergefunden haben – ist es erforderlich, kontinuierlich die Zahlen und die Entwicklungen im Auge zu behalten.

Sollte der Trend bei der Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Frankfurt am Main weiterhin rückläufig sein, ist es fraglich, ob die bisherigen Bestrebungen der Stadt richtig waren.

In einer Stadt wie Frankfurt am Main, in der der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund mittlerweile über 50 Prozent beträgt, sollte das Thema auch in Frankfurt am Main immer wieder auf die Tagesordnung genommen werden.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Beletskiy, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats III – Personal und Gesundheit vom 17.03.2021

Frankfurt ist eine internationale Großstadt mit internationalen Beziehungen und einer internationalen Bevölkerung. Die Internationalität der Stadt nimmt zu, ebenso der Frankfurter Bevölkerungsanteil mit einem Migrationshintergrund.

 

  1. Migrationshintergrund nach dem Deutschen Statistischen Bundesamt

    Bei vielen Erhebungen zum Migrationshintergrund der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ des Deutschen Statistischen Bundesamtes (DeStatis) verwandt. Nach DeStatis hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Erfasst wird somit nicht nur die erste Generation der Migranten, also Personen, die selbst zugewandert sind, sondern auch die zweite Generation der Migranten, selbst bei Einbürgerung. Die Definition vom DeStatis beurteilt die Menschen nicht nur nach den eigenen Migrationshintergründen, sondern auch nach den familiären Hintergründen.

     

  2. Verfassungsrechtlich garantierter Zugang zum öffentlichen Dienst

     

    Gerade in einer internationalen Großstadt wie Frankfurt stellt sich die Frage, ob sich diese Internationalität auch in der Stadtverwaltung widerspiegelt oder widerspiegeln sollte. Grundsätzlich besteht ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass Organisationen, die vielfältig und divers besetzt und geführt werden, somit der Gesamtbevölkerung entsprechen, erstrebenswert sind. Eine rechtliche Vorgabe, wie kommunale Verwaltungen repräsentiert sein sollen, gibt es nicht mit Ausnahme der Vorgaben durch Frauenförderpläne nach den Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und der Maßgaben für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX. Auch für besondere Gruppen, wie Personen mit Migrationshintergrund, gibt es keine Vorgaben. Auch spezielle rechtliche Normen im Sinne von Quoten für Personen mit Migrationshintergrund oder Bevorzugung bei gleicher Qualifikation gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum öffentlichen Dienst nicht.

     

    Vielmehr ist der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle durch Artikel 33 GG festgelegt und hat Verfassungsrang. Durch das Grundgesetz sowie einfachgesetzlicher Normen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden sichergestellt, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst besteht und die Personalauswahl nur im Rahmen der Bestenauslese erfolgt. Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Personalauswahl diskriminiert werden. Die Personalauswahl erfolgt anhand der Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist damit neutral. Nur bei gleicher Eignung von Bewerbungen können das Geschlecht oder die eine Behinderung ausschlaggebend sein.

     

  3. Bedeutung der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt

     

    Die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt wurde im Jahr 2013 von dem Oberbürgermeister und dem Magistrat aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Der damals entwickelte 10-Punkte-Plan hält fest, dass in der kommunalen Selbstverwaltung die Vielfalt und Internationalität der städtischen Gesellschaft repräsentiert werden soll. Ein Ziel war und ist es, in den unterschiedlichen Frankfurter Bevölkerungsgruppen als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Zudem wurden Auswahlverfahren auf strukturelle Hürden untersucht.

     

    Der Magistrat hat erkannt, dass die Vergrößerung des Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund einhergehen wird mit der diskriminierungsfreien Personalauswahl und dem Abbau von strukturellen Hürden. Die Personalgewinnungsprozesse und die internen Beurteilungsprozesse wurden an die neuen Anforderungen angepasst bzw. diskriminierungsfreie Prozesse werden unter weitergehender Sensibilisierung der Beteiligten fortgeführt.

    Ende 2014 lag der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bei 14,5 % des städtischen Personals – siehe B 107/2015. Zugrunde gelegt wurden nur Daten, die von der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin erhoben werden. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis erforderlich sind. Weitere Daten dürfen anhand der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht erhoben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst wird (Geburt im Ausland, andere Staatsbürgerschaft als die deutsche). Familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Damit ist klar, dass die Erhebung der Stadtbevölkerung nicht vergleichbar ist mit der Erhebung der Stadtverwaltung, da unterschiedliche Daten erfasst werden. Zur Verdeutlichung wurden in Berichten und Stellungnahmen dafür stets der Begriff“ Migrationshintergrund“ in Anführungszeichen dargestellt.

     

    Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ist 2018 an die Stadtverwaltung wegen einer umfassenderen Erhebung der Beschäftigtenquoten von Personen mit Migrationshintergrund herangetreten. Das Personal- und Organisationsamt (POA) hat das Anliegen der KAV aufgegriffen und versucht zu klären, wie die Erhebung auf andere Weise im Interessen der Mitarbeitenden und unter Einhaltung des Datenschutzes durchgeführt werden könnte. Nach intensiver Abstimmung - auch mit den städtischen Verwaltungsleitungen – wurde eine entsprechende Erhebungsmethode entwickelt.

     

  4. Ausbau des Diversitätsgedankens statt Fokussierung auf Erhebungen

 

Um diese Vorgehensweise mit allen Beteiligten abzustimmen, wurden verschiedene Gespräche auf Magistrats - und Amtsleitungsebene mit den verschiedenen Interessenvertretungen geführt. Letztendlich wurde vereinbart, keine neue Erhebungsmethode einzuführen, um mögliche Stigmatisierung der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund zu verhindern.

Es wurde festgehalten, dass die derzeitigen Anfragen der KAV an den Magistrat auf Basis der bestehenden Daten dennoch zu beantworten sind, auch wenn dabei klar ist, dass aufgrund der Datenlage im POA nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst werden kann.

 

Grundsätzlich ist seitens des Magistrats festzuhalten, dass regelmäßige Auswertungen vom Anteil den Mitarbeitenden mit „Migrationshintergrund“ in geringen Zeitabständen im öffentlichen Dienst nur wenig Änderungen bei den Beschäftigtenzahlen mit sich bringen können. Dienst- und Arbeitsverhältnisse werden bei der Stadt Frankfurt im Regelfall dauerhaft geschlossen. Fluktuation in der Verwaltung besteht in geringem Umfang. Im Jahr 2019 sind zwar 982 neue Mitarbeitende eingestellt worden. Gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden von ca. 15.000 Personen umfasst dies einen Anteil von 6 %. Um eine spürbare Erhöhung der Gesamtquote zu erhalten, müssten sehr viele Neueinstellungen mit Personen mit persönlicher „Migrationshintergrund“ besetzt werden. Ob dies umgesetzt werden kann, liegt an der jeweiligen Bewerbungslage und kann nur mittelbar beeinflusst werden.

 

Tatsächlich beeinflussbar sind die Personalgewinnungsprozesse und die Entscheidung, Diversität bei Personalentscheidungen und Personalentwicklungen auf allen Ebenen mitzudenken. Durch eine konsequente, diskriminierungsfreie Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Stadtverwaltung in allen Bevölkerungsteilen als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden. Dies wird langfristig zu einer noch vielfältigeren und diverseren Personalstruktur der Stadtverwaltung führen.

 

Zur Beantwortung der Fragen:

(Die einzelnen Fragen sind kursiv dargestellt)

 

Wie viele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Amtsleitungen der Stadtverwaltung sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl –Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 61)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?

Ist es zutreffend, dass mit einer einzigen Ausnahme keine Amtsleiterin, bzw. kein Amtsleiter einen Migrationshintergrund hat? (KA 49)

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Amtsleiterinnen und Amtsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?
(KA 49)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 49)

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?
(KA 42)

 

 

Die absoluten Zahlen und die prozentualen Anteile an der Gesamtzahl der Amts-/ Betriebsleitungen (Leitungen von Eigenbetrieben) und Abteilungsleitungen, die nicht in Deutschland geboren sind oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich wie folgt dar:

 

Stand: 31.12.2018

Anzahl

nicht in
Deutschland geboren

ausländische Staatsangehörigkeit

"Migrations-hintergrund"

prozentualer Anteil

1

2

3

4

5

6

Amtsleitungen

53

2

1

2

3,8%

Betriebsleitungen

6

1

 

1

16,7%

Abteilungsleitungen

231

5

2

7

3,0%

Summe

290

8

3

10

3,4%

Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.

 

 

Stand: 31.12.2019

Anzahl

nicht in
Deutschland geboren

ausländische Staatsangehörigkeit

"Migrations-hintergrund"

prozentualer Anteil

1

2

3

4

5

6

Amtsleitungen

55

2

1

2

3,6%

Betriebsleitungen

6

1

 

1

16,7%

Abteilungsleitungen

229

4

2

6

2,6%

Summe

290

7

3

9

3,1%

Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Geschäftsführe-rinnen und Geschäftsführer städtischer Einrichtungen und Betriebe? (KA 42)

 

Wie wiele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben einen Migrationshintergrund?
(KA 61 und KA 49)

 

Zahlen zu den Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, liegen dem Magistrat leider nicht vor.

 

Welche Fremdsprachen (außer Englisch und Französisch) können die unter Frage 1 und 2 geannnten Personen [Amtsleitungen und Geschäftsführungen] sprechen? (KA 81)

 

Erkenntnisse über Fremdsprachkenntnissen der Amtsleitungen oder die Geschäftsführungen der Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, werden nicht systematisch erfasst. Dazu liegen den Magistrat leider keine Zahlen vor.

 

Wie hoch ist der Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)

 

Die Beschäftigtenzahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Stand:

Beschäftigte

davon
mit "Migrationshintergrund"

prozentualer Anteil

31.12.2018

15.535

2.262

14,56%

31.12.2019

15.811

2.377

15,03%

Zur ausführlichen Beantwortung dieser Frage wird auf die Stellungnahme des Magistrats zur KA 80 vom 18.08.2020 verwiesen.

 

Stefan Majer

Stadtrat


KA 43 vom 11.09.2018 Hotline für besorgte Bürger*innen

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 27. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10. September 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

In Gießen gibt es eine so genannte „Hotline für besorgte Bürger“. Dort rufen AfD-Wähler und Rechtsgerichtete an, Ehrenamtliche, Weltoffene, Menschen, die Angst vor dem Islam, vor Einwanderung, vor Flüchtlingen haben. Der Betreiber der Hotline will den Deutschen die Angst vor Einwanderern nehmen, durch Telefongespräche.

 

Wir fragen den Magistrat:

1. Gibt es auch in Frankfurt am Main ein solches Angebot?

2. Falls nein: Wie steht der Magistrat zu einer Einführung in Frankfurt am Main?

3. Wie könnte ein solches Angebot angemessen publik gemacht werden?

 

Begründung:

Unsere Auseinandersetzung mit rassistischen Bezeichnungen hat vor allem gezeigt, dass sehr viele Menschen großen Gesprächsbedarf haben. Sie werden verunsichert durch Fake-News, durch Panikmache, aber auch durch Unkenntnis religiöser und sozialer Praxis. Oft schaukeln sich verschiedene Verunsicherungen gegenseitig in die Höhe und führen irgendwann zur Ablehnung von Politik, bestimmten Menschen und sogar des alltäglichen respekt- und verständnisvollen Umgangs miteinander.

 

Diese Menschen brauchen eine Gelegenheit, sowohl ihre Ängste aussprechen zu können, als auch diese durch Versachlichung und Erklärung abbauen zu können.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Beletskiy, Liste 10: TROIKA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 44 vom 11.09.2018 Zwangsprostitution in Frankfurt am Main

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 27. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10. September 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Was unternimmt die Stadt Frankfurt am Main gegen Zwangsprostitution?

 

2. Über welche Daten verfügt die Stadt Frankfurt zum Thema Zwangsprostitution (Anzahl, Alter, Herkunft der Betroffenen)?

 

3. Was passiert mit Betroffenen, die sich auf der Zwangsprostitution befreien konnten?

 

4. Werden Betroffene von der Stadt Frankfurt in Einrichtungen untergebracht?

 

5. Wurden Daten erhoben, die aufzeigen, dass ein Rückgang der Zwangsprostitution zu verzeichnen ist?

 

Begründung:

Zwangsprostitution ist auch in Frankfurt am Main vorhanden. Aufgrund dessen sollen die aufgeführten Fragen beantwortet werden.

 

Antragsteller:

Kerry Reddington (ISF) Internationale Stimme Frankfurt

Florian Chiron BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 45 vom 23.10.2018 Umrüstung der Ampelanlage Ostendstraße 72-60 und Windeckstraße 62-52

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 28. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 22. Oktober 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Warum wurde die eine der beiden Ampelanlagen an der Ostenendstraße 72-60, bzw. Windeckstraße 62-52 noch nicht abgebaut?

 

2. Welche Betriebskosten hat eine Ampelanlage dieser Art pro Jahr?

 

3. Gibt es eine Schätzung des Umweltschadens, der dadurch verursacht wird, dass viele Autos dort unnötig stehen bleiben müssen? 

 

Begründung:

Das Straßenverkehrsamt wurde 2012 von der KAV (KA 19/2012) um eine Stellungnahme zu der Ampelanlage gebeten. In dieser Stellungnahme heißt es:

 

„Der Magistrat beabsichtigt, die in der Anregung beispielhaft genannten Lichtsignalanlagen abzubauen, da die Verkehrssicherheit auch mit geringeren baulichen Maßnahmen gewährleistet werden kann.“

 

Bisher ist dazu leider noch nichts geschehen.

Ampelanlagen sind kostenintensiv und belasten die Umwelt, da die Ampelstopps sie belasten, denn auch im Stand verbraucht ein Fahrzeug Kraftstoff und stößt Kohlendioxid (CO2) aus.

Die zwei Ampelanlagen an der Kreuzung Ostendstrasse 72-60 und Windeckstrasse 62-52 regeln den Verkehr auf einer Einbahnstraße. Die Kreuzung kann von rechts nicht eingefahren werden. Links gibt es eine kleine Nebenstraße, die nicht so oft befahren wird.

Sind tatsächlich zwei Ampelanlagen auf einer Nebenstraße notwendig?

Das Verkehrsamt wurde von uns 2012 gebeten zu überprüfen, ob man durch die Abschaltung einer der beiden Ampelanlagen (die linke Ampelanlage ist sehr gut zu sehen und scheint ausreichend zu sein) oder sogar durch die Abschaltung von beiden Ampelanlagen bzw. Fußgängerampelanlagen und die Einrichtung eines Zebrastreifens zur Regelung des Verkehrs durch Verkehrszeichen einen enormen Einspareffekt erzielen würde. Selbstverständlich hat dabei die Verkehrssicherheit die oberste Priorität.

 

Antragsteller:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter -IBF-

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas


KA 46 vom 23.10.2018. Preisspirale in der Fernwärme stoppen!

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 28. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 22. Oktober 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Durch den CO2-Emissionszertifikathandel steigen die Brennstoff- und Bezugskosten. Diese haben bereits eine Preisanstiegsspirale bei der Wärme in Gang gesetzt.

 

1. Wie sollen die Mainova-Fernwärmekunden vor noch weiteren drastischen Preissteigerungen bei der Fernwärmepreise geschützt werden?

 

2. Kann die bereits eingetretene Preisspirale noch gestoppt werden?

 

3. Wie will die Stadtregierung die Mainova-Energiekunden vor den sich abzeichnenden unsozialen und eventuell unbezahlbaren Preissteigerungen bei Wärme und Strom bewahren?

 

4. Wie will der Magistrat die sich abzeichnenden Preisexplosionen den Mainova-Wärmekunden noch plausibel rechtfertigen?

 

Begründung:

Die KAV ist besorgt darüber, dass Fernwärmekunden, unter anderem sehr viele ausländische Mitbürger, bald ihre Energie nicht mehr bezahlen können. Weiterhin legt die KAV besonderen Wert darauf, dass Wärme und Strom für die Bürger tragbar bleiben müssen.

 

Die Mainova AG erhöht zum 1.10.2018 ihre Wärmepreise und begründet dies u.a. mit gestiegenen Brennstoffkosten und Emissionszertifikatspreisen (siehe Anlage). Wir feiern im September 2018 den ersten Geburtstag des Antrages NR 414 vom 28.09.2017 (Kohlkraftwerk abschalten), der seitdem regelmäßig zurückgestellt wird. Absolut unverständlich ist hierbei, dass unser weiter gehende Antrag K72 vom 16. Januar 2018 nun zum siebten Mal im Umweltausschuss zurückgestellt wurde.

Eventuell ausgearbeitete Alternativen zur Kohleverbrennung oder Informationsfahrten in Städten, welche wesentlich wirtschaftlicher und preisstabil Fernwärme herstellen, sind seit dem Herbst 2017 nicht bekannt geworden.

 

Nun haben sich allerdings die Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung durch den Brennstoff Kohle verschärft:

 

Der CO2-Emmissionspreis für Kohle ist massiv gestiegen. Im Herbst 2017 lag dieser bei ca. 8 Euro. Letzten Monat im August 2018 stieg er u.a. durch De-Investmentmaßnahmen von großen Konzernen wie Allianz und Münchner Rück auf über 21 Euro.

Wenn die EU im Januar 2019 eine relevante Menge CO2-Zertifikate für immer aus dem Handel nimmt, ist mit einer nächsten drastischen Preiserhöhung zu rechnen.

Die Mainova-Kunden erwarten zu Recht, dass die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat umgehend ein Konzept beschließen, wie das immer unwirtschaftlicher arbeitende Kohleheizkraftwerk West so schnell wie möglich ökologisch und wirtschaftlich vertretbare Energie herstellt, damit weitere Preissteigerungen bei Wärme und beim Strom noch verhindert werden können.

 

Antragsteller:

Florian Chiron – Liste 2 / Bündnis 90-die Grünen

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas

 

 


KA 47 vom 27.11.2018 Fremdsprachen an weiterführenden und beruflichen Schulen

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 29. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 26. November 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Der „Bildungsmonitor 2018“ bemängelt, dass zu wenige Schülerinnen und Schüler an weiterführenden und beruflichen Schulen in Hessen Fremdsprachen lernen.

 

  1. An wie vielen weiterführenden Schulen, bzw. beruflichen Schulen werden mehr als zwei Fremdsprachen angeboten?

     

  2. Welche Fremdsprachen werden in welcher Häufigkeit angeboten?

     

  3. Wie werden die Angebote an den einzelnen Schulen angenommen?

 

Begründung:

Frankfurt am Main ist eine international bedeutende Stadt: Einer der größten Flughäfen der Welt, Sitz einer der wichtigsten Börsen der Welt, Messestadt mit Frankfurter Buchmesse und IAA, Sitz der Europäischen Zentralbank, sowie der Deutschen Bundesbank – um nur einige Institutionen zu nennen, die international wirken.

Fremdsprachen spielen schon jetzt – in der Zukunft jedoch noch mehr – eine wichtige Rolle in allen Berufen und die Schülerinnen und Schüler sollten darauf vorbereitet sein, Schritt zu halten. Das trägt zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der Internationalität unserer Stadt bei.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -

Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –

Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -

Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -

Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa

Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -

Andrey Beletskiy, Liste 10: TROIKA

 

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas

 


KA 48 vom 26.11.2018 Parken in der Limpurgergasse

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 29. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 26. November 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Sind die Parkplätze in der Limpurgergasse – direkt hinter dem Rathaus – (siehe die beiden parkenden Autos auf dem Foto!) kostenlose Parkplätze?

     

  2. Sofern sie kostenlos für jedermann nutzbar sind: Können Sie in Parkplätze, die ausschließlich für Anwohner benutzbar sind, umgewandelt werden?

     

Begründung:

Aufgrund der Nähe zu Römer, Zeil und Altstadt werden in der Limpurgergasse oft Parkplätze gesucht. Vor allem am Wochenende suchen Autofahrer diese Straße auf, um hier dauerhaft zu parken. Das erhöht unnötigerweise das Verkehrsaufkommen und trägt zur Schadstoffbelastung in der Innenstadt bei.Die Parkplätze könnten, sofern sie freie Parkplätze sind, in Bewohner-Parkplätze umgewandelt werden, da es hier Mieter gibt, die diesen Bedarf haben.

   

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -

Yuhua Gu, Liste 26: Chinesische Liste – CL -

Ming Yang, Liste 26: Chinesische Liste – CL -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

begl. Erken-Kocabas

 


KA 49 vom 26.11.2018 Vielfalt unter den Beschäftigten der Stadtverwaltung

 

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 29. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 26. November 2018 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

  2. Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?

  3. Ist es zutreffend, dass mit einer einzigen Ausnahme keine Amtsleiterin, bzw. kein Amtsleiter Migrationshintergrund hat?

  4. Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

  5. Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?

  6. Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

  7. Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben einen Migrationshintergrund?

 

Begründung:

Die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main ist vielfältig. Mehr als die Hälfte seiner Einwohnerinnen und Einwohner sind Migranten. Viele von ihnen haben öfter Kontakt mit der Verwaltung als Menschen ohne Migrationshintergrund.

Aber wie ist die Verwaltung zusammengesetzt?

Welche Chancen haben Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst? In welchen Positionen begegnet man ihnen?

 

Antragsteller/innen:

Präsidium der KAV

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats III – Personal und Gesundheit vom 17.03.2021

Frankfurt ist eine internationale Großstadt mit internationalen Beziehungen und einer internationalen Bevölkerung. Die Internationalität der Stadt nimmt zu, ebenso der Frankfurter Bevölkerungsanteil mit einem Migrationshintergrund.

 

  1. Migrationshintergrund nach dem Deutschen Statistischen Bundesamt

    Bei vielen Erhebungen zum Migrationshintergrund der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ des Deutschen Statistischen Bundesamtes (DeStatis) verwandt. Nach DeStatis hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Erfasst wird somit nicht nur die erste Generation der Migranten, also Personen, die selbst zugewandert sind, sondern auch die zweite Generation der Migranten, selbst bei Einbürgerung. Die Definition vom DeStatis beurteilt die Menschen nicht nur nach den eigenen Migrationshintergründen, sondern auch nach den familiären Hintergründen.

     

  2. Verfassungsrechtlich garantierter Zugang zum öffentlichen Dienst

     

    Gerade in einer internationalen Großstadt wie Frankfurt stellt sich die Frage, ob sich diese Internationalität auch in der Stadtverwaltung widerspiegelt oder widerspiegeln sollte. Grundsätzlich besteht ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass Organisationen, die vielfältig und divers besetzt und geführt werden, somit der Gesamtbevölkerung entsprechen, erstrebenswert sind. Eine rechtliche Vorgabe, wie kommunale Verwaltungen repräsentiert sein sollen, gibt es nicht mit Ausnahme der Vorgaben durch Frauenförderpläne nach den Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und der Maßgaben für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX. Auch für besondere Gruppen, wie Personen mit Migrationshintergrund, gibt es keine Vorgaben. Auch spezielle rechtliche Normen im Sinne von Quoten für Personen mit Migrationshintergrund oder Bevorzugung bei gleicher Qualifikation gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum öffentlichen Dienst nicht.

     

    Vielmehr ist der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle durch Artikel 33 GG festgelegt und hat Verfassungsrang. Durch das Grundgesetz sowie einfachgesetzlicher Normen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden sichergestellt, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst besteht und die Personalauswahl nur im Rahmen der Bestenauslese erfolgt. Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Personalauswahl diskriminiert werden. Die Personalauswahl erfolgt anhand der Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist damit neutral. Nur bei gleicher Eignung von Bewerbungen können das Geschlecht oder die eine Behinderung ausschlaggebend sein.

     

  3. Bedeutung der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt

     

    Die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung Frankfurt wurde im Jahr 2013 von dem Oberbürgermeister und dem Magistrat aufgegriffen und systematisch umgesetzt. Der damals entwickelte 10-Punkte-Plan hält fest, dass in der kommunalen Selbstverwaltung die Vielfalt und Internationalität der städtischen Gesellschaft repräsentiert werden soll. Ein Ziel war und ist es, in den unterschiedlichen Frankfurter Bevölkerungsgruppen als attraktive und integrativ vorbildliche Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Zudem wurden Auswahlverfahren auf strukturelle Hürden untersucht.

     

    Der Magistrat hat erkannt, dass die Vergrößerung des Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund einhergehen wird mit der diskriminierungsfreien Personalauswahl und dem Abbau von strukturellen Hürden. Die Personalgewinnungsprozesse und die internen Beurteilungsprozesse wurden an die neuen Anforderungen angepasst bzw. diskriminierungsfreie Prozesse werden unter weitergehender Sensibilisierung der Beteiligten fortgeführt.

    Ende 2014 lag der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bei 14,5 % des städtischen Personals – siehe B 107/2015. Zugrunde gelegt wurden nur Daten, die von der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin erhoben werden. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis erforderlich sind. Weitere Daten dürfen anhand der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht erhoben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst wird (Geburt im Ausland, andere Staatsbürgerschaft als die deutsche). Familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Damit ist klar, dass die Erhebung der Stadtbevölkerung nicht vergleichbar ist mit der Erhebung der Stadtverwaltung, da unterschiedliche Daten erfasst werden. Zur Verdeutlichung wurden in Berichten und Stellungnahmen dafür stets der Begriff“ Migrationshintergrund“ in Anführungszeichen dargestellt.

     

    Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ist 2018 an die Stadtverwaltung wegen einer umfassenderen Erhebung der Beschäftigtenquoten von Personen mit Migrationshintergrund herangetreten. Das Personal- und Organisationsamt (POA) hat das Anliegen der KAV aufgegriffen und versucht zu klären, wie die Erhebung auf andere Weise im Interessen der Mitarbeitenden und unter Einhaltung des Datenschutzes durchgeführt werden könnte. Nach intensiver Abstimmung - auch mit den städtischen Verwaltungsleitungen – wurde eine entsprechende Erhebungsmethode entwickelt.

     

  4. Ausbau des Diversitätsgedankens statt Fokussierung auf Erhebungen

 

Um diese Vorgehensweise mit allen Beteiligten abzustimmen, wurden verschiedene Gespräche auf Magistrats - und Amtsleitungsebene mit den verschiedenen Interessenvertretungen geführt. Letztendlich wurde vereinbart, keine neue Erhebungsmethode einzuführen, um mögliche Stigmatisierung der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund zu verhindern.

Es wurde festgehalten, dass die derzeitigen Anfragen der KAV an den Magistrat auf Basis der bestehenden Daten dennoch zu beantworten sind, auch wenn dabei klar ist, dass aufgrund der Datenlage im POA nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfasst werden kann.

 

Grundsätzlich ist seitens des Magistrats festzuhalten, dass regelmäßige Auswertungen vom Anteil den Mitarbeitenden mit „Migrationshintergrund“ in geringen Zeitabständen im öffentlichen Dienst nur wenig Änderungen bei den Beschäftigtenzahlen mit sich bringen können. Dienst- und Arbeitsverhältnisse werden bei der Stadt Frankfurt im Regelfall dauerhaft geschlossen. Fluktuation in der Verwaltung besteht in geringem Umfang. Im Jahr 2019 sind zwar 982 neue Mitarbeitende eingestellt worden. Gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden von ca. 15.000 Personen umfasst dies einen Anteil von 6 %. Um eine spürbare Erhöhung der Gesamtquote zu erhalten, müssten sehr viele Neueinstellungen mit Personen mit persönlicher „Migrationshintergrund“ besetzt werden. Ob dies umgesetzt werden kann, liegt an der jeweiligen Bewerbungslage und kann nur mittelbar beeinflusst werden.

 

Tatsächlich beeinflussbar sind die Personalgewinnungsprozesse und die Entscheidung, Diversität bei Personalentscheidungen und Personalentwicklungen auf allen Ebenen mitzudenken. Durch eine konsequente, diskriminierungsfreie Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Stadtverwaltung in allen Bevölkerungsteilen als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden. Dies wird langfristig zu einer noch vielfältigeren und diverseren Personalstruktur der Stadtverwaltung führen.

 

Zur Beantwortung der Fragen:

(Die einzelnen Fragen sind kursiv dargestellt)

 

Wie viele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Amtsleitungen der Stadtverwaltung sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl –Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 61)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Amtsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund?

Ist es zutreffend, dass mit einer einzigen Ausnahme keine Amtsleiterin, bzw. kein Amtsleiter einen Migrationshintergrund hat? (KA 49)

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Amtsleiterinnen und Amtsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?
(KA 49)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung haben einen Migrationshintergrund? (KA 49)

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main?
(KA 42)

 

 

Die absoluten Zahlen und die prozentualen Anteile an der Gesamtzahl der Amts-/ Betriebsleitungen (Leitungen von Eigenbetrieben) und Abteilungsleitungen, die nicht in Deutschland geboren sind oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich wie folgt dar:

 

Stand: 31.12.2018

Anzahl

nicht in
Deutschland geboren

ausländische Staatsangehörigkeit

"Migrations-hintergrund"

prozentualer Anteil

1

2

3

4

5

6

Amtsleitungen

53

2

1

2

3,8%

Betriebsleitungen

6

1

 

1

16,7%

Abteilungsleitungen

231

5

2

7

3,0%

Summe

290

8

3

10

3,4%

Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.

 

 

Stand: 31.12.2019

Anzahl

nicht in
Deutschland geboren

ausländische Staatsangehörigkeit

"Migrations-hintergrund"

prozentualer Anteil

1

2

3

4

5

6

Amtsleitungen

55

2

1

2

3,6%

Betriebsleitungen

6

1

 

1

16,7%

Abteilungsleitungen

229

4

2

6

2,6%

Summe

290

7

3

9

3,1%

Durch eine Mehrfachnennung in der Spalte 3 und 4 ist eine Summenbildung zum "Migrationshintergrund" (Spalte 5) nicht möglich.

 

Wie hoch ist aktuell der prozentuale Anteil sowie die absolute Anzahl der Geschäftsführe-rinnen und Geschäftsführer städtischer Einrichtungen und Betriebe? (KA 42)

 

Wie wiele - in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl - Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht in Deutschland geboren? (KA 81)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? (KA 49)

 

Wie viele – in absoluten Zahlen und im prozentualen Anteil an der Gesamtzahl – Geschäftsführer, Leitungen von Eigenbetrieben der Stadtverwaltung, bzw. von Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, haben einen Migrationshintergrund?
(KA 61 und KA 49)

 

Zahlen zu den Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, liegen dem Magistrat leider nicht vor.

 

Welche Fremdsprachen (außer Englisch und Französisch) können die unter Frage 1 und 2 geannnten Personen [Amtsleitungen und Geschäftsführungen] sprechen? (KA 81)

 

Erkenntnisse über Fremdsprachkenntnissen der Amtsleitungen oder die Geschäftsführungen der Unternehmen, an denen die Stadt zu über 50 Prozent beteiligt ist, werden nicht systematisch erfasst. Dazu liegen den Magistrat leider keine Zahlen vor.

 

Wie hoch ist der Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main? (KA 42)

 

Die Beschäftigtenzahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Stand:

Beschäftigte

davon
mit "Migrationshintergrund"

prozentualer Anteil

31.12.2018

15.535

2.262

14,56%

31.12.2019

15.811

2.377

15,03%

 

 

Zur ausführlichen Beantwortung dieser Frage wird auf die Stellungnahme des Magistrats zur KA 80 vom 18.08.2020 verwiesen.

 

Stefan Majer

Stadtrat